07.06.2019 - Die Boutique des Dr. Sven Krüger hat's mit den Archiven

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Am interessantesten fanden wir die Verhandlung vo0n Michael Späth gegen Spiegel. Es ging um einen Artikel aus dem Jahre 1998, der immer noch im Spiegel.-Archiv im Internet gelesen werden kann. Am interessantesten fanden wir die Verhandlung vo0n Michael Späth gegen Spiegel. Es ging um einen Artikel aus dem Jahre 1998, der immer noch im Spiegel.-Archiv im Internet gelesen werden kann.

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Buskeismus-Forschung

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Interner-Archive müssen gesäubert werden

Inhaltsverzeichnis



Archive.org: Die vergessene Videoplattform



Wem das Internet wirklich gehört
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

07.06.2019

Rolf Schälike



Wie viel verdient ein Anwalt? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Was war heute los?

Eine Verkündung und vier Verhandlungen, wobei bei einer auf der der Beklagtenseite eines Rockers niemand erschein.

Am interessantesten fanden wir die Verhandlung vo0n Michael Späth gegen Spiegel. Es ging um einen Artikel aus dem Jahre 1998, der immer noch im Spiegel.-Archiv im Internet gelesen werden kann.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger, vertreten von Dr. Dennis Dold setze sich heut ein für neue Regeln von Löschungen in Internet-Archiven. Die Richterinnen und der Richter nahmen die neuen Ideen dankend und lachend an und diskutierten, wie man damit umgeht.

Wir wissen, dass die Richter Andreas Buske, Dr.Lothar Weyhe und Benjamin Korte schon 2006 erkannten, dass das Internet eine gefährliche Einrichtung und wurden von den OLÖG-Richterinnen Dr. Raben, Lemke und Richter Meyer darin bestätigt.

Heute schein das politischer Konsens zu sein, der soweit geht, dass die Demokratie gefährdet ist.

Die erste Archiv-Verhandlung erlebten wir im gleichen Jahr. Es ging um „Negekalle“, vertreten vom Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger. Die Mörder Körppen, Hößl und die von Sedlmayer versuchten erst ein Jahr später Informationen aus den Archiven zu löschen. Deren damaliger Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp ist wohl in der Versenkung verschwunden. Wir finden nichts mehr über ihn.

Anders bei Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger. Den gibt es immer noch und seine Auseinandersetzung mit Archiven führt er konsequent durch. Typischer Beispiel, der Unternehmer Ulrich Marseille, dessen Jugendsünden und Geburtsname aus den Archiven verschwinden sollte. Gelungen ist das diesem Anwalt genau so wenig, wie im Falle von „Negerkalle“. Er lässt aber nicht locker.

Archive sind wichtig für die Zukunft, für die Wissenschaft für das Lernen aus Fehlern aus der Vergangenheit. Da ist es selbstverständlich riochti9g, dass die heutigen hoch gebildeten, verantwortungsbewussten Richter*innen entscheiden, was den zukünftigen Generationen an Informationen zugemutet werden dürfen.

Bravo, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger!

Michael Späth vs. Spiegel Verlag 324 O 71/19

Corpus Delicti

Spiegel-Artikel vom 06.04.1998 „Ende der Wundertüte“

Mit Streiks und Demonstrationen fordern deutsche Ärzte mehr Geld. Honorardeckel und Fallwerte pro Patient lassen ihre Einnahmen schwinden. Noch geht es vielen Medizinern leidlich gut. Mit neuen Tricks versuchen sie, ihr Einkommen aufzubessern.
Bei ihrem Hautarzt fühlte sich Gabriele Kreiseler gut aufgehoben. Die Praxis in der Hamburger Innenstadt hat die Aura einer Kunstgalerie, der Mann war ihr von einem anderen Arzt als Könner empfohlen worden.
Seit Januar ist Gabriele Kreiseler krank geschrieben. Ihre Schuppenflechte ist ihr unter die Fingernägel gewachsen, was nicht nur unansehnlich, sondern auch schmerzhaft ist. Alle zwei bis drei Wochen besuchte sie ihren Hautarzt, der sich jeweils eine Viertelstunde lang mit ihr beschäftigte: Er säuberte, kratzte, salbte und verschrieb Tabletten.
or zwei Wochen kündigte die Patientin ihrem Arzt das Vertrauen. Da sie nur Kassenpatientin sei, so hatte ihr der Mediziner mitgeteilt, verdiene er zuwenig an ihr. Gabriele Kreiseler solle bei ihrer Versicherung vorsprechen, um für ihn ein höheres Honorar herauszuholen; sollte das mißlingen, müsse sie selbst zahlen.
Das Kalkül des Mediziners schlug fehl. Nach dem ersten Schock wechselte die Diplomingenieurin den Arzt.
Rauh ist das Klima geworden in vielen Praxen Deutschlands. Das Thema Geld drängt sich zwischen Kassenpatient und Arzt, lautstark beschweren sich die Doktoren, daß sie zuwenig verdienten.
Kollektiv, so scheint es, wähnt sich die Branche der niedergelassenen Ärzte vor der Verarmung. Dabei können sich die Umsätze der rund 112 000 Vertragsärzte Deutschlands durchaus sehen lassen: Die gesetzlichen Krankenversicherungen, bei denen 90 Prozent der Bevölkerung unter Vertrag sind, zahlen ihnen allein in diesem Jahr über 40 Milliarden Mark, mehr als je zuvor. Noch einmal sechs Milliarden steuern die Privatversicherer bei. Dennoch lamentieren die Ärzte nicht mehr nur in ihren Standesblättern über ihr Einkommen, sie ziehen auch demonstrierend auf die Straßen. In Brandenburg halten sie regelmäßig Aktionstage ab, in München, Berlin, Hamburg, Köln und vielen anderen Städten haben Arztgruppen schon gestreikt.
Was ist dran am Medizinerelend und am angeblich epidemischen Praxensterben? Müssen sich Patienten darauf einstellen, ihrem Doktor künftig ein Handgeld mitzubringen, ähnlich wie nach dem Krieg, als der Arzt beim Hausbesuch gern noch ein Heizbrikett mitnahm? Wie die Statistik verrät, verdienen die Ärzte in der Regel immer noch weit mehr als der Durchschnitt ihrer Klientel: Jeder Allgemeinarzt kann im Schnitt allein mit seinen Kassenpatienten einen Praxisgewinn von gut 135 000 Mark brutto im Jahr verbuchen (siehe Grafik), weitere Tausender buttern die Privatpatienten zu.
Weder die Kassenärztliche Bundesvereinigung noch die Apotheker- und Ärztebank können bisher den vielbeschworenen Dr. med. Pleite benennen. Wer als Arzt Bankrott macht, schafft das nach wie vor fast nur, wenn er sich allzu hoch verschuldet oder nach einer teuren Scheidung hohen Unterhalt zahlen muß.
Statistiken indes neigen dazu, die Wahrheit zu verschleiern. Unter den Vertragsärzten gibt es noch immer Kassenlöwen, die im Quartal über 2000, manchmal 3000 Chipkarten einsammeln und Managerbezüge von mehr als einer Million Mark einheimsen. Auf der anderen Seite des Spektrums stehen Einzelkämpfer, die fast wie Barfußmediziner der Dritten Welt leben: Sprechstunde daheim im Arbeitszimmer, die arbeitslos gemeldete Ehefrau als Helferin, kein Gerät im Haus, wenige Patienten, kaum Geld.
Die meisten Ärzte leben zwischen beiden Extremen, und es geht ihnen noch leidlich gut dabei. Aber seit Jahren rücken viele dem Barfußmediziner zumindest tendenziell näher. Ihr Einkommen sinkt; um Kosten zu sparen, vertagen sie Investitionen und entlassen Personal - mindestens 12 000 Arzthelferinnen haben 1997 ihren Job verloren.
Nostalgisch blicken vor allem die Älteren unter den Ärzten auf die Zeit vor Horst Seehofer zurück. In jenen glorreichen Tagen konnte ein Arzt auch bei gröbstem Mißmanagement nicht pleite gehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die das Geld der Krankenkassen auf die Mediziner verteilen, zogen jeden mit, ob er 35 oder 95 Jahre alt war. Die Ärzte genossen das Privileg, ihr Einkommen weitgehend selbst zu bestimmen.
Der Name der Wundertüte lautete "Einzelleistungsabrechnung". Jeder Handgriff wurde einzeln bezahlt; wer mehr als nötig spritzte, salbte, testete und röntgte, der verdiente auch entsprechend mehr. Keine andere Berufsgruppe konnte ihr Einkommen nach dem Krieg so rasch steigern wie die Ärzte (und Zahnärzte); Mediziner zu sein war ein fast verbriefter Anspruch auf Villa, Ferienwohnung und Sportwagen.
Das ist vorbei. Dem Gesamthonorar aller niedergelassenen Mediziner hat Bundesgesundheitsminister Seehofer 1993 einen Deckel verpaßt. Seither steigt es nur noch so langsam wie die Beiträge der Versicherten - gleichgültig, wie viele Ärzte es sich teilen müssen.
Das ist gut für den Standort und die Versicherten, die Ärzte aber haben das Nachsehen. Denn die Zahl der Praxen schwillt stetig an. Allein 1993, ehe Bonn Medizinern den Sprung in die Selbständigkeit erschwerte, haben sich noch rasch 10 000 Ärzte eine eigene Praxis zugelegt, seither sind noch einmal 8000 gefolgt, weitere 5000 werden sich bis zum Jahr 2000 niederlassen. Schon jetzt steht ein Arzt weniger als 300 Einwohnern gegenüber, 1970 war das Verhältnis noch 1 zu 612.
Weitere Löcher reißt die Fortschrittsfalle in die Gewinnspannen. Immer mehr Praxen bieten aufwendige Verfahren wie Computertomographien oder Linksherzkatheter an. Die Kosten steigen, doch der Honorartopf wächst nicht mit. Die Gesamtheit der Ärzte blutet daher für jeden medizinischen Fortschritt, und weil jede Fachgruppe der anderen das Geld neidet, ist längst eine Art Bürgerkrieg in der Zunft ausgebrochen.
Fachärzte streiten gegen Allgemeinärzte, Kardiologen gegen Chirurgen, Pädiater gegen Internisten, jede Arztgruppe gegen den Rest der Welt. Sie ziehen ins Feld gegen Kollegen, Kassen, KVen und manchmal auch gegen die Kranken. Aus Furcht, Patienten zu verlieren, überweisen viele Hausärzte ihre Kranken nur ungern an Fachärzte, die Spezialisten wiederum tun alles, um die Chipkartenbesitzer nicht wiederhergeben zu müssen.
Besonders ärgerlich für die Mediziner ist, daß sie wegen des undurchsichtigen Abrechnungssystems in dem Moment, in dem sie einen Kranken verarzten, nicht wissen, wieviel sie an ihm verdienen werden. Der Grund: Das Arzthonorar wird zunächst nach Punkten berechnet, nicht nach Mark.
Die Punktzahlen für jede Arztleistung findet der Mediziner im EBM, dem "Einheitlichen Bewertungsmaßstab". In diesem Gebührenkatalog sind Tausende Positionen enthalten, von der kurzen bis zur eingehenden Beratung, von der Fruchtwasseruntersuchung bis zur Leichenschau.
Alle drei Monate legen die Doktoren eine Nachtschicht ein und schreiben ihre Punkte für alle Patienten auf. Die Aufstellung schicken sie der für sie zuständigen KV. Die teilt das zur Verfügung stehende Gesamthonorar durch die Anzahl der Punkte. Per Post erfährt der Arzt dann, was ihm eine vor drei bis sechs Monaten verabreichte Spritze eingebracht hat.
Meist war es weniger als erhofft. Wie besessen rechneten die Mediziner immer mehr Leistungen ab, doch in dem Maße, in dem der Eifer der Ärzte wuchs, sank der Punktwert: 1992 lag er noch bei zehn Pfennig, vergangenes Jahr war er bis auf unter sechs Pfennig abgestürzt. Um den Punkteverfall zu stoppen, haben die Standesfürsten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum 1. Juli 1997 das Honorarsystem um noch einige Windungen verkompliziert. Seither darf jeder Arzt pro Patient und Quartal nur noch eine begrenzte Punktzahl abrechnen.
Dieser neue "Fallwert" ist Gegenstand heftiger Empörung - und mancher Mär. Pro Chipkarte, so rechnen etwa Allgemeinärzte ihren verunsicherten Patienten vor, erhalten sie im Quartal nur 610 Punkte und 1220 Punkte für einen Pensionär, das entspricht durchschnittlich 50 beziehungsweise 100 Mark.
"Für den Preis einer Dauerwelle muß ich einen Patienten das ganze Quartal betreuen", klagen Allgemeinärzte auf Transparenten, die sie bei ihren Demonstrationen zur Schau stellen. Sie verschweigen dabei gern, daß ihr Umsatz je Behandlungsfall noch niemals über dem eines gehobenen Damenfriseurs lag.
Der Arzt, der behauptet, er könne einen Kranken nur für 50 Mark versorgen, für alles Weitere zahle er drauf, biegt die Wahrheit: Tatsächlich ist der Fallwert nur ein Durchschnittswert. So knapp bemessen das Budget auch klingen mag, die Masse der Patienten macht den großen Unterschied: Durchschnittlich versorgt ein Allgemeinmediziner im Quartal rund 1000 Patienten, ein Hautarzt fast dreimal so viele. Auch wer nur ein Rezept abholt, schlägt zu Buche.
Folge der Neuerung ist allerdings ein Wandel der ärztlichen Strategie. Gut verdient der Arzt nun nicht mehr, wenn er möglichst viel, sondern wenn er möglichst viele behandelt. Wirtschaftlich steht er am besten da, wenn er sehr viele Patienten hat, aber jedem einzelnen möglichst wenig Aufmerksamkeit zuteil werden läßt.
Getroffen sind davon solche Mediziner, deren Patienten zuwendungsbedürftiger sind als die des Durchschnittsarztes. Wer vor allem Junkies versorgt, geht unweigerlich in die Knie. Auch wer sehr viele Krebspatienten hat, kommt (trotz eines von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugestandenen Extrabudgets) schwer über die Runden.
Von den wirklich Kranken kann kein Arzt mehr leben, er braucht eine große Zahl fast Gesunder, die einmal im Quartal kommen, ihre Chipkarte abgeben und sich erst im nächsten Vierteljahr wieder blicken lassen. "Praxismarketing" und "Fallzahlmanagement" empfehlen Unternehmensberater den Heilkundigen.
Vor wenigen Wochen flatterte den Medizinern die Abrechnung für das dritte Quartal 1997 ins Haus, das erste unter dem Deckel der Praxisbudgets. Je nach Wohnort und Fachgruppe der Mediziner war dieser Tag ein Fest oder ein Desaster.
Im Gebiet der KV Nordrhein zum Beispiel haben über die Hälfte der Mediziner Einkommenszuwächse erzielt, angeführt von den fachärztlichen Kinderärzten, die 18 Prozent mehr verdienten als im Vorjahrsquartal - ganz im Gegensatz zu den Hamburger Pädiatern, die 12 Prozent einbüßten (siehe Kasten Seite 184). Bei der KV Rheinhessen bekamen die Anästhesisten 14 Prozent mehr, die HNO-Ärzte mußten 14 Prozent abgeben.
An solchen Verlusten sind nicht so sehr die geizigen Krankenkassen schuld, wie von Medizinern unterstellt, sondern vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen. Jede der 23 KVen im Bundesgebiet verteilt das von den Kassen überwiesene Geld nach einem eigenen Schlüssel, dem "Honorarverteilungsmaßstab". Er ist eine der brutalsten Waffen im innerärztlichen Verteilungskampf. Allzuoft begünstigt er jene Arztgruppen, die in den betreffenden KV-Gremien die Übermacht stellen.
Ein Ziel hat KV-Chef Winfried Schorre mit den Praxisbudgets aber immerhin erreicht. Der Verfall des Punktwerts ist gestoppt. Darüber hinaus hat Schorre es geschafft, den Verteilungskampf der verschiedenen Ärzte untereinander neu zu entfachen und ihre Begehrlichkeit direkt auf das Portemonnaie ihrer Patienten zu lenken.
Eine Möglichkeit dazu bietet die "Igel-Liste" der "individuellen Gesundheitsleistungen", die Schorre kürzlich vorgestellt hat. Bestimmte, oft unnütze Untersuchungen, etwa die Sonografie der Halsschlagadern zur Bestimmung des Schlaganfallrisikos, bieten die Ärzte seither gegen Privatrechnung an (SPIEGEL 13/1998).
In Zukunft, darauf zielt das Igel-Konzept, werden die Mediziner versuchen, neue Leistungen aus dem Angebotskatalog der Krankenkassen fernzuhalten - um sie statt dessen im Igel-Katalog aggressiv zu vermarkten und privat zu liquidieren.
Eine weitere Geldvermehrungsstrategie vieler Mediziner ist die "Kostenerstattung", eine seit Juli letzten Jahres statthafte Form der Abrechnung. Dabei schreibt der Mediziner dem Patienten eine Rechnung nach der lukrativen Gebührenordnung für Privatpatienten. Der Kranke soll sie dann seiner Kasse zur Erstattung vorlegen.
Die Krankenkassen jedoch wehren sich dagegen, auf diese Weise das gedeckelte Gesamthonorar der Mediziner aufzublähen. Sie haben sich vorgenommen, Ärzten wie Patienten diese Abrechnungsweise durch geringe Kostensätze, zusätzliche Gebühren und bürokratische Schikanen zu vermiesen.
Die Kostenerstattung nutzt nur den Medizinern, das wissen diese sehr wohl. Dennoch finden sie viele nur gerecht. Eine Kölner Gynäkologin schimpft in der "Ärzte-Zeitung", gerade gutsituierte Versicherte müsse sie nicht "zum Sozialtarif behandeln". Ein Hamburger Urologe ließ seine Patienten per Zeitungsinserat wissen, daß er künftig nur noch Privatversicherte versorge, Kassenpatienten nur dann, wenn sie sich auf die Kostenerstattung einlassen.
Dabei bietet das deutsche Gesundheitswesen, das so reich ist an Widersinn, noch genügend Mittel und Wege für die Ärzte, das Konto zu füllen. Für Akupunktur in der Schmerztherapie zum Beispiel zahlen fast alle Kassen freiwillig, gleichgültig, ob den Patienten Migräne, Schulterpein oder Rückenschmerzen quälen. Weil Akupunktur aber nicht Bestandteil des allgemeinen Leistungskatalogs ist, wird sie nicht in Punkten über die KVen abgerechnet, sondern direkt und in harter Währung.
Das nicht immer seriöse Gewerbe mit den Nadeln ist ein glänzendes Geschäft: 15 Sitzungen à 50 Mark bezahlt etwa die
Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) anstandslos. Über diese Großzügigkeit kann sich der niedersächsische Internist Onno Buurman nur empören. "Die Kollegen, die das machen, stecken drei Nadeln in die Haut, und Schluß, und dann werden sie auch noch teurer bezahlt als ich für ein ganzes Quartal harter Arbeit am Patienten." Für Buurman ist klar: "Viele von den Kollegen sahnen ab."
Die wohl verlockendste Möglichkeit, an Geld zu kommen, ist aber der Betrug, den das undurchsichtige Abrechnungssystem immer schon leichtgemacht hat. Früher, in Zeiten der Einzelleistungsabrechnung, schadeten die Rechnungsfrisierer damit den Versicherten. Jetzt tun die Abzocker in Weiß nur noch ihren gedeckelten Kollegen weh - ein Umstand, der offenbar Kräfte der Selbsthygiene innerhalb der Medizinerschaft freisetzt: Ärzte, die sich von Konkurrenten geschädigt fühlen, erstatten vermehrt Anzeige.
Das mußte auch Michael Späth erfahren, der Vorsitzende der KV Hamburg. Späth ist ein smarter Mediziner und professioneller Mahner, dem die Worte "Es muß mehr Geld ins System" bisher locker über die Lippen kamen.
Wo das im System fehlende Geld geblieben ist, das klärt im Augenblick die Hamburger Staatsanwaltschaft. Sie beschlagnahmte kürzlich Akten in Späths Büro, seiner Wohnung und in der Laborgemeinschaft, der Späth im Nebenberuf als Geschäftsführer vorsitzt.
Das Labor des wehklagenden Standesfürsten steht im Verdacht, Leistungen im Wert von 20 Millionen Mark zuviel abgerechnet zu haben. Michael Späth selbst bestreitet die Vorwürfe energisch, zudem sei die Laborgemeinschaft, bei der er Geschäftsführer sei, nicht von den Ermittlungen betroffen.
Anm. d. Red.: Das Ermittlungsverfahren gegen Michael Späth wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg Anfang 2007 gem. 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Klarstellung von Rolf Schälike:

Alle Anschuldigungen gegen Michael Späth wurden aufgehoben, er war und ist ein Ehrenmann.

Alle kriminalistischen und genetischen Untersuchungen haben keinen Hinweis darauf gegeben, dass Michael Späth sich einer Straftat schuldig gemacht habe.

Diese Spiegel-Artikel ist ein Beweis mehr dafür, dass Journalisten Unsinn schreiben, schlecht recherchieren, sich nicht an die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung halten.

Hoffentlich verschwindet dieser Schmähartikel bald aus dem Netz und erzeugt eine längst fällige Lawine bei der Löaschung von Archiven.

Richter

Den Vorsitz spielende Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Sven Krüger; RA Dr. Dennis Dold

Beklagtenseite: Kanzlei Schulz-Süchtig; RA Dr. Marc-Oliver Srocke

Ausgewählte Notizen zu Michael Späth vs. Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir haben es mit einem Altfall zu tun aus dem Jahre 1998 in Print und Online-Archiv. Der Kläger hat 2019 abgemahnt, wurde seinerzeit nicht angehört. Die Beklagte hat daraufhin eine Ergänzung zum Artikel ins Netz gestellt

Anm. d. Red.: Das Ermittlungsverfahren gegen Michael Späth wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg Anfang 2007 gem. 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Es ist kein Dementi, was der Kläger verlangte. Das Ermittlungsverfahren wurde 2007 eingestellt. Der Kläger ist damit nicht zufrieden. Hat noch einmal abgemahnt. Jetzt haben wir zwei Mal Abmahnkosten. Es wird gestritten, ob die Archivrechtsprechung gilt, wenn es damals keine Stellungnahme gab, diese aber später erfolgt. Dann ist es nicht mehr Archiv. Gestritten wird um die Verwirkung. Die Frage, die Sie im Schriftsatz aufwerfen, finden wir, ist eine sehr spannende Frage. Meinen aber, bei unserer Entscheidung wird das keine Rolle spielen. Wie änderte sich die Änderung auf das Kassensystem aus? Wir meinen, auch damals wurden die Mindestanforderungen an die Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten. Wird berichtet von der Durchsuchung und dem Ermittlungsverfahren. Zwanzig Millionen Mark sollten zu viel abgerechnet worden sein. Das sind die allgemeinen Anknüpfungspunkte. Wir haben das BGH-Urteil VI ZR 367/15 zu den Online-Archiven. Ermittlungsverfahren und Durchsuchung ist nicht ausreichend. Der Mindestgestand an Tatsachen für eine Verdachtsberichterstattung ist das nicht. Hier kommt hinzu, dass nach § 170 StGB eingestellt wurde. Ist ein Indiz dafür, dass es gar keinen Verdacht gab.

Kommentar RS: In dem BGH-Urteil VI ZR 367/15 giong es um sexuellen Mussbrauch seitens eines Fussballers. Das wäre Privatsprhäre. In dem hie strittz9fgehn Fall handelt esd sich unstrittig um die Sozialsphäre. Interessant, ob die Richter*innen diesen Unterschied im Urteil beachten werden.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Deswegen war die Berichterstattung schon damals rechtswidrig. Hinsichtlich der Abmahnkosten … Hier geht es auch um Schadensersatz. Es stellt sich die Frage, ist dieser Ausdruck verjährt. Beantragt wird die Anwendung des § 249 BGB. Vielleicht verjährt. Auch diese Frage brauchen wir nicht zu folgen. Es ist eine Verbesserung erfolgt. Wir können nicht sagen, es war sinnlos, den Anwalt zu beauftragen. Es gibt zwei Abmahnungen. Es stellt sich die Frage, ist das rechtens gesehen eine Sache oder sind es zwei Sachen. Dass wir das so sehen und Sie nicht überrascht sind, wenn wir das so im Urteil schreiben.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: Zum ersten Punkt, unzureichende Anknüpfungspunkte. Der Kläger war Vorsitzender der Ärztekammer gewesen. Es gab eine Durchsuchung und ein Ermittlungsverfahren. Das waren die rechtlich en Fakten. Ist ausreichend. Dass die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung … Ist nicht der Punkt. Es waren wahre Tatsachen. Nichtdestotrotz. Dann die Beweisfrage. Es ist häufig so, dass die archivierte Mitteilung zu Gunsten des Betroffenen aktualisiert wird. Deswegen verbieten?

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Das war nicht der entscheidende Punkt. Archiv ….

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: Es war Vorsitzender der kassenärztlichen Vereinigung, nicht Vorsitzender der Ärztekammer. Zur Archiv-Rechtsprechung haben wir die Sedlmayer-Mörder. Das sind rechtlich verurteilte Straftäter. Wenn sich aber der Verdacht als unbegründet herausstellt, dann gibt es keine öffentliches Interesse. Die Kombination mit Nachträgen, wenn sich der Betroffene meldet, … .- Auch, wenn von Anfang an rechtsmäßig gibt es keinen Grund, das Archivprivileg zu nutzen. Der zweite Punkt, einheitliche Angelegenheit. Es ist klar, es musste eine ganz neue Prüfung durchgeführt werden. Die Frage, darf man ein solches Dementi in falscher Form wiedergeben. Das musste geprüft werden. Stimmt nicht die Durchsuchung. Es ist im Labor durchsucht worden.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Es war die Laborgemeinschaft, in der er Geschäftsführer war.

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: Sie wussten von der Pressekonferenz.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: Wir haben jetzt versucht, ein Dementi einzubauen. Hat energisch dementiert. Wir konnten nicht recherchieren, was damals vorlag.

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: Wenn keine Kenntnis bestand, wenn das Fernsehen … ist recherchiert worden, ist verdächtigt.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: … Dass es eine Pressekonferenz am Tag der Durchsuchung gab, haben wir im Schriftsatz.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: .. zum Archivrecht … Dr BGH sagt nicht, muss alles lösch en, wenn …. Grund ist die Zeitgeschichte und das öffentliche Interesse. Nachtrag … aber nicht Entfernung. Der BGH sagt, man muss es gar nicht rausnehmen.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Sie haben recht. Die Rechtsprechung betrifft Straftaten, nicht Ermittlungsverfahren. Dazu gibt es keine BGH-Entscheidung. Brauchen diese Frage hier nicht zu entscheiden.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: … . Es ist rechtswidrig. Ist zwanzig Jahre nicht tätig gewesen. … Haben Archiv… .

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: Der Beklagte hat auch jetzt nicht nachgefragt. Allein, dass eine Abmahnung …

… .

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn es keine Gelegenheitn zur Stellungnahme gab, dann, was gibt was Entlastendes?

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: Die Frage ist, was hätten wir dazu mitbringen müssen. Hätte man damals beanstandet, hätten wir modifizieren können.

Richter Dr. Thomas Linke lacht: Widerspruch eingelegt. Die Situation ist kompliziert. Es ist ein neuer Online-Artikel, später eingestellt worden.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Sie sagen, möglicherweise Fehler gemacht, nicht angehört. Der Kläger hat recht gehabt, hat zwanzig Jahre gewartet.

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: Abzuwarten ist zulässiges Verhalten. Das regelt die Verwirkung und die Verjährung. Nicht abwarten kann schlimmer sein als abwarten.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: .Es wird ja nicht aktiv verbreitet. Es wird in nachhinein zu Gunsten des Klägers verändert.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Man kann klären, ob, weil wegen Zeitablauf Interesse entfällt.

Richter Dr. Thomas Linke lacht: Vielleicht Ihr Interesse?

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Es wäre … kein spannender Fall mehr.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: Es wird über Abmahnkosten gestritten.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir fragen nach § 249 BGB, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine zweckmäßige Reaktion war. § 249 gilt erst, wenn Rechtsverletzung besteht.

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: … Verjährung … Das darf ich … Es wäre ihm vorbehalten … Einrede der Verjährung.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: Absurde Argumente.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn Se gesagt hätten. Der Anspruch sei verjährt, dann wäre die Situation eine andere.

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: … .

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: Wenn es ein verjährter Anspruch ist, dann können die Kosten nicht getragen werden


Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: Müssen uns Verjährung ansehen. Hier haben wir eine Dauerhandlung im Netz. Dieb Verjährung hat noch nie begonnen.

Spiegel-Anwalt Dr. Oliver Srocke: … an dem passiven Verhalten. Ein Firmenschild am Gebäude kann nicht verjährt sein, ist nicht wie ein Archiv. Jede Woch im nSpieghel, ist nicht jede Veröffentlichung. Archiv … .

… .

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Werden den zugepackt lassen. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Das Ger4icht weist darauf hin, dass es … auch die Berichterstattung nicht ersichtlich ist, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen bestanden hat. Das Gericht verweist auf das BGH-Urteil vom 16.02.2016 VI ZR 367/15.

Michael Späth-Anwalt Dr. Dennis Dold: Frage. Sie stützen sich auf die fehlende Stellungnahme. Aber dann hat man den Vorwurf dementiert.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Finden es spannend und interessant, wenn es um Stellungnahme und Reaktion geht. Der Knackpunkt ist der Mindestbestand an Tatsachen.

Richter Dr. Thomas Linke: Hätte er dementiert, muss er dann antworten? Wenn ich weiß als Betroffener und nur dementiere.

Vorsitzende Richterin Gabriele Ellerbrock: Dann könnte die Stellungnahme … . , weil nicht mehr kommt. Beklagten-Vertreter bittet um Schriftsatznachlass. Wir werden wiedereröffnen, wenn neue Tatsachen vorgebacht werden. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagten-Vertreter erhält Gelegenheit binnen drei Wochen zu Stellungnahme.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 12.07.19, 9:45, Raum B334

Richter Dr. Thomas Linke: Es ist eine spannende Frage mit dem Archiv. Was ist der Beitrag, was ist der Ursprungsbeitrag.

Kommentar RS

Die Hamburger Zensur-Triade mit der Kanzlei von Dr. Sven Krtpüger hat angedeutet, welches neues Zebnsur-Arc hiv-verbot in Angriff genommen werden kann. Das neue Schlachfeld haben allerdingsd die Hamurer Zensorten`*innen nicht eröffnetn, nur angedeutet, dass es ein sochen interessantes und spannendes Schölachtfeld geben wird. Heute beschrämnkten sie sich auf die vertrauten Zensurgrundsätze der Mindesrtbestandteile an Tatsachen für einen zulässige Verdachtsberchtserattung.

Interessant die heuchlerische Argumentationsweise der Anwälte aus der Boutique des Anwalts Dr. Sven Krüger.

Durchsuchungen und Ermittlungsverfahren sagen nichts über das wahre Geschehen aus. Da haben diese Rechtsanwälte recht. Beide wissen aber auch, dass auch einstweilige Verfügungen nichts über das wahre Geschehen aussagen. Trotzdem stellen die beiden Heuchler Strafanträge und liefern der Staatsanwaltschaft bei ihren Strafanzeigen als „Beweis“ nichtssafgende einstweilige Verfügungen.

Pfui Teufel, kann man dazu nur sagen. Rechtsmissbrauch pur.


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Nicht uninteressant:

Ein Berliner Medizinrechtler überzieht CORRECTIV + Spiegel Online und deutsche Gerichte mit einer beispiellosen Prozesswelle. Rechtsanwalt Dr. Oliver Srocke ist ganz schlön beschäftigt.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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