08.02.2019 - Pressekammer Hamburg für brutale Globalisierung

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Schwindeln ist eine Tatsachenbehauptung, Betrügen eine Meinungsäußerung, meint und irrt VorsRi’in Simone Käfer

Inhaltsverzeichnis


Reportaje] Las sospechas tras la muerte de Macarena Valdés
Die Rekonstruktion der letzten Lebenstage und die Hypothese der Familie, in der Reportage des Journalisten Alejandro Vega. Bericht, der von CHILEVISIÓN Noticias am 15. Mai 2018 gesendet wurde.


Gekaufte Asylverfahren: Bamf-Affäre in Bremen
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

08.02.2019


WiWo Lunchtalk, 6. Mai, Cornelia Stolze über dubiose Geschäfte in der Alzheimer-Diagnostik

Was war heute los?

OffizielleTerminrolle

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Terminaushang neben der Tür des Gerichtssaals
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Nicht viel war heute los, aber interessant war das absurde Theater trotzdem.

Nur eine Verkündung, die es allerdings in sich hatte: Harald Hampel vs. Cornelia Stolze. Wir berichteten über das Verfahren 324 O 158/18.

Schwindel“, entschied die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, ist bewusste Verbreitung der Unwahrheit, muss deswegen verboten werden, wenn der Betroffene überzeugt ist, die Wahrheit zu sagen. Damit liegt diese Vorsitzende Richterin im Einklang mit der Rechtsprechung. Das jemand schwindelt, ist als Meinung unzulässig, verstehe das wer wolle. Anders mit dem Begriff Betrug.

Auch der Verlust des Professorentitels darf nicht mit Verfehlungen des ehemaligen Professors in Zusammenhang gebracht werden, wenn der Verlust des Titels aus formalen Gründen erfolgte.

Nebenbeibemerkt: Immer noch fehlen die Namen der Kanzleien bzw. Rechtsanwälte auf den Terminaushämgen. Da ist nur bei den Zivlgerichten in Hamburg so. Die Kriminellen sind bestimnmt froh, nicht genannnt zu werden.

Auch die Richter der Pressekammer Hamburg fehlen auf dem Aushang. Das ist allerdings nuit bei der Zivilkammer 24 so. Offenbar haben die Richterinnen und Richter dieser Kammer irgendetwas zu verbergen.


RP GLOBAL Auzstria GmbH vs. Deutsche Welle, AöR 324 O 373/18

Corpus Delicti

Richter

Die Vorsitzende Richterin spielte: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann
Richterin: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Nabert von der Kanzlei Senfft Kersten Nabert van eendenburg
ts Beklagtenseite: Rechtsanwalt Robak

Notizen aus der Verhandlung RP GLOBAL Auzstria GmbH vs. Deutsche Welle, AöR

Den Vorsitz spielende Richterin Gabriele Ellerbrock


Beschlossen und verkündet:

1.
2. Termin zur Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.03.19, 09:45, Saal B334.

Kommentar RS

Norbert Seitz vs. Axel Springer SE 324 O 464/18

Corpus Delicti

Richter

Die Vorsitzende Richterin spielte: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann
Richterin: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Hele Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann
Beklagtenseite: Dr. Gerald Neben von der Kamnzlei KNZP

Notizen aus der Verhandlung Norbert Seitz vs. Axel Springer SE

Den Vorsitz spielende Richterin Gabriele Ellerbrock


Beschlossen und verkündet:

1.
2. Termin zur Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.03.19, 09:45, Saal B334.

Kommentar RS

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