08.03.2019 - Interna über die Bänker

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VorsRi’in Simone Käfer in Bestform

Inhaltsverzeichnis


Der perfekte Mord - Wie Nazi-Richter davonkamen.


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FREITAGSBERICHT

08.03.2019


Siegerjustiz? Interview mit Prof. Dr. Erich Buchholz

Was war heute los?

Zwei Verkündungen und fünf Verhandlungen. Verkündet hat wie meist, nicht die Vorsitzende, heute die Richterin Henrike Stallmann. Verhandelt wurde auch nicht in der vom Geschäftsverteilungsplan vorgesehen Besetzung. Das ist inzwischen Routine. Richter Dr. Thomas Linke war wohl in diesen Zensurquartett verhindert. Was macht das schon?

Interessant war die Terminrolle des ZK15 mit den fast zwanzig Sachen des Volkswagen-Dieselskandals. Es solle in dieser Kammer an die zweihundert Verfahren anliegen. Viele Verfahren enden mit einem Vergleich.

Verkündet wurden zwei Verbotsurteile.

Zwei Sachen waren juristische interessant. In der einen ging es um die Drittunterwerfung, in der anderen um den s.g. Doppelwiderspruch. Wir werden bei Gelegenheit darüber berichten.

Heute berichten wird nur über eine Sache mit gewissen Interna von Banken.

Commerzbank AG vs. Dr. Christoph. Abeln 324 O 563/18

Corpus Delicti

Offenbar der folgende Artikel im Manager Maghazin vom 13.11.2018

Steuern auf Abfindungen Wie der Staat leitende Angestellte schröpft
Eine Meinungsmache von Christoph Abeln
Viele deutsche Unternehmen scheinen ein neues Feindbild zu haben: den leitenden Angestellten. Reihenweise werden derzeit die Hierarchieebenen gestrafft, Leitungspositionen gestrichen - und dann Vorwände gesucht, um bei den fälligen Trennungen möglichst wenig zahlen zu müssen. Das gilt nicht nur für die Topetagen, sondern auch und gerade für das mittlere Management.
So sind beispielsweise viele Banken dazu übergegangen, die Auszahlung der Boni für ihre Führungskräfte aufgrund der Regulierung für "Risk Taker" über drei, teilweise sogar über fünf Jahre zu stecken. Die Institutsvergütungsverordnung, nach der sich die Bezahlung der Banker richtet, lasse eine volle Auszahlung gar nicht mehr zu, so die fragwürdige Argumentation der Banken. In Wahrheit dürfte es vor allem darum gehen, die Boni im Falle einer Trennung nicht mehr in voller Höhe bei der Abfindung berücksichtigen zu müssen. So verwandelt
Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge setzen immer mehr Unternehmen den Rotstift an. Vorruhestands- oder Wartestands-Vereinbarungen werden kaum noch getroffen. Manche Firmen sind nicht einmal mehr bereit, die betriebliche Altersversorgung fortzuführen. Die Folge: Mitarbeiter werden drangsaliert und in Arbeitsgerichtsverfahren getrieben. So entstehen Versorgungslücken, die ohne weiteres sechsstellige Beträge erreichen.
Altersvorsorge wird wegbesteuert
Halb so wild, mögen viele denken, solche Nachteile und das höhere Risiko werden bei Führungskräften ja durch die satte Abfindung ausgeglichen, die der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlen muss. Doch wer das glaubt, hat die Rechnung ohne den Staat gemacht. Dieser verdient nämlich am Jobverlust eines jeden Managers prächtig mit, denn auf Abfindungen müssen hohe Steuern gezahlt werden: Nahezu die Hälfte der Abfindungssumme kassiert der Fiskus, daran ändert auch die sogenannte Fünftelungsregelung wenig, mit der außerordentliche Einkünfte im Steuerrecht begünstigt werden. Es ist geradezu absurd, dass eben jener Staat, der seit Jahren mehr Eigeninitiative in Sachen Altersvorsorge predigt, im Vorfeld die möglichen Mittel für mehr Eigenvorsorge wegbesteuert.
Das ist inakzeptabel - zumal in Zeiten, in denen die Nullzinspolitik dazu führt, dass Geldanlagen kaum Erträge bringen und Altersversorgungsansprüchen schleichend enteignet werden. Wenn die Alternative nicht nur Konsumverzicht und weiteres Sparen sein soll, ist staatliche Abhilfe nötig - und zwar, indem die Steuerfreibeträge für alle Arbeitnehmer wieder eingeführt werden. Das hieße mehr Eigeninitiative statt staatlicher Bevormundung, die Freibeträge könnten zum Ausgleich von Nachteilen in der Altersversorgung verwandt werden.
Denkbar wären gestaffelte Freibeträge sowohl für Abfindungen als auch für Vorruhestandsverträge, bei denen die Freibeträge dann entsprechend dem Lebensalter auf die Laufzeit umgelegt würden. Das könnte zum Beispiel so aussehen:
  • von 20 bis unter 30 Jahre: 24.000 Euro
  • von 30 bis unter 40 Jahre: 36.000 Euro
  • von 40 bis unter 50 Jahre: 48.000 Euro
  • von 50 bis unter 60 Jahre: 60.000 Euro
Spitzenbesteuerung durch die Hintertür
Eine revolutionäre Neuerung wäre das nicht: Der Fiskus würde damit an gestaffelten Freibeträge anknüpfen, die es bis 1998 bereits gab. Dieser Schritt zurück in die Zukunft wäre ein erster und wichtiger Schritt, die Steuerpolitik an die (erneut) geänderten Zeiten anzupassen und endlich von der unverhältnismäßigen Spitzenbesteuerung durch die Hintertür Abstand zu nehmen.
Es ist ja schon lange nicht mehr so, dass Manager finanziell aus dem Vollen schöpfen, wie hartnäckige Klischees behaupten: Die früher üppigen Boni schmelzen seit der Finanzkrise wie Eis in der Sonne. Auf einen Zielbonus von 40.000 Euro jährlich kommen weniger als die Hälfte aller Führungskräfte. Bei der Deutschen Bank gibt es seit 2016 nahezu gar keine Extras mehr. Und die Commerzbank hat jüngst beschlossen, die individuellen Boni für inländische Mitarbeiter fast komplett abzuschaffen.
Weitestgehend eingespart wurden auch im Vorhinein vereinbarte großzügige Abfindungen und hoch dotierte Vorruhestandsverträge, die einst so manches vorzeitige und manchmal nicht ganz freiwillige Karriereende versüßten. Laufzeiten von acht Jahren waren kein großes Problem, die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung wurden hoch verzinst und für Abfindungen gab es Freibeträge sowie eine ermäßigte Besteuerung. Und das Schönste: Meist winkte ohnehin schon der nächste Job.
Doch seit der Finanzkrise ist die Welt eine andere. Die Margen tendieren zum Teil gegen null und neue Geschäftsmodelle werden immer noch nur langsam gefunden und erschlossen. Stattdessen ist das Einzige was zu wachsen scheint die Mitarbeiterzahl in den Compliance-Abteilungen - nicht gerade die Cash Cows des Unternehmens. Damit sich Leistung für die wahren Leistungsträger wieder lohnt, wäre es an der Zeit, die nötigen Anreize auch wieder zu schaffen.
Christoph Abeln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der MeinungsMachervon manager-magazin.de. Trotzdem gibt diese Kolumne nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion des manager magazins wider.

Tatsächlich ging es offenbar darum, den Rechtsanwalt Dr. Christoph. Abeln zu bremsen in seine vielen kritischen Artikeln zu Commerzbank. Diem Kläger suchen Mehrdeutigkeiten, kleine Fehler und klagen.

Geklagte wurde nicht gegen den Verlag, sondern den Autor.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Tanja Irion

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Oliver Srocke

Notizen aus der Verhandlung Commerzbank AG vs. Dr. Christoph. Abeln

Zu Beginn der Verhandlung wurde festgestellt, dass die Richterin Simone Käfer und der Beklagte, ein erfahrener Rechtsanwalt als anwaltlicher Vertreter von Führungskräfte, zusammen studiert hatten, sich begegnet haben müssen. Erinnern konnten sich beide nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Habe nur gesehen, wir haben zusammen studiert (1983 - 1989 Studium in Freiburg und München). Wir müssen noch was austeilen. … .

Commerzbank-Anwältin Tanja: Wir haben aber artig uns gegeneinander zugesandt.

Abeln-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Selbstverständlich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben einen Beitrag verfasst, in den es heißt „nicht einmal mehr bereit, die betriebliche Altersversorgung fortzuführen“ und „die individuellen Boni für inländische Mitarbeiter fast komplett abzuschaffen“. Boniregeln sind umgestellt, auch die Gruppenboni … . Vom Sachverhalt ist es so, dass man sich streitet über die Altersversorgung. Galt nur für die Vorruheständler, wurde immer individuell vereinbart.

Dr. Christoph Abeln kennt das Zensurrecht: Habe ich so nicht gesagt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer belehrt ihre früheren Studiumkollegen, der inzwischen Doktor ist, sie nicht: Das ist immer so., dass der Leser es anders versteht. Das ist ziemlich streng geworden in diesem Jahr. Können wir uns nicht einigen, ich will das und das sagen, dann unterhalten wir uns nur noch über die Kosten.

Dr. Christoph Abeln will‘s begreifen: Bin angereist.>mich interessiert der Artikel 5. Jeder der das liest, ist ein Leser des manage magazins. Sie wissen, wie die Altersversorgung, die Boni zustande kommen. Die Altersversorgung ist nicht abgeschafft. .. wie mir alle Bänker erzählen, so geht es nur um die, die früh die Commerznamk verlassen. … die Commerzbank als einzige Bank nicht mehr. Es heißt nicht, die Commerzbank schafft die gesamte Altersversorgung ab.

Abeln-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Verrbt früher … geht nicht … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: In der Tat haben wir den Vortrag von derr Antragstellerseite, dass sich nichts geändert hat. Dann wurde glaubhaft gemacht, hat sich nichts geändert. Das war die Grundlage für unseren Beschluss. Davon sind wir ausgegangen. Sein wollten was ganz anderes sagen. Was ist das Verständnis? Bezieht es sich auf die Vorruheständler oder nur die leitenden Angestellten oder komplett? Sie haben die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast. Da wurde uns ein Vertrag vorgeklegt, das es fortgeführt wird. Jetzt haben wir eine Schriftsatz, das stimmt nicht. Das ist die Rechtslage, das muss die Antragsteller-Seite mehr vortragen.

Dr. Christoph Abel: Ich verfüge nicht über die Verträge

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist das Problem.

Dr. Christoph Abel: Ic

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Dr. Christoph Abel: Die Beweislast liegt auf der Antragstellerseite, weil nur wir das erschüttert haben. Ich habe nicht geschrieben, die Altersversorgung wird nicht fortgesetzt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Leser sind nichtn nur die Bänker.

Dr. Christoph Abel: Die Bank führt fort bis acht Jahre Vollbeschäftigung … Altersversorgung. Gerade an diese Vergleichsgruppe habe ich gedacht, als ich den Artikel schrieb.

Abeln-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Muss reden, ist der Eindruck möglich? Dr gesamte Artikel bezieht sich auf leitende Angestellte, stehen bei Trennung schlechter als früher. Es gibt auch Einbuße bei Trennung. Die Abfindung bringt auch nicht viel, weil der Staat Steuern einzieht. Der kundige Leser versteht das nicht so, dass die Altersversorgung abegeschafft wird.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben drei Verständnismöglichkeiten. Erstens, bezieht sich nicht nur auf die Leitung. Zweitens, betrifft nur den Vorruhestand. … .

Es wird diskutiert.

Abeln-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Dieses Verständnis hat gar nichts mit dem Artikel zu tun, ist fernliegend. Wir haben vorgelegt, wie es früher war. Jetzt sagt der Gegner, das war ausnahmsweise.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Habe verstanden … hat man nicht mehr.

Es wird diskutiert, ob zwingend, es eine Meinung ist oder eine Tatsachenbehauptung..

Dr. Christopk Abeln: Ich gebe den Artikel meiner Frau vorher zu lesen. Sie sagt, ist abwegig.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Welche Deutung ist abwegig? Dass der Artikel sich nicht nur mit leitenden Angestellten befasst, ist das abwegig?

Dr. Christoph Abeln: Immer individuell … Anders bei der Deutschen Bank. Die hat Regelungen. Habe das in Relation gestellt mit anderen Banken. Zahlt … Vorruheständler … wie wird nicht mehr vergütet. Zur prozessualen Frage. Waren es früher Ausnahmen von 30 Prozent oder mehr oder weniger?

Commerzbank-Anwältin Tanja Irion: Muss ist das sagen? Ich frage mich, ob diese Diskussion notwendig ist. Muss nicht über das Leserverständnis zu „die betriebliche Altersversorgung fortzuführen“ diskutieren.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Für mich, für uns die Kammer stellt sich die Frage, weshalb nicht Klarstellung, wollte nur das und das sagen.

Dr. Christoph Abeln: Haben auch noch die Boni,. Wenn der Schnee geschmolzen ist, kommt die Scheiße zum Vorschein. … Das ist taktische Abschaffung der Boni.

Commerzbank-Anwältin Tanja Irion: Die Boni sind nicht abgeschafft.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer laut: Hieß „fast komplett abschaffen“. Sie haben nicht eingeengt „die individuellen Boni“. Hätten Sie geschrieben, das bedeutet eine faktische Abschaffung der Boni, dann … .

Abeln-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Heißt „fast komplett abgeschafft“. Ist klar. Was genau sich geändert hat, wir nicht gesagt. Es ist eine Bewertung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann belegen Sie Herr Srocke, es waren 100.000, jetzt nur noch 10.000. Dann wäre das eine Meinung.

Diskutieren. Klarstellung, einfache UVE, Kosten.

Commerzbank-Anwältin Tanja Irion: Was die Folgen snd bei Klarstellung, wissen wir alle. Zum Vergleich sind wir immer bereit..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verstehe Sie, Frau Irion, Sie haben keine Argumenten gegenüber Ihrem Mandanten. Einfache UVE, keine Abmahnkosten, Kostenaufhebung.

Die Verhandlung wird unterbrochen.

Abeln-Anwalt Dr. Marc-Oliver Srocke nach Wiedereintritt: Wir würden das machen.

Commerzbank-Anwältin Tanja Irion ach Wiedereintritt: Mit Rücktritt, drei tage, eine Woche. Duie Fachabteuilung sagt ja, aber … ,

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen dien partzeien den folgenden Vergleich

1. Die Antragsgegnerin gibt eine einfache UVE nicht mehr zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

Manche Firmen sind nicht einmal mehr bereit, die betriebliche Altersversorgung fortzuführen.
Und die Commerzbank hat jüngst beschlossen, die individuellen Boni für inländische Mitarbeiter fast komplett abzuschaffen.

Wie unter URL http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/abfindungen-wie-der-staat-leitende-angestellte-schroepft-a-1238141.html und … . 2. Die Antragstellerin wird keine Abmahnkosten geltend machen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. 4. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, vom Vergleich zurückzutreten, schriftlich mitzuteilen, bei Gericht eingehend bis zum 13.03.2019.

Vorgelesen und genehmigt.

Anträge werden gestellt. E.V. vom 19.12.2019 aufzuheben bzw. zu bestätigen. Beschlossen und verkündet:

Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am 15.03.19.19. 9:45, Raum B334

Kommentar RS

Wer verhandelte heute?

Zwei Studienkollegen vor mehr als dreißig Jahren.

Die eine immerhin sechs Jahre nach dem Studium Richterin geworden und zwölf Jahre später Vorsitzende der interessantesten Kammer das Landgerichts Hamburg. Sie darf die Interessen des Papstes, des ex-Kanzlers Schröder, des Präsidenten Erdoğan, der Propagandisten Jauch, Gottschalk, fast aller Bayern-Fußballer und anderen einflussreichen Gesims in Urteile fassen, Medienunternehmen, wie Springer, Burda, NDR, ZDF und alle anderen Gehirnwäscher nach ihrem Gutdünken in die Schranken weisen. Das alles für etwas mehr als 8.000,-- € im Monat (Brutto) nach der Besoldungsgruppe R3. Wundern würde es mich nicht, wenn diese Richterin tatsächlich mehr an Geld erhält, sogar mehr als die Kanzlerin, deren Jahresgehalt an die 220.000,-- € beträgt. Das ist allerhand, aber die Ausgaben, au.au. Das Risiko gegenwärtig gegen Null, weil sie eben eine Richterin ist. Nicht besonders helle, das stört nicht. Sie hat es gelernt, sich der Mächtigen anzupassen, da Widerstand zu leisten, wo es ungefährlich ist, das zu kuschen, wo das erwartet wird. Noch zehn Jahre bis zur Pension. Eine Katastrophe für Hamburg.

Der andere wurde ein Jahr früher zugelassener Anwalt als Simone Käfer Richterin. Hatte dafür aber schon promovier, d.h an Ansehen in den Macherkreisen gewonnen. Zwei Jahre hach Käfers Einsatz als Proberichterin wurde dieser Anwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nicht für das Arbeitsrecht irgendwelcher armer Schlucker, nein, für die Führungskräfte in den Banken, auch die internationalen. War also auch eingebunden in das System der Mächtigen mit all ihren Tricks und Verantwortungslosigkeit, außer dem, was das eigene Geld seiner Mandanten betrifft. In seiner Kanzlei sind es an die fünfzehn Ansprechpartner. Da kann man schon, erst recht mit den Erfahrungen seiner Mandanten mehr als die Bundeskanzlerin im Jahr an Geld erhalten.

Es trafen sich heute also zwei Mächtige Egomanen, die jeder ihr Gesicht zu wahren hatte. Die eine weltfremder als der andere, dafür den andere offener, d.h. menschlicher, was seine Privatsphäre betrifft, als die Zensorin, die das eigene Private und das Private der Kläger am liebsten geheim gehalten würde, also hinterlistig dem Grunde nach ist.

Die anwaltlichen Vertreter waren auch nicht Ohne. Rechtsanwältin Nadja Irion setzt sich für umstrittene Mandanten ein und würde am liebsten Millionen an Geldentschädigung erfolgreich einklagen können. Der andere, Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke ist ein erfahrener Medienanwalt, der so gut wie immer auf der Beklagtenseite sitzt und die staatlichen Zensur, die er so nicht bezeichnen darf, seine Mandanten so verkaufen muss, dass diesen ihm nicht wegrennen. Kein leichtes Unterfangen. Dr. Christoph Abeln war in dieser Beziehung ein leichter Mandant, weil aus dem gleichen Stall der Juristen in Robe kommt.


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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