08.07.2016 - Creme á la creme Medienanwälte entwickeln Zensurrefgen, Öffentlichkeit wird ausgeschlossen

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Gut ein halbes Dutzend creme à la creme Medienanwälte verhandelten heute ihre Zensuregeln, z.T. unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Rechtsanwälte: Prof. Dr. Dirk Dünnwald, Prof. Dr. Stefan Engels, Gernot Lehr, Michael Fricke, Felix Damm, Raymund Brehmenkamp

Richterinnen: Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau

Inhaltsverzeichnis


Kampf für das Kreiskrankenhaus Wolgast


Wiedereröffnung im Kreiskrankenhaus Wolgast - Martina Tegtmeier
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

08.07.2016


Egal, wie tief die Hose hing SCP-Boss greift durch - kicker.tv

Was war heute los?

Sechs Verkündungen, bei zwei blieb das Ergebnis der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. Die Öffentlichkeit war 1,5Minuten zu spät gekommen. Für den Zensor, Richter Dr. Thomas Linke Grund genug seine Fiesheit und Verachtung der Persönlichkeitsrechte anderer mit einer Falschbehauptung zu untermauern: “Ich kann nicht zwei Mal verkünden.“ Die Bitte, das Ergebnis einfach mitzuteilen, wurde durch einfaches Schweigen abgelehnt. So ticken nun mal die richtigen Zensoren, spielen ihre Macht bei der kleinsten Gelegenheit aus. Einfach ekelhaft. Helene Fischer gewann natürlich. Sie sing Schmalz, das gefällt den Zensoren und Ihrem Rechtsanwalt, dem stolzen Gockel Prof. Dr. Christian Schertz.

Vier Verhandlungen gab es heute. Die Creme á la creme der Medienanwälte konnten heute ihre Regeln entwickeln, mit dem Kinderarzt Prof. Dr. Christian Klein als „Arzt ohne Grenzen“ sogar über ein Stunde mit Ausschluss der Öffentlichkeit. Richterin Simone Käfer sagte nach Ablehnung ihres ersten Vergleichsvorschlages: „Dann mach ich einen anderen Vorschlag“ und schloss die Öffentlichkeit aus. Die Öffentlichkeit konnte und durfte nicht erfahren, welche Vorschläge diese Zensoren im Gerichtssaal unterbreitet, um auf Gutsherrinenart mittiefer Überzeugung Recht zu sprechen. Ein Vergleich ist trotz der Bemühungen diese Zensorin nicht zu Stande gekommen.

Auch in der Sache SIGNASL IDUNBA Allgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk, Az.324 O 498/15, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen, um was es ging.

Geheimjustiz auf deutsche rechtsstaatliche Art ,was wir heute erleben durften.

Die Rechtsanwaltszensoren stolzierte mit blank geputzten Schuhen, unterhielten sich kaum mit ihren Mitbewerbern, präsentierten sich um so unterwürfiger gegenüber den richterlichen Zensorinnen. Widerspruch wurde sehr höflich und vorsichtig von sich gegeben.

Fachkompetenz



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Zwei Verfahren, bei denen die Öffentlichkeit die Zensoren störte

Wie kennen nicht den Bildungsstand er heute erlebten Juristen in Robe. Wir gehen davon aus, dass alle mindestens fünf Jahre studiert, zwei Staatsexamina hingelegt und das Referendariat durchlaufen haben. D.h. wir gehen davon aus, dass unter den heute im Gerichtssaal agierenden Juristen in Robe keiner dabei war, welcher die für die Zulassung als Rechtsanwalt bzw. für die Berufung als Richterin notwendigen Unterlage primitiv gefälscht hat. Allerdings können wir uns das überhebliche, hochnäsige Verhalten, die heute - juristisch betrachtet - unbegründete, verfassungswidrige Furcht von der Öffentlichkeit, die demonstrierte Unsicherheit der Zensoren nur schlecht mit deren fiesen Charaktereigenschaften als viel mehr mit deren uns völlig unbekannten konkreten, unkorrekten Handlungen in ihrer Laufbahn erklären. Mangende Bildung und Dummheit allein genügen zu Erklärung des Verhaltens der heute gesehenen lächerlichen Zensoren nicht.

Weshalb schloss die Vorsitzende Simone Käfer die Öffentlichkeit aus, als nach einer Unterbrechung die Vertreter der Süddeutschen Zeitung nach Beratung des Vergleichsvorschlages der Vorsitzeden sagten: „Den Vorschlag können wir nicht aufgreifen. Machen Sie eine Entscheidung.“ Die weiteren – allerdings erfolglosen - Vergleichsverhandlungen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Auch in der Sache SIGNASL IDUNBA Allgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk, Az.324 O 498/15, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen, um was es ging. Die Sach-und Rechtslage wurde nicht erörtert. § 137 ZPO, Abs.2 besagt: (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältnis in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu umfassen. Tatsächliches wurde nicht diskutiert. Die anwaltlichen Zensoren Prof. Dr. Dirk Dünnwald und Michael Fricke waren sich einig, die Richterinnen wussten, um was es ging. Wozu die Öffentlichkeit informieren, was gehen uns Gesetze und die Verfassung an. Wir, die Zensoren sind das gesetzliche und verfassungsmäßige Leben. Andere haben sich uns unterzuordnen, nötigenfalls mit Gewalt, Geldstrafen und Knast. Was die Versicherungsmanager und Macher des Bayerischen Rundfunks betrifft, so wissen dieses es besser, die Öffentlichkeit stört nur. Diese Typen repärsentieren den Willen der Herrschenden zum Nutzen der Untergebenen. Sie haben es schon schwierig genug, Geld einzutreiben für die Macher ihrer Vereine. Da stören so manche Informationen, verringern das Vertrauen, eine Voraussetzung für die Abzocke der Versicherten und GEZ-Zahler.

Ein interessantes, wir würden sagen, ein kriminelles Verständnis der Öffentlichkeit. Unsere Gesetzesgeber, die Bundestagsabgeordneten stört das nicht. Diese sind offenbar beteiligt an einer solchen kriminellen Interpretation oder schwimmen mit den Mächtigen mit.


Der neue Strukturwandel der Öffentlichkeit

10:30

Kreiskrankenhaus Wogast gGmbH, u.a. vs. Peter Freygang 324 O 347/15

Corpus Delicti


Wiedereröffnung im Kreiskrankenhaus Wolgast - Martina Tegtmeier

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold

Beklagtenseite: Rechtsanwalt xxxx

Notizen zu den Sachen 324 O 347/15

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

11:30

Prof. Dr. Christoph Klein. vs. Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mb, Johannes Boie (Autor) 324 O 268/16

Corpus Delicti

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Redeker Sellner Dahs; Rechtsanwalt Gernot Lehr; Kläger persönlich

Beklagtenseite: Kanzlei Stolzenberg; Rechtsanwalt Raymund Brehmenkamp; Beklagter zu 2) persönlich; Michael Ebert (Chefredakteur); SZ-Justiziar xxxx

Notizen zu den Sachen 324 O 268/16

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

12:00

Charlotte Schneider vs. Axel Springer SE u.a.324 O 3226/16

Corpus Delicti

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Damm Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei DLA Piper UK LLP; Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels; Rechtsanwältin Dr. xxxx

Notizen zu den Sachen 324 O 226/16

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

12:30

SIGNASL IDUNA vAllgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk 324 O 498/15=

Corpus Delicti

Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Kafer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz Neidhart Engelschall; Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald; Rechtsanwalt Dr. Martin Klingelbie

Beklagtenseite: Kanzlei CMS HS PG v. RA u. StB mbB; Rechtsanwalt Michael Fricke

Notizen zu den Sachen 324 O 498/15

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Persönliche Werkzeuge