11.11.2014 - verrückt, verrückter, am verrücktesten, Prof. Dr. Christian Schertz

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-=Die heutigen Termine=+==Verkündung==
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 +=Michael Ballack vs. Axel Springer Verlag SE (vormals Axel Springer AG) u.a. <font color="#800000">'''7 U 2/14'''</font>=
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 +Die Albernheit dieses Verfahrens möchten wir nicht widergeben. Es ging um die Weihnachsfeier von Michael Ballack, deren Vorankündigung durch Springer etc. Die Kammer von Simone Käfer hatte vier Beklagten, zwei Äußerungen untersagt.
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 +Das Urteil wird am 25.11.2014, 10:00 verkündet.
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 +'''14:30'''
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 +=Tom Junkersdorf vs.Norddeutscher Rundfunk, Günther Jauch (Nebenintervent). <font color="#800000">'''7 U 72/14'''</font>=
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 +==Corpus Delikti==
 +In einer ZDF-Jauch-Sendung wurde von „Cover“, dessen Chefredakteur Tom Junkersdorf war, berichtet, dass „Cover“ es ablehnte an der Jauch-Sendung teilzunehmen. Oder so was Ähnlichces. Die Pseudoöffentlichkeit bekommt in der Regel es nicht mit, um was es tatsächlich den Streithälsen geht.
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 +Simone Käfer bestätigte das Gegendarstellungsanliegen. ZDF ging in Berufung, Jauch wurde der Streit verkündet und dieser Edelverführer trat dem ZDF als Streitverkündeter mit seinem Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz bei.
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 +== Richter ==
 +'''Vorsitzender OLG- Richter: ''' Andreas Buske<br>
 +'''Richterin am Oberlandesgericht: ''' Karin Lemcke<br>
 +'''Richter am Oberlandesgericht:''' Claus Meyer<br>
 +== Die Parteien ==
 +'''Klägerseite:''' Kanzlei http://www.knpz.de/ [ KNZP], RA [http://www.knpz.de/de/anwaelte/dr-gerald-neben/ Dr. Gerald Neben]<br>
 +RA [http://www.knpz.de/de/anwaelte/dr-manuel-banck/ Dr. Manual Banck]<br>
 +'''Beklagtenseite:''' Kanzlei CMS Hasche für ZDF, RA Michael Fricke, Justiziarin Witt<br>
 +Kanzlei Schertz Bergmann für den Nebeninterventen Günther Jauch; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz,
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 +== Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 72/14==
 +'''11.11.2014''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz gut gelaunt:''' War damals bei Senfft auf der anderen Seite für die Zeit.
 + 
 +'''Vorsitzender Richter Andreas Buske:''' Nehmen Sie Platz, wenn Sie mögen. Haben hier so ein bisschen Post. Schriftsatz von Herrn Fricke, beglaubigte Abschriften. Es ist ein schöner Fall. Ja, ja.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Schöner fall.
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 +'''Der Vorsitzende:''' Wir können gleich auseinandergehen. Wir haben eine Tatsachenberichtigungsantrag von Dr. Neben.
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 +'''Vorsitzender Richter Andreas Buske:''' Habe ich auch.
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 +'''Der Vorsitzende:''' Da muss die erste Instanz erst entscheiden, ansonsten haben wir keinen Tatsachenbestand.
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 +'''NDR-Anwalt Michael Fricke:''' Habe keine ... .
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' ...
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 +'''Richter Claus Meyer:''' Tatsachen könne berichtigt werden, drei Monate nach Verkündung. So steht es im Gesetz.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz versteht das nicht, möchte eine Sonderwurst:''' Habe das urteil aber es viel später erhalten. Wann war die Verkündung?
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 +'''Richter Claus Meyer:''' Juli 2014.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz stur wie er ist:''' Wann war die Begründung?
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 +'''Richter Claus Meyer erklärt dem Superanwalt das Gesetz:''' Es ist egal. Es steht ab Verkündung
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 +'''Kommentar RS:''' Kennt Prof. Dr. Christian Schertz die Gesetze nicht? [http://dejure.org/gesetze/ZPO/320.html § 320] ZPO, Abs.2
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 +:(2) Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht '''binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils''' beantragt wird.
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 +Oder wähnt sich dieser Herr inzwischen über den Gesetzen stehend?
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Urteil erst am 20.mm.yy gekriegt.
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 +'''Richter Claus Meyer erklärt es, wie einem stupidem Jurastudenten:''' Man kann den Berichtigungsantrag stelle ohne Begründung.
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 +'''Der Vorsitzende tut offenbar Schertz leid und beschwichtigt:''' Ist etwas doof.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Ich habe nicht von der Vertagung.
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 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:''' Ich wusste nichts von der Tatsachenberichtigung. Müssen Sie (Schertz) entscheiden.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz in seinem Element:''' Sie haben nichts zu entscheiden Mir haben Sie nichts zu sagen.
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 +'''Der Vorsitzende:''' Wenn es nichts zu meckern gibt, kann er seinen Antrag zurücknehmen
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 +'''Richter Claus Meyer:''' Er kann seinen Antrag stehen lassen. Dann müssen wir vertagen.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Bitte das ins Protokoll aufnehmen.
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 +'''Richter Claus Meyer belehrt den Professor:''' Es ist ein Antrag für die 1. Instanz, da brauchen wir nicht zu protokollieren.
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 +'''Der Vorsitzende:''' Es ist unschön, aber so steht es im Gesetz.
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 +'''Die Parteien verlassen den Gerichtssaal.'''
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 +'''Der Vorsitzende lächelnd nach Wiedereintritt der Parteien:''' Nehmen Sie doch Platz, wenn sie mögen.
 + 
 +'''NDR-Anwalt Michael Fricke:''' Ich muss die Akten durchlesen.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Ich fühle ... daneben. Senat muss entscheiden. Ich bin noch nicht Partei.
 + 
 +'''Der Vorsitzende listig:''' Über die Zulassung der Nebenintervention müssen wir erst nach der Verhandlung entscheiden. Mache es einfach. Wenn Sie auf dem Antrag auf Tatsachenänderung bestehen, dann verhandeln wir nicht, es muss erst zum Landgericht.
 + 
 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben lässt Schertz auflaufen:''' Ich verzichte, wenn er auf seine verzichtet
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Kläger muss sagen
 + 
 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:''' Habe mich geäußert.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Ich will mich mit Ihnen nicht einigen und bin mit Ihnen nicht einig.
 + 
 +'''Der Vorsitzende:''' Zuerst müssen Sie (Schertz) sich erklären.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Ich habe formal noch keinen Tatberichtigungsantrag gestellt. Ich sage, es wird eins nach dem anderen ... .
 + 
 +'''Der Vorsitzende liest vor:''' ... Haben wir als Antrag gesehen.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Unstreitig wurde eine gestellt. Streitig ist .... Antrag ... .
 + 
 +'''Richter Claus Meyer:''' Dann vertagen wir. Wir haben so kurzfristig terminiert, weil wir dachten, Sie haben ein Interesse. Wir können auch auf 2015 terminieren.
 + 
 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:''' Wir können vielleicht verhandeln und dann Anträge stellen.
 + 
 +'''Richter Claus Meyer:''' Wir können nicht verhandeln, wenn der Tatbestand vielleicht korrigiert wird.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Wir können unterbrechen. Sie nehmen nicth zurück?
 + 
 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:''' Momentan ist mir nicht danach.
 + 
 +'''Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.'''
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz nach Wiedeereintritt:''' Ich würde meinen Antrag zurücknehmen.
 + 
 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:''' Ich nehme dann meinen auch zurück.
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 +'''Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll:''' Der Antragsteller-Vertreter und der Nebeninterventen-Vertreter erklären jeweils, ich nehme den Tatbestandberichtigungsantrag zurück.. Vorgelesen und genehmigt. Sie sehen, ich bemühe mich für beide Seiten.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Ist Ihnen gelungen, Herr Buske.
 + 
 +'''Der Vorsitzende:''' Zunächst ur Nebenintervention. Der Nebenintervent hat die Stellung als Moderator, besitzt damit ein berechtigtes, rechtliches Interesse. Er macht nicht geltend, dass er die Anträge stellt, wegen Unwahrheit.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Doch, er wird der Lüge bezichtigt..
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 +'''Der Vorsitzende:''' Es wir zunächst die Zulässigkeit der Nebenintervention... .
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Weil er in der Gegendarstellung der Lüge bezichtigt wird. Er ist Inhaber der [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=TV+GmbH+Jauch Produktionsgesellschaft], welche die Jauch-Sendungen erstellt.
 + 
 +'''Richter Claus Meyer:''' Können Sie sagen, wie si heißt.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' GmbH
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 +'''Richter Claus Meyer:''' GmbH.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz sehr genau :''' [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=i%26u+Information+und+Unterhaltung+TV+Produktion+GmbH+%26+Co.+KG TV GmbH].
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 +'''Der Vorsitzende:''' Es wird die Betroffenheit des Nebeninterventen gerügt, weil Meinungsäußerung. Nach Beratung sieht der Senat das als Tatsachenbehauptung.. „Absage“ ist irreführend. Dann haben wir die nicht richtige Vollziehung der einstweiligen Verfügung. Dann hat der Antragsteller keine Anschrift angegeben, wenn es kein schutzwürdiges Interesse gibt.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Darf ich was zu Protokoll erklären?
 + 
 +'''Der Vorsitzende:''' Ja.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Der Chefredakteur von „Closer“ ist nach der heutige Pressemitteilung des Bauer ... [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Tom+Junkersdorf+Tim+Affeld+11.11.2014 übergibt] der Antragsteller die Chefredaktion von „Closer“ an Tim Affeld. Das wird verbreitet von Focus. Damit ist die Gegendarstellung falsch. Dort heißt es, er sei Chefredakteur .. vieles mehr ... Kann auch mailen ...
 + 
 +'''Richter Claus Meyer:''' Gibt es ein Datum?
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Kann nicht für Bauer ... ., was gerade über die Agentur geht, was wird Jauch (Agentur) gemacht hat. Horizont, Bauer Medien Grpup 11.11.2014. ... führt enger zusammen. Amerikanisches Lizenzmagazin.... Die Chefredaktion von .... bei Closter übernimmt ab sofort Tim Affeld.
 + 
 +'''NDR-Anwalt Michael Fricke:''' Das würde ich mir gern zum Vortrag des Antragsgegners zu Eigen machen.
 + 
 +'''Der Vorsitzende:''' Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, mache mir den Vortrag des Nebeninterventenvertreters zu Eigen. Möchte der Antragsteller was dazu sagen?
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 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:''' Meinung des Senats?
 + 
 +'''Richter Claus Meyer:''' Sie können trotzdem dazu was sagen.
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 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:''' Ist der beste Fall der Wahrheit. Esejt: „Ich bin Chefredakteur con Closer“, Das ist unwahr.
 + 
 +'''Richter Claus Meyer:''' Steht dort das Datum? Herr Buske würde fragen ...
 + 
 +'''Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben:''' Wenn es darauf ankommt, muss ich das klären.
 + 
 +'''Der Vorsitzende:''' Das müssen wir beraten.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz eilt zum Richtertisch und bring seinen nächsten Trumpf:''' 21/05/15 . Die Gegendarstellung müsste verlesen werden. Da gibt es ein riesen Problem, dass sie das falsch im Netz verlesen. Da ist das Datum, Das Datum wird mit Punkt geschrieben, in der Gegendarstellung mit Querstrichen. Das Ding hier ist nicht sendefähig auf Grund des hohen Risikos, weil die erste Sendung der Gegendarstellung möglicherweise noch mal verlesen werden muss, Wir soll ich diese grafische Darstellung erfüllen? Wir haben bei Jauch drei Mal neue Gegendarstellungen erreicht.
 + 
 +'''Kommentzar RS:''' Bei [http://www.bildblog.de/61309/guenther-jauch-und-der-kampf-gegen-die-klatsch-windmuehlen/ BildBlog] finden wir dazu Folgendes:
 +Anfang des Jahres berichtete die „Closer“ in ihrer ulkigen Rubrik „Leute heute … und gestern“ folgendermaßen über Günther Jauch:
 + 
 +<center>http://www.buskeismus-lexikon.de/images/jauch_orig.jpg</center>
 + 
 +Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer ZDF-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die „Closer“ ein paar Wochen später abdrucken musste. Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt:
 + 
 +<cernter>http://www.buskeismus-lexikon.de/images/gdarst1_jauch.jpg</center>
 + 
 +Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag.
 +Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den „Hinweis“, der eine „unzulässige Glossierung“ darstelle:
 + 
 +Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.
 + 
 +Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch „als übertrieben bzw. sogar als lächerlich“.
 + 
 +Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:
 + 
 +<center>http://www.buskeismus-lexikon.de/images/gdarst2_jauch.jpg</center>
 + 
 +Die Linien sind weg, der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal:
 +Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […].
 +Danach wollte die „Closer“ zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht:
 +Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […].
 +Also musste die „Closer“ die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken.
 + 
 +<center>http://www.buskeismus-lexikon.de/images/gdarst3_jauch.jpg</center>
 + 
 +Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.
 + 
 +'''Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:'''Wir müssen damit rechnen, insbesordere mit dem verbleibendem Risiko. Gehe davon aus, dass der Senat keine Empfehlung für das Verlesen des Datum geben wurd.

Version vom 19:29, 20. Nov. 2014

Inhaltsverzeichnis

Was war heute los?

11.11.2014


Prof. Dr. Christian Schertz erklärt seine Rechtsansichten

Um was es Rechtsanwalt Christian Schertz tatsächlich geht, kann man nur raten. Vermutungen gehören in die Privatsphäre, sind innere Tatsachen und damit verboten, wenn der Betroffenen das verboten gesehen möchte. Heute erfuhren wir wesentlich mehr über diesen Zensurguru.

_______



Die verrücktesten Japaner
Es gab heute zwei Verfahren. Michael Ballack vs. Axel Springer SE 7 U 2/14 und Tom Junkersdorf und Günther Jauch (Nebenintervent) vs. Norddeutscher Rundfung (NDR) 7 U 72/14.

Ballack wurde vertreten von der Hamburger Kanzlei Nesselhauf , vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt. Günther Jauch wurde vertreten von der Kanzlei Schertz Bergamnn. Der Dr. Christian Schertz kam persönlich.

Beide Kanzleien vereinigt nicht nur deren enormes albernes Zensurbegehren als Geschäftsfeld, sondern auch die Praxis der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ihrer Mandanten. Annemarie Eilfeld, eine Mandantin der Kanzlei Schertz wurde sogar zu einer Strafe von € 6.400,- [Annemarie Eilfeld falsche eidesstattliche Versicherung verurteilt]. Der bekannteste Fall der Kanzlei Nesselhauf mit der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ist der VW-Sexskandal.

Beide Kanzleien nutzen genüsslich die Möglichkeit des springende Gerichtstandes, wobei die Kanzlei Nesselhauf sich allerdings offenbar von der Methode Schertz distanziert, innerhalb eines Verfügungsverfahren zu springen.

Bei Käfer küsste die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf vor kurzem ungerührt den Gegenanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann. So nahe sind sich die Kanzleien.

_____________

Das heutige Schertz-Verfahren betraf den Gegendarstellungswahn der Kanzlei Schertz Bergmann und seinen Hauptmandanten, einen der bekanntesten Klägeristen, den gefährlichen Manipulator deutscher Hirne, Günther Jauch.

Die Kanzlei Schertz Bergmann ist stolz auf ihre Gegendarstellungserfolge und berichtet darüber stolz auf ihrer web-Site u.a.:

BILDblog berichtet über verschiedene Gegendarstellungsverfahren von Günther Jauch

einem aktuellen Beitrag schreibt BILDblog über verschiedene Gegendarstellungen von Günther Jauch, die teilweise auch mehrfach abgedruckt werden mussten, da die Verlage beim Erstabdruck die Gegendarstellung zu klein gesetzt hatten. Insbesondere der Fall "Closer" ist Gegenstand des Artikels, in welchem "Closer" eine Gegendarstellung insgesamt drei Mal abdrucken musste. Den Blogeintrag finden Sie hier
Manchmal wird es aber noch abstruser. Die „Closer“ zum Beispiel musste jüngst eine Gegendarstellung von Jauch dreimal (!) hintereinander drucken, weil die Redaktion es nicht hinbekommen hatte (oder nicht hinbekommen wollte), sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten

Dass sich der „Closer“-Chef Tom Junkersdorf dagegen wehrt und Jauch auflaufen lässt gehört zu dem absurdem Theater der Mächtigen.

Scheint alles albern und unwichtig zu sein. Dem Boulevard wird es vom Professor und seinen Partnern gezeigt, Jauch kann das auch mal eine Niederlage verkraften. Ist doch toll, wir leben eben in einer funktionierenden Demokratie mit lupenreinen Anwälten und Richtern.

Das Gegenteil ist der Fall, Tom Junkersdorf, Günther Jauch, Richter Andreas Buske, Prof. Dr. Christian Schertz, Rechtsanwalt Michael Nesselhauf und viele andere bauen sich ihre Netzwerke auf, verdienen mit der Zensur viel Geld, klagen Blogger und Kritiker kaputt, booten den Normalbürger aus, weil dieser in diesem Zensurgeschäft kein Geld verdienen darf.

Wann wird Prof. Dr. Christian Schertz und Güther Jauch endlich das Hadwerk gelegt. Oder muss es erst zu Katastrophen kommen.

Der Professor machte heute einen sehr gepflegten und glücklichen Eindruck, anders als sonst. Durchaus möglich, dass er das Glück hat, von einer Frau unterstützt zu werden. Vielleicht ist es Zeit, dass sich der Professor zurückzieht ins Private und z.B. sich schönen Künsten widmet, ohne Persönlichkeitsrechte anderer mit den Füßen zu treten, andere zu erniedrigen, finanziell zu ruinieren und auf deren Menschenwürde zu sch... .

Verkündung

__________________

10:00

Michael Ballack vs. Axel Springer Verlag SE (vormals Axel Springer AG) u.a. 7 U 2/14

Die Albernheit dieses Verfahrens möchten wir nicht widergeben. Es ging um die Weihnachsfeier von Michael Ballack, deren Vorankündigung durch Springer etc. Die Kammer von Simone Käfer hatte vier Beklagten, zwei Äußerungen untersagt.

Das Urteil wird am 25.11.2014, 10:00 verkündet.

__________________

14:30

Tom Junkersdorf vs.Norddeutscher Rundfunk, Günther Jauch (Nebenintervent). 7 U 72/14

Corpus Delikti

In einer ZDF-Jauch-Sendung wurde von „Cover“, dessen Chefredakteur Tom Junkersdorf war, berichtet, dass „Cover“ es ablehnte an der Jauch-Sendung teilzunehmen. Oder so was Ähnlichces. Die Pseudoöffentlichkeit bekommt in der Regel es nicht mit, um was es tatsächlich den Streithälsen geht.

Simone Käfer bestätigte das Gegendarstellungsanliegen. ZDF ging in Berufung, Jauch wurde der Streit verkündet und dieser Edelverführer trat dem ZDF als Streitverkündeter mit seinem Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz bei.

Richter

Vorsitzender OLG- Richter: Andreas Buske
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei http://www.knpz.de/ [ KNZP], RA Dr. Gerald Neben
RA Dr. Manual Banck
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche für ZDF, RA Michael Fricke, Justiziarin Witt
Kanzlei Schertz Bergmann für den Nebeninterventen Günther Jauch; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz,

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 72/14

11.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz gut gelaunt: War damals bei Senfft auf der anderen Seite für die Zeit.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nehmen Sie Platz, wenn Sie mögen. Haben hier so ein bisschen Post. Schriftsatz von Herrn Fricke, beglaubigte Abschriften. Es ist ein schöner Fall. Ja, ja.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Schöner fall.

Der Vorsitzende: Wir können gleich auseinandergehen. Wir haben eine Tatsachenberichtigungsantrag von Dr. Neben.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Habe ich auch.

Der Vorsitzende: Da muss die erste Instanz erst entscheiden, ansonsten haben wir keinen Tatsachenbestand.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Habe keine ... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: ...

Richter Claus Meyer: Tatsachen könne berichtigt werden, drei Monate nach Verkündung. So steht es im Gesetz.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz versteht das nicht, möchte eine Sonderwurst: Habe das urteil aber es viel später erhalten. Wann war die Verkündung?

Richter Claus Meyer: Juli 2014.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz stur wie er ist: Wann war die Begründung?

Richter Claus Meyer erklärt dem Superanwalt das Gesetz: Es ist egal. Es steht ab Verkündung

Kommentar RS: Kennt Prof. Dr. Christian Schertz die Gesetze nicht? § 320 ZPO, Abs.2

(2) Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils beantragt wird.

Oder wähnt sich dieser Herr inzwischen über den Gesetzen stehend?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Urteil erst am 20.mm.yy gekriegt.

Richter Claus Meyer erklärt es, wie einem stupidem Jurastudenten: Man kann den Berichtigungsantrag stelle ohne Begründung.

Der Vorsitzende tut offenbar Schertz leid und beschwichtigt: Ist etwas doof.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich habe nicht von der Vertagung.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ich wusste nichts von der Tatsachenberichtigung. Müssen Sie (Schertz) entscheiden.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz in seinem Element: Sie haben nichts zu entscheiden Mir haben Sie nichts zu sagen.

Der Vorsitzende: Wenn es nichts zu meckern gibt, kann er seinen Antrag zurücknehmen

Richter Claus Meyer: Er kann seinen Antrag stehen lassen. Dann müssen wir vertagen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Bitte das ins Protokoll aufnehmen.

Richter Claus Meyer belehrt den Professor: Es ist ein Antrag für die 1. Instanz, da brauchen wir nicht zu protokollieren.

Der Vorsitzende: Es ist unschön, aber so steht es im Gesetz.

Die Parteien verlassen den Gerichtssaal.

Der Vorsitzende lächelnd nach Wiedereintritt der Parteien: Nehmen Sie doch Platz, wenn sie mögen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Ich muss die Akten durchlesen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich fühle ... daneben. Senat muss entscheiden. Ich bin noch nicht Partei.

Der Vorsitzende listig: Über die Zulassung der Nebenintervention müssen wir erst nach der Verhandlung entscheiden. Mache es einfach. Wenn Sie auf dem Antrag auf Tatsachenänderung bestehen, dann verhandeln wir nicht, es muss erst zum Landgericht.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben lässt Schertz auflaufen: Ich verzichte, wenn er auf seine verzichtet

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Kläger muss sagen

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Habe mich geäußert.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich will mich mit Ihnen nicht einigen und bin mit Ihnen nicht einig.

Der Vorsitzende: Zuerst müssen Sie (Schertz) sich erklären.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich habe formal noch keinen Tatberichtigungsantrag gestellt. Ich sage, es wird eins nach dem anderen ... .

Der Vorsitzende liest vor: ... Haben wir als Antrag gesehen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Unstreitig wurde eine gestellt. Streitig ist .... Antrag ... .

Richter Claus Meyer: Dann vertagen wir. Wir haben so kurzfristig terminiert, weil wir dachten, Sie haben ein Interesse. Wir können auch auf 2015 terminieren.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wir können vielleicht verhandeln und dann Anträge stellen.

Richter Claus Meyer: Wir können nicht verhandeln, wenn der Tatbestand vielleicht korrigiert wird.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wir können unterbrechen. Sie nehmen nicth zurück?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Momentan ist mir nicht danach.

Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz nach Wiedeereintritt: Ich würde meinen Antrag zurücknehmen.

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ich nehme dann meinen auch zurück.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Antragsteller-Vertreter und der Nebeninterventen-Vertreter erklären jeweils, ich nehme den Tatbestandberichtigungsantrag zurück.. Vorgelesen und genehmigt. Sie sehen, ich bemühe mich für beide Seiten.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist Ihnen gelungen, Herr Buske.

Der Vorsitzende: Zunächst ur Nebenintervention. Der Nebenintervent hat die Stellung als Moderator, besitzt damit ein berechtigtes, rechtliches Interesse. Er macht nicht geltend, dass er die Anträge stellt, wegen Unwahrheit.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Doch, er wird der Lüge bezichtigt..

Der Vorsitzende: Es wir zunächst die Zulässigkeit der Nebenintervention... .

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Weil er in der Gegendarstellung der Lüge bezichtigt wird. Er ist Inhaber der Produktionsgesellschaft, welche die Jauch-Sendungen erstellt.

Richter Claus Meyer: Können Sie sagen, wie si heißt.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: GmbH

Richter Claus Meyer: GmbH.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz sehr genau : TV GmbH.

Der Vorsitzende: Es wird die Betroffenheit des Nebeninterventen gerügt, weil Meinungsäußerung. Nach Beratung sieht der Senat das als Tatsachenbehauptung.. „Absage“ ist irreführend. Dann haben wir die nicht richtige Vollziehung der einstweiligen Verfügung. Dann hat der Antragsteller keine Anschrift angegeben, wenn es kein schutzwürdiges Interesse gibt.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Darf ich was zu Protokoll erklären?

Der Vorsitzende: Ja.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Der Chefredakteur von „Closer“ ist nach der heutige Pressemitteilung des Bauer ... übergibt der Antragsteller die Chefredaktion von „Closer“ an Tim Affeld. Das wird verbreitet von Focus. Damit ist die Gegendarstellung falsch. Dort heißt es, er sei Chefredakteur .. vieles mehr ... Kann auch mailen ...

Richter Claus Meyer: Gibt es ein Datum?

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Kann nicht für Bauer ... ., was gerade über die Agentur geht, was wird Jauch (Agentur) gemacht hat. Horizont, Bauer Medien Grpup 11.11.2014. ... führt enger zusammen. Amerikanisches Lizenzmagazin.... Die Chefredaktion von .... bei Closter übernimmt ab sofort Tim Affeld.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Das würde ich mir gern zum Vortrag des Antragsgegners zu Eigen machen.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, mache mir den Vortrag des Nebeninterventenvertreters zu Eigen. Möchte der Antragsteller was dazu sagen?

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Meinung des Senats?

Richter Claus Meyer: Sie können trotzdem dazu was sagen.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist der beste Fall der Wahrheit. Esejt: „Ich bin Chefredakteur con Closer“, Das ist unwahr.

Richter Claus Meyer: Steht dort das Datum? Herr Buske würde fragen ...

Junkersdorf-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wenn es darauf ankommt, muss ich das klären.

Der Vorsitzende: Das müssen wir beraten.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz eilt zum Richtertisch und bring seinen nächsten Trumpf: 21/05/15 . Die Gegendarstellung müsste verlesen werden. Da gibt es ein riesen Problem, dass sie das falsch im Netz verlesen. Da ist das Datum, Das Datum wird mit Punkt geschrieben, in der Gegendarstellung mit Querstrichen. Das Ding hier ist nicht sendefähig auf Grund des hohen Risikos, weil die erste Sendung der Gegendarstellung möglicherweise noch mal verlesen werden muss, Wir soll ich diese grafische Darstellung erfüllen? Wir haben bei Jauch drei Mal neue Gegendarstellungen erreicht.

Kommentzar RS: Bei BildBlog finden wir dazu Folgendes: Anfang des Jahres berichtete die „Closer“ in ihrer ulkigen Rubrik „Leute heute … und gestern“ folgendermaßen über Günther Jauch:

jauch_orig.jpg

Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer ZDF-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die „Closer“ ein paar Wochen später abdrucken musste. Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt:

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Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag. Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den „Hinweis“, der eine „unzulässige Glossierung“ darstelle:

Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.

Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch „als übertrieben bzw. sogar als lächerlich“.

Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:

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Die Linien sind weg, der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal: Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […]. Danach wollte die „Closer“ zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht: Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […]. Also musste die „Closer“ die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken.

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Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.

Jauchanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:Wir müssen damit rechnen, insbesordere mit dem verbleibendem Risiko. Gehe davon aus, dass der Senat keine Empfehlung für das Verlesen des Datum geben wurd.

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