10 U 146/10 - 22.08.2010 - Alles ist Scheisse, Richter ist ein faules Schwein (RA Eisenberg)

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-Berufungsverfahren. Im Verfahren 1. Instanz <font color="#800000">'''27 O 198/10'''</font> wurde Springer AG verpflichtdet an die Klägerin 15.000 € (beantragt waren 40.000 €) und die außergerichtlichen Kosten in Höhe von 938,00 € zu zahlen.+Berufungsverfahren. Im Verfahren 1. Instanz <font color="#800000">'''27 O 198/10'''</font> wurde Springer AG verpflichttet, an die Klägerin 15.000 € (beantragt waren 40.000 €) und die außergerichtlichen Kosten in Höhe von 938,00 € zu zahlen.
Die Beklagte ging gegen beide Entscheidugnen in Berufung. Die Antragstellerin ging in die Anschlußberufung und verlangte 40.000 €. Die Beklagte ging gegen beide Entscheidugnen in Berufung. Die Antragstellerin ging in die Anschlußberufung und verlangte 40.000 €.

Version vom 03:02, 27. Aug. 2011

Corpus Delicti

Der Klägerin, der SterniPark-Chefin Moysich wurde Untreue vorgeworfen. Sie habe mit dem Diensthandy Privatgespräche geführt. Das kam den Gegnern der Kitas mit dem Kinderlärm in Ottmarchen und anderen Hamburger Bezirken der gehobenen Gesellschaft wie gerufen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Moysich vs. Axel Springer AG

22.086.11: KG Berlin 10 U 146/10 Moysich vs. Axel Springer AG

Berufungsverfahren. Im Verfahren 1. Instanz 27 O 198/10 wurde Springer AG verpflichttet, an die Klägerin 15.000 € (beantragt waren 40.000 €) und die außergerichtlichen Kosten in Höhe von 938,00 € zu zahlen.

Die Beklagte ging gegen beide Entscheidugnen in Berufung. Die Antragstellerin ging in die Anschlußberufung und verlangte 40.000 €.

Richter

Vorsitzender Richter am Kammergericht: Herr Neuhaus
Richter am Kammergericht: Herr Frey
Richter am Kammergericht: Herr Thiel

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei KNPZ Klawitter Neben Platz Zintler; Rechtsanwalt Dr. Neben, Rain Koch, Justiziar Dr. Schlüter

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

22.08.11: Berichterstatter Rolf Schälike

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg ohne Robe, Rechtsanwalt Dr. Neben und Rechtsanwältin Koch mit Robe.

Vorsitzender Richter Herr Neuhaus: Es geht um die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin vom 21.02.2011. Die Anträge werden gestellt. Ohne Berücksichtigung dessen, was Herr Eisenberg schrieb. Was das Rechtsverfolgungsinteresse betrifft, so ist richtig entscheiden worden. Es bleibt dabei. Bei der Geldentschädigung müssen wir noch beraten. Wir haben das Hamburger Abendblatt. Dort ist verglichen worden.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Ich möchte kurz unterbrechen. Ich muss fragen.

Die Beklagtenseite verlässt den Saal. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg folgt.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt von Johannes Eisenberg: Würden Sie machen?

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Ja.

Beklagtenvertreter Dr. Neben nach Wiedereintritt: Würde ich nicht machen, auch auf die Gefahr eines Friedens. Wir meinen schon, dass die Sache einer obergerichtlichen Entscheidung bedarf. … Beeinträchtigung … Der Senat soll entscheiden.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut: Junge Frau in Junge Frau gerät ins Klarwasser anonym … Schaden 1000 €. 2006 … eine hohe amtliche Stellung Tagesaktuell, wenn sie angerufen hat. Die faule Staatsanwaltschaft in Hamburg, die den Schriftsatz von mir … macht nichts, liest nicht. Fragt, ob mit Einstellung nach § 153 einverstanden bin. Ich sage, nein. Die Frau hat nichts strafbares gemacht. Der Vorwurf ist bekannt seit 2006. Seit dem weiß sie das alles, dass es Scheiße ist. Sie wissen, es gibt gegen faule Staatsanwälte und Richter keine Möglichkeit. Der Richter ist ein faules Schwein.

Beklagtenvertreter Dr. Neben möchte was sagen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg schreit: Seien Sie still. Ich bin am reden., quasseln Sie nicht ein.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Mäßigen Sie sich.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg schreit: Ich muss mich gar nicht mäßigen, wenn Sie reinreden.

Der Vorsitzende: Herr Eisenberg, Sie sind so und so zunächst dran, weil das Urteiel zu Ihrem Ungunsten angegriffen wird.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut: … .

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Beide sollten wissen, wie sich die Sache …. Haben das Hamburger Abendblatt … gekündigt … Diese …

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut: Wir haben die Artikel vom 23.11.2008, 11.02.209 und 16.07.2009 „Alles zum Wohle des Kindes“

Der Vorsitzende: 2009 war es ein Leserkommentar. Wir meinen der erste Bericht in WELT war nicth rechtmäßig. Es gab den Vorwurf, dass sie private Rechnungen sich vom SterniPark hat erstatten lassen. Es war eine Untersuchung und im Ergebnis … reicht nicht aus. 2088 Bericht über eine Durchsuchung, die 3 Jahre vorher war. Das war rechtswidrig, kann zur Geldentschädigung führen. Kann auch den Hartnäckigkeitsvorwurf stützen. … Beider Artikel erwecken auch nicht den Eindruck, dass die Klägerin überführt ist. Der Punkt wo wir nachdenken ist der, ob die Entscheidung richtig ist. Der Ausgangsbericht war rechtswidrig. Deswegen bedauern wir, dass Sie es nicht annehmen. ….

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Der Verlag hat schlich, knapp, fundiert über die Einstellung des Verfahrens berichtet. Kostenentscheidung … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut: Sehen Sie. Sie sagen was .. und jetzt wird über Kostenentscheidung gesprochen.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Ich würde Sie bitten, Herr Eisenberg, mich nicht zu unterbrechen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut: … stand nicht nur im Hamburger Abendblatt. Welche Rechtspflicht ergibt sich für den Verlag? Es ging nicht gegen Axel Springer Hamburger Abendblatt, sondern gegen den Verlag insgesamt. … Das dürfte den Schmerzensgeldanspruch auslösen. … Bitte zu begründen. Semantisch steht Axel Springer AG, es steht nicht Hamburger Abendblatt. Es steht im Plural, allgemein, nichts mehr. … Die Hauptleistungspflicht liegt bei der Axel Springer AG, nicht beim Artikel vom 20.07.2009. Der Verdacht der Untreue wurde gegen erhebliche Geldauflage eingestellt. Der Leser weiß im Moment gar nichts. Urlaubsvertretung. Der Leser denkt … Steht nur Untreue, Ackermann Millionen … Ist so, dass schon zu Lebzeiten des Verfahrens durfte darüber nicht berichtet werden. … Allein der Umstand, das Frau Moysich gegen … ist, wurde ermittelt. Das sollte aber erlaubt sein. Der Vorwurf war, sie habe privat das Handy genutzt. Es ist eine Bagatelle. Ist nun die Frage, ob es sie das Handy nicht für Privatgespräche nutzen darf. … eingestellt. Freispruch klingt anders. … abgeschlossen … Keine Rede von Zahlung, dann vergleich. Sie steht in der Öffentlichkeit, geht auf Gallas, geht auf die Leute zu, sagen, eine schöne blonde Frau. Es war eine das menschenrecht und das Justizrecht brechendes Strafverfahren. Springer wusste, dass nichts dran ist. Wusste das schon im Februar 2006 Das habe ich denen mitgeteilt. Sie, Herr Vorsitzende, müssen wissen, … … Frau Moysich konnte sich nicht blicken lassen, ohne gefragt zu werden. 1.600 € betrug die Handyrechnung. Davon 10 Prozent privat. Die sagen, ihr glauben wir nicht. Würde sonst nicht in der Zeitung stehen, sagen die Leute. … Sie konnte nicht Mal eine Gegendarstellung erwirken. Es ist wie bei der Bildveröffentlichung. …. Möchte die Geschichte schmerzensgeldmäßig aufarbeiten. Ich lasse mir keine Unterlassungsverpflichtungserklärung mehr unterschreiben. IN Zukunft muss Herr Döpfer selbst unterschreiben. Glaube einfach nicht mehr, das sie nicht in der Lage sind, ihr Haus zu verpflichten. Plötzlich soll das nur für das Hamburger Abendblatt gelten. Man kann sie nicht dingfest machen. Wenn der Gesamtschaden 10.000 € … Mache Abschlussberechnung. Frau M. Gut, jetzt bin ich fertig. Sie können was sagen.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Ich denke, ich werde es genau so machen. Ich werde eine solch lange Geschichte erzählen. Das Gericht muss entscheiden. Es geht um zwei Begriffe. Subjektive Unrechtempfindlichkeit der Klägerin. Dann um den Gesamtschaden. Die subjektive Empfindlichkeit ist nicht bestritten. Ist doch die Staatsanwaltschaft … . Nun sagt Eisenberg, die Beklagte habe das gewusst. … Hier sitzt aber nicht die Justiz. … dürfen wir durchsuchen., zwei Jahre. Das ist eine Vorwurf gegen die Justiz. Dann der Komplex Hamburger Abendblatt. Dies ist ein anderer Vergleich. Das Hamburger Abendblatt ist keine Rechtspersönlichkeit. Steht, Veröffentlichung im Hamburger Abendblatt in Zukunft. Wäre das aber der Fall ist, dann müssen die einzelnen Veröffentlichungen genau angesehen werden. … Es bleibt dabei ein Vorgang von öffentlichem Interesse. Es ist bestätigt. Frau Moysich ist das strahlende Antlitz des Vereins. Ist nur bei der Entlastung ein Artikel … . Nun ist es ein Justizirrtum. Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt. … War nichts dran. Astreiner Freispruch. Der Pressekodex schreibt vor, man soll über Ermittlungen berichten. … Nun heißt es Schreiberlinge. …. Schreibt aber der Pressekodex vor. Wenn man das nicht macht, erhält man eine Rüge. …. Wir sprechen hier nicht über ein Verbot, sondern um von der Beklagten veranlasste Rechtsverletzung. DS HAT NICHTS MIT Hartnäckigkeit zu tun. … Daher kann keine Geldentschädigung gezahlt werden.

Richter Frey: Möchte trotzdem was sagen. Es ist keine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Es ist der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg. Presseerklärung ist ausgedacht. Es ist der strahlende Antlitz der Babyklappe, nicht des Vereins „Anonyme Geburt“.

Beklagtenvertreter Dr. Neben möchte was sagen: … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut dazwischen: Seien Sie mal ruhig. Warum lassen Sie mich nicht aussprechen? Was macht ein Rechtsanwalt? Macht nichts. Dann haben Rechtsanwälte das Recht sich ausführlich auszuschleimen. Es sind Schnarcher, Schnarchsabber. Habe das der Staatsanwaltschaft geschickt. Es gibt keine Privatgespräche, jeder Anruf hat einen dienstlichen Anlass. Habe das der Beklagten auch mitgeteilt. Und Dann sagt er noch, der Name ist nicht erwähnt.

Beklagtenvertreter Dr. Neben möchte was sagen: Name … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut dazwischen: Seien Sie mal ruhig. 2007 Razzia im SterniPark. 23.11.2008 wieder der Name, wieder der Vorwurf. Die haben nicht ermittelt. Haben meinen Schriftsatz abgesehen. Sagten, man darf auch privat telefonieren vom Diensttelefon. Ich habe einen gefunden, der Lesen gelernt hat. Wenn Sie das Ermittlung nennen. … Das ist grotesk. … Sie schreiben Kindergarten liegt im Wohngebiet. Die müssen im Industriegelände bauen.

Beklagtenvertreter Dr. Neben möchte was sagen: … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut dazwischen: Sie haben gesagt, wir müssen uns die einzelnen Artikel ansehen. Waren die bei Rot über die Ampel gegangen, so haben Sie über das Ermittlungsverfahren geschrieben.

Beklagtenvertreter Dr. Neben möchte was sagen: Ist nicht streitig.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut dazwischen: Ist gerade … Sind Sie doch mal still. Wenn Sie mich nicht durchlassen, dauert es länger.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Kann nur sagen, was Eisenberg sagt, gehört nicht zur Sache. … Erzählt völligen Scheiß. Reist an in 1. Klasse, kennt nicht die Akten.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut dazwischen: Kennt nicht den Artikel.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Habe nur dogmatisch … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut dazwischen: Schlecht … sind diese auch.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: ….

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut dazwischen: Wenn Sie nicht wissen, was ich erzähle.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Weiß nicht, wie wir das bis Dienstschluss schaffen.

Der Vorsitzende: Ich habe wenig Möglichkeiten, das Wort einem Anwalt zu entziehen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg unterbricht laut: Der Bericht am 13.11.2009 enthält … .

Richter Frey: Wir haben, Herr Eisenberg, schon gesagt, der Artikel war rechtswidrig.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Ich muss aber versuchen in meiner aussichtslosen Lage … .

Richter Frey: Das Landgericht hat maßgeblich darauf abgestellt …. Eingestellt. Ob das für Hartnäckigkeit reicht. Werden zulassen, anders als das HansOLG. Wir müssen das in Karlsruhe klären lassen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Können wir machen. Wen … Hamburger Abendblatt oder Axel Springer? Nich Axel Sringer als Hamburger Abendblatt. Das ist doch das Entscheidente.

Richter Frey möchte was sagen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg unterbricht den Richter: In der Vereinbarung warten zwei Sachen. Hamburger Abendblatt. Die Artikel werden rausgenommen aus dem Archiv. Auch bei WELT rausgenommen. Aber die Hauptsache, die Anonymisierung zu respektieren, ist nicht gemacht worden.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: War nicht so. Jetzt bin ich am Reden.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Darf ich dazu was sagen?

Der Vorsitzende: Das Hamburger Abendblatt hat sich verpflichtet. … .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Die Formulierung stammt nicht von mir.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Empfängerhorizont. Die WELT ist nicht explizit Beteiligter dieser Vereinbarung geworden. Steht auch so in der Präambel. Diese Fall ist spannend, aber nicht deswegen. Ich frage, in wieweit kann der letzte Artikel genutzt werden. …. Wird Ihnen nicht gelingen. Gleichwohl möchte ich Sie fragen, ob wir nicht diesen Komplex lassen können.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Bestrafungsbeschluss, der Bestand haben soll. … Der 9. Zivilsenat hatte gesagt, ihr seid verpflichtet … Hamburger Abendblatt Ordnungsgelder wegen Verpflichtungen 35.000 festgelegt … berücksichtigen lassen. 9 W 43/07, 9 W 42/09, 9 W 41/09. … . Der zweite Aspekt. Wenn in der Präambel geschrieben steht … Hamburger Abendblatt; dann ist das Perfekt, Vergangenheitsform. Heißt aber nicht, dass in Zukunft dass nicht für den Verlag als Ganzes gilt. Axel Springer verspricht, über das Ermittlungsverfahren überhaupt nicht mehr zu berichten. Ist so. Wir wollten eine Gesamtlösung haben. Reinigung des Archivs. …. Aber Axel Springer verpflichtet sich über Ermittlungsverfahren … semantischer …. Und historischer Auslegung in Zukunft. … Ich bitte Sie, das nochmals zu bedenken.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Weiß nicht, wie uns das in irgendwelcher Weise weiterbringen soll. Herr Vorsitzender. Vielleicht eine Bemerkung. Wir haben den Vorgang Hamburger Abendblatt. Der Komplex ist Hamburger Abendblatt zugeschlagen worden. Haben eine Regelung. Bezüglich der WELT-Gruppe gibt es diese nicht. …. Hier handelt es sich um einen Vergleich. Geben und Nehmen. Sonst ist alles ein Schaumschlager.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Gebe eins zu bedenken. Wenn ich nach haues komme und einen Strafantrag stelle für Kaiser und Myosich wegen der Veröffentlichung am 16.07.2009. Der 9. Senat ist nicht zuständig. Sie sagen höheres Ordnungsgeld. Haben beim Landgericht gesagt, wird vielleicht … . Wenn ihr das so wollt, mache ich das so.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: … dogmatisch …. Rechtsprechung …. Möchte, dass in diesem Gerichtssaal nur das besprochen wird, was die Sache ist. Vielleicht zu den Kosten .. Eisenberg ….

Der Vorsitzende: Ist nicht unser Fall.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Vielleicht einen Hinweis geben, dass das nicht mit dem Fall zu tun hat.

Richter Frey: Die Überlegung war … .

Der Vorsitzende: Was ist offen?

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Abschlussschreiben. Das geht nur, wenn es zugeht. Ihre Meinung teile ich, mit Verlaub, nicht. Das heißt das Innenverhalten ist gelich dem Außenverhältnis.

Richter Frey: Hat kein Schreiben gesandt. Sie sagen; hat nicht versachickt.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Wir schauen nicht in seine Kanzlei. Sagen nur, ist nicht angekommen.

Richter Frey: Bestreiten Sie das Abschicken?

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Nein.

Richter Frey: Sie, Herr Eisenberg, sagen, Sie haben das selbst beim Verlag abgegeben.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Man muss klingeln. Man muss nicht mitgehen. Man übergibt alles. Ich habe das jedenfalls in der Kochstraße … man kann nicht einwerfen. Die halten keinen Briefkasten, die hohen Herren.

Springer-Justiziar Dr. Schlüter: Man kann nicht behaupten, man hat abgegeben und dann Kosten verlangen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Frage, ob der Verletzte das Zugangsrisiko der Kosten tragen muss. Das Risiko liegt bei der Annahmestelle auf der Rückwand des Axel Springer Gebäudes. War nicht so zeitlebens. Die Gerichtsvollzieher hatten einen Schlüssel. Konnten in die Rechtsabteilung gehen.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Kann nur sagen, haben nicht erhalten. Ist nicht gesagt worden, wann, welche Person was abgegeben hat. Das Risiko trägt der Antragsteller. Kann nicht bestreiten.

Streiten.

Richter Frey: Müssen wir das Thema vertiefen? Ich verstehe, wir bezahlen nicht auf … . Haben aber jetzt Herrn Eisenberg gehört. So wie Sie das schildern, ist es sogar zugegangen.

Springer-Justiziar Dr. Schlüter: Das Einzige, was Eisenberg abgibt, sinb Gegendarstellungen. Alles andere geht jetzt per Fax ein.

Der Vorsitzende: Sie können bestreiten. Dürfte nicht ausreichen.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Ich verstehe den Senat nicht, dass bloße Beauftragung nicht ausreicht.

Der Vorsitzende: Wenn er etwas unternimmt. Wird ausgelöst mit dem Auftrag.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Das Landgericht hat gesagt, Beauftragung reicht. Aber er muss was tun.

Richter Frey: Möchten Sie, dass Herr Eisenberg als Zeuge befragt wird? Oder einigen Sie sich.

Der Vorsitzende: Frage: Müssen wir das über Beweisaufnahme klären?

Beklagtenvertreter Dr. Neben: … .

Der Vorsitzende: Gut. Unterbrechen wir kurz. Sie beraten sich kurz.

Die Parteien und die Richter verlassen den Gerichtssaal.

Beklagtenvertreter Dr. Neben nach Wiedereintritt: … entscheiden …

Klägeranwalt Johannes Eisenberg steht auf Ich gehe jetzt.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg verlässt den Gerichtssaal.

Beklagtenvertreter Dr. Neben: Sind Sie in der Lage, Schriftsatznachlass zu geben? … zusätzlich zu der dürren dogmatischen … dann …. … entschuldigen … den Arsch über diese … zu bringen. … Neben den Punkt aus der …. Abschlussschreiben.

Der Vorsitzende: Wir entscheiden noch heute. Sie werden in den nächsten Tagen das Ergebnis erhalten.

Ergebnis der Verhandlung: Die Berufung der Beklagten wird dahingehend betstätig, dass keine 15.000 € zu zahlen sind.

Die Anschlzußberufung der Klägerin wird zurückgewiesne.

Die Berifugn gegen die Zahlung der außergerichtlichen Kosten in Höhe von 938 € hat die Beklagte zurückgenommne.

Sprüche des heutigen Tages

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Seit dem weiß sie das alles, dass es Scheiße ist.
Sie wissen, es gibt gegen faule Staatsanwälte und Richter keine Möglichkeit.
Seien Sie mal ruhig.
Was macht ein Rechtsanwalt? Macht nichts.
Dann haben Rechtsanwälte das Recht sich ausführlich auszuschleimen.
Ich habe einen Staatsanwalt gefunden, der Lesen gelernt hat.
Der Richter ist ein faules Schwein


Rechtsanwalt Dr. Neben:

Erzählt völligen Scheiß.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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