13.02.2015 - Da kann man nur lachen

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Vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlte. Richterin Barbara Mittler lachte sich mehrmals fast tot.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

13. Februar 2015


[bearbeiten] Was war heute los?

Caroline von Hannover, 1. FC Kaiserslauern und Seocomplete waren heute die Kläger.

Im Prinzip nichts Besonderes und trotzdem bezeichnend, wie die Zensur dank solcher Kläger in Deutschland durchgreifend funktioniert und wirkt.

06.02.2015

DIE HEUTIGEN KLÄGER


Princessin Caroline & Prince Ernst-August



1.FC Kaiserslautern - Geschichte



Seocomplete - professionelle Suchmaschinenoptimier mit langjähriger Erfahrung aus Dortmund
Einvernehmliche Zensur

Es klagten Caroline von Hannover, der 1. FC Kaiserslautern e.V. und Seocomplete GmbH, eine Adlige, ein Sportverein und eine IT-Firma.

Das dürfte den Normalbürger nicht besonders interessieren, interessiert auch nicht.

Spitzfindig wurde diskutiert, ob ein über zehn Jahre altes Bild von Caroline, ihrem Mann und Tochter in einer privaten Situation auf einem öffentlichen Platz heute veröffentlicht werden darf. Es fehle das zeitgeschichtliche Ereignis.

Der Sportverein wehrte sich gegen die Behauptung, 110 Millionen Steuergelder ungeklärt investiert zu haben.

Ein SEO und SEM Serviceunternehmen klagte gegen Google, sägte sozusagen am Ast, auf dem dieses Unternehmen sitzt.

Normales wirtschaftliches Geplänkel.

Das scheinbare Geplänkel hat aber Bedeutung

Die Prinzessinnen und Prinzen leben von der Presse, üben dank ihrer Namen und ihrer Geschichtsträchtigkeit Einfluss auf das manipulierte Denken und Fühlen vieler Menschen aus. Das Leben dieses Hochadels empfindet der übrige Teil der Menschen als weit entfernt vom eigen Leben. Intrigen, Betrug, Schwindel, Ehebruch, Egoismus und vieles mehr, was diese Herrschaftsgruppe prägt, soll das Leben aller anderen bestimmen. Die Hamburger Zensoren machen mit.

Dass Fussballsportvereine gut laufende Zirkusunternehmen sind, an welchen die Politiker großes Interesse haben, um ihre mächtigen Schäflein als Wählervolk bei Laune und als Steuerzahler zur Arbeitswilligkeit zu halten, dürfte kein Geheimnis sein. Dass in den großen Vereinen Millionen irgendwie versickern, zum täglichen für die Fussballfans undurchsichtigen Geschäft gehören, wird hingenommen. Niemand stößt sich ernsthaft daran.

SEO und SEM Unternehmen sind nicht koscher. Deren Geschäft besteht in der guten Platzierung ihrer Mandanten in den Suchmaschinen-Ergebnissen auf Kosten anderer vielleicht besserer Firmen, welche von Google unabhängig und auf Suchmaschinen nicht angewiesen sind. Grenzwertige Geschäftsmethoden gehören zum Handwerkzeug der SEO und SEM Firmen.

Nun treffen sich alle beim Landgericht und möchten dass die Richterinnen und Richter bestimmen, was alle anderen über sie schreiben und bewertend äußern.

Hinzu kommt das rein geschäftliche Interesse der Medienanwälte in ihrem Zensurgeschäft.

Das Zensurgeschäft greift ein in die Geschäfte der Medien, in das Geheimhaltungsinteresse von Unternehmen und deren Managern, in das Geschäft der Politiker. Es greift auch ein in die Beziehungen zwischen allen Menschen, in deren öffentlichen Äußerungen von Meinungen und Mitteilung von Tatsachen.

Die von den Zensoren entwickelten Zensurregeln gelten angeblich für alle gleichermaßen. Dem ist nicht der Fall.

Es wird z.B. höchtsricherlich unterschieden zwischen den Behörden, Unternehmen, Politikern, Prominenten, bekannten und weniger bekannten Menschen. Von diesen natürlichen und juristischen Personen haben die einen weniger die anderen mehr auszuhalten.

Unterschieden wird ebenfalls zu welcher Gruppe die Äußerungen gehören: zur Sozialsphäre, zur Privatsphäre oder zur Intimsphäre.

Arschloch kann z.B. zur Sozialsphäre gehören, und damit sogar manchmal erlaubt als Meinungsäußerung erlaubt. Wird solch ein Loch als Photo eines Betroffenen gezeigt, dann gehört es zur Intimsphäre.

Das bedeutet, die Betroffenen sind nicht gleichberechtigt und die Äußerungen nicht gleichbedeutend. Der eine hat mehr auszuhalten als ein anderer. Die Äußerungen sind in jedem Einzelfall zu bewerten.

Bei näherer Betrachtung der von den Zensoren entwickelten Zensurregeln stellt man fest, dass Menschen, welche fest verankert sind in ihren Netzwerken der Macht, mehr auszuhalten haben als weniger in den Machtstrukturen eingebaute. Geld spielt dabei eine nicht unwesentliche Rolle als Maßstab der Stabilität des Betroffenen. Das bedeutet es geht nicht um die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde der Betroffenen, sondern, um deren Machterhalt, Machtstabilität.

Die Zensoren in Richterrobe achten darauf, dass die Schwachen unter den nach Oben strebenden, durch Äußerungen Dritter nicht zu sehr gestört werden. Die schön Oben sind, bedürfen dieser Hilfe nicht bzw. wesentlich weniger Hilfe. Diese Menschen wissen sich zu helfen. Die Zensoren können da sogar nur schaden. In der Zensorensprache heißt es heuchlerisch, diese haben mehr auszuhalten. Das betrifft auch die Behörden, die von Natur aus nicht angreifbar sind. Deren Umgebung ist immun gegen Schmähung, Lüge, kritische Meinungen. Hinter den Behörden steht die Staatsmacht. Deswegen wird nur das äußerungsrechtlich verboten, was die Behörde in deren Arbeit schadet. Das bestimmen ebenfalls die Zensoren. Die Behörden funktionieren als Herrscher unabhängig von den Äußerungen der von diesen verwalteten Menschen.

Ausnahmen bilden Fälle, wenn sich die Herrschenden untereinander äußerungsrechtlich bekriegen, wie z.B. Gerhard Schröder mit Guido Westerwelle. Das geschieht allerdings selten. Unsere Politiker sind sich da einig, wie die Krähen untereinander und die Zensoren ebenfalls.

Mit Meinungsfreiheit hat das alles wenig zu tun. Es ist pure Zensur, die darauf achtet, dass das Bestehende stabil bleibt.

Nun wissen wir, dass nur ein geringer Teil der Prominenten, der Politiker, der Firmen klagt. Die meisten regeln ihre Auseinandersetzung auf ihre Art, menschlich, ohne Einschalt1ung der Justiz. Es klagen hauptsächlich ganz bestimmte Typen, nicht gerade die hellsten, die klügsten, die sichersten, sondern die fiesesten. Von den Zensoren werden diese gegenüber den Beklagten bevorzugt, wenn es sich bei den Beklagten um normale Bürger handelt, welche nicht vom Äußerungsgeschäft leben.

Die reale Form einer solchen Zensur, bei der der Beklagte per se zu verurteilen ist, wenn sich dieser nicht an die [1] gehalten hat, führt von der Tendenz her dazu, dass sich vorwiegend fiese, gefährliche Macher nach oben schaukeln.

Diese sich nach oben drängenden fiesen Typen nutzen Feinheiten der undurchsichtigen Zensurregeln, welche die Beklagten in der Regel nicht kennen (können). Selbst die Richter in Deutschland kennen oder durchschauen diese "Regeln" nicht, welche von Buske+Käfer&Co. ständig fortentwickelt werden.

Dies führt dazu, dass alle diejenigen Personen, die sich kritisch äußern, dazu veranlasst werden

a.) zu zahlen
b.) sich zu unterwerfen wie ein Hund
c.) in Zukunft den Mund zu halten, jedenfalls im Zweifelsfalle
d.) seine Äußerungen, Mitteilungen und Meinungen vorher auf Jutiziabilität zu überprüfen
e.) nur richterliche Wahrheiten zu äußern, wobei die Richter sich da auch nicht einig sind wg. der angeblichen richterlichen Unabhängigkeit.

Diesen kafkaösen Wahnsinn erleben wir in jeder Freitagveranstaltung der Presselkammer Hamburg des Landgerichts Hamburg.

Die Gesellschaft entmenschlicht sich.

In der heutigen Verhandlung war es nicht anders. Affentheater.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Auf den Terminrollen dieser Kammer wieder keine Angaben der Kanzleien, der Richterinnen und der Richter. Zensur im Kleinen eben.

[bearbeiten] Verkündung

Es gab drei Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal. Am Tisch saßen Mittler, Dr. Gronau, Dr. Linke.

Richterin Barbara Mittler: In der Sache 324 O 622/14 ergeht ein Aussetzungsbeschluss auf den 20.02.2015. Das Gleiche in der Sache 324 O 623/14.

Richterin Barbara Mittler sehr schnell, die Öffentlichkeit in deren Persönlichkeitsrechten und Menschenwürde missachtend/verachtend: In der Sache 324 O 324/14 ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt, es zu unterlassen ... Arzt … nicht zu fassen … Tatsachen… ... 571,44 Euro plus Zinsen über dem Basissatz. Im Übrigern wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute nicht anwesend.

[bearbeiten] Richterin Barbara Mittler

Den Vorsitz im absurden Tehater spielte heute die Richterin Barbara Mittler.

Diese Richterin lachte viel, laut und ausgiebig. Die Anwälte und Anwältinnen lachten herzlich mit.

Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann schenkt der Anwältin der Gegenseite Verena Haisch sogar vor der Verhandlung ein Küsschen.

[bearbeiten] Richterinnensprüche

  • Wie kann man die Äußerung verstehen, direkt oder nicht direkt?
  • Es ist eine Art Investition ohne Gegenleistung. Wie in der Landwirtschaft. Die Landwirte erhalten Geld, aber nicht alles.
  • Darauf würden wir nicht abstellen.
  • Wir können abwägen, inwieweit ist es stimmig zum zeitgeschichtlichen Ereignis.
  • Vielleicht gibt es andere Photos. Wir meinen, dieses Photo, nein.
  • 2001 hätten sie sagen können, wir wollen die WM nicht.
  • Ihr Anwalt hat mitgeschrieben, bestimmt besser als ich das ins Protokoll diktieren kann.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] Caroline von Hannover vs. Pabel-Moewig Verlag KG 324 O 647/14

13.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann, Rechtsanwältin Verena Haisch

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es steht offenbar nicht gut um die Ehe von Caroline mit Prinz Albert. Außerdem wird die NS-Vergangenheit diskutiert. Darüber wurde berichtet und ein Bild hinzugefügt, welche Caroline vor mehr als zehn Jahren mit ihrem Ehemann und der Tochter Alexandra glücklich aussehend zwischen Autos auf einem öffentlichen Platz zeigt.

Daraus lässt sich für die Kanzlei Prinz Honorar schinden. Der Prinzessin dürfte es egal sein, vielleicht auch nicht.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Caroline von Hannover vs. Pabel-Moewig Verlag KG

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Die Antragsgegnervertreterin überreicht Schriftsatz vom 11.02.15 für Gericht und Gegner. Wir haben eine Einstweilige Verfügung erlassen. Das Bild ist zehn Jahre alt. Es zeigt die Eheleute mit Tochter auf der Schulter. Es ist eine Urlaubssituation, man war privat unterwegs. Die Antragstellerin hat eingeheiratet. Wollte sich mit der NS-Vergangenheit auseinandersetzen. Daraus ist nichts geworden. Dann wird im kleinen Text auch über die Ehe berichtet. Besteht die Ehe noch, weil das Paar in der Öffentlichkeit nicht zu sehen ist. Es wird bestritten, das es sich um ein Paparazzi -Photo handelt. Das Portal, wo das Photo herkommt … Das interessiert uns nicht. … ist das Bild vergrößert. Autos sind geparkt. Offensichtlich ist das privat. Die drei hinter dem Auto. Das Photo wurde heimlich aufgenommen, das ist der Eindruck. Das zeitgeschichtliche Ereignis kann hinzugezogen werden. Da stimmen wir zu. Das Photo ist der Privatsphäre zuzuordnen. Welchen Informationswert hat das Photo? Wir gehen davon aus, es war eine Mittagssituation. Richterin Barbara Mittler lacht herzlich und innigst.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Trifft mich hart. Welche Belastung erzeugt dieses Photo? Nein.

Richterin Barbara Mittler: Darauf würden wir nicht abstellen. Es ist ein Photo. Sie sagen, sie haben es nicht bemerkt. Stehen hinter den Autos.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Aber es ist klar, aufgenommen wurde ohne Teleobjektiv. Wo ist die Belastungssituation. Das zeitgeschichtliche Ereignis haben wir ja. Einen Vortrag, dass eine besondere Belastung entstanden war, haben wir nicht. Der BGH und der EGMR sagen, wenn keine Belastung … Wenn ich diese Rechtssprechung auf diese Berichterstattung anwende, fragt sich, welche abträglichen Interessen hat die Klägerin?

Richterin Barbara Mittler: …. Umstände, unter welchen das Bild gemacht wurde. St. Moritz erkannt, da privat im Urlaub. Da war es aber so, dass der Mann erkrankt war, und sein führt in Urlaub mit der Tochter. Aber hier haben wir nicht diesen Zusammenhang. Man kann sagen, sie hat ins Haus eingeheiratet, kümmern sich nicht um sie. Kann man beim Bild aber nicht sagen, kümmern sich nicht.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: … .

Richterin Barbara Mittler: Wir können abwägen, inwieweit ist es stimmig zum zeitgeschichtlichen Ereignis.

Caroline-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Der BGH hat die Photos generell verurteilt. Nur im Textzusammenhang, dass ihr Ehemann erkrankt sei, wurden erlaubt. … Es ist eine Dauersituation. Die Antragsstellerin möchte ihr Privatleben geschützt haben. Sie wird dauernd fotografiert. Es ist eine Dauerbelastung.

Kommentar RS: Da hätte sie nicht einheiraten dürfen. Das Risiko war ihr bekannt.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Es ist zu prüfen, ob diese Photos unter belastenden Umständen gemacht wurden.

Richterin Barbara Mittler: Es ist privat.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Ich habe Bilder mitgebracht, um zu zeigen, was es da alles gibt. Hier ist eine Szene …

Richterin Barbara Mittler: Art. … ist Sommer. Der Strand ist voll.

Caroline-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: … .

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Wir sprechen über die Situation der Erstellung des Photos.

Richterin Barbara Mittler: Haben Ehefrau im Prenzlauer Berg. Unterlassung ja, aber keine Geldentschädigung.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch:.Es ist ein Photo auf der offenen Straße. Wenn sie berichten. …. Da kann man Familienphotos der Vergangenheit zeigen.

Caroline-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Es gibt überhaupt keinen Grund. Familie wird andauernd belastet.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Muss sich von ihm scheiden lassen. Welpenhaus. Man sieht keine Photos von … Die einzige Möglichkeit zu sehen, sind gemeinsam.

Caroline-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Es gibt öffentliche Veranstaltungen.

Richterin Barbara Mittler: Wir wissen überhaupt nicht, wie es damals war.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Meine, die Situation der Familie gerechtfertig das Photo.

Richterin Barbara Mittler: Vielleicht gibt es andere Photos. Wir meinen, dieses Photo, nein. AG1 wird überreicht. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch:Es ist nicht die Agentur Kisson. Für Sie war es wichtig. Dieses Forum, aus dem das Bild stammt, ist voll mit Photos von Alexandra von Hannover. .. ausgezogen … Ist inzwischen strafbar. Gegen diese Veröffentlichungen im Form hat niemand was einzuwenden.

Caroline-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Ist anonym. In der gesamten Welt gibt es solche Foren. Man kann von der Antragstellerin nicht erwarten, dass das aus dem Internet verschwindet. Das ist schwierig.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Es ist eine Frage der Wertung. Verhältnismäßigkeit. Photo, was unstreitig im Internet ist. Dann … nicht …

Caroline-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Man kann der Antragstellerin nicht vorwerfen, dass es im Internet verbreitet wird.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: In diesem Verfahren ist es dann unstreitig, dass dagegen nichts unternommen wurde.

Caroline-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Ist nicht unstreitig.

Richterin Barbara Mittler: Die Antragsgegnervertreterin überreicht AG 2 für Gericht und Gegner und trägt vor, dass in der Anlage viele Bildnisse privater Natur sich befinden, auch das streitgegenständliche Bildnis. Die Antragstellerinverterterin trägt vor, es handelt sich um ein anonymes Forum und erklärt dazu, dass dieses Forum kein Impressum aufweist und alle Postings anonymn sind. Die Antragsggenerinverterterin bestreitet mit Nichtwissen, dass das Forum kein Impressum hat. Die Antragsgegnervertreterin beantragt die Einstweilige Verfügung vom 27.10.2014 aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Die Antragstellerinvertreterin beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

10:30

[bearbeiten] 1. FC Kaiserslauten e.V. vs. Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 324 O 714/14

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 710/14

13.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike Die heutigen Zensoren Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Henning Lorenzen von der Kanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte

[bearbeiten] Corpus Delicti

Zu den Vorwürfen gegen den Bund der Steuerzahler Deutschland finden wir allerhand im Internet.

So finden wir beim Spiegel: Scharfe Kritik an der Finanzpolitik rund um den 1. FC Kaiserslautern: Der Steuerzahlerbund spricht davon, dass der Verein insgesamt 100 Millionen Euro öffentliches Geld illegal erhalten habe. Der Verein reagiert empört auf die Vorwürfe.

In der Rhein-Zeitung lesen wird: FC Kaiserslautern: Neue Beihilfen sind Fass ohne Boden

Kaiserslautern. In der Politik muss der 1. FC Kaiserslautern viele Fans haben. Das Einstehen für eine Baukostenexplosion, merkwürdige Immobiliendeals, unwirtschaftliche Pachtverträge, großzügige Pachtstundungen, Verrechnungen ungeklärter Investitionen - viele Wege wurden bereits genutzt, um auf Kosten der Steuerzahler die Vereinskasse zu schonen, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

Konkret ging es offenbar um zwei Äußerungen "Verrechnung ungeklärter Investitionen auf Kosten der Steuerzahler" und "120 Millionen Euro an öffentlichem Geld direkt oder indirekt zugunsten der «Roten Teufel» geflossen".

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 1. FC Kaiserslauten e.V. vs. Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Dr. Renner Sie sind allein, aber Ihre Tasche sogar fürs Gleichgewicht. Es geht um zwei Äußerungen. "Verrechnung ungeklärter Investitionen. Es sind 120 Millionen öffentliche Gelder geflossen." Das Stadion 2001 ausgebaut. 2003 wurde das Stadion veräußert ans Leistungszentrum GmbH. Der Ausbau war damals im vollen Gange. Innerhalb von acht Tagen wurde das Stadion verkauft, weil Insolvenz drohte. Der Verklagte pachtete das Stadion, war aber nicht in der Lage, die Pacht regelmäßig zu zahlen. Es wurden Besserungsscheine ausgegeben. (Kommentar RS: Die Stadiongesellschaft hat dem 1. FC Kaiserslautern für die Spieljahre 2007 bis 2011 Pachtzinsreduzierungen in Höhe von 5,3 Millionen Euro gewährt und dafür vom Verein so genannte „Besserungsscheine“ erhalten.). Zur Ziffer 1 … dass muss geklammert werden …. Ungeklärte Investitionen auf Kosten der Steuerzahler. "Ungeklärte Investitionen" ist eine Meinungsäußerung. Da muss es Anknüpfungspunkte geben. Die Beklagtenseite sagt, wir haben nur allgemeine Informationen. Energiesparmaßnahmen. … In der Gesamtschau meinen wir, reicht es für uns aus, dass es eine zulässige Meinungsäußerung ist . Der Kläger ist dran.

"Auf Kosten des Steuerzahlers" ist ebenfalls eine Meinungsäußerung. Dass Besserungsscheine angeboten wurde, entkräftet das nicht. Die Stadt hat auf Zahlungen verzichtet. Das ist auf Kosten der Steuerzahler. Wir wissen auch nicht, ob der Kläger eigene Ansprüche gegen die GmbH geltend gemacht hat.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Für uns ist es eine schwierige Situation. Im Verein wird ehrenamtig gearbeitet. .. Es wurden 1,8 Millionen aus der Bilanz herausgenommen. Ist bei der Stadion GmbH eingestellt worden. Das Vermögen ist übertragen worden. Das ging nicht auf Kosten der Steuerzahler.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wurde durch Besserungsscheine abgelöst. 2,6 Millionen begründet. In dieser Höhe angerechnet. .. Ist alles offen. Wir haben eine Meinungsäußerung, "es ist ungeklärt". Ungeklärt sind der Gegenstand, die Höhe. Jetzt sind Sie dran.

Rechtsanwalt Henning Lorenzen: Man muss trennen. "ungeklärt" und "auf Kosten des Steuerzahlers". Ungeklärt muss gesehen werden für den Bunde der Steuerzahler. … Ob ungeklärt ist oder nicht, geht nicht zu Lasten der Steuerzahler. Es ist umbilanziert worden.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Umbilanziert ist ein neuer Vortrag.

Rechtsanwalt Henning Lorenzen: Darauf kommt es nicht an. Bei "auf Kosten des Steuerzahlers".

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: … Ist die Pacht erhöht worden?

Vertreter von FC Kaiserslautern: … Der Steuerzahler hat nicht zahlen müssen.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wir wissen, die Pacht ist reduziert worden.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Wir wissen nicht, um welche Summe.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Wir können eine Liste machen, wie viel Rohre … Können darlegen. Wir hatten Gutachter im Haus. … Millionen. Mir geht es um die Sorgfalt. Wenn man das veröffentlicht, dann sollte man sich informieren.

Richterin Barbara Mittler: Wir haben gesagt, es ist nicht genügend vorgetragen.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: … .

Richterin Barbara Mittler: Wir sind im ersten Termin. Die zweite Äußerung ist schwierig. "120 Millionen öffentlichen Geld direkt oder indirekt geflossen". Wie kann man diese Äußerung verstehen "direkt oder indirekt"? Heißt es, es sind Gelder geflossen ohne Gegenleistung? Es ist eine Art von Investition ohne Gegenleistung, wie in der Landwirtschaft. Landwirte erhalten Geld, aber nicht alles. Sie streiten über den Preis des Stadions. Es wurde ein nicht marktüblicher Preis gezahlt. Darauf kommt es nicht an. Wir haben eine Insolvenz. Der Kläger behält das Stadion nicht. Diese Äußerung ist neuer Schriftsatz. Sie können sich dazu äußern. Wenn der Kläger den Preis erhalten hat, dann hat er diesen ohne Gegenleistung erhalten.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Der FC hat das Stadion in hundert Jahren selbst gebaut. Der Verkauf für 120 Millionen war eine Umschreibung. Es wurde ein Pachtvertrag für 85 Millionen vereinbart.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie sagen. Bekommen Eigentum. Wenn das Stadion gekauft wurde, um die Insolvenz abzuwenden, … Man sucht einen Käufer. Wer will schon ein Stadion kaufen? Wurde gekauft, um die Weltmeisterschaft abzusichern. Die Stadt hat riesige Kredite aufgenommen, wenn das gekauft wurde, um die Insolvenz abzuwenden.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Weshalb dann die gesamten 120 Millionen? 18 Millionen sind vor der Schieflage investiert worden vom Verein für die Weltmeisterschaft. Der Hamburger HSV hätte gesagt, er investiert selbst.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Haben doch auch ..

Vertreter von FC Kaiserslautern: Es ist unstrittig, dass der Verein in 100 Jahren das Stadion gebaut hat. 25 Millionen Umsatz kann man im Jahr machen. Komplett zu sagen, mit dem gesamten Preis …

Rechtsanwalt Henning Lorenzen: Wenn man den Vortrag beziffert, … Dass man dem Verein geholfen hat, … Wenn sie in finanziellen Nöten sind, habe ich Unterstützung, aber meist in voller Höhe. Inwieweit weicht die Summe ab.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Der Bund der Steuerzahler macht das immer so. Insolvent waren wir wegen den 18 Millionen. 40 Millionen hätte man sagen könne. Hatten Zwangsversteigerung. Haben ja 80 Millionen investiert. Ein insolventer Verein hat keinen Wert. Wir haben davon nicht profitiert.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: … Sie hatte Probleme mit der Wettbewerbsfähigkeit. … Verstehe die Kammer so, dass zum Teil … muss in den Gesamtbetrag nicht als Verleger einrechnen.

Richterin Barbara Mittler: Der zweite große Punkt sind die 54 für den Umbau des Stadions. Sie sagen, wollten wir alle nicht, profitieren davon nicht. Da müssen sie schon vortragen, dass das so ist. Dann kommen wir zum Punkt, dass sie die Pachtzahlung nicht erhöht haben. Dazu haben wir überhaupt keinen Vortrag.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Es gab keine Auslagen, nachdem der Pachtvertrag .. .

Richterin Dr. Kerstin Gronau: 2003 verkauft. Wissen wir alles nicht.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Der Verein hatte ein gut funktionierendes Stadion. Der FIFA gefiel die Tribüne nicht. Wollte eine schönen anderen Winkel. Das war die Bedingng, dass die Stadt, das Land die Weltmeisterschaftsspiele zugesprochen bekommt. Kaiserslautern hat 100.000 Einwohner. Wozu braucht sie eine Stadion für 50.000 Zuschauer? Bei Hamburg mit ihren 1,4 Millionen Einwohnern würde das ein Stadion mit 570.00 Tausend Zuschauern bedeuten. HSV hat ein ganz tolles Stadion. Unser Stadion ist eine riesengroße Last. Wir hatten ein schlechtes Management. Wir konnten aber nicht auf den roten Knopf drücken.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie haben dem Umbau zugestimmt.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Wir konnten nicht absagen.

Richterin Barbara Mittler: 2001 hätten sie sagen können, wir wollen die WM nicht. Richterin Barbara Mittler lacht laut und ausgiebig. Kaiserslautern ist für uns eine Großstadt. Man hat sich interessiert für diesen Ausbau.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Der Verein wollte die WM. Hamburg hat auch ein solches Gebäude. Es ist, wie mit der Wohnung und einer Tiefgarage. Kann man sagen, höre auf? Kann man nicht. Hier ging es nicht … .

Richterin Dr. Kerstin Gronau: … .

Vertreter von FC Kaiserslautern: Wir wollten zur Elbphilharmonie oder dem Berliner Flughafen nichts sagen. Sie können nicht aufhören. Es heißt, dem Verein flossen 120 Millionen zu. Wenn es nach dem Markwert ginge, müssten die 120 Millionen zurückgezahlt werden. … Hatten Vermarktung geprüft, aber dann hieß es, 120 Millionen. Es hieß, sie müssen 120 Millionen zurückzahlen.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Das müssen sie ihrem Vertragspartner erklären.

Es wird diskutiert.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Auf dem Markt hätten sie diesen Preis nicht erhalten.

Rechtsanwalt Henning Lorenzen: Es geht um die Summe.

Richterin Barbara Mittler als Zensorin im Blut: Vielleicht 120 Millionen unterstreichen.

Rechtsanwalt Henning Lorenzen: Es wird eine bestimmte Summe hochgehalten.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Der Fall ist der, dass das Stadion keinen wirtschaftlichen Wert auf dem Markt hat.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Hängt davon ab, wie wird das bewertet.

Richterin Barbara Mittler: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Das Gericht gibt einen Hinweis. Ihr Anwalt hat mitgeschrieben, bestimmt besser als ich das ins Protokoll diktieren kann. Trotzdem, ich versuche es. … ob zu 2. ein enges oder weites Verständnis zu Grunde zu legen ist, ob die Gelder ohne Gegenleistung oder maßgeblicher Gegenleistung geleistet wurden.

Vertreter von FC Kaiserslautern: Frage. Halte den Vorwurf der Pacht für unangemessen. Wir sind bis Brüssel gegangen. Es heißt, sie allein sind nicht der Nutzer. Der Staat nützt sich selber. Ich komme auf 60.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Wie oft nutzt die Stadt, … ? Der Verein nutzt das Stadion.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Können Sie die Partei anrufen? Wir haben noch das Einstweilige Verfügungsverfahren.

Richterin Barbara Mittler: Klägeranwalt zu 2.

Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir akzeptieren durchaus Kritik. Es geht um den Verein und die Summe. Das ist für uns ein enorm wichtiger Punkt.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Man kann eine Formulierung finden. Auf 120 Millionen möchte der Bund der Steuerzahler nicht verzichten.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Eine Formulierung, die der Leser versteht.

Rechtsanwalt Henning Lorenzen: Schwer. Vielleicht etwas mit Eindruck, der nicht erweckt wird. Dann muss der Bund der Steuerzahler sich überlegen, wie er formuleirt, dass dieser Eindruck nicht entsteht.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Lieber ein Urteil. Dann wissen wir, was verboten ist. Besser … , ohne dass … .

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die 120 Millionen setzen sich zusammen aus … .

Richterin Barbara Mittler: Im Verfügungsverfahren ist das eine etwas andere Äußerung.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Jetzt schwer. Können uns einigen.

Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Im Einverständnis mit der Partei in zwei bis drei Wochen.

Vertreter von FC Kaiserslautern: 120 Millionen. In Kaiserslautern ist eine Strafanzeige gestellt worden. Vorsicht, ist nicht geprüft worden. Wir müssen um die Zahl von 120 Millionen kämpfen.

Richterin Barbara Mittler: Der Leser soll sich zu 120 Millionen rübergeschoben worden oder doch vielleicht weniger … Das diese Berichterstattung Schwierigkeiten verursacht … Ein Urteil bringt auch nicht sichere Klarheit. Manchmal ist ein Abdruck hilfreicher. Dann nehme wir die Anträge auf.

Der Klägervertreter stellt die Anträge aus dem Schriftsatz vom 03.12.2014. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage anzuweisen.

Beschlossen und verkündet.

Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Drei Wochen verhandeln. Dann Schriftsatznachlass.

Richterin Barbara Mittler: 1. Der Klägervertreter kann auf die heute erteilten Hinweise bis zum 27.03.2015 vortragen.

2. Termin zur Verkündung eine Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 17.04.205, 9:55, Saal B 335.

[bearbeiten] 1. FC Kaiserslautern e.V. vs. Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 324 O 710/14

Verfügungsverfahren zu Hauptsacheverfahren 324 O 714/14

13.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike Die heutigen Zensoren Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Henning Lorenzen von der Kanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht über eine Äußerung zu den Betriebskosten.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 1. FC Kaiserslauten e.V. vs. Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Der Antragsteller übergibt den Schriftsatz vom 12.02.15 für Gericht und Gegner. Es geht um eine Äußerung zu den Betriebskosten. Der Antragsgegner …. Zwingende Kosten der Stadiongesellschaft. Hier geht es um eine zwingende eindeutige Äußerung. … nicht Betriebskosten des Stadions. Wenn man länger nachdenkt, dann ist auch ihre Deutung möglich. Eine Deutung ist unzulässig.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Können … verhandeln. Müssen nur Klarstellung machen, keine Unterlassung.

Richterin Barbara Mittler: Müsste heute geschehen.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner: Muss außerprozessual erklären. Kosten bei uns. Hat sich erledigt.

Richterin Barbara Mittler: Wenn sie sch vergleichen. Neues können wir nicht berücksichtigen im Einstweiligen Verfügungsverfahren. Such nicht bis zur Verkündung.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner verlässt den Gerichtssaal. Alle verlassen den Gerichtssaal.

BdSD-Rechtsanwalt Dr. Renner nach Wiedereintritt: Werde keine Erklärung abgeben. Es gibt die Möglichkeit von Vergleichsverhandlungen.

Richterin Barbara Mittler: Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um eine mehrdeutige Äußerung handelt. Deswegen nist diese zu untersagen. Anträge werden gestellt zu der Einstweiligen Verfügung vom 27.11.2014.

Richterin Barbara Mittler lacht eindeutig laut und deutlich: Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteien wird der Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 13.03.2015.

Vielen Dank.

Alle anderen im Chor Vielen Dank

13.05.15, Verkünund, Richterin Barbara Mittler: Es ergeht ein Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 25.11.14 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiterten Kosten des Verfahrens zu tragen.

11:00

[bearbeiten] Seocomplete GmbH vs. Google Inc. 324 O 591/13

13.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Corpus Delicti

Was Seocomplete GmbH von Google möchte, hat die Pseudoöffentlichkeit auch heute nicht erfahren.

Es war die zweite Verhandlung bei der von der Klägersiete nach der ersten Verhandlung niemand erschien und eine Versäumnisurteil am 31.10.2014 erging.

Heute wurde eine andere URL verhandelt, als am 16.05.2014 bei der gleichen Kammer.

Die Richterinnen und Richter waren prozessual etwas überfordert.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Seocomplete GmbH vs. Google Inc.

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Es wird festgestellt, dass trotz ordnungsgemäßer Ladung von der Klägerseite niemand erscheint. Der Kläger hat mit Schreiben vom 13.02.2015 mitgeteilt, dass heute für den Kläger niemand erscheinen wird.

Richterin Barbara Mittler lacht: Was haben Sie sich überlegt?

Richterin Barbara Mittler nach Diskussionen zu den Formalitäten: Wir haben uns Gedanken gemacht, wie das genannt wird.

Es ergeht das zweite Teilversäumnisurteil und ein Schlussversäumnisurteil.

Bin gespannt, ob wir uns im Teilversäumnisurteil wieder treffen.

RS: Ein erneutes Treffen gab es nicht. Die Klägerin legte gegen das Teil-Versäumnisurteil vom 13.02.2015 Einspruch ein. Am 27.04.2015 wurde ohne mündlicher Verhandlung der Einpruch zurückgewiesen. Urteil vom 27.04.2015

[bearbeiten] Kommentar RS

Eine tolle geistige Leistung der heutigen Richterinnen und des heutigen Richters. Nicht so einfach die ZPO. Taugt nicht zum Auswendiglernen, auch für Juristen mit Bestnoten und zwei Staatsexamina.

Die o.g. Urteile sind rechtskräftig und endgültig. Zu irgendenem Vergleich kamm es mit Google nicht, auch wenn es anderslautende Behauptungen gibt. Allerdings hat Google von sich aus zwei streitgegenständliche URLs nach Maßgabe bestehender Policies entfernt. Man findet bei Google trotzdem allehand nicht gerade Schmeichelhaftes. Warum auch?

Es bleibt eine Rätsel der Macher von Seocomplete GmbH, weshalb eine Firma, welche mit Plazieruing auf der Google-Sucherergebnisliste ihr wirbt:

Wir, die Seocomplete GmbH, sind eine Online-Marketing Agentur, die sich auf das Fachgebiet der Suchmaschinenoptimierung (SEO) spezialisiert hat. Wir beraten Sie kompetent und schaffen die Voraussetzungen, damit Sie mit Ihrer Webseite die so wichtigen vordersten Positionen in den organischen Suchergebnissen der großen Suchmaschinen (Google, Bing, etc.) erreichen und auch halten können.

Geld verdient, eben gegen Google klagt.

Ob diese Firma auch gegen Bing oder andere Suchmaschinen geklagt hat, wissen wir nicht. Wundern würden wir uns nicht.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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