06.04.2018 - Juristen in Robe und ein Professor med. sind einfach schlau

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Wieder Mal nutzen die Juristen in Robe und ein Prof. med. ihren Wissensvorsprung gegen eine unbedarfte Bürgerin

Inhaltsverzeichnis


Mediation Erklärvideo


Was man über Mediation wissen sollte: Äußere Erfolgsbedingungen einer Mediation
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

06.04.2018


Zu früh operiert? | FAKT | Das Erste

Was war diese Woche los?

Es war ein typischer Hamburger Zensurfreitag. Hauptakteure waren die Kanzleien des Prof. Prinz und des Burda-Verlages. Auch die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz war heute in Hamburg tätig.

Routine sozusagen, bis auf einen Prozess, welcher viele Merkwürdigkeiten hatte. Es ging um eine Auseinandersetzung zwischen einem Arzt und der Ehefrau eines bei dem klagenden Arzt drei Wochen nach der Operation verstorbenen Krebspatienten.

12:00

Jakob Izbicki vs. Edith Tinagli 324 O 81/17

Corpus Delicti

Gestritten wurde heute um die Wirksamkeit eine Mediations-Vergleiches vom 17.12.2017, welche von der Beklagten angezweifelt wurde.

Zum In halt der Auseinandersetzungen finden wir im Internet finden Spiegel-Artikel (2015) und eine MDR-Sendung FAKT (2107):

„Das Geschäft mit dem Tod“ – Spiegel 21.05.2015:

Alles versuchen, alles wagen, auf ein Wunder setzen - die Neigung ist auch unter Patienten nicht selten. Und deshalb streitet sich in Hamburg Jakob Izbicki, Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Universitätsklinikum Eppendorf, nun mit Edith Tinagli um rund 40 000 Euro.
Deren Ehemann Tito hatte Krebs in einem fortgeschrittenen Stadium, wurde bereits mit einer Chemotherapie behandelt, als ihm ein italienischer Landsmann empfahl, sich in Izbickis Hände zu begeben. Der 73-Jährige fühlte sich zur Eile gedrängt: Es müsse schnell gehen und werde etwas kosten. Tinagli zahlte 5000 Euro auf ein Konto von Izbicki, wurde vier Tage später operiert. Es war ein umfassender Eingriff: Neben der Bauchspeicheldrüse wurden der Magen, die Milz und die rechte Niere entfernt. Tinagli starb 17 Tage nach dem Eingriff.

FAKT | 12.12.2017 Unnötige Operation für Krebspatienten?

"Sofort operieren und leben - oder nichts tun und sterben ..." Wer sich vor diese Wahl gestellt fühlt, ist in einem Dilemma. Der an Krebs erkrankte Tito Tinagli entschied sich für die Operation - sie brachte ihm den Tod.
Edith Tinagli mit ihrem Sohn auf dem Weg zum Grab Ihres Mannes. Sieben Jahre ist es bereits her, dass ihr Mann starb – wenige Monate, nachdem er die Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs erhalten hatte. Der italienisch-stämmige Tito Tinagli hatte die laufende Standardtherapie seiner Krebserkrankung abgebrochen und sich kurzfristig für eine Operation entschieden. "Ihm wurde vor der Operation Heilung in Aussicht gestellt. Letztendlich hat sie ihm den Tod gebracht", lautet der Vorwurf von Fabio Tinagli, dem Sohn des Verstorbenen.
Diese Frage ob es bei der Operation überhaupt um Heilung ging – und ob dies dem Patienten so gesagt wurde oder nicht, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Weil die Witwe auch in einem Interview sagte, ihrem Mann sei Heilung versprochen worden, hat sie der Chirurg, der Tito Tinagli operiert hat, Anfang dieses Jahres in einem weiteren Verfahren verklagt: Unter anderem soll sie eine Geldentschädigung von 30.000 Euro bezahlen.

Es gab eine Mediationsverfahren Ende 2017, danach heute die erste Verhandlung bei der Zensurkammer Hamburg.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Henrike Stallmann
Richter: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Rechtsanwälte Prinz Lüssmann Perten PartG mbH; Rechtsanwalt Dr. Volker Perten

Prof. Dr. Matthias Prinz und seine Kanzlei vertritt Königshäuser und Monarchen mit pauschalen Vollmachten. Das Geschäft scheint nicht mehr so richtig zu laufen. Immer häufiger werden umstrittene Kläger aus der bürgerlichen Mitte vertreten. Dr. Volker Perten studierte Jura in Rostock, qualifizierte sich weiter im Westen Deutschlands bis er bei Prinz 2010 landete. Wir erlebten ihn heute als enthemmten Rechtsanwalt mit wenig Empathie gegenüber Betroffenen.

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Uwe Brocks

Dieser Rechtsanwalt fiel uns auf, weil er offen in der Gerichtsverhandlung gegen seine Mandantin argumentierte, sie de facto demütigte. Das haben wir in den 15 Jahre Gerichtsbeobachtung das erste Mal in einer solchen krassen Form erlebt.

Ärzte Zeitung online, 16.05.2017

In 90 Prozent aller Fälle einigt man sich außergerichtlich.

Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, unterstrich bei der Feierstunde in Berlin die Bedeutung der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen für die Patienten. "Jeder Patient kann die Erfahrung, die er gemacht hat, nicht wirklich bewerten", so Brocks, der auch Vorstandsmitglied des Vereins Medizinrechtsanwälte sowie Mitglied des Vereins Patienten-Initiative ist.
Er befinde sich in einem Informations- und Vertrauensdilemma, schließlich brauche er, um seine Lage und seinen vermuteten Fehler einschätzen zu können, erneut ärztliche Hilfe. Ein Zivilprozess sei nachteilig für die Patienten, schließlich sei ein solches Verfahren langwierig und teuer. Zumal, wenn der Patient keine Rechtschutzversicherung hat. Ein Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuholen sei zwar ein möglicher Weg für Patienten. Die Erfahrung habe aber gezeigt, so Brocks, dass Ärzte die MDK-Gutachten fast immer anzweifeln.
Nicht zuletzt komme eine strafrechtliche Verurteilung von Ärzten aufgrund eines Behandlungsfehlers so gut wie nie vor. Brocks: "Ich empfehle den Patienten daher in fast allen Fällen den Gang zu einer Schlichtungsstelle".

Gutachten wie aus 1001 Nacht - "Mehr Scharlatanerie als Wissenschaft" Spiegel 24.09.2007

Die Expertisen tragen zwar formal das Gütesiegel des Orient-Instituts. Verfasst wurden sie jedoch nicht von Steinbach oder einem seiner Experten, sondern von Uwe Brocks, einem Hamburger Anwalt mit dem Fachgebiet Medizinrecht.
Seit Anfang der neunziger Jahre firmierte Brocks als "freier Mitarbeiter" am DOI und war "berechtigt", in dessen Namen "gutachterliche Stellungnahmen abzugeben", wie es in einem Schreiben von Direktor Steinbach an das Verwaltungsgericht Freiburg heißt. Rund 3000 Gutachten hat der Anwalt nach Steinbachs Auskunft über die Jahre verfasst - und dies, obwohl Brocks über "keine einschlägige wissenschaftliche Ausbildung" verfüge, wie der Flüchtlingshilfeverein Pro Asyl kritisiert. Seine Dossiers seien von "extrem mangelhafter Qualität".

Notizen zu den Sachen 324 O 81/17

06.04.2018 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 05.04.2018. Es geht um die Änderung des Aktivrumbrums. Die Kanzlei heißt jetzt Rechtsanwälte Prinz Lüssmann Perten PartG mbH. Es geht heute nicht um den originalen Streit. Es gab eine Mediation mit einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Das wird von der Beklagten angefochten. Es stellt sich die Frage, ob die Anfechtung wirksam ist. In dieser Frage hat die Rechtsprechung, von der wir ausgehen, hohe Hürden eingebaut. Das sind zunächst die fristen, die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen. Wir können Unverzüglichkeit nicht erkennen. Am 07.01.2018 haben Sie an Ihren Rechtsanwalt geschrieben, dass Sie sich bei der Mediation überrumpelt fühlten. Erst am 25.01.2018 erklärten Sie die Anfechtung, d.h. zwei Wochen später.

Edith Tinagli: habe das später vom Anwalt bekommen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben am 07. Januar Ihrem Anwalt geschrieben, dass Sie den Vergleich nicht anerkenne. Er hat erst am 25. Januar reagiert.

Edith Tinagli: Ich kann nichts dafür

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie schreiben, der Vergleich erfolgte unter Druck, Sie wurden überrumpelt, Sie sagen wurden widerrechtlich zu Handlungen gezwungen, es gab Drohungen. Sie haben sich geirrt, nicht über den Inhalt.

Kommentar RS: Es würde mich nicht wundern, wenn die Mediatorin Richterin Ute Mithoff gewesen war, welche wir als Mediatorin recht negativ erlebt haben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben einen Fall, der nicht ungewöhnlich ist. Man gibt eine Erklärung ab, betreut es dann. Das geht nicht.

Edith Tinagli: Ich erhielt einen Zettel, sollte unterschreiben. Ich hätten Unwahres behauptet. War aber wahr. Das Ganze hatte nichts mit einer Mediation zu tun. Ich wollte erklären, wie es zum Tod meines Mannes kam. Wurde von den Richterinne ständig unterbrochen. Sie haben mich irritiert. Mir ging es sehr schlecht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben eine Taxi genommen.

Edith Tinagli: Ich war am Ende der Mediation gar nicht dabei als zur Sache 324 O 81/17 seitens der Richterinnen verhandelt und der der Vergleich in meiner Abwesenheit geschlossen wurde.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie mussten nicht dabei sein. Sie waren vom Anwalt vertreten

Edith Tinagli: Man hatte mich zur Unterschrift der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gezwungen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Können wir nicht erkennen.

Edith Tinagli: Fühlt mich gedrängt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Drängen reicht zur Anfechtung nicht aus. Das Drängen müsste Folter sein.

Edith Tinagli: Es gab Bemerkungen seitens der Richterinnen gegen mich. So geht eine Mediation n nicht. Die Unterlassungserklärung war schon vorbereitet. Es war ein falsches Aufklärungsgespräch seitens der Richterinne und meines Anwalts. Von Izbicki fühle ich mich bedroht, dass er weiter klagen würde. Schlimmer kann ein Arzt nicht handeln. … Hatte keine Behandlungsunterlagen mitgebracht. Ein italienischer Arzt meinte, die Unterlagen könnte er im Umschlag uns zusenden. Mein Mann hatte eine Operation an der Bauchspeicheldrüse, wurde entfernt. Es gab aber keine Metastasen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist nicht unser Streit. Wir verhandeln, was ist in der Mediation geschehen, kann man den vergleich anfechten.

Edith Tinagli: Was habe ich von der Mediation?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vergleich heißt nicht gewinnen.

Edith Tinagli: Auf was hat Herr Izbicki verzichtet?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auf Geldentschädigung.

Kommentar RS: Hier sagt die Vorsitzende Richterin Simone Käfer die Unwahrheit. Sie weiß, wie hoch die Hürde für eine Geldentschädigung ist. Es müssen Anhaltspunkte für die Falschbehauptung fehlen, Die Falschbehauptungen müssten ohne Einholung der Gegenmeinung erfolgen. Nun wird ja schon seit 2010 prozessiert. Die Meinungen beider Seiten sind ausreichen den Seiten bekannt. Eine Geldentschädigung kommt da in der Regel nicht in Frage. Die Gegner werde anders zur Kasse gebeten: Mit Äußerungsklagen, hohen Streitwerten, Missbrauch des juristischen Wissensvorsprung, durch geschicktes, schlaues Lügen.

Edith Tinagli: Was ich unterschrieben habe, werde ich nicht wieder sagen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dürfen Sie auch nicht.

Edith Tinagli: Weshalb sind diese Punkte nicht besprochen worden in der Mediation?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ich war nicht dabei.

Edith Tinagli: Natürlich ist mein Mann überredet worden, er wollte die Operation nicht. Dann war er drei Wochen später tot. Er überzeugte mich, ohne zu überlegen, sofort zuzustimmen. Hat nicht nur meinem Mann, sondern auch anderen geschadet. Wurde geschrieben im SPIEGEL (2015) und gesendet vom MDR in FAKT (2017). Was nach sieben Jahren in dieser billigen Mediation geschehen ist, … . ... .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Noch Mal. Sie dürfen diese Äußerungen nicht wiederholen.

Edith Tinagli: Wenn das aber wahr ist?

Klägeranwalt Dr. Volker Perten: In der Mediation habe ich ihr gesagt, dass wenn Sie das was sie unterschrieben hat, wieder verbreitet, dann treffen wir uns wieder hier.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks: … .

Edith Tinagli: Sie haben nur gesagt, unterschreiben Sie, warum lügen Sie?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist hoffnungslos. Wir werden Ihren Antrag auf Feststellung der Unwrksamkeit des Vergleichs zurückweisen.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks: Mehr Kosten bezahlt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ich habe eine klare Frage gestellt.

Edith Tinagli: Mehr zahlen möchte ich nicht. Was ich hier erlebe, hat nichts mit einem Rechtsstaat zu tun.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks: Was gibt es außer dem Urteil?

Edith Tinagli: Wie soll ich den Fall vergessen, wie soll ich damit leben? Das muss vor Gericht geklärt werden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das hat miteinander nichts zu tun. Wir werden entscheiden. Die Anfechtung ist nicht wirksam. Bei Rücknahme des Antrages sparen Sie Gerichtskosten.

Edith Tinagli: Das Urteil könnte auch positiv ausfallen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Nein. Kann mich nur wiederholen.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks erklärt es seiner Mandantin: D.h. der Vergleich ist wirksam. Der Vergleich ist, ob zu Recht, eine Tatsache, wie das Wetter.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann Ihnen sagen wie das ist. Im mediationsverfahren wurde ein Streitwert von 45.000,- € vereinbart. Mach an Gerichtskosten 1.3.30,- €. Wenn Sie den Vergleich anerkennen, dann sind es nur 500,-€ Gerichtskosten. Die Gerichtskosten haben Sie noch gar nicht gezahlt.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks erklärt: Im Vergleich steht Kostenaufhebung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ob ein vergleich mit Kostenaufhebung auch für dieses Verfahren gilt, ist offen. Sie könne auch sagen, möchte ein Urteil haben. Sie können uin Berufung gehen.

Edith Tinagli: Wenn ich Geld hätte, würde ich in Berufung gehen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit Anerkennung des im mediationsverfahren getroffenen Vergleiches ist der Rechtsstreut wirksam mit dem Mediationsverfahren abgeschlossen.

Edith Tinagli: Arzthaftungsprozess.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben sich im Vergleich verpflicvhtet, die Berufung beim OLG zurückzunehmen.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks: Sie müssen diesen vergleich erledigen.

Edith Tinagli: Der Artikel im Spiegel.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Spielt für uns keine Rolle

Edith Tinagli: Die Arzthaftungssache?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben sich in der Mediation geeinigt.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks: Sie (Käfer) könnten helfen.

Edith Tinagli: Ich weiß, um was es geht. Hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal. Edith Tinagli nach Wiedereintritt: Was soll ich jetzt noch sagen? Möchte die Sache hier abschließen, möchte keinen Cent zahlen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie sparen, müssen aber zahlen. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Edith Tinagli: Nahmen wir an, ich würde im Lotte eine Million gewinnen, dann würde ich zum OLG gehen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben in der Sache keine Chancen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Die Beklagte erklärt, habe kein Geld, dieses verfahren fortzuführen und möchte es beenden.

Kommentar RS: Würde mich nicht wundern, wenn dieser Satz im schriftlich angefertigtem Protokoll fehlen würde.

Klägeranwalt Dr. Volker Perten: … .

Edith Tinagli: Das ist fakt, wenn ich Geld hätte, würde ich das Verfahren weiter führen.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks: Machen Sie anders, Frau Vorsitzende. Diktieren Sie klar, dass sie nur ohne Begründung das Verfahren beenden möchte.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Die Kammer weist noch einmal expliziert darauf hin, dass die Anfechtung der Beklagten der Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie des geschlossenen Vergleichs nicht durchgreift. Die Kammer ist ebenfalls der Ansicht, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg bietet. Hier handelt es sich ausnahmsweise um einen klaren Fall.

Edith Tinagli: Habe nicht alles verstanden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vorgespielt und genehmigt.

Edith Tinagli: Herr Izbicki hat auch MDR-FAKT verklagt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Im Vergleich wurde gesagt, Sie werden wegen der FAKT-Sendung nicht verklagt. Wiederholen Sie aber nicht die Behauptungen.

Beklagtenanwalt Uwe Brocks: Das MDR-FAKT-Verfahren geht Sie zu Ihrem Glück nichts mehr an.

Edith Tinagli: Mein Mann war streng gläubig. Ich hoffe, er hat alles mitgehört.

Kommentar RS

Ein bezeichnender Prozess. Alles unter dem Mäntelchen der Persönlichkeitsrechte Betroffener.

Die Beklagte wurde offensichtlich von den Richtern der Pressekammer, den Richterinnen der Mediation, dem Klägeranwalt Dr. Volker Perten, dem eigenen Rechtsanwalt Uwe Brocks und dem und dem Professor Dr. med. Prof. h.c. Jakob R. Izbicki zutiefst gedemütigt, in die juristischen Fallen gelockt.

Durch die schlau erreichte Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung im Mediationsverfahren wurde dem Spiegel und dem MdR die Möglichkeit genommen, über etwas möglicherweise Wahres zu berichten.

Durch das Verklagen von Frau Edith Tinagli wurde den Medien die Möglichkeit genommen, diese als Zeugin in ihren eigenen Verfahren zu benennen. Die Medien wurden damit in eine formal aussichtslose Situation getrieben und musste offenbar einem Vergleich zustimmen.

Ein Lehrstück darüber, wie die Justizmafia in Deutschland im Äußerungsrecht funktioniert zu Gunsten fragwürdiger Geschäftsleute.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Brocks]

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