10.12.2013- Zeugenbefragung-Farce beim OLG Hamburg - HSH-Nachspiel

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BUSKEISMUS-FARCE PUR – OHNE BUSKE


Inhaltsverzeichnis

10.12.2013 Oberlandesgericht Hamburg, 7. Senat (Hamburger Zensursenat)


BUSKEISMUS


OLG Hamburg

DIENSTAGSBERICHT

12. Dezember 2013



Was war heute los?

10.12.2013

Wir erlebten sozusagen den juristischen Abschluss eines Nebenschauplatzes des HSK-Bankenskandals. Kläger ist der ehemalige HSH-Chefjustiziar Wolfgang Gößmann, über den falsch berichtet wurde, dass er in Abhörmaßnahmen gegen das frühere HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth verwickelt war. Bei YUVE erfahren wir, ohne es auf Richtigkeit geprüft zu haben:
  • Im Juni 2011 hatte Gößmann, anwaltlich vertreten von Dr. Stefan Filippi, erreicht, dass Spiegel-Redakteure in ihrer Berichterstattung nicht mehr den Eindruck erwecken dürfen, Gößmann sei an der Fälschung von Beweismitteln im Zusammenhang mit der Entlassung des früheren HSH-Vorstandsmitglieds Frank Roth beteiligt gewesen (LG Hamburg, 324 O 33/11).
  • Die ‘Spiegel’-Redakteure Gunther Latsch und Jörg Schmitt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, mit der es ihnen und dem Spiegel-Verlag wie auch Axel Springer zukünftig untersagt ist, den Verdacht zu erwecken, der ehemalige Chefjustiziar der HSH-Nordbank sei in Abhörmaßnahmen gegen das frühere HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth verwickelt.
  • ‘Spiegel’ hat sich verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, Gößmann sei daran beteiligt gewesen, Roth und drei weitere Vorstandsmitglieder zu überführen, interne Informationen an die Presse verraten zu haben (LG Hamburg, 324 O 628/10).
  • Die HSH Nordbank hat Gößmann zu Recht gekündigt: Arbeitsgericht Hamburg hat das entschieden und eine Kündigungsschutzklage Gößmanns abgewiesen (26 Ca 107/11). Ob diese Urteil rechtkräftig ist, wissen wir nicht.

Bei der Pressekammer Hamburg erlebten wir die folgenden Verhandlungen:

  • 25.02.11: 324 O 610/10 Prevent AG, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, vs. Spiegel. Am 23.03.12 wurde der Zeuge Arnd Heinz Umbach auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin nahm der Beklagtenvertreter den Klageantrag an und gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Kostenentscheidung erfolgte schriftlich. Bericht
  • 08.04.11: 324 O 628/10 - Wolfgang Gößmann vs. Spiegel. Am 23.03.12 wurde der Zeuge Arnd Heinz Umbach (ehemaliger Mitarbeiter von Prevent) auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses wahr. Am 20.04.12 wurde entschieden: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an den Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
  • 08.04.11: 324 O 615/10 HSH Nordbank AG, vertreten von der Kanzlei Damm & Mann, vs. Spiegel. Am 23.03.12 wurde der Zeuge Arnd Heinz Umbach auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Wechselseitige Kostenanträge werden gestellt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 11.05.12, 9:55, Saal B335 Bericht. Am 27.07.12: ein Teilanerkenntnis-Schlussurteil. Beklagte zu 1 zahlt an den Kläger 875,48 € plus Zinsen. Beklagte zu 2 zahlt an den Kläger 738,00 € plus Zinsen Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu je 1/4.
  • 08.04.11: 324 O 631/10 - Wolfgang Gößmann vs. Axel Springer AG u.a. Am 23.03.12 wurde der Zeuge Arnd Heinz Umbach auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin erkennt der Beklagtenvertreter die Klage an. Klägervertreter beantragte Anerkenntnisurteil .Kostenentscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht
  • 08.04.11: 324 O 33/11 Wolfgang Gößmann vs. Spiegel. Am 17.06.11 wurde die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, den Verdacht zu erwecken, Dr. Gößmann sei in irgendeiner Weise an der vermeintlichen Fälschung von Beweisen beteiligt gewesen, die zum Sofortrauswurf des früheren HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth geführt hätten. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten jeweils zu 1/5. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 240.000 EUR
  • 04.05.12: 324 O 710/11 – Wolfgang Gößmann vs. Spiegel. Am 29.06.12 wurde entscheiden: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen über den Gesundheitszustand des Klägers zu berichten. Die Öffentlichkeit war bei der Verhandlung ausgeschlossen. Gößmann wurde vertreten von Gernot Lehr.

Heute wurden in der Berufungsverhandlung drei Zeugen gehört.

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Auf der Terminrolle war der Vorname des Klägers ausgeschrieben, anders als in den letzten zwei Jahren. Würden wir spekulieren, dann könnte das bedeuten, der Persönlichkeitsschutz von Wolfgang Gößmann wird vom HansOLG nicht so hoch angesiedelt wie, Z.B., der von Stefanie Hertel oder das von Günther Jauch. Die Kanzlei von RA Gernot Lehr, geschweige denn sein Name, fehlten ebenfalls auf der Terminrolle.

Nichts Besonderes. Die Anwälte sind so und so besser geschützt als der Bürger ohne einem Juratitel. Die Mandanten sind lediglich Objekte für deren Anwälte. Durch den von Hitler eingeführten Anwaltszwang kann man dem nicht entgehen.

Wolfgang Gößmann vs. Spiegel-Verlag, ‘Spiegel’-Redakteure Gunther Latsch und Jörg Schmitt 7 U 44/12

Die erste Berufungsverhandlung gegen die das LG-Urteil 324 O 628/10 zum Abdruck einer Gegendarstellung fand statt am 07.08.2013. Die Richter Klaus Meyer, Dr. Lothar Weyhe und Richterin Karin Lemcke entschieden, die Farce einer Zeugenbefragung durchzuführen.

Für Wolfgang Gößmann erschienen Rechtsanwalt Gernot Lehr und Tobias Würkert. Der Spiegel-Verlag wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke.

Den Vorsitz führende Richter Klaus Meyer: Nehmen sie Platz, wenn sie mögen.

Die Anwälte blieben stehen.

Den Vorsitz führende Richter Klaus Meyer: Wir haben beschlossen, alle drei Zeugen zu hören. Es sollen am Gespräch, über welches berichtet wurde, drei Personen teilgenommen haben. Es gibt einen Schreibfehler. Wir wollen Spiegel nicht vorschreiben, was geschrieben wird. Es steht „... durchzuführen“, im Spiegel stand aber „auszuführen“. ... ist es vorstellbar spät abends, einmal auseinander, einmal zusammen. Wir wollen so, wie es Spiegel geschrieben hat. Unterschrift auch nicht Redakteure, sondern Verlag. Ins Protokoll.

Gößmannanwalt Gernot Lehr: Danke für den Hinweis.

OLG-Richter Klaus Meyer: Anträge werden gestellt. „... habe ... Prevent-Mitarbeiter spätabends zum Seiteneingang der HSH-Nordbank-Zentrale in der Hamburger Innenstadt zu kommen, um einen heiklen Spezialauftrag auszuführen.“ Die beiden auch. Im Kern geht es um eine Frage: Ist es vorstellbar, dass ... und dass die Unterschrift in der Richtigstellung „Verlag“ heißt. Andere Bedenken, die der Beklagte genannte hat, teilen wir nicht. Z.B. Anonymisierung der Person. Fangen wir mit dem Zeugen Umbach an.

Der Zeuge betritt den Gerichtssaal zusammen mit seinem Beistand, dem Rechtsanwalt Kemal Su.

Zeugenbefragung Arnd Heinz Umbach

OLG-Richter Klaus Meyer: In der ersten Instanz hat der der Kammer Vorstehende dem Zeugen Umbach Zeugenverweigerungsrecht zugesprochen. Der Senat sieht das auch so. Sie heißen Arnd Heinz Umbach, sind 46 Jahre alt, Sachverständiger für Sicherheitstechnik. Wohne in G. Ihnen steht umfassendes Zeugenverweigwerungsrecht zu. Wollen Sie Aussagen zur Sache machen.

Zeugenbeistand Rechtsanwalt Kemal Su: Mein Mandant möchte nicht aussagen.

OLG-Richter Klaus Meyer diktiert: Was sagen Sie (Lehr) dazu?

Gößmannanwalt Gernot Lehr: Wir teilen die Auffassung des Senats.

OLG-Richter Klaus Meyer diktiert: Der Zeuge wird um 14:15 entlassen. Ihre Auslagen im Erdgeschoß.

Zeugenbefragung von Michaela Fischer-Zernin

Die Zeugin erscheint mit Rechtsbeistand Thomas Scheliga (?).

OLG-Richter Klaus Meyer belehrt die Zeugin Michaela Fischer-Zernin.

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Lebe in Hamburg, bin Arbeitssuchende, Diplom-Kauffrau

OLG-Richter Klaus Meyer: Das Beweisthema ist Ihnen bekannt. 2009 Treffen in der HSH-Zentrale. Mal aus Ihrer Erinnerung, ob es ein solches Treffen gab.

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Das Treffen, bei dem besprochen worden ist, dass das Büro von Herrn Roth verwanzt werden soll, ist mir nicht bekannt. Ich war ein Mal beim Treffen dabei. Gößmann, Umbach, Mehles und ich. Das Treffen fand in meinem Büro statt. Ob das Anfang 2009 war, weiß ich nicht mehr. Grob passt das in die Zeitrechnung. Bei diesem Treffen ging es um meine Schutzakte.

OLG-Richter Klaus Meyer: Wissen Sie wer wann kam? Können Sie das sagen?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Das weiß ich nicht mehr.

OLG-Richter Klaus Meyer: Um welche Uhrzeit?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Eher später Nachmittag, früher Abend.

OLG-Richter Klaus Meyer: War das Treffen vorher verabredet?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Ja. Es ging um das Thema Schutzakte. Treffen mit der Firma Prevent.

OLG-Richter Klaus Meyer: Haben Sie das Treffen vereinbart?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Es war wohl Dr.Gößmann. Ich habe es nicht vereinbart.

OLG-Richter Klaus Meyer: Unter Schutzakte kann ich mir nichts vorstellen. Können Sie das erklären?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Eine Schutzakte ist eine Akte mit persönlichen Daten. Sollte was zustoßen, dass man weiß, welcher Arzt Bescheid weiß etc.. Es ist eine Papierakte. Es gibt feste Zeiten, wo man hingeht, wann ist man im Theater. Prevent hat die Akte, um zu wissen, wo man üblicher Weise ist. Prevent wollte wissen, wo ich mich aufhalte.

OLG-Richter Klaus Meyer: Was war mit dem Computer?

OLG-Richter Klaus Meyer diktiert: Der Computer war nicht defekt.

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Nein, um den Computer ging es nicht.

OLG-Richter Klaus Meyer korrigiert sein Diktat.

Die Richter haben keine Fragen mehr.

Gößmannanwalt Gernot Lehr: In welchem Gebäude war das? „B“ oder „C“?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Das Gebäude kann ich nicht sagen. Es war der 7. Stock, zu dem .... Ich habe nicht im Vorstandsteil gesessen. Im Nachbarbau.

Gößmannanwalt Gernot Lehr: Keine Fragen mehr.

Spiegelanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke: Gab es eine Besprechung, bei der es um ihren Computer ging?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Nicht in meinem Büro. Es gab die Bitte, meinen Computer zu überprüfen, ob Spionage-Software drauf war. Der Computer ist erst viel später zur Überprüfung mitgenommen worden. Zu diesem Thema gab es in meinem Büro keine Besprechung.

Spiegelanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke: In dieser personellen Konstellation?

Zeugin Michaela Fischer-Zernin: Nein, keine Besprechung.

Spiegelanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke: Die Staatsanwaltschaft hat angegeben, dass ein Maulwurf .... Kann es ein, dass ein Mal Prevent dabei war.

Gößmannanwalt Tobias Würkert: Diese Frage ist außerhalb des Beweisthemas.

OLG-Richter Klaus Meyer diktiert: Die Zeugin wird um 14:30 mit Dank entlassen.

Zeugenbefragung von Thorsten Mehles

Der Zeuge erschien mit Zeugenbeistand Rechtsanwalt Johann Schwenn

Der nächste Zeuge Thorsten Mehles wird vom OLG-Richter Klaus Meyer belehrt.

Zeuge Thorsten Mehles: Mein Name ist Thorsten Mehles. Bin 53 Jahre alt, ehemaliger Polizeibeamter, wohne in Berlin.

OLG-Richter Klaus Meyer: Das Beweisthema ist Ihnen bekannt? Berichten Sie aus eigenem Wissen über das Treffen in der HSH-Nordbank. Was ist besprochen worden?

Zeuge Thorsten Mehles: Es ist viel Zeit vergangen. Kann mich an ein solches Treffen erinnern, bei dem der genannte Personenkreis zugegen war. In diesem Treffen, in diesem Gespräch ging es um eine Beratungsleistung für Frau Fischer-Zernin. Es ging um eine Sicherheitsberatungsleistung. Es war ein Auftrag von Herrn Umbach. Akustische Überwachungsmaßnahmen zu installieren, ist nicht ... worden. Sind in meinem Beisein nicht erörtert worden.

OLG-Richter Klaus Meyer: War es ein vereinbarter Termin?

Zeuge Thorsten Mehles: Zufällige Termine würde ich ausschließen. Aber was es für ein Termin war, ... . An die Modalitäten des Zustandekommens des Treffens kann ich mich nicht erinnern.

OLG-Richter Klaus Meyer: Kamen Sie allein oder mit Herrn Umbach?

Zeuge Thorsten Mehles: Weiß nicht, ob ich mit Herrn Umbach zusammen gekommen bin. Mit Sicherheit nicht zusammen in einem Fahrzeug.

OLG-Richter Klaus Meyer: Uhrzeit?

Zeuge Thorsten Mehles: Eher Abend. Könnte am Nachmittag gewesen sein.

OLG-Richter Klaus Meyer: Anfang 2009?

Zeuge Thorsten Mehles: Jetzt meine ich, März/April 2009.

OLG-Richter Klaus Meyer: Sind Sie mal zu dieser Geschichte von Redakteuren des Spiegels gefragt worden?

Zeuge Thorsten Mehles: Erinnere ich mich nicht.

OLG-Richter Klaus Meyer: Halte Ihnen Mal was aus dem Spiegel vor: Treffen wird beschrieben. Preventvertreter .... kann sich erinnern .. es ging nicht um Roth, sondern um eine Bankerin. Weiß sie das? K1 S.27 rechte Spalte, 1. Satz.

Zeuge Thorsten Mehles: Es gab eine Menge von Pressevertretern-Anfragen bei der Firma Prevent. Aber konkret kann ich mich nicht erinnern. In der Regel sind die Anfragen schriftlich beantwortet worden.

OLG-Richter Klaus Meyer: Gab es noch andere Treffen mit anderen Personen?

Zeuge Thorsten Mehles: Kann mich nur an dieses eine Treffen in dieser personellen Zusammensetzung erinnern.

OLG-Richter Klaus Meyer: Noch von jemanden Fragen? Der Zeuge wird um 14:45 mit Dank entlassen.

OLG-Richter Klaus Meyer: Nach vorläufiger Einschätzung haben die Zeugen das bestätigt, was die Klägerseite sagte.

OLG-Richter Klaus Meyer diktiert: Das Ergebnis der Beweisaufnahme wurde erörtert. Beide Parteien können schriftlich Stellung nehmen. Einigen wollen Sie sich nicht?

Beschlossen und verkündet:

1. Beiden Parteien bleibt nachgelassen im Ergebnis der Beweisaufnahme schriftlich Stellung zu nehmen bis zum 30.12.2013.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 28.01.2014, 10:00.

Kommentar RS

Rechtsanwalt Gernot Lehr ist bundesweit bekannt geworden als Anwalt von Christian Wulff. Über Monate zog sich die teure anwaltliche Beratung des damaligen Präsidenten, welche in einem Desaster für den Präsidenten endete.

Wir haben in diesem Zusammenhang ernsthafte Zweifel an der richtigen Strategie des Anwalts Gernot Lehr, was seine Mandanten – nicht seine Geschäfte – betrifft.

Es sind oft gesellschafts-politische Prozesse. Diese können nicht zur Zufriedenheit von Mandanten entschieden werden, wenn deren Anwälte mit reinen juristischen, auf anwaltlichen Geschäftsmodellen beruhenden Argumenten und Interessen argumentieren.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass auch Wolfgang Gößmann anwaltlich falsch beraten wurde. Ein Bauernopfer sozusagen. Ob berechtigt oder unberechtigt, entzieht sich unserer Kenntnis und unseren Recherchemöglichkeiten.

Nicht selten erleben wir Juristen als Kläger bzw. Beklagten, die bei den Pressekammern jämmerlich verlieren: Guido Westerwelle, Jürgen Rieger, Roger Kuch, Lehmann-Braun u.a.. Sogar manchen angesehenen und erfahrenen Medienanwalt erging es nicht anders: Prof.Dr.Christian Schertz, Dr.Sven Krüger, Dominik Höch.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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