12.04.2013 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer zensiert heftig

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

12.04.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

12. April 2013


Debatte zum Urheberrecht


Stefanie Hertel März 2013

[bearbeiten] Was war heute los?

Offenbarte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute ihr wahres Ticken? Oder war es Zufall, dass heute das formale Herangehen fast ausschließlich Verbote hervorbrachte?
____________

Interessant war die Verhandlung Jeanette Hofmann vs. ZEIT-Verlag. Es prallten drei Welten aufeinander: Zensurjustiz, Presse, Wissenschaft. Konflikte zwischen Presse und Wissenschaft gehören eigentlich nicht in den Gerichtssaal. Nun ist ja J. Hoffman Politikwissenschaftlerin und meinte offenbar, Differenzen mit der Presse können vor Gericht geklärt werden.

Da sie nicht die Meinung vertritt, das Urheberrecht sei abzuschaffen, wehrte sie sich gegen einen Zeit-Artikel, in dem dies behauptet bzw. die Meinung geäußert wurde, J. Hofmann erzeuge mit ihren Aussagen den Eindruck, sie m,eine, das Urheberrecht sei abzuschaffen.

J. Hofmann war sicher, dass sie gewinnt, kannte aber überhaupt nicht die Besonderheiten der Zensur, die Verteidigungsmöglichkeiten der Presse, die Rolle und Interessen der eigenen Anwälte. Außerdem ging es ihr um wissenschaftliche Definitionen, den Zensurrichtern aber um das, was der Deutsche Michel versteht. Die ZEIT hat wiederum eigene andere kommerzielle Interessen. Durchaus möglich, dass die ZEIT Interesse daran hatte, die richtigen wissenschaftlichen Ansätze von J. Hofmann zu diffamieren. Mit Rechtsanwalt Nabert war die ZEIT jedenfalls durch einem der besten und brisantesten Anwälte vertreten.

Da die Urheberrechtdebatte sehr hart geführt wird, spielt bei dieser der Filmklau, das Raubkopieren, der illegale Download die Rolle eines Totschlagarguments, wie bei den Internetsperren die KiPo. J. Hoffmann möchte offenbar mit diesem Totschlagargument nicht konfrontiert werden.

leguan_kl.jpg

Solche sprachlosen Beobachter erzeugen die Zensoren

J. Hofmann ist allerdings darauf reingefallen, und hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der sie versicherte, dass weder Sie noch das Institut, in dem sie arbeitet und eine leitende Stellung inne hat, sich mit dem Filmklau (illegalen Raubkopien) beschäftigt.

Der pfiffige RA Nabert fand das Buch „Wissen und Eigentum“, (Herausgeber: Jeanette Hofmann, Seiten: 354, Erscheinungsdatum: 18.10.2006, Erscheinungsort: Bonn, Bestellnummer: 1552). Dort gibt es einen Artikel von Klaus Goldhammer. Auf Seite 91 schreibt er, sagte Nabert: download ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings haben wir dieses Zitat in dem Buch nicht gefunden. Goldhammer schreibt jedoch tatsächlich etwas über das „illegale Mitfilmen“ etc.

Juristisch gesehen kann das nun bedeuten, das J.Hofmann sich doch mit Raubkopien beschäftigt und damit eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Sieht J. Hofmann natürlich anders. War ja nicht ihr Artikel, hat diesen Satz auch nicht gelesen. Richterin Simone Käfer legte sich nicht fest, sie müsse es prozessual würdigen. Sagte aber auch: „Das ist heftig.“

Mit dem Vergleich ist die Luft raus. Niemand wird ein Interesse haben , J. Hofmann strafrechtlich zu verfolgern. Auch die Staatsanwaltschaft wird mit dem Argument, J.Hofmann hätte sich geirrt, ein mögliches Ermittlungsverfahren einstellen.

____________

Möglicherweise viel wichtiger und interessanter, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, wurden heute eine ntscheidende Zensurregeln konsequent weiterentwickelt: Zensur im Falle von Fotomontagen. Fotomontagen müssen offensichtlich sein oder eben als solche gekennzeichnet. Allerdings gibt es wie bei allen Zensurregeln einen Übergangsbereich, den die Anwälte für ihre Geschäftsmodelle bzw. zum Law Hunting (Kaputtklagen) nutzen können. Wie weit darf eine Bildbearbeitung farblich – wir erinnern an den Lidschatten-Prozess von Sihler-Jauch – gehen? Oder, wie weit darf das Bild verzerrt werden? Da hat die Kanzlei Schertz Bergmann ein richtungsweisendes Urteil im Namen von Günther Jauch erreicht, mit dem die Zensoren wedeln können.

Nicht alle Zensurversuche auf dem Gebiet der Fotomontagen führten allerdings zum Erfolg. So verlor Günter Jauch bei einem Bild, bei dem seine Frau ihm näher gerückt wurde als es in der Originalsaufnahme der Fall war.

Heute betrat die Kanzlei Nesselhauf das Schlachtfeld Fotomontagen. Da brauchte man nicht mit der Zensurkanone Günther Jauch - bei der Kanzlei Nesselhauf wäre das Gerhard Schröder - anzutreten. Auch die Sängerin Stefanie Hertel kann dafür herhalten, Urteile zu erhalten, mit denen man neue Geschäftsfelder entwickeln kann, welche dazu f+ühren, dass in Zukunft auch unliebsame Blogger kaputt geklagt werden können.

____________

Hochzeiten waren heute mehrmals Thema. Die Hochzeiten gehören zur tiefsten Privatsphäre. Am besten nur heimlich heiraten, noch besser Hochzeiten verbieten. Für die Zensoren ein Fass voller Honig, der dann allerdings fehlen würde. Die Richterinnen konnten ihr Innenleben einbringen und nach eigenem Denkmuster entscheiden. Ich wage mich gar nicht zu fragen, welche der Zensurrichterinnen bzw. Zensurrichter ist überhaupt verheiratet. Ist diese offene Frage justiziabel? Mische ich mich mit dieser offenen Frage verbotenerweise nun ein ist das Privatleben der Zensorinnen und Zensoren?

terminrolle_130412_Vk.jpg

terminrolle_130412_Vh.jpg

12.04.2013



Die Verkündungen fanden heute wieder in dem Raum der Geschäftsstelle statt, wahrscheinlich auch die auf „am Schluss der Sitzung“ terminierten. Die Vorsitzende Simone Käfer verkündete selbst. In allen drei Sachen gewannen die Kläger. Am Schluss der Sitzung wahrscheilich die Anmtragsteller/Innen.

Die Morgenpost muss an Sonja Werner 775,64 und 523,48 Euro zahlen und eine Richtigstellung zu den am 16.04.2011 veröffentlichten Bericht mit der Schlagzeile: "Designer-Baby", na und? Sonja Werner (29) ließ sich einen auf Gendefekte getesteten Embryo einpflanzen / Ihr Arzt zeigte sich danach an / Bundestag prüft neues Gesetz. Den Inhalt der Richtigstellung las die Vorsitzende Richterin so schnell vor, dass wir nicht in der Lage waren, den Text mitzuschreiben.

Rechtsanwalt Markus Kompa bekam € 3.747,xx Anwaltskosten zugesprochen. Nicht ganz das, was er einklagte, aber doch etwas mehr als die Hälfte (56 %).

Aus dem Kläger-Quartett Nesselhauf-Hertel-Mross-Lanner konnte heute Leopold Lanner îm Verkündungstermin Genugtuung erhalten.

_______________


Auf den Terminrollen fehlen immer noch die Namen der Richter, so dass wir nicht genau wissen, wie der neue Richter heißt. Wir denken Linke. Irgendwann werden wir seinen geheimnisumwitterten Namen erfahren.

Auch das Fehlen der Kanzleinamen auf den Terminrollen kann zu Verboten führen. So haben wir in der Verhandlung erfahren, dass die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann vom Rechtanwalt Zimmermann vertreten wurde. Sah aus, wie der Rechtsanwalt Felix Zimmermann von der Kanzlein Bergmann und verhielt sich auch entsprechend. Wir können uns aber auch irren, sind doch keine Fahnder, keine ausgebildeten Polizisten des Erkennungsdienstes. Sollen wir uns nun vor lauter Furcht vor dem gefürchteten Professor Schertz aus Berlin in die Hosen machen? Wir riskieren es mal und versuchen trockene Hosen zu behalten.

________________

10:30

[bearbeiten] Jeanette Hofmann vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co KG 324 O 83/13

[bearbeiten] Corpus Delicti

Das Landgericht Hamburg hat es der ZEIT untersagt, zu behaupten:

a. (Jeanette Hofmann forscht zum Urheberrecht.) Sie hält es für überflüssig.
b. (Jetzt werden auf einmal Leute mit Dingen reich, die sie illegal kopiert haben. Das ist es, womit sich die Politikwissenschaftlerin Hofmann beschäftigt.) Sie hat dazu eine pointierte Meinung: Man brauche gar kein Urheberrecht.
c. Man kann es überraschend finden, dass die Wissenschaftlerin Hofmann sich so eindeutig auf die Seite derer stellt, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen.
d. Außerdem darf die »Zeit« nicht mehr den Eindruck erwecken, Jeanette Hofmann habe an Studien zu illegalen Filmkopien mitgewirkt.

Dazu finden wir im Internet allerhand, z.B. Diskussionen bei internet-law, dem Jurablog von Rechtsanwalt Thomas Stadler, oder auch Interessantes bei stefan-niggemeier, dem Blog des Journalisten Stefan Niggemeier.

Der Corpus Delicti wahl wohl dieser inzwischen etwas geänderter Artikel Aufnahme läuft vom 15.03.2013. Als pdf-Datie in der Oiginalversion noch lange vorhanden. Inzwischen allerdings korriguiert: pdf-Datei

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Linke, Rechtsanwalt Felix Zimmermann, Rechtsanwalt Jörg Nabert

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 83/13



Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Da teile ich zunächst mal aus. Der Antragstellerverterter überreicht den Schriftsatz vm 12.04.2013 für Gericht und Gegner.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Haben diesen Schriftsatz hier per Fax erhalten.

Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter übergibt den Schriftsatz vom 11.04.2013. Es geht um den Bericht in der ZEIT. „Filmpiraten: Aufnahme läuft“. Die Antragstellerin ist Politikwissenschaftlerin und befasst sich mit dem Urheberrecht. Wir haben die Einstweilige Verfügung erlassen. Die Antragsgegnerin ist in Widerspruch gegangen, sie meint, es ist eine Meinungsäußerung, wenn die Antragstellerin sagt, ... Das bedeute, das Urheberrecht sei überflüssig. Die Äußerung sei so zu deuten. Wir hatten den Eindruck verboten. Die Antragsgegnerin sagt, dieser Eindruck wird nicht erzeugt. Es ist ein sehr interessanter Fall. Es gibt die eidesstattliche Versicherung. Wir haben diskutiert, ob hier der seltene Fall auftritt, dass die Wiederholungsgefahr entfällt, obwohl keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wurde. Wir haben die Einstweilige Verfügung erlassen, weil es um eine innere Tatsache ging. Dazu haben wir die eidesstattliche Versicherung erhalten. Wir meinen jetzt, dass auch auf Grund der Aufzählung, die sie verfasst haben, dass die Verfügung nicht in allen Punkten zu recht erging. Da sind Passagen drin, wo sie meinen, dass sie das Urheberrecht nicht möchten. Verknappungen der Informationsangebote durch Ausschlussrechte sei Verschwendung, reicht uns noch nicht, den Eindruck zu verneinen.

Dass die Informationsgüter nicht durch den Markt, nicht durch die Eigentumsrechte beschränkt sein sollten ... . Wie kann man das verstehen? Vielleicht meinte sie was anderes, aber wie versteht das der unbedarfte Leser. ... Die Antragsgegnerin hat Unterlagen vorgelegt, aus denen folgt; dass die Antragstellerin das Urheberrecht für überflüssig hält.. Das sei belegt. Das gleiche gilt für Pkt. b. Bei Pkt. c ist es schwerer. Es ist eine Meinungsäußerung. Die Antragsgegnerin meint, sie hatte Anknüpfungspunkte: Wenn das eine Tatsachenbehauptung ist, dann aufheben. Wenn es darum geht, das Filmkopien illegal runtergeladen werden, dass man das nicht verbieten soll, dann ist uns der Vortrag von RA von Eendenburg zu wenig. Pkt. d würden wir bejahen. a., b., c. ablehnen.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Was wollen Sie kippen?

Die Vorsitzende: In der Anlage A65 heißt es am Ende ... Die Herrschaft über die Informationsgüter muss nicht unbedingt über den Markt erfolgen. Kann anders geschehen.

Kommentar RS: An und für sich ein unsinniger Satz. Die Marktgesetze gelten immer, der Markt ist immer da. Es stellt sich nur die Frage, wie mit dem Markt umgegangen, wie auf den Markt Einfluss genommen, wie der Markt geregelt wird.

Die Vorsitzende: Es gibt auch andere Äußerungen: Gehe zum Verlag und kann dort alles vertraglich regeln (ohne dass das Urhebegesetz zu Seite steht).

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Die Antragsgegnerin meint, die Klägerin meint, das gesamte Urheberrecht sei unnötig. Zudem, sie hält das Urheberrecht für überflüssig. Das bezieht sich auf das Urhebervertragsrecht. ... Die zweite Äußerung ist konkret auf das illegale Filmkopieren gemünzt. Sagt, wir brauchen Ausschlussrechte. Wenn es innere Tatsachen sind, ...

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Nicht, was Sie sagen, ..

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Sie können weiter reden - ganz allein. Jetzt rede ich. Eine Forscherin sagt, hier sind Alternativen denkbar. Das heißt nicht, dass Bestehendes überflüssig sei. Zum Beispiel, solide Normen. Ein Forscher muss solche Fragen stellen dürfen.



So schlimm waren die Screenshots nicht.
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Möchte zwei Sätze sagen. Die Antragstellerin hat ein ausführliches Interview im Deutschlandradio gegeben Es gab die Frage, ob man das Urheberrecht braucht. Hieß, nein. Die Journalistin fragte, dann könne der Verlag das Manuskript einfach nehmen. Dann steht das im Interview. Dan gibt es noch das Gespräch bei Musikpartisane-. Der Blogger sagt, das Urheberrecht brauchen wir gar nicht.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Hier und da brauchen wir es nicht. Sie machen daraus: Das Urheberrecht brauchen wir gar nicht.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wenn wir Verwerter nicht brauchen, dann brauchen wir auch das Urheberrecht nicht. Die Mehrzahl, 80 Prozent der Urheberrechte haben die Verwerter. Es geht um das Verwertungsrecht. Wenn es das nicht gibt, dann ist das Urheberrecht unnötig. Es bleibt dann nur noch das Persönlichkeitsrecht als Teil des Urheberrechts.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Das Urheberrecht bringt was dem Verwerter, nicht dem Urheber. Wenn die Verwerter am langen Hebel sitzen, ... . Da ist nicht ... . ... darüber streiten die Geister. .... Welche Wirkung das Urheberrecht hat., .... . .... der Urheber und der Verwerter.

Vorsitzende: Unsere Überlegung war, sie möchte das Urheberrecht nicht abschaffen, sondern reformieren. Frau Hofmann äußert sich öffentlich nun so, das man empfindet, sie möchte das Urheberrecht nicht.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Vielleicht, um die Diskussion zu Ende zu führen. Die Klägerin ist eine Wissenschaftlerin. Wir kritisieren in populärwissenschaftlicher Art. Wenn wir nun hier vor der Pressekammer die wissenschaftlichen Meinungen diskutieren, muss das sein?

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Hier geht es nicht um Wissenschaft. Hier geht es um politische Fragen.

Vorsitzende: Es ist egal, ob wissenschaftlich oder politisch. Wenn wir sagen, Meinungsäußerung, dann ist es durch. Wir meinen aber, es ist eine innere Tatsache.

Jeanette Hofmann: Es geht um gnadenlose Frontstellung. Es war nachweislich, dass ich von drei Formen der Produktion von Kulturgütern, von drei Optionen spreche: der öffentlichen, der durch Mäzene, und der durch den Markt. Wir haben mehrere Optionen, um Kulturgüter zu produzieren, und nachweislich Zweifel, was für die Produktion von Kulturgütern in Frage kommt.

Vorsitzende diktiert: Ich habe mich mit der ökonomischen Theorie des Urheberrechts befasst. Möchte zum Ausdruck bringen, dass es mehrere Alternativer gibt als Eigentumsformen., .... Es gibt die Alternative der staatlichen Förderung, wie z.B. die des statistischen Bundesamtes. Das ist ein Beispiel, welches den rechtlichen Rahmen schafft.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wenn gesagt wird, es gibt drei Möglichkeiten, ... Dann kann ich auch als Rezipient sagen, Urheberrecht ist überflüssig.

Jeanette Hofmann: Das sage ich nicht.

Vorsitzende: Sie wollen alle drei Möglichkeiten erhalten?

Jeanette Hofmann: Ja.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Dann sind wir im Meinungsäußerungsbereich.

Jeanette Hofmann: Kochrezepte sind z.B. nicht geschützt, aber der Markt funktioniert in der Verwertung.

Jeanette Hofmann: Sie sagen ...

Jeanette Hofmann: Staat, Mäzene, Markt. Alle drei existieren. Niemand würde nur eine wollen.

Vorsitzende: Die drei Lösungen sollen nebeneinander existieren.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Das ist eine Binsenwahrheit.

Jeanette Hofmann: Das ist ein anderer Vorwurf.

Vorsitzende: Sie muss auch nicht automatisch Eigentumsrechte nach sich ziehen.

Jeanette Hofmann: Das ist Tatsache. Man kann das gemeinfrei ins Internet stellen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: ... emanzipiert sich ... von ... Was ist neu?.

Jeanette Hofmann: Die Optionen öffnen sich. Kulturgüter werden produziert - nicht nur aus der Sicht des Urheberrechts. Finde es wünschenswert, wenn alle drei Optionen die Kulturgüterproduktion nur unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts diskutieren.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Was wird eigentlich diskutiert? ... Diese Information bekommen wir erst heute.

Vorsitzende: Ich kann Herrn Nabert gut verstehen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wir diskutieren hier die Forschung.

Vorsitzende: Ich verstehe Sie gut. Wenn Sie hören, wie die Antragstellerin es hören möchte.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Ich würde eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Wir müssten kurz unterbrechen. Zunächst den anderen Punkt besprechen. Zu d. Illegale Filmkopien.

Vorsitzende: AG5. Sie haben CVD erwähnt.

Es wird diskutiert.

Jeanette Hofmann: Würde gerne dazu was sagen.

Vorsitzende: Wir brauchen das nicht.

Diskutieren „legales Filmkopieren“, „illegales Filmkopieren“ Urheber sollte an der Verwertung teilhaben.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Auf die Seite stellen, heißt nicht ... ..

Hofmann-Anwalt Zimmermann: ....

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Lassen Sie mich. Ich bin Ihnen nicht permanent ins Wort gefallen. Wenn es heißt, freien Zugang erleichtern .. . Die Nutzer dürfen privat alles runterladen. .... Die Tauschbörsen-Betreiber wollen sich auch an der Verwertung beteiligen.

Diskutieren das Urheberrecht.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Zu b. Wo ist das die Aktivlegitimation?

Vorsitzende: Wir bejahen den Eindruck. Wir haben die eidesstattliche Versicherung, dass sich das Institut mit den Raubkopien nicht befasst.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Es gibt ein Werk, welches sich mit Raubkopien beschäftigt, in dem sich der Autor mit Raubkopien beschäftigt.,

Jeanette Hofmann: Ich habe im letzen Jahr ein Sammelband herausgegeben. Ist nicht ... .

Vorsitzende: Sie haben eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass Sie das nicht gemacht haben.

Jeanette Hofmann: Ich habe keine Studien durchgeführt vor der Herausgabe.

Vorsitzende: Das ist heftig.

Jeanette Hofmann: Kann sein dass der Autor sich mit dem Thema beschäftigt, mit der Piraterie.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wollen wir unterbrechen?

Vorsitzende: Herr Nabert hat sein Einverständnis gegeben, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben:

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert nach Wiedereintritt: Es ist das Sammelwerk „Wissen und Eigentum“, (Herausgeber: Jeanette Hofmann, Seiten: 354, Erscheinungsdatum: 18.10.2006, Erscheinungsort: Bonn, Bestellnummer: 1552). Dort gibt es einen Artikel von Klaus Goldhammer. Auf Seite 91 schreibt er: Download ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Es ist ein Werk.

Jeanette Hofmann: Das Werk beschäftigt sich nicht mit ...

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Bitte Vorsicht.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Mitwirkung ... Herausgeber.

Vorsitzende: Wir müssen überlegen, ob Herausgeber ... .

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Kommt nicht ... Werk ..

Vorsitzende: Das müssen wir würdigen.

Vorsitzende diktiert: ..,. der Autor beschäftigt sich mit illegalen Raubkopien.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: In “Wissen und Eigentum“. Beitrag von Klaus Goldhammer von der Gesellschaft. Wissenschaftsgesellschaft und Informationsgüter als ökonomischer Sicht. Da beschäftigt sich der Autor mit illegalem Download und den illegalen Veröffentlichungen in

Jeanette Hofmann: Habe diesen Band herausgegeben. Kann sein. Habe mit dem Autor gesprochen über öffentliche Güter. Wie er auf die Idee gekommen ist, das mit dem illegalem Download, weiß ich nicht.

Vorsitzende: Wir haben das prozessual zu würdigen. Die Antragstellerin erklärt hierzu, ich habe dieses Buch herausgegeben. Der Beitrag schildert aus ökonomischer Sicht, Güter ... . Kann sein, das der Autor auch illegales Download erwähnt. Der zentrale Punkt war es nicht.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Mitwirkung.

Vorsitzende: Das ist rechtliche Würdigung.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: .. durch Ausschließlichkeit rechtlich ... Bitte ins Protokoll..

Vorsitzende: Haben Sie vorgetragen, dann brauchen wir das nicht im Protokoll.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Wir sind interessiert, dass das nicht weiter verbreitet wird.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Bezüglich der zukünftigen Veröffentlichungen werden wir a., b., c. nicht mehr tätigen. Wenn a. und b. weg sind, dann kann kein Eindruck mehr entstehen. Wir werden das in der ursprünglichen Form nicht mehr produzieren.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Vielleicht einigen Sie sich mit uns, sparen 2/3 der Gerichtsgebühr.

Kommentar RS: Dass bei einem Vergleich die anwaltliche Vergleichsgebühr hinzukommt, welche 2/3 der Gerichtsgebühr übersteigt, verschweigt die Vorsitzende Richterin regelmäßig.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Kostenaufhebung.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Kommt nicht in Frage. Es muss alles erledigt sein. Das Gegendarstellungsverfahren ebenfalls.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Wir haben noch die Gegendarstellung.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Dann machen wir einen Schlussstrich.

Es wird diskutiert.

Die Vorsitzende leitet die Bazar-Etappe ein: Welchen Kostenvorschlag haben Sie?

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Um entgegen zu kommen, bei uns in diesem Verfahren ¼ der Kosten. Im Gegendarstellungsverfahren keine Kosten.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende: Es gibt ein Kostenrisiko. Ist bei Gott kein Selbstgänger. Bei einfacher Unterlassungsverpflichtungserklärung 1/3 zu 2/3.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: W ir hatten eine Schutzschrift hinterlassen. Ist hier verloren gegangen.

Vorsitzende: Nehmen wir raus die erste Schutzschrift. Keine Ahnung, wo diese geblieben ist. Vielleicht wurde diese in eine andere Akte gelegt. Es gibt das Fax-Protokoll.

Es wird diskutiert. Die Antragsteller-Seite verlässt den Gerichtssaal.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Hatte nicht damit gerechnet, dass die Schutzschrift verschütt geht.

Wiedereintritt der Antragsteller.

Vorsitzende: Schweren Herzens.

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Ja, machen wir.

Vorsitzende: Ohne Anerkennung der Rechtspflicht, schließen die Parteien dann den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, in zukünftiogen Veröffentlichungen die streitgegenständlichen Äußerungen aus dem Beschluss vom 27.02.2013 zum Aktenzeichen 324 O 83/13, nicht erneut zu veröffentlichen.
2. Von den Kosten des Gegendarstellungs-Verfahrens 324 O 159/13 haben die Antragstellerin 3/4, der Antragsgegner 1/4 zu tragen.
3. Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche, unter anderem auch das Gegendarstellungsverfahren zum Aktenzeichen 324 O 159/13 erledigt. Aus dem Titel 324 O 159/13 werden keine Rechte mehr hergeleitet.
4. Der Vergleich gilt auch für die Zeit-Online GmbH, für die der Antragsgegner gleichermaßen Erklärungen zu Ziff. 1 abgibt.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Der Antragsgegner kann von diesem Vergleich bis zum 16.04.13 zurücktreten..

Hofmann-Anwalt Zimmermann: Dann möchten wir auch Rücktrittsrecht haben.

Vorsitzende: Sie (Hofmann) sind jetzt da, wo ist das Problem? Herr Nabert, wollen Sie telefonieren?

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert verlässt den Gerichtssaal.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert nach Wiedereintritt: Können wir ohne Widerruf machen.

Vorsitzende: Vorgelesen und genehmigt. Vielen Dank.

[bearbeiten] Nachspiel 324 O 212/13

31.05.13: Es gab ein Nachspiel. Darüber berichtet Stefan Niggemeier. Die Verhandlung 324 O 212/13 fand am 31.05.13 statt. Es ging um die Pressemitteilung der Zeit. Die „Zeit“ behauptete in der Pressemitteilung "Die ZEIT und Jeanette Hofmann einigten sich auf einen Vergleich" vom 18.04.2013, u.a. mit dem folgenden Inhalt:

In der Auseinandersetzung Dr. Jeanette Hofmann gegen die ZEIT vor dem Landgericht Hamburg verzichtete Frau Hofmann, Direktorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG), auf die Unterlassung.
Der Artikel "Aufnahme läuft" (...) darf in seiner unrsprünglichen Form verbreitet werden.
Die Zeit habe sich „freiwillig“ bereit erklärt, „in zukünftigen Artikeln die Arbeit von Frau Hofmann differenzierter zu betrachten“.

Es verhandelten Richterin Barbara Mittler als Vorsitzende, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Dr. Philipp Link, Rechtsanwalt Felix M. Zimmermann von der Kanzlei Shcertz Bergmann und Rechtsanwalt Jörg Nabert vopn der Kanzlei Senfft pp.

Gestritten wurde um die Interprätation des Vertrages, d.h. des am 12.04.2013 getroffenen Vergleichs.

Am 03.06.13 wurde das Urteil gesprochen: Die eintweilige Verfügung wurde bestätigt. Urteil 324 O 212/13

Die Zeit ging in Berufung. Verhandelt wurde am 02.12.2014.

[bearbeiten] Nachspiel Jeanette Hofmann vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG 7 U 51/13

Am 02.12.2014 verhandelten der Vorsitzende OLG-Richter Andreas Buske, OLG-Richter Dr. Lothar Weyhe, OLG-Richterin Karin Lemcke, Rechtsanwalt Mathies van Eendnbeurg (für die Zeit), Rechtsanwalt Felix. M. Zimmermann (für J. Hofmann).

Nach ausführlicher und unfassender Erörterung des Sach- und Rechtslage erklärte die Antragsgegnerin (Zeit):

1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen in Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
a. In der Auseinandersetzung Dr. Jeanette Hofmann gegen die Zeit vor dem Landgericht Hamburg verzichtete Frau Hofmann, Direktorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG) auf die Unterlassunbg der Veröffentlichung des Zeit-Artikels.
b. Der Artikel darf in seiner ursprünglihen Form verbreitet werden,

wie geschehen auf den Internetseite am 18.04.2013 unter der Überschrift "Die Zeit und Jeanette Hofmann einigten sich auf einen Vergleich"

Daraufhin erklärten die Parteivertreter das Verfügungsverfahren übereinstimmig für erledigt.

Die Parteivertreter einigten sich auf die folgende Kostenquote:

Von den Kosten des Verfügungsverfahrens fallen der Antragstellerin 40 %, der Antragsgegnerin 60 % zur Last.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Beschlossen und verkündet:

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 10.000,- festgesetzt.

[bearbeiten] Kommentar zu Urherberrecht-Verbotsverhandlung

Jeanette Hofmann untersucht die Kulturgüter-Produktion und den Zusammenhang zwischen staatlicher Förderung, Mäzentum und Marktverhalten. Das ist notwendig aber nicht genügend, um zukunftsweisende wissenschaftiche Erkenntnisse und Ergebnisse zu erlangen. Auch Kulturgüter haben etwas mit unserem immer mehr, immer schneller, immer weiter, immer höher, immer ... , immer ... zu tun. Die treibenden und entscheidenden Elemente dieser "immer" sind jedoch die Werbung und und die Versicherungen.

Wird das gegenwärtige Urheberrecht und dessen Anwendung in Frage gestellt, ohne Grundsatzfragen auch für die Bereiche Werbung und Versicherungen zu stellen, können keine nachhaltigen wissenschaftlichen Ergebnisse erreicht werden.

Jeanette Hofmann dürfte das Thema allerdings nicht in einem solchen großen Zusammenhang untersuchen können, wahrscheinlich auch nicht dürfen. Google lebt so gut wie ausschließlich von Werbung. Wird die Rolle von Werbung, wie diese heute auf uns alle runterrieselt, grundsätzlich in Frage gestellt, dann kann Google bald zumachen. Die Forschungen von Jeanette Hofmann sind Google-konform. Das ist ein wesentlicher Nachteil.

Die Rolle der Versicherungen rückt in die Nähe der Rolle der Justiz. Deren Rolle und willkürliche Macht hat Jeanette Hofmann in der heutigen Verhandlung hautnah erlebt.


__________________

11:00

[bearbeiten] Angela Lanz vs. Gong Verlag GmbH 324 O 502/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht um die Äußerung „Die Fernrehe von Markus Lanz mit Angela Lanz sei gescheitert“ In Hamburg klagte Angela Lanz, in Berlin klagte Markus Lanz.

Am 30.11.12 wurde in Hamburg schon mal verhandelt. Die Kammer sah möglicherweise Rechtsmissbrauch der Klägerin, in der damaligen Formulierung des Antrages sah die Kammer keinen Anspruch entstehen.

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Philip Link, Rechtsanwältin Lingens von der Kanzlei Prof. Prinz

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 502/12

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: ... Wir treffen uns zum zweiten Mal. Es heißt, wir halten die Fernehe für gescheitert. ... wir haben überlegt, was ist eine Fernehe. Zeitliche Unterschiede, ... man sieht sich praktisch nie ...Wie ist es beruflich, ... wenn man viel reist, ....

Lanz-Anwältin: Darauf kommt es nicht an. Es heißt gescheitert, es ist aber eine rosarote Ehe.

Vorsitzende: Es ist nicht die Tatsachenbehauptung, dass die Ehe gescheitert ist. Was gesagt wird, die Fernehe ist gescheitert. Da fragt der Leser, leben sie jetzt zusammen?

Es wird diskutiert. Lanz-Anwältin: Es gibt kein Scheitern. Es gibt keine Veränderung. Die Mitteilung ist unwahr. Scheitern hat was Negatives, hat sich was geändert.

Vorsitzende: Geldentschädigung gibt es nicht. Bei Stolpe muss zwingender Eindruck da sein. Geldentschädigung würden wir nur geben, wenn im Innenteil Informationen stehen würden mit negativen Äußerungen. Hat Job in Köln aufgegeben.

....

Vorsitzende: Unterlassung würden wir sofort geben. Ist nicht unser Problem. Es sind Spekulationen über die Ehe. Es gibt Null Anknüpfungspunkte.

Gong Verlag-Anwältin Bullerkotte: Was ist mit der Zulässigkeit. c/o?.

Vorsitzende: Ist durchaus problematisch, ob das OLG das so sieht.

Diskutieren, BGH bei Adoption, Zulässigkeit ist von Amtswegen zu entscheiden.

Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es bei der Entscheidung des Berliner Landgerichts folgen wird. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.05.2013, 9:55, Saal B335

10.05.2013, Vors. Richterin Simone Käfer: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin € 20.000,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin 3/4, der Beklagten 1/4 zur Last.

_______________

11:30

[bearbeiten] Sihler-Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG 324 O 25/13

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es wurde über die Jauch-Ehe spekuliert, ob es da kriselt etc. Anlass waren die Äußerungen von Jauch über Eheprobleme an sich. Man spekulierte, ob Jauch nicht eigene Ehe-Probleme im Auge hatte.

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Philip Link, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski von der Kanzlei Schertz-Bergmann

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 25/13

Vorsitzende Richterin Simone Käfer zum Anwalt Dr. Neben: Haben sie sich Gedanken gemacht über eine Einigung? Das kann ich ja außerhalb der Sitzung ansprechen.

Die Parteien streiten über die Berichterstattung Umfrage zu werde Millionär ... nicht so attraktiv. Man kennt sich, man mag sich, aber die Welt geht nicht unter .. Es wurde die Frage gestellt, liebt er noch seine Ehefrau. Eingeklagt werden Abmahnkosten und Vertragsstrafe. Die Frage war, wie es in der Ehe zugeht. Parallelwelten ... Muss aus eigener Anschauung sich ein Bild bilden. Es ist kein Skandal. Wir sehen keine Anhaltspunkte, das Bildnis auf die Titelseite zu bringen. Interessant ist die Vertragsstrafe. Der Vertrag ist geschlossen mit .... KG. Hier geht es um die Verlagsgruppe. Man kann davon ausgehen, dass die Klägerin davon ausging, dass der Vertrag auch hier gilt. Aber dazu ist zu wenig vorgetragen- Beide Verlage exstieren parallel. Hatten damals zum ...-Magazin nur den einen Verlag.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Was würden Sie sagen bei einer Radiosendung?

Vorsitzende: Wird schwierig. Reicht uns der Vortrag nicht. Sie können noch vortragen.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Hat doch schon vorgetragen.

Vorsitzende: Sie müssen gegen den Vertrag argumentieren.

Es wird diskutiert..

Vorsitzende: Die Vertragsstrafe würden wir zurückweisen. Streitwert 20.000,-

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Für offizielle Aufnahmen, wo kein geschichtliches Ereignis vorliegt?

Richter Dr. Philip Link: Es geht um das Bildnisrecht. Es ist ein rechtswidriges Bild auf der Titelseite. Sie werden präsentiert. Das ist ein wahnsinniger Eingriff. Rechtswidrige Berichterstattung.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Verstehe das. Hatten ... mit Einwilligung verstanden. Foto §c23, wo kein zeitgeschichtliches Ereignis vorhanden ist. Wie Aufnahmen – Abschuss – auf der Straße.

Vorsitzende: Vielleicht müssen wir das Gefüge überlegen. Dann würden wir bei den anderen Fotos höher gehen.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Kein Problem. Die Kammer kann entscheiden. Gebe nur zu bedenken.

Vorsitzende: Anstelle 527,- 1.000,-

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wo kommen diese her? Er hätte sagen sollen, bei meiner Ehe ist es nicht so. Wenn ich sage, in der Anwaltschaft verdient man viel Geld, dann denkt man auch, dass ich viel verdiene . Ich bin die Primärquelle. Nehmen Unterlassung mit neuer Tenorierung.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende: Die Parteien schließen den Vergleich:

1. Die Beklagte erkennt den Klageanspruch zu 1 aus dem Schriftsatz vom 04.04.13 an.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ordnungs.. . Was hat sich geändert im Tenor?

Sihler-Jauch-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Doppelt

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: ... .

Vorsitzende:

2. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin € 610,11 zu zahlen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen
4. Den Parteien wird nachgelassen von diesem Vergleich, schriftlich einzureichen bei Gericht bis zum 16.04.2013, zurückzutreten.

Vorgelesen und genehmigt.

Im Falle des Rücktritts werden Anträge gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Der Kläger-Vertreter kann zu den heutigen Erörterungen vortragen bis zum 30.04.13.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 17.05.13, 9:55, Saal B335

Eine Verkündung fand nicht statt, ist zumindest der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. Damit dürfte der Vergleich stehen.


__________________

12:10

[bearbeiten] Leopold Lanner vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 491/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

Stefanie hat endlich grünes Licht

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Gronau, Richter Linke

[bearbeiten] Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 491/12

Vorsitzende Richterin Simone: Es geht um einen Bericht, in dem es heißt, Stefanie hätte endlich grünes Licht. Herrmann sagt, es wären wahre Tatsachen und eine Meinungsäußerung. Wir würden bestätigen wollen. Man darf sagen, er ist geschieden. Aber man darf nicht spekulieren, wie ist es jetzt .. die Scheidung. Würden die einstweilige Verfügung bestätigen wollen. Die Scheidung wäre vielleicht ein Eckpfeiler, über die man berichten darf.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Er hat aber Scheidung eingereicht.

Lanner-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Weiß nicht. Nur ...

Alle lachen. Vorsitzende: Sie wissen das aus den Presseberichten.

Lanner-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Habe vor der Sitzung ....

Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wir verkündet am Schluss der Sitzung.

___________________

12:30

[bearbeiten] Stefanie Hertel vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH.324 O 21/13

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht um die offene Frage, kommen Stefanie Hertel und Stefan Mross wieder zusammen..

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Gronau, Richter Linke

[bearbeiten] Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 21/13

Vorsitzende Richterin Simone: Hier haben wir die Fragestellung- Fragestellungen sind grundsätzlich Meinungsäußerungen. Muss man sich gefallen lassen. Aber offene Fragen müssen es Anknüpfungspunkte haben. Wo gibt es Anknüpfungspunkte, dass sie wieder zusammenkommen? Dass sie Weihnachten zusammen mit ihrer Tochter sind?

M.I.G-Anwalt Markus Herrmann: Wir haben die Entschidung zu „eiskalten“ Abrechnung.

Vorsitzende: Da hatten wir bejaht. Das OLG hat anders entschieden.

M.I.G-Anwalt Markus Herrmann: Es ist doch eine Feststellung. Dafür brauche ich keine Anknüpfungspunkte. Ihnen reicht nicht aus, dass sie Weihnachten zusammen mit ihrer Tochter sind. Sie geben ständig Interviews darüber, wie gut es ihnen geht. Die Thematik Hochzeit ist bei Hertel und Mross so ausgelutscht. Wie soll es weitergehen. Wir sind nicht Hellseher.

Vorsitzende: Die Press darf auch nicht spekulieren. Sind wir uns da einig?

M.I.G-Anwalt Markus Herrmann: Die zweie Hochzeit ist immer ein Thema.

Hertel-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Sie sind seit zwei Jahren getrennt. Haben seit zwei Jahren einen neuen Partner. Wenn es um Johanna geht, dann sind sie beide Eltern. Sie (Herr Herrmann) haben nichts.

M.I.G-Anwalt Markus Herrmann: Was wollen Sie. Niemand weiß, wie es weitergeht

Hertel-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Dass sie Weihnachten feiern spricht eher gegen eine Hochzeit.

M.I.G-Anwalt Markus Herrmann: In solchen Sachen werden wir uns immer wieder sehen. Sehe nicht ein, dass meine Mandantin solch einen Maulkorb erhält.

Vorsitzende: Mit der Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

12:40

[bearbeiten] Stefanie Hertel vs. Burda Senator Verlag GmbH.324 O 395/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

Mieser Text und Fotomontage nicht als Fotomontage erkennbar.

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Gronau, Richter Linke

[bearbeiten] Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 395/12

Vorsitzende Richterin Simone: Es geht und ein Bild und um Text. Die Fotomontage ist nicht als Fotomontage erkennbar. Es ist eng. Wir würden zustimmen, würden die Einstweilige Verfügung bestätigen. Auch der Vater darf die Privatsphäre der Tochter nicht öffnen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Bei der Fotomontage haben wir gestritten In den Entscheidungsgründen steht, wenn die Fotomontage nicht erkennbar ist. Dann auch bei Verzerrung – blaue Lidschatten. Wenn ich aber aus grafischen Gründen, ohne den Kopf zu verändern, montiere, weshalb soll ich schreiben, es ist eine Fotomontage.

Vorsitzende: Es kommt darauf an, welche Entfernung zwischen den Personen im Original ist. Wenn die weniger als ein Meter auseinander waren, dann darf man montieren ohne Hinweis; dass es eine Fotomontage ist. Eine solche Situation haben wir hier nicht.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Man sieht doch, dass es zwei Einzelphotos sind.

Vorsitzende: Das sehen wir gerade nicht.

Es wird diskutiert

Vorsitzende: Wenn wir übersehen haben zu Dritt und die Antragstellerin hat übersehen, dann stellt sich die interessante Frage... .

Diskutieren.

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raum B334.

Anschließend wurde noch diskutiert, ob die Verkündung ausgesetzt wird, bis das Hauptsacheverfahren erledigt ist.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Nabert]

Persönliche Werkzeuge