08.07.2016 - Creme á la creme Medienanwälte entwickeln Zensurrefgen, Öffentlichkeit wird ausgeschlossen

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Gut ein halbes Dutzend creme à la creme Medienanwälte verhandelten heute ihre Zensuregeln, z.T. unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Rechtsanwälte: Prof. Dr. Dirk Dünnwald, Prof. Dr. Stefan Engels, Gernot Lehr, Michael Fricke, Felix Damm, Raymund Brehmenkamp

Richterinnen: Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau

Inhaltsverzeichnis


Kampf für das Kreiskrankenhaus Wolgast


Wiedereröffnung im Kreiskrankenhaus Wolgast - Martina Tegtmeier
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

08.07.2016


Egal, wie tief die Hose hing SCP-Boss greift durch - kicker.tv

Was war heute los?

Sechs Verkündungen, bei zwei blieb das Ergebnis der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. Die Öffentlichkeit war 1,5Minuten zu spät gekommen. Für den Zensor, Richter Dr. Thomas Linke Grund genug seine Fiesheit und Verachtung der Persönlichkeitsrechte anderer mit einer Falschbehauptung zu untermauern: “Ich kann nicht zwei Mal verkünden.“ Die Bitte, das Ergebnis einfach mitzuteilen, wurde durch einfaches Schweigen abgelehnt. So ticken nun mal die richtigen Zensoren, spielen ihre Macht bei der kleinsten Gelegenheit aus. Einfach ekelhaft. Helene Fischer gewann natürlich. Sie sing Schmalz, das gefällt den Zensoren und Ihrem Rechtsanwalt, dem stolzen Gockel Prof. Dr. Christian Schertz.

Vier Verhandlungen gab es heute. Die Creme á la creme der Medienanwälte konnten heute ihre Regeln entwickeln, mit dem Kinderarzt Prof. Dr. Christian Klein als „Arzt ohne Grenzen“ sogar über ein Stunde mit Ausschluss der Öffentlichkeit. Richterin Simone Käfer sagte nach Ablehnung ihres ersten Vergleichsvorschlages: „Dann mach ich einen anderen Vorschlag“ und schloss die Öffentlichkeit aus. Die Öffentlichkeit konnte und durfte nicht erfahren, welche Vorschläge diese Zensoren im Gerichtssaal unterbreitet, um auf Gutsherrinenart mittiefer Überzeugung Recht zu sprechen. Ein Vergleich ist trotz der Bemühungen diese Zensorin nicht zu Stande gekommen.

Auch in der Sache SIGNASL IDUNBA Allgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk, Az.324 O 498/15, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen, um was es ging.

Geheimjustiz auf deutsche rechtsstaatliche Art ,was wir heute erleben durften.

Die Rechtsanwaltszensoren stolzierte mit blank geputzten Schuhen, unterhielten sich kaum mit ihren Mitbewerbern, präsentierten sich um so unterwürfiger gegenüber den richterlichen Zensorinnen. Widerspruch wurde sehr höflich und vorsichtig von sich gegeben.

Fachkompetenz



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Zwei Verfahren, bei denen die Öffentlichkeit die Zensoren störte

Wie kennen nicht den Bildungsstand er heute erlebten Juristen in Robe. Wir gehen davon aus, dass alle mindestens fünf Jahre studiert, zwei Staatsexamina hingelegt und das Referendariat durchlaufen haben. D.h. wir gehen davon aus, dass unter den heute im Gerichtssaal agierenden Juristen in Robe keiner dabei war, welcher die für die Zulassung als Rechtsanwalt bzw. für die Berufung als Richterin notwendigen Unterlage primitiv gefälscht hat. Allerdings können wir uns das überhebliche, hochnäsige Verhalten, die heute - juristisch betrachtet - unbegründete, verfassungswidrige Furcht von der Öffentlichkeit, die demonstrierte Unsicherheit der Zensoren nur schlecht mit deren fiesen Charaktereigenschaften als viel mehr mit deren uns völlig unbekannten konkreten, unkorrekten Handlungen in ihrer Laufbahn erklären. Mangende Bildung und Dummheit allein genügen zu Erklärung des Verhaltens der heute gesehenen lächerlichen Zensoren nicht.

Weshalb schloss die Vorsitzende Simone Käfer die Öffentlichkeit aus, als nach einer Unterbrechung die Vertreter der Süddeutschen Zeitung nach Beratung des Vergleichsvorschlages der Vorsitzeden sagten: „Den Vorschlag können wir nicht aufgreifen. Machen Sie eine Entscheidung.“ Die weiteren – allerdings erfolglosen - Vergleichsverhandlungen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Auch in der Sache SIGNASL IDUNBA Allgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk, Az.324 O 498/15, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen, um was es ging. Die Sach-und Rechtslage wurde nicht erörtert. § 137 ZPO, Abs.2 besagt: (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältnis in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu umfassen. Tatsächliches wurde nicht diskutiert. Die anwaltlichen Zensoren Prof. Dr. Dirk Dünnwald und Michael Fricke waren sich einig, die Richterinnen wussten, um was es ging. Wozu die Öffentlichkeit informieren, was gehen uns Gesetze und die Verfassung an. Wir, die Zensoren sind das gesetzliche und verfassungsmäßige Leben. Andere haben sich uns unterzuordnen, nötigenfalls mit Gewalt, Geldstrafen und Knast. Was die Versicherungsmanager und Macher des Bayerischen Rundfunks betrifft, so wissen dieses es besser, die Öffentlichkeit stört nur. Diese Typen repräsentieren den Willen der Herrschenden zum Nutzen der Untergebenen. Sie haben es schon schwierig genug, Geld einzutreiben für die Macher ihrer Vereine. Da stören so manche Informationen, verringern das Vertrauen, eine Voraussetzung für die Abzocke der Versicherten und GEZ-Zahler.

Ein interessantes, wir würden sagen, ein kriminelles Verständnis der Öffentlichkeit. Unsere Gesetzesgeber, die Bundestagsabgeordneten stört das nicht. Diese sind offenbar beteiligt an einer solchen kriminellen Interpretation oder schwimmen mit den Mächtigen mit.


Der neue Strukturwandel der Öffentlichkeit

10:30

Kreiskrankenhaus Wogast gGmbH, u.a. vs. Peter Freygang 324 O 347/15

Corpus Delicti


Wiedereröffnung im Kreiskrankenhaus Wolgast - Martina Tegtmeier

Zentrale Krankenhäuser gewinne immer mehr Macht. kleine Krankenhäuser werden geschlossen. Ein typischer Konzentrationsprozess in Deutschland.

Die Wolgaster Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt ihres Kreiskrankenhauses ein und möchte, dass dort breutfächiger behandelt wird.

Peter Freygang (der Beklagte), Aktivist der Initiative stützt sich auf offizielle Angaben der Krankenhausverwaltung und verwechselt Sachfälle mit Patientenzahlen.

Gutes Fresse für die Kanzlei des Dr. Sven Krüger. Er kann sich austoben, seinen neuen Rechtsanwaltsdoktor in den Kampf schicken und zusammenmit den Richterinnen den Beklagten demütigen. Der Beklagte wehrt sich.

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold

Beklagtenseite: Rechtsanwalt xxxx

Notizen zu den Sachen 324 O 347/15

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind heute ohne einer Protokollführerin. Ich werde diktieren. Wir haben einen Vergleich vorgeschlagen. Herr Freygang gibt eine strafbewehrte Unterlassungsverpfllichtungserklärung ab. Sie, Herr Freygang, haben abgelehnt. Sie haben selbst ans Gericht geschrieben. Sie Herr Rechtsanwalt haben sich das zu eigen gemacht. Sie, Herr Freygang, sagen, es ist wahr. Sie sagen aber gleichzeitig, Sie wollen es nicht wiederholen.

Beklagtenanwalt: Er möchte sich nicht so äußern, weil wieder Streit entsteht. Es gab einen Rückgang von Patienten. Er meint, er habe nichts anderes gemacht, als bewertet. Das ist sein grundsätzlicher Ansatz.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben gehört, was Ihr Anwalt gesgat hat. Gehen davon aus, es stimmt.

Peter Freytag: Möchte eine Erklärung abgeben.

Vorsitzende möchte es kurz machen: Wir würden streiten über eine Aussage, die Sie so und so nicht mehr verbreiten wollen zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Man kann das in die Präambel des Vergleichs schreiben.

Peter Freytag erklärt seine den Zensoren entgegengesetzte Sicht der Dinge: Der Kläger Dr. Thorsten Wygold muss davon ausgehen, dass wenn er als Geschäftsführer Zahlen ausgibt, dass diese stimmen. Solange Dr. Wygold die Klage nicht zurücknimmt, gibt es keinen Vergleich. Auf die Frage des Journalisten hat er gesagt es gibt 13 % weniger Patienten. Umsatz ist entsprechend kleiner geworden.

Richrterin Barbara Mittler: Sie ärgern sich, dass jemand Material liefert, was falsch ist,Material,welches Ihnen präsentiert wurde. Verstehe, Sie wollen einen Vergleich. Sie sagen, die Klage muss zurückgenommen werden. Wir können schlecht einen vergleich machen, wenn es keine Klage gibt. Kosten? Wenn man die Klage zurücknimmt, dann fallen keine Kosten an.

Klägeranwalt Dr. Dennis Dold ganz Zensor nach Hamburger Art : Ich kann Ihre Verärgerung verstehen, wenn die Tatsachen -.unterstellen wir mal - falsch sind. Wir wollen die Aussage zum Umsatz verboten haben. Wir sagen, was Her Wygold sagt, ist richtig. Nur das, was Sie weiter vermittelt haben, ist nicht das, was Herr Wygold gesagt hat.

Peter Freytag: Ich habe in der Fernsehsendung am 25.04.2015 gesagt, 2000 Patienten nicht bei uns, sondern nach Greifswald geleitet. …13 Prozent … verloren. Es ist Tatsache, es kamen Fälle. Zum Umsatz. Wygold spricht von 25 Millionen Umsatz. Gefragt wurde nach dem Verlust in den letzten zwei Jahren. In zwei Jahren 48 Millionen….also grundfalsch. Als Geschäftsführermuss ich im März wissen, wie hoch der Umsatz ist.

Vorsitzende unterbricht, sie möchte unbedingt eine strafbewehrte UVE durchsetzen: Darf ich Sie unterbrechen? Ihr Punkt ist, der Geschäftsführer hat falsche Zahlengesagt. Deswegen wollen Sie nicht wiederholen. Sie haben ein Anliegen als Bürgerinitiative. Universitätskrankenhaus Greifwald ist dankbar. … Wenn wir einen Vergleich machen, nicht zu sagen … hat getätigt … weilfrüher … deswegen verpflichten Sie sich zu einer Unterlassung.

Peter Freytag: Gehe davon aus, dass der Geschäftsführer in die Öffentlichkeit damit geht. Verfolgt mich zur Unterlassung für einen Satz, den er falsch gesehen hat.

Vorsitzende: Sie haben von Patientenzahlen gesprochen, nicht von Fallzahlen. Sie waren Geschäftsführer, können nicht sagen, haben immer alles richtig gemacht. … Die Gegenseite soll die Kosten übernehmen. …Wenn Sie darüber nachdenken.

Kommentar RS: Weshalb bietet die Vorsitzende nicht eine einfache, keine strafbewehrte UVE an? Liegt das an ihren inneren Verbundenheit zu dem zensierenden Quarulator, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, heute vertreten von Dr. Dennis Dold?

Peter Freytag: Darüber denke ich nach.

Vorsitzende: Was fehlt Ihnen?

Peter Freytag: Wygold bringt falsche Zahlen in die Öffentlichkeit und verlangt dann über das Gericht Unterlassung. Geht nicht in meinen Kopf

Richterin Barbara Mittler versteht nicht, wie sie andere demütigt : … Sie wollen nicht wieder der Stein des Anstoßes werden. Sie haben den Vergleich. Sie gehen nach Hause, fühlen sich gut. Oder? Sie haben ein Urteil, es geht weiter.

Beklagtenanwalt erklärt es seinem Mandanten: Die Idee ist die folgende: Der Rechtsstreit wird ausgetragen. Dann geht es um die Kosten. Die Gerichtskosten trägt der Kläger sowie die außergerichtlichen Anwaltskostenkosten und zwei Drittel Ihrer Kosten. Sie tragen ein Drittel des Rechtsfriedens wegen.

Beklagtenanwalt erklärt und erklärt weiter, dann: In der Pauschale….dass es nicht wiederholt wird.

Vorsitzende: Wir haben den Hinweis gegeben. Die Äußerung mit den 13 Prozent werden wir nicht untersagen. …. Dann aufnehmen, Sie wurden verleitet zu diesen Äußerungen.. Dass man manchmal dann … . Die Beklagtenseite verlässt der Gerichtssaal zur Beratung. Nach Wiedereintritt: Möchten ein Urteil.

Vorsitzende: Weil?

Beklagtenanwalt: Ist mit dem Prozess überzogen worden. Zwei Mal nach Hamburg gefahren. Habe gesagt, gut. Haben richtigstellen wollen, aber nicht können. Es hat weite Kreise gezogen. Das können wir nicht hinnehmen, was Herr Wygold getan hat.

Richterin Barbara Mittler: Es sind alles Menschen. Wollen wir gemeinsam überlegen. Nach der vorläufigen Einsicht werden Sie nicht vollständig gewinnen-Sie gehen zum OLG.

Beklagtenanwalt: Sehen uns das Urteil an.

Vorsitzende: … Zahlen zur Schwangerschaft … alleskönnen wir nicht verbieten. Prozessual geben wir dem Antrag zur Unterlassung zu den 13 Prozent nicht statt. Ist nicht so weit, Sie meinen Fallzahlen, sagen Patientenzahl. Den Teil mit den 2.000 werden wir untersagen. Diesen Teil würden Sie verlieren. Für die Klägerin ist das mit den 13 Prozent nicht wichtig. Sie werden in Berufung gehen. Sie sehen sich in zwei Jahren beim OLG wieder. Sie lesen die Schriftsätze, das schafft keinen Seelenfrieden.

Richterin Barbara Mittler: Es gibt Kostenrisiken, müssen Sie als Kaufmann sehen. Sie sagen doch, sage ich nicht mehr. Ist es so schwer, sich hier zu einigen.

Peter Freytag: Verstehe ich. Sie möchten einen Vergleich. Habe einen besseren Vergleich. Dr. Wygold hat jegliche Legitimation verloren, mich in die Pfanne zu hauen. Werde kämpfen. Die Bilanz auf den Tisch.

Die Vorsitzende haut möglicherweise den Mandanten der Kanzlei Schwenn & Krüger in die Pfanne: Drauf kommt es bei uns nicht an. Fechten Sie doch dem Kampf aus über die Bilanz. Diese spielt bei uns keine Rolle.

Klägeranwalt Dr. Dennis Dold: Aus Sicht meines Mandanten. Sie hätten nachfragen können, um welchen Zeitraum es geht. Es wird von zwei Jahren gesprochen. Die 13 Prozent können Sie nicht auf den Jahresumsatz beziehen. Die Kammer ist sehr großzügig Ihnen gegenüber.

Beklagtenanwalt: Als ….die …danach ist gesagt worden, das ist falsch, was Dr. Wygold sagt. Es bestand keinen Anlass über eine Klage das festzustellen. Dass ein Rückgang da war, ist Tatsache. Das beim Rückgang von Fallzahlen auch Patientenzahlen stewhen,ist klar. … Hierwurde keiner unterminiert.

Vorsitzende diktiert: Die Verhandlung wird wieder eröffnet

Kommentar RS: D.h., seit der Verlassen des Gerichtssaals durch die Beklagtenseite und jetzt war es keine Verhandlung, sondern ein Kaffeekränzchen ohne Kaffee . Weshalb hat die Vorsitzende Richterin die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen, wi sie das in der nächsten Verhandlung tat?

Vorsitzende diktiert: Anträge werden gestellt. Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klage vom 14.07.2015.Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Der Temin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.07.2016,9:45.Saal B335.-

11:30

Prof. Dr. Christoph Klein. vs. Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mb, Johannes Boie (Autor) 324 O 268/16

Corpus Delicti

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Redeker Sellner Dahs; Rechtsanwalt Gernot Lehr; Kläger persönlich

Beklagtenseite: Kanzlei Stolzenberg; Rechtsanwalt Raymund Brehmenkamp; Beklagter zu 2) persönlich; Michael Ebert (Chefredakteur); SZ-Justiziar xxxx

Notizen zu den Sachen 324 O 268/16

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

12:00

Charlotte Schneider vs. Axel Springer SE u.a.324 O 3226/16

Corpus Delicti

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Damm Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei DLA Piper UK LLP; Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels; Rechtsanwältin Dr. xxxx

Notizen zu den Sachen 324 O 226/16

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

12:30

SIGNASL IDUNA vAllgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk 324 O 498/15=

Corpus Delicti

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz Neidhart Engelschall; Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald; Rechtsanwalt Dr. Martin Klingelbie

Beklagtenseite: Kanzlei CMS HS PG v. RA u. StB mbB; Rechtsanwalt Michael Fricke

Notizen zu den Sachen 324 O 498/15

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Aus dem Munde der Richterinnen

Richterin Barbara Mittler: Wir können schlecht einen Vergleich machen, wenn es keine Klage gibt.

Richterin Barbara Mittler: Es gibt Kostenrisiken, müssen Sie als Kaufmann sehen.

Richterin Simone Käfer:. Sie lesen die Schriftsätze, das schafft keinen Seelenfrieden.

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