08.05.2018 - Querulatorischer Anwalt fern jeglicher Realität

Aus Buskeismus

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dog_cat.jpg BUSKEISMUS

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Wieder verliert ein krimineller Mandant von RA Dr. Sven Krüger

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSSBERICHT

05. Mai 2018


So meistern wir Trotzphase und Wutanfälle // #MamaMonday // Das Glückskind


Wilhelm Mittrich vs. Google Inc. 7 U 125/14

Berufungsverhandlung. Übef die Verhandlung in erster Instanz 324 O 660/12 hatten wir berichtet.

VorsRi‘in Simone Käfer erließ eine Verbotsurteil mit einem Streitwert von 50.000,- €.

Gegen den Bericht erging die einstweilige Verfügung 324 O 33/14 und es gab das Hauptsacheverfahren 324 O 454/14 Bericht. Diese Sache liegt beim OLG, Az. 7 U 110/17.

Corpus Delicti

Corpus Delicti scheint das Auffinden des folgenden Artikels mit einem unwahren Text im Google-Snippet.

Die Parteien

Am Richtertisch saßen der Vorsitzende Richter am OLG Andreas Buske, Richterin Ellenbrock und Richter Meyer.

Der Kläger wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.


Über den Kläger finden wir im Internet allerhand. Z.B. im Spiegel. Googlen wir nach Wilhelm Mittrich und Lebenslauf, so gibt es an die 600 Treffen und auch Lebensläufe, die natürlich nicht stimmen brauchen, wie z.B. bei PlusPedis oder der englischen wikipedia. Eine schillernde Person der Kläger. Passt gut zu seinem Anwalt Dr. Sven Krüger.


Der Anfang vom Ende? Landgericht verurteilte Unternehmer Michael Burat und Rechtsanwalt S.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Zunächst möchten wir das Rubrum des beklagten berichtigen. Wes muss heißen Google LLC.. Ferner vertreten von CEO Sundar Pichai.Dann haben wir die bezaubernde BGH-Entscheidung vom 27.02.2018 VI ZR 489/16. Machen wir so, wir sind aus der Trotzphase raus.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Wir sind noch in der Trotzphase.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger beginnt zu quatschen, sich zu wiederholen, Unsinn von sich gebend: Es sind die Grundsätze der Störerhaftung, die der VI. Senat beim I. Senat abgeschrieben hat. Danach greift die Beanstandung zu überprüfen auf Grundlage des Betroffenen selbst. Ein Rechtsverstoß kann geahndet werden. Daran hat sich nichts geändert. Es gibt nur eine geringere Prüfpflicht. Das Prozedure …, dass eine Nichteinholung der Stellungnahme des Täters nicht zur Löschpflicht führt, ist nicht … . Die Löschpflicht tritt ein. Es gibt keine vertragliche Verpflichtung zum Täter und zur Beklagten, die ich quatschen lässt in Form … . Die Vorwürfe, die nicht streitig sind, sind haltlos. Es gibt keine Indizien für die Richtigkeit der Äußerungen. Der BGH sagt, fragt, gibt es eine Tatsachenkern. Hätte mehr vorbringen müssen. Der BGH sagt, es besteht mehr Prüfpflicht nach einem Hinweis des Betroffenen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger weiter: Wir haben keinen eingeräumten Tatsachenkern. War nicht Administrator des Forums. Hier haben wir Behauptungen, nichts davon ist was dran. Es sind Negativtatsachen, haben wir vorgetragen, was es gab. Denn … nicht der Kläger … wurde Brandstiftung, Produktpiraterie … in keiner dieser Sache gab es eine Verurteilung, auch meist keine Verfahren. Der, der sagt, ist nichts dran, kann nicht mehr sagen. Wir haben den § 186. Müssen angewandt werden. Dr B GH hat zur Verdeutlichung dargelegt, wie das Prüfprozedure zu laufen hat. Hat gesagt, wie vorgegangen werden muss bei § 186. Wenn irgendeiner anonym sagt, Krüger ist ein Serienmörder, … , weil meine Beweispflicht nicht … . Wenn man das so sehe, dass wäre die zweite Ebene. Ist mit dem EU-Recht nicht in Einklang zu bringen. … datenschutzrechtlich … . Der BGH übersieht … . Die EU-Vorgaben zum Datenschutzrecht nicht nicht beachtet werden. Man muss über den Tellerrand sehen. Google-Spy-Entscheidung sagt, Google-Spy ist Täter. Passt nicht zusammen. Datenverarbeitung wird gesichert, ist datenschutzrechtlich Täterschaft. Die Datenschutzrichtlinie verpflichtet Google zu einer sorgfältigen Prüfungspflicht. Google Spy Rn 57 lässt sich … . Man kann sagen, du brauchst nicht mal nachfragen. Die Organe haben den Schutz der Daten zu garantieren. Das sind die Gerichte. Es geht nicht, wenn nur das Bestreiten reicht. Der nächste, fast schon banal…. Lüge, hat sich intensiv damit auseinandergesetzt. Und Bewertung – zulässige Meinungsäußerung.. es gebe genügend Tatsachenhintergrund und man käme zum Schluss, brauche nicht gelöscht zu werden. AfP, S. 316 – 318 (BGH v. 4.4.2017 - VI ZR 123/16 / Franz, Ulrich, Haftung des Bewertungsportals für zu eigen gemachte Äußerungen Dritter, AfP 2017, 316-322). Wenn die angegriffenen äu0ßerung geprüft werden muss und man sagt , muss nicht löschen, dann sagen Sie, wir machen uns das zu Eigen. Der, der prüft, ist nicht mehr Unbeteiligter. Selbst wenn wir das auf das Persönlichkeitsrecht beschränken. … Wenn man das so eng fasst, ist es verfassungswidrig und widerspricht dem EU-Recht, dem Datenschutzrecht, mit oder ohne 1004. Ist auch vor einem Zivilgericht einklagbar. Das ganze Klip-Klapp des BGH findet im Datenschutzrecht nicht statt. Also gibt es schon vor vorherein keinen Raum. … Nun versucht der BGH in dem als Grundsatzentscheidung nicht tauglichen Urteil … .Es gibt keinen Unterscheid zwischen Täter und Störer. … Suchmaschine … Steht schon in der DSGVO 34, Abs. 4 … sowie die Richtigkeit bestritten wird und die Richtigkeit und Nichtrichtigkeit sich nicht bestätigen lässt. Der BGH schweigt dazu. Und wenn … als dert5 Verantwortliche, der Suchmaschinenbetreiber die Prüfpflicht hat .. Es gibt eine Ausnahme, 35, 4. Höre beim BGH dazu nichts. .. die bei der geschäftsmäßigen Datenerhebung zur Datenübermittlung verwendet werden .. In DSVGO 35, 6 wird Ausnahme gemacht.

Mir hat niemand erklärt, weshalb das eine zweckmäßige Datenspeicherung zwecks Übermittlung an Dritte sei. Was Google macht, speichert, Verarbeitung, um im Suchergebnis anzuzeigen, zu finden, an Dritte zu senden. … Pressearchive, die die man schützen will. … Irgendwie behandeln wir Google so, wie BILD-Online. DSVGO 35, 6 sagt, der Gnade wegen wollen wir es Google zugestehen. Es geht um DSVGO 32. Daten zur Straftat .. Betreiber eines Bordells, war Ordnungsmittel, Versicherungsbetrug … alles Straftaten.

Vorsitzende Richter Andreas Buske notiert sich nichts. Offenbar alles bla, bla, bla seitens eines rechtsanwaltlichen Querulanten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger kann nicht aufhören: Sperre, … löschen. Wir verlangen nicht … ausradieren, sondern nicht aktiv verbreiten, nicht an den Nutzer bringen. Das heißt Sperren. Auch wenn das nicht gilt, dann DSVGO 35, 6 Trostpreis … Auf Verlangen des Betroffenen, ist seine Gegendarstellung beizubringen. Mache eine Hilfsantrag. … wie an Musikpiraterie … Geld… .. Anstelle, dass Google aufklärt … Wäre mal spannedn gewesen, das an Karlsruhe … . Werden diesen Antrag stellen. Frage, wie wollen Sie das sdarlegungsrecht nach BGH …. ?

Vorsitzende Richter Andreas Buske. Dann haben es alle verstanden, nur wir haben es nicht verstanden.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: … .

Vorsitzende Richter Andreas Buske. Das Gefühl kennen wir.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Das Gefühl hat sich bei mir gar nicht eingestellt.

Vorsitzende Richter Andreas Buske zu seinen Kollegen: Er hat recht.

Google-Rechtsanwältin Dr. Spiegel: Es sind offene Interessen des Betroffenen, mit denen wir es zu tun haben. Wirt brauchen eine verfassungskonforme Auslegung. Verhandeln, wo ist es eine Meinungsäußerung, die nicht berücksichtigt ist. Zum Datenschutz. Sind das sensible Daten? Wenn ein Urteil hochgeladen wird, nicht anonymisiert, dann vielleicht. Datenschutzrecht ist Datenverarbeitung. Im Äußerungsrecht haben … trägt aktiv bei. Der Suchende gibt den Namen ein, weil er sich dafür interessiert. Er muss entscheiden, um den Blog zu lesen. Datenverarbeitung ist was anderes. Im Sommer wuird es die erste BVerfG-Entscheidung dazu geben. War nicht so stark, ist unwahr, Suchmaschine hat zu entscheiden. Meinem Mandanten wurde einfach erklärt. Zur Gegendarstellung. Wir können uns weiter zur Datenschutzforderung unterhalten, aber … . Wenn wir das beantragen, dann beantragen wir alles andere. Der BGH hat sehr klar zur Störerhaftung entschieden. War … LG … . Hat falsche Abwägung getroffen, dass unsere Mandantin die Beweispflicht hat. … Hat erkannt, dass der Host-Provider, … Stellungname beim Verursacher … . Natürlich hat unsere Mandantin zu dem Vorwurf Stellung genommen, heißt nicht o.k., haben sich zu eigen gemacht. Der Kläger steht nicht vollständig hilflos dar. Der BGH sagt, haben keine auf den ersten Blick sichtbare Rechtsverletzung. Sie kennen den Kläger nicht. Da hat im Blog jemand seine Meinung geäußert. Soll man entfernen? Das ist nicht vereinbar mit der Meinungsfreiheit. Wir haben Köln, solange man nicht gegen den Host-Provider vorgeht … .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Gut war jetzt so .. .. es ist ein Ausweichmanöver zu den Argumenten, die ich gebracht habe. Falsche Zitate des BGH. Bei mir gibt es den 35, das ist ein Anspruch auf Löschung und Sperren. Gucken nicht hin heißt, machen keine Abwägung. Finde ich abenteuerlich. Sie, Herr Buske,. Schütteln den Kopf. Es heißt, Bestechungsgelder für Politiker in die Schweiz transferiert. Wenn ich in Ihrem Urteil lese, das sind Meinungsäußerungen, dann gebe ich auf. Der BGH vom Februar 2018 ist nicht, dass Google geprüft hat, Randnotiz 29. So war es dort. Hier ist unstrittig, dass es die Prüfung gab.

Zu Substantialität steht mit ungewöhnlicher Klarheit, dass keine … . Dass neben dem Datenschutz die Störerregel bleibt, sehe ich nicht als natürlich an..

Google-Rechtsanwältin Dr. Spiegel: Dann machen Sie …

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Würde gerne unterbrechen, mit den Kollegen besprechen. Möchten Sie noch was vortragen? Gut, zehn Minuten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Herr Buske, haben den PKH-Antrag gestellt.

Die Richter verlassen den Gerichtssaal. Beraten ca. 15 Minuten.

Vorsitzende Richter Andreas Buske nach Wiedereintritt: Wir haben die Anschlussberufung, die im Raum steht.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Habe nicht gebraucht. Nehme zurück.

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Was wir nicht wissen-+, wie der Antrag gemeint ist. Das LG hat das BRD-Gebiet, dann steht ..,

Richterin Ellerbrock: … .

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Zu dem bereits angekündigtem Hilfsantrag erklärt der Klägervertreter, die Klage beschränkt sich auf das BRD-Gebiet und google.de. Ein Frage an Sie (Google-Vertreterin). Wir haben gehört, für Krüger unfassbar … . Nehmen wir an, steht in der Suchmaschine, Krüger hat der Blitz erschlagen.

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Meinungsäußerung. Unwahr?

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ist unwahr. Jetzt kommt er und sagt, es war Forster …

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Der BGH hat Maßstäbe gesetzt, muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Bei Blitzeinschlägen frage ich, woher soll ich das wissen? Beim BGH heißt es: … dem Suchbetreiber ist es nicht ohne weiteres möglich … . Habe ich eine offensichtlich, auf den ersten Blick sichtbare Rechtsverletzung . Jeder Einzelfall wird geprüft …bei Schmähkritik nicht feststellbar.

Google-Justiziarin Warendorf: … erst gucken … einfach war es nicht, hat Leumund, einen Anwalt, reicht nicht. Wird behauptet ist insolvent, es gab eine Verurteilung oder später. Ist Meinungsäußerung … .

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Betrüger ist wertbildend..

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Haben auch nicht.

Google-Justiziarin Warendorf: Die Suchmaschine ist eine Maschine. Wir haben so viele Verfahren. Der Kläger hat hier gesessen. Verwaltungsgericht. Wir kennen die Person nicht. Kann anrufen. Ist nicht möglich. Nun hat der BGH zu unserem Gunsten entschieden. Anders beim Hosting-Provider. Wir können nicht differenzieren. Oft ist tatsächlich was dran.

Richter Meyer: Die Frage ist, muss der Betroffene damit leben. Dann finde ich eben i n Zukunft, Mörder .. .

Google-Justiziarin Warendorf: … .

Richter Meyer: Stelle die Rechtsfrage. Weil wir die Meinungsfreiheit haben, muss ich damit leben.

Google-Justiziarin Warendorf: .. umgekehrt .. ..

Richter Meyer: Wir haben die Beweislastregelung.

Google-Justiziarin Warendorf: Habe …

Richter Meyer: Wer ist … Damit sind wir durch. Wir haben den Fall gebildet, die Spitze ist … Herrn … kenne ich nicht. Ein schönes Urteil war …. Hier , weil WordPress.

Google-Justiziarin Warendorf: Der BGH sagt … .

Richterin Ellerbrock: Wenn es ei n rechtkräftigen Titel gibt, dann … .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Mittrich muss PKH-Antrag stellen. Jeder muss auf eigene Kosten den Titel holen, um den verantwortlichen Suchmaschinenbetreiber zu überzeugen, dass er kein Mörder ist. Wir kann sich so was ein … leisten?.

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir stellen Anträge. Beklagtenvertreter den Antrag vom 25.05.2015. Der Klägervertreter stellt den Antrag, die Berufung zurückzuweisen. Die Anschlussberufung wird zurückgenommen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Tenor zu 2 verfasst, zuflüstern …. Zu verbreiten … falsch mitgeteilt wird. Musikpiraterie … , keine Brandstiftung, kein Versicherungsbetrug, nicht am Versicherungsbetrug beteiligt, keinen Versicherungsbetrug bezahlt, keine Bestechungsgelder einbehalten. Übergeben das dem Gericht.

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Möchte Verspätung rügen. Sind völlig neue Anträge. Muss neuer Tatvorwurf sein. … ansonsten Abweisung.-

Vorsitzende Richter Andreas Buske diktiert.

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Sollte das zugelassen werden, …

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wissen wir nicht.

Richter Meyer: Sie hätten sagen müssen, lasse mich nicht … oder zurückweisen, beantrage Schriftsatznachlass.

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Streitwert …

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagte erhält Gelegenheit auf die zwei Hilfsanträge bis zum 08.06.2018 Stellung zu nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, d34n 03.07.2018, 9:55

10.-07.2018, Vorsitzende Richter Andreas Buske: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil 324 O 660/12 vom 07.11.2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollsteckbarkeit.

Was wissen wir über den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger aus Hamburg?


Langversion: Fake News - Wozu noch Journalisten? - Schlossplatz Berlin Episode 6

<-- Kommentar zu diesem Unsinn

Werdegang vom Hamburger RA Dr. Sven Krüger

1965: Geboren

1965: Aufgewachsen in Westerstede,

19xx-19xx: Studium an der Universität Hamburg und Bonn. Staatseamen an der Universität Hamburg. Refendariat u.a. als wissenschaftlicher MItarbeiter im Bereich des internationalen Transportrechts. Promotion an der Universität Hamburg über ein strafrechtlich-rechtsphilosophisches Thema.

199x-1996: Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte Dr. Sven Krüger als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes einen Masterstudiengang an der University of Texas at Austin.

06/1996 Zulassung als Dr. Sven Krüger, LL.M. (06.06.1996)

1996: Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit bei der damaligen Sozietät Bruckhaus Westrick Stegemann, heute Freshfields, im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

2002: Wechsel zu der Medienrechtsboutique Senfft Kersten Voss-Andreae und Schwenn als Partner.

2005: Medienrechtler Dr. Sven Krüger und Strafrechtler Johann Schwenn(57) verabschieden sich von der Hamburger Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andreae & Schwenn. Sie firmieren seitdem unter Schwenn & Krüger, ihre ehemalige Kanzlei nennt sich jetzt Senfft Kersten Nabert & Maier. (Quelle: Juve 2005)

2016 Zum Oktober 2016 trennen sich Schwenn und Krüger, arbeiten nun in getrennten Einheiten. Presserechtler Dr. Sven Krüger (51) und Strafrechtler Johann Schwenn (68) konzentrieren sich dabei auf ihre jeweiligen Beratungsschwerpunkte. (Quelle: Juve 2016)

Dr. Sven Krüger auf der eigenen web-Site.

Info zum Hamburger RA Dr. Sven Krüger

Wenn Strafrechtler Johann Schwenn deutschlandweit bekannt geworden ist durch die Vertretung von Kachelmann und relativ häufig öffentlich auftritt, so meidet Dr. Sven Krüger offenbar die Öffentlichkeit. Man findet so gut wie keine Fotos von ihm im Internet.

Allein der Internetauftritt von Dr. Sven Krüger seiner Kanzlei sprach für sich. Bis 2019 keine Angaben über Partner, die oft die Kanzlei Schwenn & Krüger recht schnell verließen. Erst 2019 hat sich Internetauftritt verändert. Meht Offenheit inzwischen.

Die Öffentlichkeit wird von Dr. Sven Krüger gefürchtet und er bekämpft Archive, Aufklärung und Kritik, schreibt allerdings Artikel in der Fachpresse und den Massenmedien.

Dieser Rechtsanwalt wird nicht nur von von mir als anwaltlicher Querulant gesehen, er redet bei Gericht sehr viel, beleidigt die Gegner und auch deren Anwälte.

Rechtlich gesehen, kann RA Dr. Sven Krüger als Vertreter des Rückschritts, der Vergangenheit, des mittelalterlichen Denkens und Herangehens gesehen werden.sehen.

Es bestehen großer Zweifel daran, ob RA Dr. Sven Krüger als Rechtsanwält zu empfehlen ist, seinen Mandanten tatsächlich nutzt.

RA Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten deren falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
  • vertritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt

Kanzleipartner

frühere Partner

  • Inke Linde (geb. Janssen) (2006-2018)
  • Rechtsanwältin Vogtland - 2010, 2011

Auffällig:

Offfenbar ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nicht besonders teamfähig, deswegen möglicherweise auch die Trennung von Joachim Schwenn. Rechstanwalt Dr. Sven Krüger arbeitet meist nur mit einem Partner/Partnerin zusammen. Seine Partner/Innen verlassen relativ schnell die Kanzlei.

Charakter, Auftritt vor Gericht

  • Beleidigt nicht selten den Gegner und dessen Anwalt
  • Nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, verschweigt bei Gericht wesentliche Tatsachen
  • Wirft seinen Gegnern unlauteres Verhalten vor, meist aus purer Einbildung nach der Sprichwort "Jeder denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit".

Verfahren von RA Dr. Sven Krüger

Info

Äußerungsverfahren gegen Archive

  • Schwensen
  • Ulrich Marseille
  • Paul-Friedrich Termann
7 U 49/11 / 324 O 113/10 Paul-Friedrich Termann vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH (Kanzlei Latham & Watkins LLP RA Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert). Beschluss des BVerfG 1 BvR 16/13 vom 06.11.2019
Bericht in Sachen Termann vs. Westdeutscher Rundfunk (Az.: 324 O 452/06).

Äußerungsverfahren von Stasi-Akteuren

Bericht in Sachen 324 O 978/05 - Boßdorf vs. Hubertus Knabe

Äußerungsverfahren von dopenden Sportlern

  • Jan Ullrich
24.02.2012 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL Verhandlunhsbericht
19.04.2013 324 O 236/99 Jan Ullrich vs. SPIEGEL Beweisverhandlung
  • Breuer Grit

Äußerungsverfahren gegen Bürgerinitiativen

Äußerungsverfahren Krimineller, Mörder

  • Mustafa Güngör, verurteilter Mörder
Mustafa Güngör wurde wegen Mord am Nebenbuhler vom Landgericht Hamburg verurteuilt. Aktenzeichen 601 Ks 1/15 / 6610 Js 11/13. Vertreten wurde Mustafa Güngör von den Verteidigern Dr. jur. Gerhard Strate, Matthias Huse und der Verteidigerin Anita Hirsch.
02.10.2015 AG Hamburg In der Sache 36a C 118/15 verlor die Ehefrau vom Mustafa Güngör, G. Güngör gegen Harburg-aktuelle.de GmbH & Co.KG. Urteil Verhandlungsbericht
Kanzlei Krüger ging für Frau Güngör in Berufung 324 S 6/15 Verhandlumngsbericht. Die Berufung wurde 2017 zurückgenommen.
04.09.2015 Verhandlung beim LG HH 324 O 123/15 (Vertragstrafe-Verfahren)G. Güngör, Mustafa Güngör vs. Morgenpost Verlag GmbH. 23.10.2015: Klägervertreter erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme. Wiedereröffnung der Verhandlung ohne Angabe des Termins.

Klage dürfte zurückgenommen sein.


28.08.2015 - LG HH 324 O 118/15 Urteil Mustafa Güngör vs. Zeitungsgruppe Hamburg (Hamburger Abendblatt) - Verbot zu berichten, dass der Kläger der Mörder ist, weil das nicht bewiesen ist. Verhandlungsbericht. Die Beklagte ging in Berufung - Az. 7 U 88/15. Am 07.01.2016 nahm Mustafa Güngör die Klage zurück.
  • Sexualstraftäter W. H. M. P.
05.12.2014 Urteil 324 O 535/14

Äußerungsverfahren von Ärzten, Krankenhäuser und Ärztevertretungen

Ist zwar kein verurteilter Mörder, tötete jedoch seine Patienten durch Verabreichung von Galavit als angebliches Krebsmittel.
In diesem Fall erwiews und erweist sich die Justiz als Versagerin.
Dr. Klehr klagte hauptsächlich in Sachen seiner Eigenblut-Therapie, gegen den Buskeismus-Betreiber (Rolf Schälike) wegen seiner Beteiligung am Galavit-Betrug

Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft

Verfahren gegen eigene Mandanten

  • Klaus Schädel

Verfahren gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike

Gegen Buskeismus-Betreiber von RA Dr. Sven Krüger gewonnene Prozesse

Drei Prozesse hat Buskeismus Betreiber verloren.

AMARITA BREMERHAVEN GmbH

28.09.11: Einstweilige Verfügung von AMARITRA BREMERHAVEN 324 0 487/11
15.08.13: Ordnungsmittel-Verfahren AMARITRA Bremerhaven 324 0 487/11, Ordnungsmittelbeschluss.
25.03.14 7 W 88/13. Festsetzung von Ordnungsgeld in Höhe von 1.500,-Euro, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft je 500,- Euro festgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde vom 15.05.2014 nicht zur Entscheidung an, 1 BvRb1128/14.
19.-22.03.15 Knastantritt Bericht
26.04.13 AMARITA Bremerhaven GmbH Hauptsacheverfahren 324 O 616/11 Urteil
09.04.19 AMARITA Bremerhaven GmbH Berufung gegen das LG-Urteil 324 O 616/11 im Hauptsacheverfahren 7 U 44/13 Urteil
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde vom 09.05.2019 nicht zur Entscheidung an, AR 3095/19.

RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache gewonnene Prozesse

  • 06.02.13: 324 O 38/13 - einstweilige Verfügung RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache
"Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." Begründung: Das Gericht und der Antragsteller meinen, dass mit diesem Satz Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im eigene Namen eine falsche eidesstatliche Versicherung abgab. Das ist jedoch mit diesem Satz vöm Buskeismus Betreiber nicht gemeimnt worden,ist auch nicht der Fall.
08.15.15: RA Dr. Sven Krüger in eigener Sache Hauptsacheverfahren - 324 O 146/13 Urteil mit ausführlicher Begründung, weswegen die Äußerung "Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." mehrdeutig ist und aus Sicht der Kammer verboten werden muss.
05.03.2019 Darüber wurde beim OLG 7 U 47/15 am 05.03.2019 verhandelt,Verhandlungsbericht. Es erging ein Versäumnisurteil, weil Buskeismus-Betreiber keinen Antrag stellte. Am 25.06.2019 wurde das Versäumnsurteil betätigt. OLG-Verhandlungsbericht vom 04.06.2019.
  • 10.04.19: RA Dr.Sven Krüger in eigener Sache - Erlass der einstweiligen Verfügung 324 O 143/19 'Der Kläger ist kein lügender Anwalt und log beim OLG nicht, dass es keinen Aufnahmestopp bee Amarita Bremerhaven GmbH gab.
19.11.21: Versäumnisurteil im Hauptsacheverfaheren 324 O 141/21, Tenor, wie im Verfügungsverfagren
09.09..22 Urteil im Hauptsacheverfaheren 324 O 141/21, Versäumnisurteil bestätigt.

Gegen Buskeismus-Betreiber von RA Dr. Sven Krüger verlorene Prozesse

Fünf Prozesse hat Rechstanwalt Dr. Sven Krüger gegen den Buskeismus-Betreiber verloren.

  • 09.02.13: Erlass einer einstweiligen Verfügung 324 O 460/13 Beschluss Ulrich Marseille - Hansel, Schummeleien
01.11.13: Beschluss im Ordnungsmittelverfahren in der Sache 324 O 460/13. Der Antrag von Ulrich Marseille auf Verhängung eines Ordnungsgeldes wird zurückgewiesen.
13.02.19: Ulrich Marseille hat auf seine Rechte aus der einstweiligen Verfügung ohne Kostenpflicht verzichtet.
13.02.19: Ulrich Marseille hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen Urteil
  • Ulrich Marseille, AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Betreiber - Ulrich Marseille ist Chef, AMARITA Bremerhaven ist ein Marseille-Unternehmen. Das AMARIA Bremerhaven ein Marseille-Unternhemen ist wurde bestätigt.
09.01.13: 20a C 72/12 Urteil
13.09.13: Berufungsverfahren 324 S 2/13 Urteil, die Klage von Ulrich Marseille, AMARITA Bremerhaven GmbH wird angewiesen, die Klagen haben die Kosten des Verfahresn zun tragen.
  • Wilhelm Mittrich klagte gegen Google 324 O 660/12. Wegen dem Bericht darüber erließ das LG Hamburg die einstweilige Verfügung 324 O 33/14.
Wilhelm Mittrich gewann im Hauptsacheverfahren 324 O 454/14
OLG-Verfahren 7 U 110/17 zum HS-Verfahren. Wilhelm Mittrich verzichtete beim OLG nach Hinweis des Senats auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung. Das OLG beschloss, dass er auch die Kosten in beiden Verfahren (e.V., HS) zu tragen hat. Dr. Sven Krüger legte davor sein Mandat nieder. Mittrich entschwand nach England und begleicht nicht die Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
  • 29.11.13: Dr. Nikolaus Klehr vs. Buskeismus-Betreiber 36a C 557/11 Urteil, Dr. Nikolaus Klehr war am Galavit-Betrug beteiligt

Dr. Sven Krüger in eigener Sache verloren

  • 11.12.13: 18b C 352/12 RA Dr. Sven Krüger in eigenem Namen klagte gegen die Notiz, er hätte einen Schriftsatz nicht rechtzetog zu schreiben geschafft. Urteil, die Klage wurde angewiesen.

Von RA Dr. Sven Krüger teilweise verlorenen Prozesse gegen den Buskeismus Betreiber

Kläger Dr. Nikolaus Klehr ist verstorben. Berufungsverfahren beim OLG kann nicht mehr stattfinden, weil niemand die Erbschaft dieses Betrügers angenommen hat.

  • 20.08.12: Einstweilige Verfügung 324 O 476/12 - Zeugenaufruf; LG-Hauptsachevetrfcahren 324 O 559/12 Urteil vom 26.09.14 Dr. Nikolaus Klehr hat für Galavit geworben zulässig; 1/4 der Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
OLG-Berufugngsverfahren 7 U 107/14 ruht, weil Kläger verstorben ist, das Erbe wurde ausgeschlagen.
Einstweiliege Verfügung vom 07.01.2019 Beschluss
03.12.19: Antrag, das Hauptsacheverfahren bis zum Abscgkuss des Aterafverfahrebns ruhren,
01.07.20: Zurückweisung des Antrages durch das OLG 7 W 79/20
01.07.20: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen OLG-Urteil 7 W 79/20 und LG-Beschluss 324 O O 81/19 vom 05.05.20:
05.08.20: Das Bundesverfassungsgericht 7 W 79/20 meint, die Beschwerde genüge nicht den den erforderlichen Anforderungen an eine nVerfassungsbeschwerde, sie sei nicht ausreichend begründet. Der Buskeismus-Betreiber beliess es dabei.
27.01.21: Hauptsacheverfahren ohne mündlicher Verhandlung gegen das LG-Urteil 324 O O 81/19, Verbotstenor im Urteil vom 27.01.21: Sie möchten weiter betrügen ... so ist Rechtsanwal Dr. Sven Krügewr der richtige Ansprechpartner für sie. Sie dürfen lügen, sogar eidesstattlich. des Verfügungsverfahrens wurde bestätigt.
30.11.21: Mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren 7 U 17/21 Verbotstenor im Urteil vom 27.01.21:: Sie möchten weiter betrügen ... so ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krügewr der richtige Ansprechpartner für sie. Sie dürfen lügen. Das LG-Verbot""sogar eidesstattlich" wurde erlaubt, die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.

Gegen den Buskeismus-Betreiber noch offene Prozesse mit RA Dr. Sven Krüger

  • Strafverfahren beim Amtsgericht Hamburg-Altona wg. der Google-Rezension, einem persönlichem Mail am RA Der. Sven Krüger und einer Äußerung bezüglich Lügen. 329 Ds 216/19
Verhandlungstermin 11.08.23, 09:00, Sitzungssaal 101, Zewugenbefragung RA. D. Sven Krüger und 30.08.23, 09:00, Sitzungssaal 101

Verfahren beim Bundesverfassungsgericht von RA Dr. Sven Krüger

beim BVerfG gewonnen

Tenor:
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 - VI ZR 330/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

beim BVerfG verloren

Tenor:
Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 23. März 2012 - 324 O 552/11 - und des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. Oktober 2012 - 7 U 34/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrer Presse- und Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2014 - VI ZR 480/12 - gegenstandslos.
Die Sache wird an das Landgericht Hamburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Tenor:
Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Das Verfahren wird an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 22. September 2004 - 324 O 571/04 - richtet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Land Hamburg hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Tenor:
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 -, das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 6. April 2004 – 18 U 4890/03 – sowie das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 – 9 O 11360/03 – verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit die Urteile der Klägerin zu 2) das Recht zugesprochen haben, der Beschwerdeführerin unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu verbieten, das Buch „Esra“ in der Fassung laut Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, auszuliefern oder ausliefern zu lassen, zu vertreiben oder vertreiben zu lassen und hierfür zu werben oder werben zu lassen.
2. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 - wird im Umfang der unter Ziffer 1) festgestellten Grundrechtsverletzung aufgehoben. Die Sache wird insoweit an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland haben der Beschwerdeführerin jeweils ein Viertel der ihr im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Schemata und Methoden von RA Dr. Sven Krüger

Siehe

Im Internet

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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