06.01.2015 - Fall Prof. Dr. Peter Porsch wird beim OLG erneut verhandelt

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Rechsanwalt Dr. Sven Krüger wendet und dreht sich, wie er nur kann. Die OLG-Richter wollen, können ihm beim besten Willen offenbar nicht helfen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

OLG Hamburg

06. Januar 2015


Prof. Dr. peter Portsch ist ein echter Politiker. Mit der Wahrheit kann man spielen.

Was war heute los?

06.01.2015



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Es gab drei Verhandlungen.

Alle drei Verhandlungen offenbarten die Grenzen der Justiz, wenn hemmungslos gelogen wird.

Es offenbarten sich auch die Richter des Zenursenats beim Oberlandesgericht Hamburg und die Anwälte, nicht nur die der Kläger und die Rwchtsanwälte Dr. Sven Krüger von der Hamburger Kanzlei "Schwenn & Krüger" und Till Dunckel. von der Hamburger Kanzlei "Nesselhauf Rechtsanwälte".

In zwei Verfahren 7 U 67/08 und 7 U 89/08 klagte Prof. Dr. Peter Porsch, der seit 2004 erfolgrecih gegen die Presse beim Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg wegen seinen Kontakten zu und Aktivitäten mit der Staatssicherheit der DDR klagte. Prof. Dr. Peter Porsch wurde von der Staatsicherheit als IM „Christoph“ geführt, ohne dass er das wusste, wie er das behauptet und die in Hamburg als Zeugen befragten ehemaligen Offiziere des DDR-Geheimdienstes vor den Richtern Buske, Korte und Zink bezeugten.

Die Unterlagen aus den Stasi-Akten und die Meinung des BStU führten bei den Hamburger Zensoren nicht dazu, die Presse-Berichterstattungen zu erlauben.

Erst der BGH mit seinen beiden Urteilen BGH VI ZR 314/10 und BGH VI ZR 315/10 führte dazu, dass nach mehr als sieben Jahren die Hamburger Zensurrichter gezwungen werden, sich genauer mit der tatsächlichen und juristischen Materie zu beschäftigen.

Hat nun Prof. Dr. Peter Porsch "wissentlich und willentlich" mit der Statssicherheit der DDR zusammengearbeitet und seine heutige Ehefrau damals beschissen, wie die BILD es schrieb, ist für den Buskeismus-Berichterstatter unwesentlich. Genauso unwesentlich ist es, ob Dr. Gregor Gysi der IM „Notar“ und /oder IM „Gregor“ war.

Viel interessanter ist es doch, wie mit Unwahrheiten, Lügen, moralisch verwerflichen Handlungen die Ricjhter, getrieben von den Prozessbevollmächtigten der Lügner umgegehen.

Zu Gysi: Es dürfte unbestrittene Tatsache sein, dass sehr viele der heutigen Rechtsanwälte wesentlich hemmungsloser und nachhaltiger ihre Mandanten verraten, viel enger mit den Interessen der Machthaber verbunden sind, als es Gysi in der DDR war.

Auch Prof. Dr. Peter Porsch hat bestimmt viel weniger menshclichen und moralischen Schaden angerichtet, als sehr viele der heutigen Politiker, auch Bundestagsabgeordnete von der CDU, SPD, FDP, GRÜNE, DIE LINKE.

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Nicht minder interessant war in diesem Zusammenhang auch die Berufungsverhandlung 7 U 96/12 Ulrich Marseille und Marseille Kliniken AG gegen Bernd Günther (Aktionär).

Es standen sich Anwälte gegenüber, deren Kanzleien u.a. problemlos falsche, von ihren Anwälten nach den Gesprächen mit den Mandanten geschriebene bzw. diktierte Eidesstattliche Versicherungen dem Gericht vorlegen, um ihr verfasungswidrige anwaltliches Geschäft erfolgreich führen zu können.

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Die heutigen Verhandlungen bestätigen, wie wichtig es ist, die Verhandlungen bei dem 7. Zivilsaenat zu beobachten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger versuchte sehr wortreich zu begründen, weshalb die beiden BGH-Urteile nicht zur Aufhebung der Klagen führen kann.

Auch bei priveligierten Quelle haben die Journalisten so viele nachzurecherchieren, dass eine Klage unmöglich wird. D.h. gar nichts mehr schreiben, nichts vernmuten, keinen Verdacht erwecken.

OLG-Richter Clau Meyer hörte geduldig und interessiert zu. Sagte aber offen, dass der OLG-Senat keine neue Klatsche vom BGH erhalten möchte, obwohl die frühere Entscheidung nach wie vor als richrtig angesehen wird.

Es wurde offensichtlich, die Richter wissen, dass die Zeugen lügten, sie wissen auch, dass die Stasi-Dokumente eine sehr starke Saussagekraft besitzen. Trotzdem entscheiden diese Richter für Zensur. Hier prallen Welte aufeinander. Die Richter missbrauchen ihre Macht.

Ion dieses Feld begeben sich Rechtsanwälte, wie Dr. Sven Krüger, und entwickeln ein Geschäftsfeld, aufbebaut auf Lügen.

Insofern lohnt es sich, die beiden hier protokollierten heutigen Porsch-Verhandlungen genauer zu betrachten, um zu erkennen, was für ein Menschentyp in Hamburg Zensur begehrt, wie die organisierte Hamburger Justizkriminalität funktioniert.


Prof. Dr. Peter Porsch vs. Axel Springer AG (BILD) 7 U 67/08

Berufung zum ertsinstanzlichen Urteil 324 O 18/05 nach Zurückweisung durch den BGH ans OLG.

Prof. Dr. Peter Porsch vs. Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH & Co.KG. 7 U 89/08

Berufung zum ertsinstanzlichen Urteil 324 O 774/04 nach Zurückweisung durch den BGH ans OLG.

Corpus Delikti

Gegenstand waren die beiden BGH-Entscheidungen BGH VI ZR 314/10 und BGH VI ZR 315/10

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil 7 U 89/08 bzw. 7 U 67/08 des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen

Konkret ging es um folgende Verbote (nach dem OLG-Urteil 7 U 89/08):

  • Der Kläger wissentlich und willentlich mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR zusammengearbeitet

insbesondere

  • Hat er in Kenntnis von der Zugehörigkeit seines jeweiligen Gesprächspartners zur HVA bzw. zur Leipziger Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes als IM seine damalige Freundin bespitzelt;

und insbesondere

  • Über eine bei dieser stattfindende Lesung der regimekritischen Schriftstellerin C....... M..... während der Leipziger Buchmesse im März 1984 Auskunft erteilt;
  • Seit Mai 1970 bis in die 80er Jahre hat er der HVA Informationen geliefert;
  • Der Umzug in die DDR erfolgte, weil seine Entdeckung als HVA Spion drohte;
  • Er hat als IM im September 1984 für die Stasi auftragsgemäß herausgefunden, dass in der ihm bekannten Leipziger Künstlerszene keine Störungen der Feierlichkeiten zum 35. Jahrestag der DDR ausgehen würden.


Richter

Den Vorsitz führender OLG- Richter: Claus Meyer
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger, Rechtsanwalt Jörg Thomas, Rechtsanwalt Spyros Aroukados

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 67/08

06.01.2015: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer: Der BGH hat Hinweise erteilt in vielfacher Hinsicht. Der BGH sagt dann, die Klage abweisen. Mächte den Kläger fragen, mit welchen Konsequenzen?

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich werde mit allen Mittel versuchen, den Senat zu überzeugen, dass die OLG-Entscheidung richtig war.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Es geht nicht darum, dass der Hamburger Senat damals falsch entscheiden hat. Aber der BGH sagt, vielleicht müsste die Beweiswürdigung anders sein. Die andere Frage ist, ob die Aussagen der Birthler-Behörde als privilegierte Quelle uns weiter helfen. Da kann man streiten. Wir haben Bedenken. Aber der BGH hat anders entscheiden.

Richter Claus Meyer: Die BGH-Entscheidung bindet uns nicht. Was anderes ist, ob die Berichterstattung offen war. Aber war Birthler-Behörde-Äußerung klar und eindeutig. Wir meinen nicht, dass wir für den Kläger n die Klage nicht zur Entscheidung führen können. Möchten aber nicht noch einmal vom BGH [korrigiert werden). Das wäre die Konsequenz. Wir wollen auch nachdenken. Wir haben das BGH-Urteil genau gelesen. Wir haben uns die Frage gestellt, weshalb der BGH nicht durchentschieden hat?

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Verstehe das genau so. Man muss sich fragen, Frage zwingen.

Richter Claus Meyer: Gezwungen sind wir nicht. Wir können sagen, die Verdachtsberichterstattung war nicht genügend offen.. Aber auch, ab der Beklagte genügend bewiesen hat, dass „Christoph“ Porsch war. ... Der BGH hat das als lebensfremd ei gestuft. Die Zeugen haben nicht richtig ausgesagt. Es ist naheliegend zu verstehen, dass der Kläger IM war.

Aus dem BGH-Urteil: (20) Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265 Rn. 22; vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 241/09, VersR 2011, 223 Rn. 21; BGH, Urteile vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 255 f.; vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937; vom 13. März 2003 - X ZR 100/00, GRUR 2003, 507, 508, jeweils mwN). Zweifel, die sich auf lediglich theoretische Möglichkeiten gründen, für die tatsächliche Anhaltspunkte nicht bestehen, sind nicht von Bedeutung (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, aaO). (21) bb) Diese Grundsätze hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet.

Richter Claus Meyer: Würden derzeit es nicht für notwendig erachten, das aufzuschreiben. Jetzt. Die Voraussetzungen für eine rechtsmäßige Verdachtsberichterstattung waren gegeben.


Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Thomas]

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