10.02.2012 - An diesem Freitag mussten einige Zensoren das Weite suchen

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10.02.2012 Am heutigen Freitag gab es sieben Verhandlungen. Die Richter mussten von 9:55 bis 16:00 durchhalten. Nur ein kurzes halbstündiges Fenster blieb für’s Mittagessen. Alle Achtung.

Wir erlebten ein Widersehen. Richterin Gabriele Ritz kehrte nach einer kurzzeitigen Ausrichtung in der Behörde für Inneres zurück zu ihren Job, der ihr Spaß macht: zensieren. Sie setzte sich heute vehement für die juristische Wahrheit ein.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT


03. Februar 2012


Was war heute los?

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03.02.2012

Auf der Terminrolle fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen und der Kanzleien. Konsequente Geheimjustiz, die die Richter und Anwälte vor der Öffentlichkeit schützt.

Außerdem werden damit neuen Möglichkeiten für den Erlass von einstweiligen Verfügungen und Klagen eröffnet. Werden die Namen der Anwälte bzw. Kanzleien falsch geschrieben oder überhaupt nicht genannt, kann das Persönlichkeitsrecht dieser Herrschaftssicherer verletz sein. In dem einen Fall werden die Namen verhunzt, in dem anderen Fall zur Luft, absoluter Leere, Bedeutungslosigkeit erklärt. Die Gerichtsberichterstattung mit solchen Fehlern entspricht der Sammelwut der DDR-Stasi und des Kompromats in der Sowjetunion und heutzutage auch bei uns.

In Deutschland Heute benötigen wir dazu allerdings keine eigenständigen Behörden, sondern es genügen die Zensoren und die Weiterentwicklung der s.g. Rechtswissenschaft durch deren Rechtsprechung, um zu jeder Zeit aus dem Wust der Informationen jemanden in die Schranken zu weisen bzw. juristisch – staatlich - zu vernichten. Auf Seminaren, teuren Weiterbildungsveranstaltungen und sonstigen Schulungen verschiedenster Art werden Fachanwälte für Medienrecht gebacken, die dann wie gut ausgebildete Stasi-Leute bzw. geschickte Verwerter des Kompromats auf die Menschen losgelassen werden zwecks Herrschaftssicherung. Doktor- und Professorentitel winken als staatliche Belohnung neben der Sichertung deren Einkommens durch RVG und andere Gesetze.

Die Jura-Stundenten in Hamburg werden in das Zensurrecht sehr einfach eingewiesen: Presserecht heißt § 823 und §1004 BGB und irgendwann die Abwägung.

Der heutige Tag war ein leuchtendes Beispiel für das absurde Theater mit der Zensur und der s.g. Abwägung seitens der hoch qualifizierten, gut bezahlten staatlichen Zensoren.

Josef Esch - deutscher Bauunternehmer, Betreiber von Anlage-Fonds und Immobilienentwickler aus dem Kölner Klüngel scheute heute nicht die Öffentlichkeit, klagte und verlor.

Carbomare-Chef Dirk Huneke. vs. mareverlag GmbH & Co. KG.oHG 324 O 549/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri’n Gabriele Ritz, Ri Dr. Link, zwei Rechtsanwälte, deren Namen die Pseudoöffentlichkeit nicht so richtig verstanden hat.

Corpus Delicti

Im streitgegenständlichen Beitrag von www.mare.de steht:

Was im Rückblick wie ein glatter, glänzender Aufstieg aussieht, war aber tatsächlich ein Weg voller Widerstände und Rückschläge. Der Bau des eigenen Bootes nämlich wurde zu einer einzigen Kette grotesker Pleiten, Pech und Pannen und scheiterte schließlich ganz. Der zunächst beauftragte Yachtbauer in Kiel trieb nach der Annahme des Auftrags systematisch den Preis hoch, bis es zum Krach und Ausstieg kam. Bei der Firma Carbomare, die den Job dann übernahm, entwickelten sich die Arbeiten nach Riechers' Eindruck wie in einem Slapstickfilm. Falsches Epoxydharz, falsches Laminat, zu viel Spachtel, falsche Lackiertechnik - „als ob Dick und Doof ein Boot bauen wollen". Als der Segler feststellte, dass sogar die Rumpfverstärkungen für die Beschläge vergessen wurden, reichte es ihm. Er brachte die verpfuschte Yacht zu einem Betrieb in Sachsen, der retten sollte, was zu retten war.
Bei einer Überführungsfahrt nach Lorient brach das Laminat, ein Gutachter konnte nach eingehender Prüfung nur noch die Entsorgung empfehlen. Yachtbauer Huneke entzog sich allen Regressansprüchen durch einen Konkurs. Weniger zähe Menschen hätten irgendwann auf diesem Weg aufgegeben. Riechers aber wrackte seinen Mini ab, suchte nach einem neuen mit Chartervertrag und machte weiter.

Der Kläger bestritt diese Darstellung. Sie seien unwahr. Der Kunde wollte das so. Gestritten wurde, was heißt „falsches Epoxydharz“, „falsches Laminat“, auch hat er sich "durch Konkurs der Sache entzogen".

Die Verhandlung 324 O 669/11 – Auszüge, Kommentare

Das Laminat war wohl aus den richtigen Bestandteilen, aber nicht das 600 g Laminat sondern aus mehreren Lagen des 200 g Laminats.

Die Vorsitzende: Beim Laminat sollte es 3 Lagen á 600 g sein, es waren aber … Lagen á 200 g. Das Epoxydharz wurde unsachgemäß verwendet. Dann heißt es, "dem Konkurs entzogen". Wir würden dem Widerspruch zum Teil stattgeben, aber überwiegend nicht. Ob bei der Verwendung von 200 g Laminat vom falschen Laminat gesprochen werden kann? Falsches Harz heißt anderes Harz, sie meinen aber unsachgemäß verwendet.

Kommentar RS: Die Vorsitzende meint also, werden z.B. auf einem Bootssteg zu dünne Bretter verwendet, dann darf niemand behaupten, man habe falsche Bretter verwendet. Mann kann es ja anders formulieren „zu dünne Bretter“. Für dieses unterschiedliches Verständnis der deutschen Sprache sind gleich einige Tausend Euro an die Zensoren zu zahlen.

Oder ein anderes Beispiel. Es ist bekannt, dass die Stahleigenschaften von deren Behandlung abhängen: Die Stahlsorten unterscheiden sich durch ihre vom Hersteller garantierten Eigenschaften, die durch unterschiedliche Zusammensetzung und thermische Behandlung erreicht werden. Werden Stähle mit der gleichen Zusammensetzung unterschiedlich behandelt, darf dann nach der Meinung der hiesigen Zensoren nicht geschrienen werden, falscher Stahl. Ein Haufen Späne wäre damit für den Bau kein falscher Stahl, sondern eben unsachgemäß verwendeter Stahl.

Die Pseudoöffentlichkeit staunt immer wieder Bauklötze, wo sich die Zensurjuristen das Recht herausnehmen, über die deutsche Sprache auf Fachgebieten, von denen sie nichts verstehen, zu entscheiden, und einfach zu behaupten, der Deutsche Michel sei dumm und dämlich und verstehe nur das so, wie die klugen Zensoren es verstehen wollen.

Die Vorsitzende: Für uns liegt die Entscheidung auf der Hand . Nehmen Sie (Antragsgegner) den Widerspruch zu Ziffer 3 (dem Kunkurs entzogen ) zurück Sie (Kläger) nehmen den Antrag mit dem falschen Laminat zuzrück.

Kommentar RS: Dieser Vorschlag wäre Kosten sparend für die Parteien. Die Gerichtskosten wären geringer und es kämen keine Vergleichsgebühren hinzu. Das widerspricht verständlicher Weise den Geschäftsinteressen der beiden Anwälte. Also wurde weiter gestritten.

Das Üblich BlaBla: 200 g, 600 g, eidesstattliche Versicherung, Baupläne sind keine AGBs, es war der Wunsch des Bestellers, Gutachten einholen etc.

Die Vorsitzende: Wenn ich es in unterschiedlicher Stärke bestelle, …

Klägeranwalt: Wenn es um die Lagen geht, so und so eine Dicke, dann ist es das gleiche Laminat.

Die Vorsitzende: Es geht nicht darum. Der Gutachter sagte laut Bauzeichnung falsches Laminat.

Richterin Ritzt sieht es wahrscheinlich anders: Falsches Laminat? Hier das gleiche Laminat.

Richter Dr. Link sah das wohl auch etwas anders als die Vorsitzende. Wir wissen es nicht: So haben wir es nicht gesehen. Wenn es in den Bauplänen heißt 600 g, also nicht 200 g, dann ist es vertretbar zu sagen, falsches Laminat.

Richterin Ritzt: Falsch hat wertende Elemente. Es gibt ein Gutachten. Hätten 6000 Stärke verwendet werden müssen. Das Laminat ist richtiges gewesen. … Wenn Sie Rechtsmittel einlegen, werden Sie nicht viel Chancen haben.

Die Vorsitzende: Dass er es dünner haben wollte… Wissen wir alles nicht. Dazu haben wir kein eidesstattliche Versicherung.

Diskutiert wird noch der Bestrafungsantrag. Die Vorsitzende gegen die Interessen des Bezirksrevisors: Das Geld geht so und so in die Staatskasse. Nehmen Sie den Antrag zurück. Die Kosten übernimmt der Antragsgegner.

Es wurde ein Vergleich getroffen:

1. Die Antragsgegnerin erkennt die einstw. Verfügung an. und verzichtet auf die Rechte aus §§ 924, 926, 927 ZPO.
2. Antragsteller verzichtet auf die Rechte aus der einstw. Verfügung, soweit es um "falsches Laminat" geht.
3. Antragsgegnerin hat die Kosten des Bestrafungsverfahrens zu tragen.
4. Kläger übernimmt von den Kosten des Widerspruchsverfahrens 1/3, der Beklagte 2/3. Bei der Kostenentscheidung des Erlassverfahrens bleibt es.
5. Die Antragsgegnerin wird aufgegeben, bis zum 20.02.12 den hier streitgegenständigen Beitrag mir der Überschrift "Lieber alleine allein" aus dem Dezemberheft 2010 entweder ganz aus dem Netz herauszunehmen oder die in Frage kommenden inkriminierenden Stellen - wie in der einstweiligen Verfügung vom 21.11.11 im Tenor genannt - zu schwärzen.

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert des Widerspuchsverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.

Decker-Vogt vs. Prof. Georg Hörmann 324 O 540/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri’in Gabriele Ritz, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin , Rechtsanwalt Eberhard Reinecke,

Corpus Delicti

Wer sich in der Streit vertiefen möchte, lese die folgenden web-Seiten:

Es gib auch zwei Bücher dazu, von jeder Seite ein eigenes.

Ein Buch mit Kritik am Kläger:

Schwarzbuch – Titelschwindel, Mobbing, Musiktherapie – Decker-Voigt-Behördenskandal

2010, Berufsverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapie - Wissenschaftliche Gesellschaft für Künstlerische Therapien BKMT gem e.V. (Hrsg.), ISBN 3927260207


Ein Buch des Klägers, gerichtet u.a. gegen die Brüder Hörmann:

Vom Selbstmord des Rufmörders - Mobbing im Internet. Eine Erzählung

Hans-Helmut Decker-Voigt, 2009,. Drachenverlag, ISBN 978-3-927369-35-1

Es gab viel, viele Dutzende Verfahren an den verschiedensten Gerichten. Die hiesige Beklagte klagte selten, viel klagte sein Bruder und noch mehr der hiesige Kläger, der wohl mit den Klagen anfing.

Das Ganze nimmt kein Ende. Ein absurdes Theater, welches die Unfähigkeit der Zensurgerichte offen legt,

Der wichtige Hintergrund, die Arbeit der Behörden, bleibt auf der Strecke



Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

324 O 540/11

Die Vorsitzende: Verboten werden sollen mehrere Äußerungen. Die Parteien kenn sich aus anderen Streitigkeiten. Beantragt ist nur die Unterlassung, nicht die Richtigstellung. Beim ersten Antrag ist es nicht klar, wogegen sich Prof. Decker-Voigt wendet. …. Vielleicht will er was anderes. Der Zahnarzt hat den Titel …

Dann wird es interessant. Kann man eine Behörde hinters Licht führen, in dem man einiges verschweigt? …. Es heißt, habe gezielt hinters Licht geführt. Hinter Licht führen setzt ein Verhaltes des Klägers voraus. Es ist keine Meinungsäußerung, es ist eine Tatsachenbehauptung. Wenn Sie (Beklagter) Beweise vorlegen würde. Aber Beweisen ins Blaue hinein, werden wir nicht nachgehen. Es ist kein Frage, dass die vom Kläger vorgelegten Urkunden nicht ausreichten.

Richterin Ritzt erläutert: Nehmen wir an, es ist eine in den USA geklaute Urkunde. Ich sage gut, nehmen wir an. Dann wäre das hinters Licht geführt. Hier ist es gerade nicht so, das der Kläger die Behörde hinters Licht geführt hat.

Die Vorsitzende: Sie [Beklagter] machen eine Mutmaßung, dass er getäuscht hat.

Richterin Ritzt erläutert: Nehmen wir an, es gibt einen Grundschuldeintrag und wird sagen, das ist meine Provision. Das wird angenommen, dann ist das doch nicht getäuscht.

Es wird diskutiert, ob der Kläger ein Abitur hat, ob der Beklagte in sieben Jahren nicht einmal geklagt hat, sondern nur der Kläger. Gestritten wird über den Begriff „schadlos“ und einiges mehr.

Dann die Vorsitzende: Sie [Herr Hörmann] sprechen das richtige Wort: Lappalie. Ich sehe die Parteien das erste Mal. Der Kläger gewinnt …

Prof. Georg Hörmann: gelegentlich.

Die Vorsitzende: Ist das überhaupt würdig des Amtes. Sie verhalten sich wie zwei Jungen im Sandkasten.

Prof. Georg Hörmann: Der Kläger vergibt Titel, er ist …. .

Die Vorsitzende: Dann greifen Sie doch die Leute an, die das gemacht haben. Desto trotz meinen die anderen, er macht seine Arbeit so, dass andere … Trotz Fehlen des akademischen Titels. Für Dritte, die Außenstehenden …

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Ich persönlich bin der Meinung, dass die persönliche Leistung entscheiden soll, nicht die Titel Sie [Frau Käfer] wissen, die Tendenz läuft in eine ganz andere Richtung. Das sind die gesellschaftlichen Verhältnisse. Wenn eine Hochschule erklärt, es ist uns egal, dann können wir diskutieren. Er [der Kläger] wollte die Meinung durchsetzen, habe das Abitur. Soll er doch Klarheit herstellen bezüglich des Abiturs. Die Hochschule wird nicht mehr für ihn … . Die Basis ist eigentlich Sand.

Richterin Ritz: Bin mir nicht sic her.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Ja. Wir finden den ganzen Prozess …

Prof. Georg Hörmann: Bringt ein Buch heraus mit Mordaufrufen. Gutenberg …. Er wird hoch befördert.

Richterin Ritz: Deswegen die Ausführungen, die die Vorsitzende ausführen wollte. Auch der Kläger …

Die Vorsitzende deutlich: Sie sind ja noch lange im Amt. Vielleicht sterben Sie nicht. 100 Jahre. Wollen Sie tatsächlich weiter machen. Wir werden hier weg sein. Sie werden streiten. Sie schießen mit der Wahrheit zu weit. Gut, Ihr Bruder. Hier wird vielleicht Ihnen was untersagt. Ich kann auch den Beklagten verstehen. Eigentlich sind Sie ein Fall für die Mediation.

Prof. Georg Hörmann: .. Indizien …

Die Vorsitzende: Gerade ist das ein Punkt, der nicht greift. Sie haben eine wichtige Funktion. Das ist eine Beschädigung Ihrer Funktion.,

Prof. Georg Hörmann: ..Kennen Sie einen Fall … ?

Die Vorsitzende: Herr Hörmann. Ich bin in Ihrem Fall kein Fachmann.

Prof. Georg Hörmann: … Promotion … Das für ein Buch, was fünf Jahre früher erscheinen ist. ..Er war schon Professor, hatte nicht Mal Vordiplom … pädagogisches. Was sind das für Leute, die das dulden?

Richterin Ritz: Sie haben ein Interesse. Dagegen wehrt sich der Kläger nicht. Diese Äußerungen können Sie weiter verbreiten. Unseres Anliegen, dass die Auseinadersetzungen sachlich geführt werden. … Es geht um die Sticheleien am Rande, nicht um den Kernpunkt.

Kommentar RS: Ist Täuschung einer Behörde nicht ein Kernpunkt? Darf man der Behörde Informationen vorbehalten, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen?

Prof. Georg Hörmann: Er sucht sich die Lächerlichkeiten heraus.

Die einzelnen Punkte werden diskutiert: Äußerung „insgesamt“, „hat kein Abitur“, „Vortäuschung“, „Kein Gymnasium absolviert“, „schadlos“, „Narrenfreiheit“, „falscher Psychologe“, „Beklagte hat in den 7 Jahren kein einziges Mal den Kläger verklagt“,

Eine Teilerledigung wird vereinbart. Die Kammer soll nach 91a entscheiden. Schriftsatzfrist wird gewährt. Anträge werden gestellt.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Mir wäre ein schriftliches Verfahren lieber.

Die Vorsitzende: Wir verhandeln noch mal.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Ich sage ganz ehrlich …

Die Vorsitzende: Das ist schön.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Sie wissen, Vorbereitung … .

Schriftsatzfristen werden gewährt. Danach prozessleitende Maßnahmen.

Im Schlusswort erklärt die Vorsitzenden, dass in Deutschland Zensur zwangsläufig zu erwarten ist: Wenn der Kläger kein Abitur hat, dann würden sich die Anträge auch erledigen. Gut. Es gibt viele Deutungen. Trotzdem meinen wir, ob noch in den nächsten 10 Jahren so, wie Herr Hörmann es schreibt, es zulässig sein wird. Irgendwann werden wir eine Zwangsmeditation vorschlagen. Je mehr Sie [Herr Hörmann] schreiben, desto mehr Fehler machen Sie. Es ist nicht anders.… .

Kadow F vs. action pressGmbH & Co.KG 324 S 10/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri’in Gabriele Ritz, Ri Dr. Asmus Maatsch, Rechtsanwalt Becker, Rechtsanwältin xxxx

Corpus Delicti

Unbekannt.

Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

324 S 10/11

Die Vorsitzende: Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Habe Herrn Brennecke nicht erreicht. Das Gericht nimmt Bezug auf die bereits erteilten Hinwese. Beschlossen und verkündet:

Eine Entscheidung wird verkündet am 24.02.12, 9:55, Saal B335.

Kommentar RS: Das war’s mit der öffentlichen Verhandlung.

Jan Mühlstein vs. Synagogengemeinde zu Halle e.V. u.a. 324 O 449/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Rechtsanwalt wettger 8ß9, Rechtsanwältin Wasser:.. (?)

Corpus Delicti

Der Kläger war mal Vorsitzende der Union Progressiver Juden e.V., ist Physiker und wohl sehr streitbar.

Die Auseindersetzungen werden im Internet geführt.

Es wurde heute die Haupsacheklage verhandelt wegen einer von der Kammer erlassenen einstweiligen Verfügung.

Es ging wohl um die Behauptung, dass der Kläger als Vorsitzender der Union progressiver Juden ausgeschlossen wurde, obwohl er freiwillig ausgetreten ist. Dann wurde behauptet der Kläger würde falsch behauptet, der Kläger würde heimlich im Zentralrat der Juden sitzen. Außerdem sollen angeblich 12.000 € an Spenden verschwunden sein.

Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

324 O 449/11

Die Vorsitzende: … Wir verbieten nur die konkreten Äußerungen „sitz heimlich“…. Kann ich einen Witz erzählen, wenn Sie sich nicht vergleichen?

Nach langer Diskussion wurde ein Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen:

Die Vorsitzende: Mache auf Widerruf, erzähle dann einen Witz. Aber was ist, wenn der Vergleich nicht hält? Bin in Vorleistung gegangen.

Mit der Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist bezüglich Punkt 1a des Klägerantrages darauf hin., dass dieser angepasst werden müsset, dass der Kläger nicht mehr Vorsitzender der Union progressiver Juden ist. Unterlassungsanspruch hinsichtlich der streitgegenständlichen Äußerung dürfte indes bestehen. Es wäre zu entscheiden, ob eine eventuelle Anpassung des Punktes 1a eine Kostenquote zu Folge hätte. Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien ohne Präjudiz für ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagten verpflichten sich es bei Meidung einer von der Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen folgende Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:
a. in Bezug auf den Kläger in seiner ehemaligen Eigenschaft als 1. Vorsitzender der Union progressiver Juden in Deutschland e.V, die Mitgliedergemeinschaft der Union progressiver Juden in Deutschland e.V. dürfen nur die Vorstände wählen, die die Funktionäre vorschlagen.
b. Dr. Mühlstein sitzt heimlich im Zentralrat der Juden
c. 12.000 US , die vom amerikanischen Rabinern für die Synagogengemeinde über die Union progressiver Juden in Deutsachland e.V. gespendet wurden, sind verschwunden.
2. Von den Kosten dieses Rechtsstreit, einschließ0loich der Kosten des Vergleichs, haben der Kläger ¼ und die Beklagten ¾ zu tragen.
3.Der Kläger nimmt die aus Ziffer 1 des Vergleichs ersichtliche Unterlassungsverpflichtungserklärung an.
4. Den Parteien wird nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen durch einen beim Gericht bis zum 17.02.12 eingehenden Schriftsatz.

Anträge für den Fall des Rücktritt. Verkündung einer Entscheidung am 16.03.12, 9:55, Saal B335

Union progressiver Juden in Deutschland e.V. u.a. vs. Synagogengemeinde zu Halle e.V. u.a. 324 O 263/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri’in Gabriele Ritz, Ri Dr. Asmus Maatsch, Rechtsanwalt Becker, Rechtsanwältin xxxx

Corpus Delicti


Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

324 O 263/11

Die Vorsitzende: Es ist ein 926er Verfahren. Die Union hat keine Klage erhoben. Der Kläger hat eine Klage erhoben aber die Gerichtskosten zu spät eingezahlt. Die Rechnung wurde am 09.11.12 gestellt. Gezahlt wurde am 19.12.11. Wir müssen für erledigt erklären und sie müssen auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichten. Das ist die zwingende Folge. Wenn man ganz gründlich machen wíll, dann auch auf die Gründe verzichten.

Danach verzichtet der Antragsteller zu 1. auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 27.06.11 und nimmt die zu Grunde liegenden Anträge zurück.

Die Vorsitzende: Die Parteien erklären das Aufhebungsverfahren übereinstimmend für erledigt. Und verzichten aus Kosteninteressen auf eine Begründung bei der Kostenentscheidung. Vorgelesen und genehmigt. Beschlossen und verkündet: Die Antragsteller haben die Kosten des Aufhebungsverfahrens zu tragen. O.k.? Was mache ich mit dem Witz?

Beklagtenvertreter: Erzählen.

Die Vorsitzende: Mein Mann erzählt es immer wieder. Da kommt ein Jude zu einem Rabbiner und beschwert sich, dass der Nachbar seine Kuh gestohlen hat. Der Rabbiner<. Du hast recht. Das geht so nicht. Danach kommt der Nachbar zum Rabbiner und beschwert sich, dass sein Nachbar Falsches behauptet, er habe angeblich seine Kuh gestohlen. Du hast recht, sagt der Rabbiner, das geht so nicht. Dan kommt die Ehefrau des Rabbiners und fragt, sage Mal, es kann doch nicht sein, dass Du jeden recht gibst. Da sagt der Rabbiner, Du hast recht.

Albis Finance AG u.a. vs. ASPM medien GmbH & Co. KG324 O 262/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Rechtsanwalt Bremenkam, Rechtsanwältin Rosenberg

Corpus Delicti Aus der Gomopa-Web-Site wurde ein negativer Beitrag über die Klägerin auf die Site der Beklagten übernommen.

Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

324 O 263/11

Die Vorsitzende: …. Die Antragsgegnerin hat den Artikel von gomopa übernommen. Manche Anleger hätten kein Prospekte erhalten. …. Sie [Beklagte] sagen, sie hätten keine Abmahnung erhalten. … Aber Ihr Mandant t antwortet auf die Abmahnung. … Man kann bevor man Widerspruch einlegt Akteneinsicht und die Antragsschrift erhalten. … Selbst, wenn ihr Mandant die Abmahnung nicht erhalten bekommen hatte, müsste eine Kostenentscheidung beantragt werden. Solch ein Antrag ist nicht gestellt worden.

Richter Dr. Maatsch: Man fragt, ob ihr Mandant kämpfen will. Es geht um die Störerhaftung. Jetzt sehen Sie, eine Abmahnung ist erfolgt. Da ist dann die Störerhaftung gegeben.

Die Vorsitzende: Wir sehen keine Störerhaftung, weil Ihr Mandant sich das zu eigen gemacht hat Er sagt, dass er die Artikel nimmt und prüft.

Richter Dr. Maatsch: Wir sehen das nur bei Agenturmeldungen. Wenn dpa, dann auc h zeitlich nicht hat als Störer, sondern als …

Die Vorsitzende: Es geht um Formalien., … Wir bleiben dabei, dass Pressemitteilungen einer Kanzlei keine privilegierten Quellen bedeuten. Damit steht die Wahrheit nicht fest.

Nach einer längeren Diskussion hat die Beklagtenanwältin aufgegeben: Ich nehme den Widerspruch zurück

Die Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.

Josef Esch u.a. vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft GmbH 324 O 37/12

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Rechtsanwältin Tanja Irion, Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Strocke von der Kanzlei Schultz Süchting

Corpus Delicti

Verhandelt wurde eine Gegendarstellung, die die Kammer erlassen hat. Es geht um den Begriff „Mietkürzungen“.

Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

324 O 37/12

Die Vorsitzende: …. Von der Beklagtenseite sind viele Erwägungen gekommen, die uns zum Umdenken bringen. In Köln Mietzahlungen für die Messe. Mietkürzungen. Es gibt die Entscheidung des Landgerichts Köln. Streitigkeiten … deswegen nicht gekürzt, aber die Miete wurde nur unter Vobehalt gezahlt. Haben dann einen Vergleich getroffen, der diesen Vorbehalt enthält. Ist zwar keine Mitkürzung, aber …

Esch-Anwältin Tanja Irion: Dass das kommt, war klar. Herr Esch sagt, wenn ein Objekt erstellt wird, dann … . Bei einer solchen Größe eines Objekts gibt es immer Mängel. Das ist Systemimmanent. Für die, die solche Verträge machen, ist es signifikant, ob Mietkürzung oder ob über Mängel gesprochen wird.

Die Vorsitzende: Das kann ich mir vorstellen, dass das in den Fachkreisen so verstanden wird. Aber wir haben es bei den Lesern nicht mit Fachleuten zu tun.

Beklagtenanwalt Dr. Marc Oliver Strocke: Es wird nicht geschrieben Mietkürzung , sondern Mitminderung.

Die Vorsitzende: Ich glaube, Sie haben das Wagnis gewagt. Wollen Sie den Antrag nicht zurücknehmen?

Esch-Anwältin Tanja Irion: Kann ich telefonieren?

Die Vorsitzende: Sie können auch bei mir im Zimmer telefonieren.

Esch-Anwältin Tanja Irion: Ich bin überzeugt, dass ich das Handy dabei habe. Außerdem muss jemand beim Gespräch dabei sein.

Esch-Anwältin Tanja Irion verlässt den Gerichtssaal.

Esch-Anwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt: Ich konnte niemanden erreichen. An Sie (Beklagtenanwalt) gerichtet. Können wir uns nicht zusammen setzen? Meinem Mandanten sind … Es geht sonst einiges so weiter.

Die Vorsitzende: Man kann ja absprechen. Den Rest haben wir auch … . Beim ersten Zugriff haben wir bei der anderen Sache keine Mängel festgestellt. Heißt aber nicht, dass diese durchgehen.

Esch-Anwältin Tanja Irion:Ermittlungsverfahren.

Richter Dr. Link: Es ist schon eine für das Persönlichkeitsrecht relevante Pnazerglasscheibe.

Esch-Anwältin Tanja Irion: Ich mache den folgenden Vorschlag. Sie muss was heute Nachmittag mailen. Vielleicht … Sonst haben wir das Montag oder Dienstag in der Post. Ich sage ihm, machen …. Ob eine gütliche Einigung möglich ist. Wenn nicht hat, kommt es mit der Post. Wenn ich erst zuleite, dann ist das psychologisch nicht … .

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Die Antragsteller-Vertreterin erklärt, ich verzichte auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 20.01.12 und nehme den zu Grunde liegenden Antrag zurück. Vorgelesen und genehmigt.

Kostenantrag. Beschlossen und verkündet: Der Antragsteller hat die Kosten des Ertlass- und Widerspruchsverfahrens zu tragen..

Esch-Anwältin Tanja Irion: Schönes Wochenende.

Richtersprüche Heute

Richterin Simone Käfer:

  • Ist das überhaupt würdig des Amtes. Sie verhalten sich wie zwei Jungen im Sandkasten.
  • Irgendwann werden wir eine Zwangsmeditation vorschlagen.
  • Wir verbieten nur die konkreten Äußerungen.
  • Je mehr Sie schreiben, desto mehr Fehler machen Sie. Es ist nicht anders.
  • Kann ich einen Witz erzählen, wenn Sie sich nicht vergleichen?
  • Das kann ich mir vorstellen, dass das in den Fachkreisen so verstanden wird. Aber wir haben es bei den Lesern nicht mit Fachleuten zu tun.

Heute herausgehörten Leitsätze

Richterin Simone Käfer:

  • Pressemitteilungen von Kanzleien sind keine privilegierten Quellen und für die Wahrheit unerheblich.


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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