10.02.2017 - Kunterbunt oder Gutsherrinart

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Böhmermann war nicht das Spannendste

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verunsichert

Inhaltsverzeichnis


Thies Stahl: NLP-Interventionen mit Paaren & Teams


Joachim Steinhöfel trifft Prof. Dr. Jörg Baberowski
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

10.02.2017


Über Wallraffs Pflegeskandal

Was war diese Woche los?

Von den sechs verhandelten Sachen waren drei besonders interessant.

324 O 172/16 – AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. (Wallraff-Team-Sendung) – wurde nach der Beweisverhandlung diskutiert. Vom Kläger und dessen Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gefundener Peanuts soll verdecken, dass es bei der Altenpflege erheblichen Bedarf bei den Marseille Kliniken AG an Verbesserungen gibt und dass Profit nicht das wahre Ziel sein kann.

324 O 456/16 - DVNLP - Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl erkannte die Vorsitzender Richterin, dass Äußerungen der Art, wie "Zustände, wie im Dritten Reich", "Nazivergangenheit", "Standgericht", "Ermächtigungsgesetz", "Schauprozess", "Geschichtsfälschung" etc. durchaus zulässig sein können. Am 24.02.17 werden wir das genauer erfahren.

324 O 189/16 - Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH wurde die stellvertretende Chefredakteurin Tanya May wird als Zeugin über drei Stunden befragt. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Darüber wurde in den Medien berichtet, z.B. in uebermedien.de von Boris Rosenkranz. Wir haben diesen Bericht übernommen.

Verkündungen

Die große Verkündung Erdogan vs. Böhmermann fand im Strafjustizgebäude vor ca. dreißig Journalisten und zwei-drei Zuhörern statt. Für die Öffentlichkeit sozusagen bewiesenermaßen unbedeutend. Sehen die Medien anders. Wir berichten.

In der Sache 324 O 146/13 Rechtsanwalt. Sven Krüger vs. Rolf Schälike wurde von drei Punkten nur ein Punkt im Tatsachenteil berichtigt. Dazu werden wir gesondert berichten.

Gesetzeswidrige Besetzung der Kammer

terminrolle_170210_Vh.jpg
Auf der Terminrollen waren die gesetzlichen Richter für diesen Freitag angegeben.

Verhandelt wurde aber z.T.in einer anderen Besetzung. In der Sache 324 O 687/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch die Richterin Barbara Mittler, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.

In der Sache 324 O 632/16 wurde der gesetzliche Richterin Dr. Thomas Linke ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Thomas Linke im Hause war.

In der Sache 324 O 456/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.

Für die auf Gutsherrinnen Art tätig werdende Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist das egal. Beanstandet, geschwiege denn korrigiert, wird dieser Rechtsbruch von niemanden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute

  • Eine Meinung zu verbieten, geht gar nicht.


11:00

Reinhard Schu vs. Thomas Bremer 324 O 169/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

Beklagtenseite: Kanzlei Linnemann Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Mike Rasch

Notizen zu den Sachen 324 O 169/16

10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Klägeranwalt:

11:15

Jörg Baberowski vs. Verlag Der Tagesspüiegel GmbH 324 O 687/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

Notizen zu den Sachen 324 O 687/16

10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Franke-Anwalt: Werde ich bestreiten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Tuttas kann gesagt haben, wenn das im Protokoll steht, wird schon stimmen, oder, kann mich nicht erinnern. Weitere Recherchemaßnahmen müssen dezidiert vorgetragen werden. Jetzt sitzen wir Jahre hier. Der Beklagte sagt, hat das Journalisten gegeben, dafür haftet er nicht. Nun haftet er doch. Das Bundesverfassungsgericht sagt, mit Nachtrag zulässig. Einen Nachtrag haben wir nicht. Damit wäre dem Leser klar, dass es ein Verdacht von Franke ist.

Breuer-Anwalt Dr. Sven Krüger: …. .

11:30

Armin Allmendinger vs. Google Inc. 324 O 632/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Wolfrum

Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; RA Dr. Baudi; RAin Heymann
Justiziarin Wahrendorf

Notizen zu den Sachen 324 O 632/15

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

12:00

AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 172/16

Das war die dritten Verhandlung in der Sache gegen Berichte des Wallraff-Teams Bericht

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Corpus Delicti

12:30

DVNLP Deutscher Verband für Neuro-Liguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl 324 O 456/15

Corpus Delicti

Streitgegenständloicher Artikel dürfte dieser "DVNLP von allen guten Geistern verlassen?" sein.

Spezielle ging es um Passagen der Art, wie:

  • Nazi-Vergleich
  • „Einsatz einer Schutz-Staffel“, ... habe diesen Einsatz als „dumpf-braune“ Ge-

walt empfunden

  • Die Entgleisungen im DVNLP verletzten – auf dem historischen Hintergrund zweier faschistischer bzw. totalitaristischer Regime in Deutschland – nicht nur meine, sondern sicher auch die Vorstellungen einer Mehrheit der DVNLP-Mitglieder darüber, was für einen heutigen

deutschen Methoden-Verband als selbstverständlich gelten sollte, ...

  • Ermächtigungsgesetz, .... "volksschädigende" Mitglieder zu diskriminieren, deportieren und zu eliminieren.
  • Sicherheitsstaffel
  • "Standgericht" in Abwesenheit
  • "Endlösung"
  • Zustände, wie im Dritten Reich

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Heybrock

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Jan Mohr
Beklagter (Thies Stahl) persönlich

Notizen zu den Sachen 324 O 456/15

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gut. Muss noch einen Schriftsatz austeilen. Der Beklagten-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 09.02.2017 für Gericht und Gegner.

Beklagtenanwalt Jan Mohr: Es sind Hinweise auf andere Verfahren. Eidesstattliche Versicherungen werden nachgereicht. Mache die Anregung, die Akte beizuziehen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Parteien streiten ... .Sie waren Mitglied.

Thies Stahl: Haben DVNLP gegründet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gab eine Mitgliederversammlung, da sind Sie ausgeschlossen worden. Es gibt Teilnehmer, die sexuell missbraucht wurden. … Schlichtungskommission. Dann selber ausgetreten. Wegen dem Ausschluss gab es ein Verfahren beim Landgericht Berlin. Es ist geklärt

Kommentar RS: Beim LG Berlin ZK 20 wurde ein Vergleich getroffen:

Der DVNLP wird die Aussagen

“Der Ausschluss der Mitglieder Silke Schumacher und Thies Stahl wurde satzungsgemäß durchgeführt. Beide hatten nicht das Recht, ihre Mitgliedsrechte auf der MV wahrzunehmen. Beide haben versucht, sich gewaltsam Zutritt zur MV zu verschaffen. Thies Stahl beleidigte Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle grob.“
bis zum Abschluss der rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache vor dem Landgericht Berlin nicht mehr tätigen. Sollte zuvor die Schlichtungskommission des DVNLP über den Ausschluss entscheiden, so darf der DVNLP dies allerdings veröffentlichen, also bei einem bestätigten Ausschluss sagen, dass dieser nunmehr satzungsgemäß erfolgt sei.
Die Satzungskommission (zur Zeit mit zwei Mitgliedern) hat ein drittes Mitglied zu bestimmen; die Entscheidung dieses Gremiums ist dann bindend.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Ausschluss hat aufschiebende Wirkung. Sie haben von dieser Mitgliederversammlung … nur über Mitglieder erfahren. … Die Mitgliederversammlung hat Ihre Position nicht erhalten. … Sie (Kläger) sind der Ansicht, die Vorwürfe, Nazi, Zustände wie im Dritten Reich sind falsch. Sie (Beklagter) berufen sich auf Meinungsfreiheit. Wir haben Schwierigkeiten schon bei … . Der Verein wird kritisiert. In der Sache wollen wir den Vorwürfen nicht nahe treten. Nazivergangenheit wird vorgeworfen. Steht so nicht im streitgegenständlichen Text. Eine Äußerung haben wir gar nicht gefunden „illegale Operation“. Der Text sind zwanzig Seiten.

Beklagtenanwalt Jan Mohr: Suchaufgabe.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dafür sind wir nicht da. Vielleicht können Sie sagen, wo das steht.

DVNLP-Anwalt Heybrock: Kann ich auch nicht sagen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine Kampf gegen den Verein. Dass kann er in der Öffentlichkeit machen. Auch das mit den Teilnehmern. …. Verlust an Selbstkontrolle, wird so nicht gesagt. … aus Nazizeit …. Strukturen … Sicherheitspersonal, obwohl er sich nicht aggressiv verhalten hat. Der Beklagte erläutert die einzelne Äußerungen. „Ermächtigungsgesetz“, hat erläutert. Deutlich „Standgericht“ bedeutet in Abwesenheit. Als Meinung zulässig.

Kommentar RS: Demnach werden einstweilige Verfügungen durch die Vorsitzende Richterin Simone Käfer standgerichtlich erlassen. Sie werden ohne Anhörung des Antraggegners de facto heimlich erlassen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind im Meinungsbereich. Eine Meinung zu verbieten geht gar nicht. Schauprozess … Geschichtsfälschung. Ist jedenfalls zulässig. Im Ergebnis werden wir der Klage nicht stattgeben. Es fehlt an der konkreten Verletzungsform. …. Die Klägerinmuss das noch hinnehmen. Betonen „noch“ steht nicht.

Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: „Nazibande“. Das noch nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .

Thies Stahl: Es gab einen enormen wirtschaftlichen Schaden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Davon wissen wir nichts. Ist eine Verständigung möglich? Sie Herr Stahl.

Thies Stahl: Ich muss diese Äußerungen nicht wiederholen. Möchte diese aber nicht rausnehmen.

Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Wenn der Vorstand sagt, wir haben einen Fehler gemacht, mit einer Ehrenerklärung. Darunter nicht. Wir haben noch Hauptsachverfahren.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .

Richterin Barbara Mittler: … .

Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Wenn, dann muss es großflächig erledigt werden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die eine ist entscheiden worden 324 O 519/16.

DVNLP-Anwalt Heybrock: Wenn die Basis eines solchen Vergleiches, … . Nicht noch, nicht noc.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Soll ich die 519 ziehen?

Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: So wie ich den Kollegen höre.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer versucht es nochmal: Sehe so, Herr Stahl erwartet nicht, …

Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Dann muss es weiter gehen.

Richterin Barbara Mittler: Was stellen Sie (Klägeranwalt) sich vor? Sie kennen den Vorstand.

Thies Stahl: Es ist jetzt ein neuer Vorstand. Der neue Vorstand wird kooperativer sein. Es ist eine andere Generation. Man kann sprechen.

Richterin Barbara Mittler: Wir schätzen Sie (Klägeranwalt) das ein?

DVNLP-Anwalt Heybrock: Kann einschätzen … obwohl von Tuten und Blasen … Eine Erklärung kann nicht abgegeben werden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Ausschluss rechtswidrig war. Kann es dem Kläger nicht leid tun, dass er rechtswidrig ausschloss?

DVNLP-Anwalt Heybrock: Kann mir das nicht vorstellen.

Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Der Beklagte wird wenig davon haben. Nicht mal der Worte ist es wert. Vielleicht kommt es beim OLG zu einer Einigung.

Richterin Barbara Mittler bemüht sich: Warum die Blockade?

DVNLP-Anwalt Heybrock: Gebe das wieder. Es sind nicht akzeptabel diese Äußerungen … Darüber hinaus eine Erklärung abgeben?

Richterin Barbara Mittler: Rein pragmatisch gesehen, wären die Äußerungen erledigt.

DVNLP-Anwalt Heybrock: Wie gesagt, sie sollen entscheiden.

Thies Stahl: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt

Beschlossen und verkündet:

Terin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.02.2017, 9:45, Saal B334

14:00

Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH 324 O 189/16

Corpus Delicti

bunte_53_2015_schumacher-223x300.jpg
"Bunte"-Titel Nr. 53/2015

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder
Zeugin Tanya May

Notizen zu den Sachen 324 O 189/16

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge