06.01.2015 - Fall Prof. Dr. Peter Porsch wird beim OLG erneut verhandelt

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Rechsanwalt Dr. Sven Krüger wendet und dreht sich, wie er nur kann. Die OLG-Richter können ihm beim besten Willen nicht helfen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

OLG Hamburg

06. Januar 2015


Prof. Dr. peter Portsch ist ein echter Politiker. Mit der Wahrheit kann man spielen.

Was war heute los?

06.01.2015



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Es gab drei Verhandlungen.

Alle drei Verhandlungen offenbarten die Grenzen der Justiz, wenn hemmungslos gelogen wird.

Es offenbarten sich auch die Richter des Zenursenats beim Oberlandesgericht Hamburg und die Anwälte, nicht nur die der Kläger: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und Rechtsanwalt Till Dunckel. Rechtsanwalt von der Kanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte

In zwei Verfahren 7 U 67/08 und 7 U 89/08 klagte Prof. Dr. Peter Porsch, der seit 2004 e4rfolgrecih gegen die Presse beim Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg wegen seinen Kontakten zu und Aktivitäten mit der Staatssicherheit der DDR klagte. Prof. Dr. Porsch wurde als IM „Christoph“ geführt, ohne dass er das wusste, wie er das und die in Hamburg als Zeugen befragten ehemaligen Offiziere des DDR-Geheimdienstes vor den Richtern Buske, Korte und Zink bezeugten.

Die Unterlagen aus den Stasi-Akten und die Meinung des BStU führten bei den Hamburger Zensoren nicht dazu, die Presse-Berichterstattungen zu erlauben.

Erst der BGH mit seinen Urteilen BGH VI ZR 314/10 und BGH VI ZR 315/10 führte dazu, dass nach mehr als sieben Jahren, die Hamburger Zensurrichter gezwungen werden, sich genauer mit der tatsächlichen und juristischen Materien zu beschäftigen.

Hat nun Prof: Dr. Peter Porsch wissentlich und willentlich mit der Statssicherheit der DDR zusammengearbeitet und seine heutige Ehefrau damals beschissen, wioe die BIKLD es schriebe, ist für den Buskeismus-Berichterstatter unwesentlich. Genauso unwesentlich ist es, ob Dr. Gregor Gysi der IM „Notar“ und /oder IM „Gregor“ war.

Viel interessanter ist es doch, wie mit Unwahrheiten,. Lügen, moralisch verwerflichen Handlungen umgegangen wird. Es dürfte unbestrittene Tatsache sein, dass sehr viele der heutigen Rechtsanwälte wesentlich hemmungsloser und nachhaltiger ihre Mandanten verraten, viele enger mit den Interessen der Machthaber verbunden sind, als es Gysi in der DDR war.

Auch Prof. Dr. Peter Porsch hat bestimmt viel weniger Schaden angerichtet als sehrt viele der heutigen Bundestagsabgeordneten in der CDU, SPD, FDP, GRÜNE.

Insofern lohnt es sich, die beiden heutigen Porsch-Verhandlungen genauer zu betrachten, um zu erkennen, was für ein Menschentyp in Hamburg Zensur begehrt, wie die organisierte Hamburger Justizkriminalität funktioniert.

Nicht minder interessant war in diesem Zusammenhang auch die Berufungsverhandlung 7 U 96/12 Ulrich Marseille und Marseille Kliniken AG gegen Bernd Günther (Aktionär).

Es standen sich Anwälte gegenüber, deren Kanzleien u.a. problemlos falsche – von den Anwälten nach den Gesprächen mit ihren Mandanten geschriebene bzw. diktierte - Eidesstattliche Versicherungen dem Gericht vorlegen, um ihr anwaltliches Geschäft erfolgreich führen zu können.

Prof. Dr. Peter Porsch vs. Axel Springer AG (BILD) 7 U 67/08

Prof. Dr. Peter Porsch vs. Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH & Co.KG. 7 U 89/08

Corpus Delikti

Gegenstand waren die beiden BGH-Entscheidungen BGH VI ZR 314/10 und BGH VI ZR 315/10

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil 7 U 89/08 bzw. 7 U 67/08 des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen

Konkret ging es um folgende Verbote (nach dem OLG-Urteil 7 U 89/08):

  • Der Kläger wissentlich und willentlich mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR zusammengearbeitet

insbesondere

  • Hat er in Kenntnis von der Zugehörigkeit seines jeweiligen Gesprächspartners zur HVA bzw. zur Leipziger Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes als IM seine damalige Freundin bespitzelt;

und insbesondere

  • Über eine bei dieser stattfindende Lesung der regimekritischen Schriftstellerin C....... M..... während der Leipziger Buchmesse im März 1984 Auskunft erteilt;
  • Seit Mai 1970 bis in die 80er Jahre hat er der HVA Informationen geliefert;
  • Der Umzug in die DDR erfolgte, weil seine Entdeckung als HVA Spion drohte;
  • Er hat als IM im September 1984 für die Stasi auftragsgemäß herausgefunden, dass in der ihm bekannten Leipziger Künstlerszene keine Störungen der Feierlichkeiten zum 35. Jahrestag der DDR ausgehen würden.

Richter

Den Vorsitz führender OLG- Richter: Claus Meyer
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger, Rechtsanwalt Jörg Thomas, Rechtsanwalt Spyros Aroukados

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 67/08

06.01.2015: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer:

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Thomas]

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