13.07.2018 - VosRi'in löst keine Konflikte, polarisiert

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VorsRi‘in Simone Käfer kann Konflikte nicht lösen, nötigt zu Vergleichen

Inhaltsverzeichnis


Luftaufnahmen von Sierksdorf - Lübecker Bucht


Barrierefrei ins Hotel und Restaurant
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FREITAGSBERICHT

17.07.2018


Ferien an der Ostsee | Naturstrand Sierksdorf

Was war diese Woche los?

Terminaushang 13.07.2018 Zweimal Günther Jauch mit Peanuts, einmal Andreas Pollak gegen taz Archive, alles Mandanten der Kanzlei Schertz Bergmann. Zwei Verhandlungen der Restaurantbesitzerin „Strandperle“ in Sierksdorf an der Ostsee, Julia Kollmann, vertreten vom Rechtsanwalt Christian Zahnow

Jauch-Pollak-Verfahren

Die Jauch- und das Pollakverfahren waren Standardsatire sozusagen. Jauch klagte wg. Peanuts, Pollak klagte gegen die taz-Archive, welche schreiend vom lustigen Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vertreten wurde. Dieser Anwalt nahem die gelengenheit wahr und machte sich über Jacht seinen Peanuts lustig. Die Kammer verhandelte wie immer für die Öffenlichkeit undurchsichtig, schwer erkennbar,dass es tatsächlich nicht um Persönlichkeitsrechte der Kläger ging, sondern um die Befriedigung von Anwaltsgeschäften mit deren mittelalterlichen Vorstellngen, wie das Leben zu funktionieren hat.

Julia Kollmann Verfahren

Anders die beiden Verfahren von Julia Kollmann, der Besitzerein der „Strandperle“ in Sierksdorf an der Ostsee. In den Kollmann-Verfahren wurden die Beklagten gedemütigt, zur strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Geldendschädigung gezwungen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärte den juruistisch unwissenden Beklagrten, dass es nicht auf die materielle, die tatsächliche Wahrheit, sondern auf die rein prozessuale ankommt. Die Chancen beim OLG stellen ein hohes finanziellen und emotionales Risiko dar.

Daniele Witt Verfahren

Daniela Witt wehrte sich, verstand nichts und war nicht bereit, mehr zu tun als sich zu unterwerfen und 400,- € zu zahlen. Ihr Post in ihrem Facebook-Auftritt wurde nach dem ersten Hinweis, der in einer Mahnung bestand, sofort gelöscht. Es kam es zum Vergleich mit einer strafbewehrten Untelassungsverpflichtung, Zahlung von 400,- € an Geldenschädigung und Teilung der Kosten. Der Streitwert wurde auf 12.301,58 € festgesetzt. Zu mehr brauchte daniela Witt sich nicht verpflichten.

J.Kolmamm Verfahren

Anders beim Belagten J.Kollmann.

J. Kollmann, eine Rollstuhlfahrer war überrascht von den Folgen seines eigenen Facebookeintrages auf seiner Facobook-Site. Er wollte kein Skandal, dachte sich nichts Böses und löschte ohne Widerspruch nach erhalt des ersten Hinweises (es war eine Mahnung) seinen Post. Vor Gericht war zu allem bereit, hatte auch Prozesskostenhilfe erhalten, denn er besaß keien Geld. Es kam ebenfalls zum Vergleich mit einer strafbewehrten Untelassungsverpflichtung, Zahlung von 400,- € an Geldenschädigung und Teilung der Kosten. Weiterhin verpflichtete sich J.Kollmann alle anzuschreiben, wwelche sich auf der Facebooksite der Kklägerin kritiscj wg. dem Virfall äußerten. Die Viorsoitzende Richterin Simone Käfer war dankbar angesichts eines solch vorbildliche Beklagten und gewährte sicherheitshalber auch Prozesskostenhilfe (PKH) für den Vergleich. Die Anwälte wurden durch die Kammer mit einem hohen - mehr als doppelt so hohem als der in der vorangegangenen Verhandlung mit Daniela Witt festgesetztem - Streitwert von 27.459,15 € belohnt.

Was hatte sich ereignet, dass es zu den Prozessen in Hamburg kam

Aus Sicht der Pseudoöffentlichkeit, der nur das im Gerichtssaal Geäußerte zur Verfügung steht, ergibt sich das Folgende:

Im Januar 2016 erschienen auf der Facebook-Seite der Strandperle negative Bewertungen Thema Umgang mit Behinderten. Das ist unbestritten.

Entstanden sind diese kritischen Postings auf der Facebookseite der Klägerin, weil ein dem Beklagten T. Stahlmann, ein ebenfalls behinderter Rollstuhlfahrer, ein guter, vertrauensvoller Bekannte, dacvon erzählte, dass er mit einer Gruppe von Behinderten durchfroren an der Strandperle ankam und einen Platz aussuchten, die Inhaberin jeodch entgegenkam und verlangte, dass sie den Laden sofort verlassen sollten. Sie würden das ganze Klientel verscheuchen. Gleich käme eine Hochzeitsgesellschaft, die sich das Elend nicht absehen will. T. Stahlmann glaubte das und bracghte diese Erzählung auf sein Facebooksite.

Die Beklagte Daniela Witt las das und postete daraufhin auf ihrer Facebookseite, die Strandperle in Sierksdorf sei zum Kaffeetrinken nicht geeignet und begründete das mit dem Post von T. Stahlmann.

Damit ksm eine Lawine ins Rollen. Auf der Facebook-Site der Klägerin erschienen mehr als ein Dutzend kritische Bewertungen. Weder Daniela Witt, noch T. Stahlmann kannten und kennen die Leute, welche die Bewertungen auf der Facebooksite der Klägerin abgaben.

Soweit, so gut oder auch so schlecht.

Was passierte? Daniela Witt und T. Stahlmann erhielten Hinweise (im konkreten fall gleich Abmahnungen). Sie löschten sofort ihre Postings, jeweils auf der eigenen Fachbooksite. Sie wollten keinen Zank, auch nicht der Klägerin schaden, nur ihre Meinung kundtun. Es folgten die Rechnungen des Rechtsanwalts Christian Zahnow zwecks Begleichung der Abmahngebühren und die Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Vielleicht sogar noch etwas mehr an Forderungen sweuiters der Kklägerin.

Beide weigerten sich zu zahlen und sich strafbewehrt zu unterwerfen. Für die kritischen ostings auf der Facebooksitae der Klägerin fühlten sie sich nicht verantwortlich, meinten offenbar, der Konflikt sei ihrerseits bereits gelöst und kann anders gelöst werden.

Es muss allerhand Schriftverkehr gegeben haben, denn geklagt wurde erst im zweiten Halbjahr 2016, verhandelt wurde fast zwei Jahre später. Die Beklagten erschienen persönlich bei Gericht. Die Klägerin nicht.

Julia Kollmann vs. Daniela Witt 324 O 839/16

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Christian Zahnow

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Schmidt

Notizen aus der Verhandlung gegen Daniela Witt

Vositzende Richterin Simone Käfer: Schön, dass Sie (Beklagte) hier sind. Wir können über einen Vergleich sprechen. Sie Könne auich zum OLG gehen, ist eien Risiko. Es geht um die täterschaftliche Haftung. Sie haben sich die Äußerungen eines anderen, der gepostet hat, zu eigen gemacht. Bei der Unterlassung haben wir keine Bedenken, diese zu erlassen. Sie könne auch eine strafbewehret Unterlassungsverpflichtung abgeben, dass Sie das bei Facebook löschen. Dann solltenm Sie eine Betrag bezahlen, sagen wir 400,.- € Die Kosten gegeneinander aufheben.


Beklagtenanwalt Schmidt: Ich bin einer anderen Meinung, auch ... OLG ... .


Vositzebnde ERichterin Simone Käfer: Sie haben die richterlichen Vorgaben des OLG.


Beklagtenanwalt Schmidt: Es kann nur sein, den Eindruck beim Nutzer zu erwecken, nicht zu eigen machen. Was miot Unfassbarkeit gemeint ist, ist unklar. Was erwartet der druchschnittliche Nutzer? Es war nur eine Hnmweis seitens eines Dritten.


Vositzende ERichterin Simone Käfer: Wir folgen Ihnen, aber ... .


Beklagtenanwalt Schmidt: Frage, wenn ein Teil als Hinweis zwecks Aufmerksamkeit zu verstehen ist, sind dann das bloß einleitende Worte mit Kommentar erlaubt? Oder ist jede Kommunikation, sich zu eigen machen? Ein Hinweis ist zugleich die subjektive Haltung, wo ich mit Freunden kommuniziere. ... Wenn das der Fall ist, wenn wir das als Hinweis sehen, dann ... .


Klägeranwat Zahnow: Wenn Sie sagen, er ist eiebn Mörder, mit dem will ich nichts zu tun haben, ... .


Beklagtenanwalt Schmidt: Müssen wir ... .


Vositzende Richterin Simone Käfer: Bloßes Mitteilen ikst nicht zu eigen machen. Sie haben aber gepüiostet: "Das ist kein Ortz, der zum kaffeetrinken in Frage kommt". Es gibt die OLG-Rechtssprechung zu "scheint sehr freundlich zu sein (als Ironie)". Beim OLG werden Sie verlieren. Man muss übverlegen, ... ob zu recht oder nicht.


Beklagte Dabniela Witt: Es wuirde gelöscht. Wurde sofort rausgenommen. Habe das nicht mitbekommen, was auf der Facebookseite der Klägerin passierte. Mitbekommen habe ich das erste mit dem Schreiben des Rechtsanwalts . Habe Einaladung bekommen zu diesem Gerichtstermin. Was soll das?


Vositzende Richterin Simone Käfer: Wir f

Julia Kollmann vs. T. Sahlmann 324 O 841/16

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Christian Zahnow

Beklagtenseite: Rechtsanwältin "Rebekka+Duwe Rebekka Duwe

Notizen aus der Verhandlung gegen T. Sahlmann

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Schmidt]

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