06.12.2013 - Schwieriger Tag für Rechtsanwalt Krüger

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DR. SVEN KRÜGER-Vorstellung


Inhaltsverzeichnis

06.12.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)


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BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

06. Dezember 2013



Was war heute los?

06.12.2013

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Hamburg, Altona-Altstadt, Dez. 2013, Photo: Rolf Schälike
Zwei Verhandlungen, zwei Mal Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.

Das eine Mal gegen Google, grenzwertig versteht sich. Typisch für diesen Anwalt, der auch das Risiko eingeht, für seine umstrittenen Mandanten blamabel zu verlieren: Jan Ulrich, Dr. Nikolaus Klehr, Ulrich Marseille. Falsche eidesstattliche Erklärungen stören diesen Anwalt nicht, bis zum geht nicht mehr zu kämpfen. Beleidigung des Gegners und deren Anwälte bis hin zur Spionage sind nur ein Tel des Reportories dieses Anwalts. Anwalt Dr. Sven Krüger erreichte gute Urteile beim Bundesverfassungsgericht. Inzwischen bewegt sich Dr. Sven Krüger hauptsächlich in der Zensurszene. Eine Ausnahme durften wir heute erleben.

In der Google-Verhandlung wurden ausführlich die Probleme behandelt, wie man Google, dessen Geschäftsmodell auf täglich millionenfachen Rechtsverletzungen beruht, mit mittelalterlichen Methoden und altertümlicher Denke in die Schranken über Zensur weisen kann.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer und Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger entwickeln offenbar gemeinsam die Zensurregeln. Der Anwalt liefert viele Ideen, die von der Vorsitzenden Richterin lieb aufgefangen werden. Gemeinsam wird das Machbare im Zensurgeschehen besprochen und durchgesetzt. Mal möchte die Eine mehr zensieren, mal der Andere.

Im zweiten Verfahren musste Dr. Sven Krüger die Stühle am Richtertisch auf die Beklagtenseite wechseln, denn er verteidigte die Marseille Kliniken AG gegen Thomas Klaue, einen von den vielen früheren Vorstandsvorsitzenden der Marseille Kliniken AG, bekannt für den schnellen Verschleiß deren Vorstände aus welchen Gründen auch immer.

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Die Terminrollen waren, wie immer noch, ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. So erfuhren wir nicht den Namen der Rechtsanwältin von Thomas Klaue.

Die Verhandlung zu einem aus dem s.g. Abou-Chaker-Clans gegen Spiegel TV fand nicht statt. Selbstverständlich erfuhr die Pseudoöffentlichkeit nichts von dem Grund. Wozu auch.

Verkündung

Es gab nur eine Verkündung. Hans-Helmut Decker-Voigt vs. Georg Hörmann: Wiedereröffnung des Verfahrens mit dem Vorschlag ins schriftliche Verfahren überzugehen.


Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Was die Vorsitzende unter der Robe trug, konnten wir heute nicht erkennen. Es wurde im Gerichtssaal verkündet, stolz in schwarzer Robe.

Die Vorsitzende war wie immer gut gelaunt und gab so manchen Unsinn von sich, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Die Vorsitzende verhält sich wie in einem Familienbetrieb auf Gutsherrenart. Ein überzeugendes Beispiel dafür ist die offensichtliche Missachtung des Rechts der Parteien auf den gesetzlichen Richter. Ist den meisten egal. Nachts sind alle Katzen grau, so auch bei der Kammer. Unter einem bestimmten Winkel gesehen, ist es auch egal, wer richtet. Allerdings gibt es das Recht auf einen gesetzlichen Richter. Das ist ein relativ streng formales Recht. Der auf Gutsherrenart richtenden Simone Käfer ist das offenbar egal, oder sie ist nicht in der Lage, Ordnung in ihrem Stall zu schaffen.

So fehlen in dem heute gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 08.04.2013, der verbunden ist mit den vor Fehlern strotzenden Geschäftsverteilungsplan vom 27.03.2013, Regelungen für den Einsatz von Richtern bei Befangenheitsanträgen. Die Vorsitzende Richterin entscheidet willkürlich, welche Richter / Richterinnen von der mit 5 Richtern/Innen überbesetzten Kammer, die Befangenheitsanträge durch Beschluss zurückweisen. Das widerspricht den zentralen Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts, der als gesetzliche Richter Richter der Kammern 12, 15 bzw. 20 vorsieht.

Pkt. 6 des gültigen Geschäftsverteilungsplans öffnet der Willkür Tür und Tor. Eingeführt wurde dieser Punkt allerdings vom weisen Richter Andreas Buske

Im gleichen Geschäftsverteilungsplan gibt es offensichtliche Widersprüche. So fehlen in der Bearbeitung Sachen, die mit der Endziffer „0“ enden. Sachen, bei denen Richter Dr. Linke Berichterstatter ist, werden der Besetzung „D“ zugeordnet, in der Dr. Linke nicht vorgesehen ist. Wurde zwar am 08.04.2013 korrigiert, aber der fade Beigeschmack, dass die Vorsitzende Richterin, solche elementaren Sachen nicht beherrscht, aber mit Ihren Urteilen von anderen etwas verlangt, zu dem sie selbst offenbar nicht fähig ist, verbleibt.

Heute wurden die Sachen mit der Endziffer „0“ und „1“ verhandelt. Für die „1“ sieht der Geschäftsverteilungsplan die Besetzung Käfer. Mittler, Dr. Gronau vor. Für die „0“ Käfer, Mittler, Dr. Link.

Am Richtertisch saßen Mittler, Käfer, Dr. Linke. Die gesetzlichen Richter Dr. Link und Dr. Gronau brauchten sich die Ergüsse von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nicht anzuhören.

Nach welchen Kriterien die Vorsitzende Richterin die an der Verhandlung teilnehmenden Richter und Richterinnen auswählt, bleibt ihr Geheimnis.

Verhandlungen

10:00

Wilhelm Mittrich vs. Google Inc., Legal Support 324 O 660/12

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richter Dr. Thomas Linke.

Der Kläger wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger mit Dr. Karin Osinski.

Corpus Delicti scheint das Auffinden des folgenden Artikels mit einem unwahren Text im Google-Snippet.

Über den Kläger finden wir im Internet allerhand. Z.B. im Spiegel. Googlen wir nach Wilhelm Mittrich und Lebenslauf, so gibt es an die 600 Treffen und auch Lebensläufe, die natürlich nicht stimmen brauchen, wie z.B. bei PlusPedis oder der englischen wikipedia. Eine schillernde Person der Kläger. Passt gut zu seinem Anwalt Dr. Sven Krüger.


Die Vorsitzende: Ja. Der Kläger wendet sich gegen zwei Suchanzeigen mit vorgestellt, zugeführt und den nachfolgende Äußerungen aus dem Web. Nicht verständlich ...

Klägeranwältin Osinskli: Ja. URL. Ist im Suchergebnis enthalten.

Die Vorsitzende: Weil nach der Klagschrift zwei Äußerungen erscheinen, ... Dann muss man einen weiteren Klageantrag formulieren, weil sonst die Suchmaschine an sich nicht ... Man beschreibt den Weg, wobei der Weg eingehalten werden muss. Das dürfte in der Suchanzeige vor allem ... .

Klägeranwalt Krüger: Wie ist die Meinung der Kammer?

Die Vorsitzende lacht laut: Die Suchanzeige zu untersagen, unproblematisch. Dort heißt es, hatten ein Bxxxxxx. Dafür ist die Beklagte selbst verantwortlich.

Klägeranwalt Krüger: ... .

Die Vorsitzende: Die Frage ist.

Google-Anwalt möchte was sagen.

Die Vorsitzende: Das haben Sie im Schriftsatz geschrieben.

Google-Anwalt: Es geht hier gegen die Verlinkung.

Klägeranwalt Krüger: Wir haben den großen Vorsitzenden gehabt, die Kammer hat diesen gehabt. Die Anträge, die wir gestellt haben .. Von allen Seiten.

Google-Anwalt: Wir müssen uns verteidigen können.

Die Vorsitzende: Deswegen der Hinweis. Noch mal nachfertigen. Suchanzeige würden wir untersagen. Die Beklagte sagt. ... Wie wäre es, wenn die Beklagte der Suchmaschine bereit wäre, zu löschen, auch die Links zu den Äußerungen.

Google-Anwalt: Worum geht es im Text, ... Verletzung ... Wenn wir gegen den Text-Schnipsel .... Da gibt es den OLG-Beschluss.

Die Vorsitzende: Ist überholt. Es ist eine eigene Aussage.

Google-Anwalt: Es gibt dazu keinen BGH-Beschluss.

Klägeranwalt Krüger: Wie sonst.

Google-Anwalt: Es ist obergerichtlich entschieden.

Die Vorsitzende: Wie weit? Ist ... ein Bxxxxxx. ... anders ... andere Wiedergabe.

Google-Anwalt: Der Snippet ist ein aus dem Zusammenhang gerissener Text. Kann auch ein gesamter Satz sein.

Klägeranwalt Krüger: Darauf kommt es nicht an.

Richterin Barbara Mittler: Wir haben die Autocomplete Entscheidung.

Die Vorsitzende unterbricht die Berichterstatterin: Man kann streiten. Mitteilung Betrug und auch weitere Texte in verlinkter Entscheidung. Das haben wir nicht.

Google-Anwalt: .... weit kommen. Man muss die Gesamtheit sehen.

Die Vorsitzende: Autocomplete.

Google-Anwalt: Das ist was ganz anderes. Es ist eine Zusatzfunktion. Es ist eine Text des Suchdienstes in Form einer Funktion. Wie die Bildersuche. Es ist sachlich bei der Eingabe. Es ist ein Zusatz der Suchmaschine selbst. Beeinflusst aber nicht automatisch die Suchergebnisse. Der BGH hat dazu nchts gesagt.

Klägeranwalt Krüger ungeduldig: Sie sagen Bescheid, wenn ich was sagen kann.

Die Vorsitzende: Bis jetzt haben Sie nicht Mal das Gericht überzeugt.

Es wird diskutiert.

Google-Anwalt: Der zweite Schritt war die Haftung.

Die Vorsitzende: Wo ist der Unterschied zwischen der täterschaftlichen Haftung. Nachdem jahrzehnte langen Konsens herrschte ... Bei Google ist nur weitgehendst Wiedergabe. Führt in die Steinzeit. Gerade hier. Der Nutzer der Google-Suchmaschine ...

Klägeranwalt Krüger: Diese Auswahl ist bei Google passiert. Man muss vollständig berichten. Sie berufen sich auf die Kammerentscheidung, die mir heute noch Wut ins Gesicht treibt. Es war der 9. Kammersenat ... (RS: Gemeint ist wahrscheinlich die das Urteil 27 O 848/09 - Bastian Sick vs. Google Inc. / Kanzlei Schwenn und Kollegen, welches vom 10. Senat mit 10 U 59/11 aufgehoben wurde. Keine unwahre Tatsachenbehauptung durch Snippets). Die Entscheidung ist veröffentlicht worden, die sie kennen. Wenn im Snippet eine Aussage steht, die in sich selbst verständlich ist, wie, Mittrich hatte ein Bxxxxxx. Die Frage, wie dies zu Stande kommt, spielt keine Rolle. Es gibt einen Unterschied zwischen Snippet und Text. Im Text steht z.B. Satire. Ist im Snippet nicht erkennbar. Die Suchmaschine entscheidet, welche Auszüge, die selbstständig verlinkt werden, angezeigt werden müssen.

Die Vorsitzende: Diesen Fall haben wir noch nicht entschieden.

Google-Anwalt: Die Kammer hält das nicht mal fest. Wir sehen das so, dass es keine Aussichten auf Erfolg gibt.

Die Vorsitzende: Es war der 3. Senat.

Google-Anwalt: Ihnen geht es um die Verbreiterhaftung.

Klägeranwalt Krüger: Ich bin bei Ihnen.

Google-Anwalt: Es ist eine neutrale Suchmaschine.

Die Vorsitzende: Früher hatten wir die altmodische Verbreitung über den Buchhandel. Hat selbst das Buch nicht gelesen. Wenn es Google nicht gebe, würde das nicht erscheinen.

Google-Mitarbeiterin: Google ... . Das kann eine Suchmaschine nicht. Es ist nicht denkbar, nicht möglich. Wenn es dann tatsächlich kommt, da müssen wir auf zu vieles entfernen, ohne zu fragen, ob das stimmt oder nicht. Es ist ein riesen großes Risiko. ... hochbrisant. Der Hostprovider hat auf Grund der Beziehungen zu dem Blogger andere Möglichkeiten. Die Suchmaschine ... Dann sind die Snippets weg. Haben wir oft ... . Wer hat die Beweislast?

Die Vorsitzende belehrt weise den Klägeranwalt: Das ist das Ding. Haben wir noch nicht besprochen. Die anderen Punkte würden wir bejahen. Wir würden den Anspruch noch nicht zusprechen. Der Kläger macht aufmerksam auf die Seite. Herr Mittrich ... . Das ist geschehen. Aber nicht in der notwendigen Form. Wenn das geschieht ... .

Klägeranwalt Krüger: Was ist, wenn wir ihn gar nicht erreichen können? Haftet Google dann gar nicht? Google ist zu erreichen. Dann muss auch die Beklagte haften.

Google-Mitarbeiterin: Die Suchmaschine ... Es ist ein sehr weiter Weg zur Erweiterung der Haftung.

Die Vorsitzende: Gebe diesen Punkt der Suchmaschine weiter, dass der Betroffenen hinnehmen muss? Wenn es in der Suchmaschine erscheint, ist es eine viel weitere Verbreitung.

Google-Mitarbeiterin: ... .

Die Vorsitzende: Wenn der Kläger sagt, dann muss die Suchmaschine handeln.

Google-Mitarbeiterin: Es gibt eine sehr große Zahl an Betroffenen.

Die Vorsitzende: Muss man das hinnehmen, wenn es viele Betroffene gibt?

Klägeranwalt Krüger sehr überzeugend: Es ist immer die gleiche Souce. Hat genug geredet.

Die Vorsitzende ermahnt Krüger: Sie sind noch nicht dran, Herr Doktor.

Google-Anwalt: Der Blogbetreiber ... Wir verlinken nur darauf. Bei der Urheberrechtsverletzung sagt die Generalstaatsanwaltschaft, kann nicht jedem Fall immer ausgeschlossen werden. ... Einflussnahme .... muss ... in Anspruch nehmen. Ich muss den naheliegenden Weg gehen.

Die Vorsitzende schaut traurig auf den Anwalt.

Klägeranwalt Krüger sehr klug: Sie beten hier immer die gleichen Gründe herunter. Unzählig viel Beschwerden. Eine e-Mail zu senden über den Anwalt, macht Ihnen nichts aus. Eine e-Mail an die Quelle zu schicken, es ist nicht immer der Blogger, ist ihnen zu aufwendig. Sich damit zu ... , ist ein möglich geringerer Aufwand, den sie aus Prinzip nicht treiben wollen. Sie sagen nur, wir treiben überhaupt keinen Aufwand.

Google-Mitarbeiterin: Wer muß den Blogger anschreiben? Wem muss das auferlegt werden? Dieses Verfahren muss für viele Fälle gelten. Was sollen wir machen, wenn der Blogbetreiber nicht reagiert?

Klägeranwalt Krüger klar und deutlich: Dann löschen sie.

Die Vorsitzende: Wenn keine Antwort, dann meinen wir, die Rechtsverletzung ist gegeben.

Google-Anwalt: Weshalb haben Sie den Blogbetreiber nicht angeschrieben?

Klägeranwalt Krüger: ... .

Google-Anwalt: Weshalb`

Klägeranwalt Krüger: Habe Ihre Frage verstanden. Es geht darum, dass keine Vollstreckung möglich ist. Das ist der Grund dafür. Die anderen kokettieren damit. Die sagen auch, versucht mal das zu vollstrecken. Was nutzt uns ein Urteil, welches spätestens bei Vollstreckung nach zwei Jahren nicht mehr gilt? Unternehmen, die sich in den USA verstecken, ... .Haben kleine Verletzung. Jedenfalls in Berlin hat Google vor einem Jahr eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben für einen Server, der in der Dominikanischen Republik steht. ... Wenn ich ein Haus bauen will, maile zu denen, sind Vebrecher. Wir haben eine Unterlassung in der Dominikanischen Republik. Haben sogar zugestellt. Die Deutsachen dort haben sich sogar totgelacht. Kleine Verletzung.

Google-Mitarbeiterin: Sie wissen, dass sie uns diesen Titel vorlegen können.

Klägeranwalt Krüger: Stimmt nicht.

Google-Mitarbeiterin: Es stimmt. Hinzu kommt ein gleiches Ergebnis, stimmt nicht. Uns als Google ist es sehr schwer zu entscheiden, stimmt es oder nicht. Es geht um die Meinungsfreiheit.

Klägeranwalt Krüger: Mit der UVE. Beklagte hat einen Titel vorgelegt. Sie haben nichts gemacht. Diese armen Leute werden in die Hauptsache getrieben. Es ist nicht zu fassen.

Kommentar RS:' Was ist, wenn Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger einstweilige Verfügungen erhält, weil er falsche eidesstattliche Versicherungen seiner Mandanten bei Gericht einreicht. Siehe z.B. die falsche eidesstattliche Versicherung von Dr. Nikolaus Klehr, eingereicht von seinem Anwalt Dr. Sven Krüger.

Die Vorsitzende: Das ist die Frage. Muss der Verletzte eine Titel, einen wirksamen Titel erwirken? Wir meinen, nein. Es genügt Google anzuschreiben, wenn der andere nicht reagiert. Man kann nicht sagen, Titel erwirken, weil der Gegner sich nicht daran hält. Das betrifft das Suchergebnis. ... Bei den anderen ... Vielleicht die Anträge anders stellen. Der Antrag, das Suchergebnis nicht nennen. Dann würde das Rechtsschutzinteresse bei zwei Punkten fehlen.

Klägeranwalt Krüger: ... .

Die Vorsitzende belehrt Rechtsanwalt Krüger, wie richtig zensiert werden kann: Deswegen den Antrag in einer anderen Form stellen. Unabhängig vom Suchergebnis.

Klägeranwalt Krüger: Ja. Wir hatten das Gleiche vor der Kammer. Es ging um die konkrete URL, einen Link. Das Einige, was mir hier einfallen würde, ist ... Verbreitung.

Die Vorsitzende: Wir haben darüber nachgedacht.

Klägeranwalt Krüger hat einen Einfall: ... Wenn wir es kombinieren. Suchanzeige ... Zweitens diese Verbreitung, dann die URLs geklammert, an folgende Äußerungen mitzuwirken:

Der Vorsitzende zu hoch: Habe den Antrag nicht ganz verstanden

Klägeranwalt Krüger erläutert seinen Einfall: ... kommt sonst mit Links ... kommt auf die Seite ... .

Google-Anwalt: Sie wollen sogar verbieten, ohne Suchergebnis? Sehe nicht die Verbreiterhaftung.

Klägeranwalt Krüger: Darauf antworte ich nicht.

Die Vorsitzende: Weil sie diese Äußerung zeigen.

Google-Anwalt: Man kommt auf eine andere Seite. Referenz.

Klägeranwalt Krüger: Einen Rechtsbegriff der Referenz gibt es nicht. Wir haben die Störerhaftung, schleimt sich ein. Aber Referenzen als Kategorie, gibt es nicht.

Google-Anwalt: Was verbreitet wird, ist die URL. Die URL ist keine Rechtsverletzung. Es gibt alle möglichen Referenzen, auch andere.

Klägeranwalt Krüger: Dafür gibt es die Prüfpflicht. BGH sagt, dass jeder, der einen adäquaten Beitrag leistet, ist, wenn die Rechtsverletzung bekannt wird, Störer.

Google-Anwalt: ... .

Klägeranwalt Krüger: Wenn es nicht geht, kann ich nicht auf den Beitrag ... .

Die Vorsitzende: Sie sind also nicht bereit, ... . Wenn .... würden sie auch nicht haften wollen.

Google-Mitarbeiterin: ... Bestimmte Wörter sind in den Snippets enthalten. Es ist nicht möglich umzusetzen, dass dieses Wort nicht angezeugt wird.

Die Vorsitzende: Wortfilter. „Mittrich Bxxxxxx“ gibt es nicht.

Google-Mitarbeiterin: Es gibt so viele Anfragen.

Richterin Mittler: Ergebnis für jede Suchanfrage.

Die Vorsitzende unterbricht: Bei Eingabe des Namens des Klägers.

Google-Mitarbeiterin: Können sie im Tenor angeben. Das heißt nicht, dass wir das können. Vollstreckungsgefahr. Unabhängig davon, was auf der Drittseite passiert inhaltlich im Internet, verändern sei permanent. Wenn wir raussuchen, ist es weg,

Klägeranwalt Krüger: Es geht wenn Sie postulieren ..., dass Google nicht in der Lage ist, den Textsnipplet zu löschen.

Google-Mitarbeiterin: Muss rücksprechen.

Klägeranwalt Krüger: Sagt man einen Satz konkret, dann müssen Sie rücksprechen.

Die Vorsitzende: Muss abmahnen .... Müssen nochmals. Bei dem 1. Antrag zu Deutsch: Bei Eingabe des Klägernamens in der Suchmaschine der Beklagten das folgende Suchergebnis zu verbreiten. ... ... .

Klägeranwalt Krüger: ... ..

Die Vorsitzende: Weil gelöscht wird, wovon der Kläger gar nicht betroffen ist.

Klägeranwalt Krüger: Wer sollte sonst betroffen sein?

Die Vorsitzende: Doch nur hinsichtlich des Klägers

Klägeranwalt Krüger: Wenn er nicht löscht. Dann kann er weiter verbreiten bis Sankt-Nimmerleinstag.

Richterin Mittler: Man muss sich Gedanken machen, wie viel man berichten darf. Dann müssen wir uns Gedanken machen bei der Abwägung und Bewertung. Wenn der Hostprovider .... dann Be...

Klägeranwalt Krüger: ... Das Problem, was Sie angreifen, dass mehr gelöscht wird als notwendig ist. Dieses Ping Pong Spiel. Blogger schreibt zehn Sätze. Ein Satz gefällt nicht. Blogger äußert sich nicht, dann soll nicht gelöscht werden? Muss ich verklagen?

Die Vorsitzende: Der Hostprovider kann im Blog den Eintrag löschen. Das kann der Beklagte hier nicht.

Klägeranwalt Krüger: Wenn der Äußernde nichts tut, dann muss mehr gemacht werden, als ... ..

Die Vorsitzende: Muss sich dieser keine Gedanken machen. Bin am Mittwoch in der anderen ... . Wenn wir untersagen werden, nur dann müssen wir davon ausgehen, dass wir Zulassung verlieren. Das ist das Problem der Abmahnungen. Müssen Sie erkennen. Es ist abwägig.

Klägeranwalt Krüger: A, aber, was jemand ... .

Die Vorsitzende: Das kann er mit in die Abwägung einbringen. Müssen wir berücksichtigen. Schlage vor, wir sollten uns noch mal treffen, Nur, wenn sie es wollen. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist den Kläger darauf hin, dass der Kläger nicht hinreichend WordPress oder automatic abgemahnt hat, da die konkrete URL nicht genannt wurde.

Richterin Mittler: Dass die Berichterstattung auf Deutsch angegeriffen wurde. Muss der Hoster vielleicht übersetzen.

Die Vorsitzende: Soweit die Klägerseite in der heutigen Verhandlung den Gegenstand der Klage zwei ... muss durch die entsprechende Antragsfassung deutlich werden. Antrag zur Suchmaske ... man bejaht. Ist aber nicht der Wahrheit letzter Schluss. Hinsichtlich der angegebenen Suchergebnisse könnte in Betracht kommen, dass der Beklagten zu untersagen ist, dass im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Eingabe des Namens des Klägers in der Suchmaske, das folgende Suchergebnis: „Mittrich kam aus Hamburg, hatte dort ein Bxxxxxx und xyxxx xxxx xxxx mit. Ob xxxxx oder xxxxx, ...“ zu verbreiten.

Google-Anwalt: Die Beklagte hat verschiedene Dienste.

Die Vorsitzende: Die Beklagte macht deutlich, dass sich das auf die Suchmaschine google.de bezieht. ... . Sie wollen noch vortragen zu den Konsequenzen. Mit den Parteien wird noch erörtert, ob der Kläger nach der Abmahnung nicht ein Titel gegen WordPress bzw. automatic erwarten muss.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Klägervertreter werden bis – vor oder nach Weihnachten? Bis zum 10.01.2014 vortragen.
2. Die Beklagtenseite kann sodann erwidern bis zum ...

Google-Mitarbeiterin: Müssen abstimmen.

Die Vorsitzende: bis zum 10.02.2014.

2. Prozessleitende Maßnahmen erfolgen sodann vom Amtswegen.

Die Anwälte und Anwältinnen verabschieden sich mit Handschlag voneinander.

07.11.2014, Verkündung: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen bei Eingabe des Namens des Klägers in die Suchmaske der Beklagten verschiedene Passagen zu verbreiten. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt jede Partei die Hälfte. Das Urteil ist zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- Euro und zu Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar; Streitwert € 50.000,-

Google ging in Berufung, Az. 7 U 125/14.

Am 08.05.2018 fand die Verhandlung statt.

10.07.2018, Verkündung durch VorsRi Andreas Buske: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des Beklagten wird das LG-Urteil 324 O 660/12 v. 07.11.2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Kommentar und Hinweis RS

Wir möchten betonen, dass der Google-Snippet „Mittrich kam aus Hamburg, hatte dort ein Bxxxxxx und xxxx xxxx xxxxx mit. Ob xxxx oder xxxxx, ...“ Unsinn ist. Herr Mittrich hatte kein Bxxxxxx und machte keine Geschäfte mit xxxxx. Ob der Kläger aus Hamburg kommt, wissen wir nicht. Auch das braucht nicht zu stimmen.

Es ist bekannt, dass das Geschäftsmodell von Google auf täglich millionenfachen Rechtsverletzungen beruht. Google unterscheidet sich damit signifikant von Monsanto. Siemens, der Deutschen Bank, den Mafiosi-Clans und vielen anderen Unternehmen, Staaten und Geschäften. Deren Rechtsverletzungen erreichen kaum täglich die Millionenhöhe. Das was Google macht, kann man vergleichen mit der Tätigkeit der Kapitalisten im ersten Jahrhundert der maß- und grenzlosen Entwicklung des wilden Kapitalismus, auch als Manchester-Kapitalismus bekannt.

Dagegen gab es viel Widerstand, Revolutionen und den Sieg der Bolschewiken in der Oktoberrevolution in Russland, verbunden mit dem Aufbau eines neuen Staates. Dass diese Form des Widerstandes ein historischer Fehler war, der mit Millionen von Toten, Leid und Elend einherging, ist wohl unbestritten

Wir sind davon überzeugt, dass der von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zusammen mit der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer gewählte Weg die täglich millionenfachen Rechtsverletzungen von Google zu bekämpfen in der heutigen Zeit kein minder schwerer Fehler ist, als die Durchsetzung des Stalinismus im Ergebnis der Auseinandersetzung mit dem brutalem Kapitalismus Ende 1800, Anfang 1900.

______________

11:00

Thomas Klaue vs. Marseille Kliniken AG 324 O 421/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke.

Auf den Stuhl der Beklagtenseite setzte sich Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger hin, allerdings ernst nach Aufforderung. Den Namen der Anwältin von Thomas Klaue, den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten, haben wir nicht verstanden.

Corpus Delicti

Wir können uns diesen denken, wenn in der Presseerklärung der Beklagten steht: Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Vorstände (Herzberg und Klaue) hoffnungslos mit den Aufgaben überfordert waren.

Aus der heutigen Verhandlung entnahmen wir, dass dem Kläger vorgeworfen wird, er habe Interna an die Presse weiter gegeben. Diese Behauptung möchte der Kläger untersagen.

Nun wissen wir, dass die Marseille-Kliniklen AG bzw. deren Unternehmen sehr gute Karten bei der Vorsitzenden Simone Käfer haben, wenn es um Verbote geht. Der Beklagtenanwalt kann stolz darauf sein, was er alles bei Käfer erreicht hat, obwohl auch mal jämmerlich für Ulrich Marseille verloren.

Notizen der Pseudoöffentlichkleit


Die Vorsitzende: Wir haben eine Klage und eine Widerklage. Der Kläger ist ehemaliger Vorstand der Beklagten. Kündigung, Wirksamkeit wird bestritten. .... Informationen sind weiter gegeben worden. Hintergrundinformationen sind weiter verbreitet worden. Maulwurf. Die Beklagte hat sich verteidigt und eine Unterlassungsverpflichtung abgegeben mit der Bedingung, dass die Wiederholungsgefahr entfällt. Die Äußerung wäre außerdem wahr. Der Kläger sagt, die Äußerungen sind unwahr. Er ist nicht angehört worden. Außerdem gibt es eine Widerklage. Die Beklagte hat ihre Pressemitteilung veröffentlicht. Beauftragte Detektive. Kläger hatte sie beauftragt. Daraufhin hat die Journalistin den Kläger angerufen. Der Kläger sagt, das sei unwahr, nur außerhalb der Geschäftszeit.

Beklagtenanwalt Krüger: Wirtschaftswoche

Die Vorsitzende: Zur Klage. Wir meinen die Wiederholungsgefahr ist nicht entfallen. Diese entfällt nur dann, wenn die UVE ernstlich gemeint ist. Wir haben Bedenken, dass die UVE ernsthaft gemeint ist. ... erschwert ... . Wir haben hier die Besonderheit, die UVE erkennt nicht alle Passagen an. Frage, ob das nicht auch Ordnungsgeld begründen würde. Vielleicht in anderer Form. Ist aber kein Selbstgänger. Gegenstrand der Klage ist, dass vertrauliche Informationen weiter gegeben wurden an die Wirtschaftswoche. Das ist der Vorwurf ... . Der Kläger sagt, er habe mit der Journalistin gesprochen, alle Informationen waren öffentlich zugänglich. So dass man Zweifel an der Ernsthaftigkeit der UVE hat, Da haben wir zu wenig für den Verdacht. Würden auch den Beweis nicht antreten. Wow.-Journalistin ist eine bloße Behauptung. Middelhoff ist noch genannt. Ist ... hat W. erklärt, dass die Aussage auf der Mitteilung des Klägers beruht. Wow. und der Kläger sagen, es gab jenes Gespräch. Das alleine sagt nichts. Wir werden diesmal der Klage stattgeben.. ... Formalien ...

Die Vorsitzende: Bei der Widerklage wird .... , weil der Kläger sagt, die Pressemitteilung wäre falsch. Der Kläger muss Beweis.... Kläger hat reagiert auf die Pressemitteilung der Beklagten. Es gibt das Kölner OLG-Urteil. Beweisumkehr. Köln hat bejaht. Der Erste muss beweisen. Wir überlegen auch, ob Berichtserstattungsinteresse besteht. Würden bejahen. Die Beklagte stellt öffentlich eine Behauptung auch in der Klage mit ... Geht nicht darüber hinaus. Sagt nicht hat mal, dass der Beklagte lügt. BGH ... die Möglichkeit gegenüber zu stellen. Soweit er sie wiederholt. So neigen wir zum ja, soweit Wahrnehmung berechtigter Interessen.

Beklagtenanwalt Krüger: ... .

Die Vorsitzende: Habe den Sachverhalt verstanden.

Klägeranwältin: Wird auf Anfrage der Wirtschaftswoche Bezug genommen. .... Ansonsten Beweislast .. Würden gerne zum Sachverhalt selber vortragen. Rechtlich wird sich das am Tatsächlichen entscheiden. ... ohne UVE. ... . Schutzbehauptung. Inventjournalistin unterhält sich, gespickt mit unternehmensinternen Berichten. Wenn man auch gleich, was ich nicht tue, ... . Wesentliches Urteil beruht auf den öffentlichen Geschäftsbericht. ... Sa dass wir das im Rahmen der Beweislast ... die genannten Zeugen hören müssen. Kläger sowie Frau Wow. Ob das in Form der nicht abgestimmten Formalien ... Kurz. Habe wenig Hoffnung, Sie zu überzeugen. Der Kläger traf sich mit Frau Bergermann. Hatte partiellen Einblick. Middelhoff, Das wirft Fragen auf. Genügender Anlass, diese Leute in diesem Prozess zu befragen. Mein Schwerpunkt ist der Unterlassungsprozess ohne Wenn und Aber. Wie Sie verstehen, wo die Grenzen sind, diese Formalien will ich aber weiter sehen. ... Ist was ganz anderes. Wenn ich sage, ich unterlasse, aber nur wenn .... Berühmungsanspruch .... der Kern ist gleich. Ordnungsmittel. Wenn man das als kerngleich nimmt, würde ich ohne Honorar bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Die Vorsitzende lacht: Ja. Interne Informationen,. Wow. In der Berühmungszusage nicht gleich. Dann Geschäftsunterlagen. ... nicht von Geschäftsunterlagen. Frau Bergermann wieder von Unterlagen, wovon bei uns nichts steht Das Herr Raue mit Frau Bergermann über einen Überwachungsauftrag gesprochen haben, ist unstreitig. Das ist schlicht und einfach wahr.

Beklagtenanwalt Krüger quatscht und quatscht ohne Ende.

Beklagtenanwalt Krüger: Das was Sie Frau Käfer bringen, .... ist. ... machen Sie auch nicht mit. Haben mich auch nicht überzeugt.

Die Vorsitzende lacht:

Beklagtenanwalt Krüger: Wenn Sie sagen, das darf man auch nicht sagen, dann die Äußerungen „b“, die nicht kerngleich mit „a“ sind, verboten werden. Kann nicht sein, wenn jemand „a“ sagen, nicht aber „b“. Dann Verbotsurteil zu „b“.

Die Vorsitzende: Wenn in der Tat nicht kerngleich. Es heißt unternehmensinterne Vorgänge ... nicht Geschäftszahlen.

Klägeranwältin: ... .

Beklagtenanwalt Krüger: Ich höre gleich auf. ... Bergermann ....

Diskutieren: Der Begriff Unterlagen kommt nicht vor ... komplett ... Linie.

Die Vorsitzende wackelt mit dem Kopf: Natürlich kann ich Sie nicht überzeugen.

Klägeranwältin: Habe das Vergnügen ... Habe mich amüsiert. Schön formuliert, Wirtschafts.. mit Dobedeit. Wir haben das aus DIE WELT .... Wirtschaftswoche. Haben „Interna“.

Beklagtenanwalt Krüger unterbricht: Ist dogmatisch unwichtig. Marseille stückchenweise ... wie ... genug, ist umfassen unterlassen. Wir haben eine neue Äußerung. Sitzen hier. Ast 5. Klopft mit den Fingern auf den Tisch. Muss sich nicht verpflichten auch nicht kerngleiche Äußerungen zu unterlassen.

Die Vorsitzende: UVE .... wird nicht erklärt, wird nicht weiter verbreitet. Haben Ordnungsmittelantrag, Charlene schwanger. BB dick. Haben untersagt. War eine andere Aussage.

Die Vorsitzende lacht: Es ist kein Selbstläufer, Herr Krüger. Wir würden bejahen.

Beklagtenanwalt Krüger unterbricht: Bitte um Schriftsatzfrist.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass die Wiederholungsgefahr nicht entfallen sein dürfte. Die Widerklage dürfte unbegründet sein, das das Gericht davon ausgeht, dass die Beklagte als erste ... . Die Beklagte dürfte die Darlegungs- und Beweislast tragen. Darüber hinaus dürfte der Kläger in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt haben.

Beklagtenanwalt Krüger: Wenn das unwahr ist. Wie kann er dann in Wahrnehmung berechtigter Interessen geäußert haben? Nur, weil ich beweisen muss. Man kann nicht Unwahres verbreiten. § 193. Wenn in der Würdigung .. Wenn er wahr geäußert hat. Es ist eine Beweisfrage.

Die Vorsitzende überlegt, spielt mit den Fingern.

Beklagtenanwalt Krüger: Kann nicht Unwahres behaupten, wenn ... Doch nicht der, der es selbst getan hat. Er braucht doch gar nicht zu recherchieren. Weil sein Verhalten im neuen Unternehmen vorgehalten wird.

Die Vorsitzende: Gegenschlag.

Beklagtenanwalt Krüger: Die Gegenschlagsproblematik ist eine andere. Wenn wahr ... kann zum Gegenschlag führen.

Die Vorsitzende überlegt: Hm. Vielleicht Beweislastumkehr.

Beklagtenanwalt Krüger: Das kann sein.

Die Vorsitzende: O.k. Muss nachdenken.

Beklagtenanwalt Krüger: Danke.

Die Vorsitzende lacht: Sie (Kläger) müssen erklären, ob Sie der Parteivernehmung zustimmen oder nicht.

Klägeranwältin: Kann ich das schriftlich erklären?

Die Vorsitzende: Ziffer 1 muss geklammert werden. Auch die Wirtschaftswoche bis mit weitere solche Informationsquellen. Haben wir nicht erlassen ... große Wahrscheinlichkeit, dann .... und übersendete Betriebsunterlagen mit Einsicht.

Zweitens. Dann hat Herr Krüger rausgenommen. ... investigative Journalistin, ebenfalls.

Die Vorsitzende lacht: Gehen ins schriftliche Verfahren

Beschlossen und verkündet:

1. Im Einvernehmen mit den Parteivertretern wird das schriftliche Verfahren abgeordnet, in dem die Beklagtenseite bis zum 07.01.14 vortragen kann. Die Klägerseite kann bis zum 31.01.14 erwidern. Dieser Termin bedeutet Schluss der mündlichen Verhandlung.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.02.2014, 9:55, Saal B335

Beklagtenanwalt Krüger: Vielen Dank.

25.04.2014: Wiedereröffnung der Verhandlung. Notizen der Pseudoöffentlichkeit.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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