05.05.2020 - Verhandlungen in der Corona-Panik-Zeit

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Inhaltsverzeichnis


Woher unsere Corona-Panik kommt | Odysso - Wissen im SWR


- Die Akte Gysi -
BUSKEISMUS


LG-OLG Hamburg

Feb-Mai 2020

von Rolf Schälike


Landgericht Hamburg: Böhmermanns Erdogan-Gedicht bleibt in Teilen verboten

Wie reagierte das LG/OLG Hamburg auf die Corona-Panik-Zeit?

Das Tragen von Nasen-Mund-Schutz war und ist im Gerichtsgebäude nicht Pflicht. Die Geschäftsstellen waren und sind im Prinzip geschlossen. Anklopfen und Fragen stellen durfte ich und erhielt problemlos die Anworten.

Über die Situation im Gerichtssaal können die Richte*innen entscheiden. Ich habe nur das Verhalten der Richter*innen der Pressekammer beobachtet.

Mich interessierten die offiziellen Aushänge, vor allem, ob richterlich behauptet wurde, Corona sei gefährlich.

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Dass die Corona gefährlich sei, wurde in keinem der Aushänge behauptet. Es werden nur die staatlichen Maßnahmen durchgesetzt, nicht mehr und nicht weniger.

LG HH Pressekammer

Beim Landgericht Hamburg pausierte die Pressekammer, was öffentliche Verhandlungen betrifft, ab Freitag, den 21.02.20 bis Freitag, den 24.04.20. Die ersten Ausfällen waren nicht nur der Entscheidung der Kammer geschuldet, sondern der Tatsache, Corona-Maßnahmen nicht anreisen konnten. Einstweilige Verfügungen wurden allerdings in dieser Zeit erlassen und Urteile im schriftlichen Verfahren gefällt. Die Verkündungen fanden im Gerichtssaal statt, nicht mehr in der Geschäftsstelle.

Die erste öffentliche Verhandlungen begannen am Freitag, den 08.05.20. Verhandelt wurde in Form einer Videokonferenz, bei der die Rechtsanwälte den Richtertisch sahen und hörten und die Richter die Rechtsanwälte und Parteien sehen und hören konnten. Wir gehen davon aus, dass die Rechtsanwälte auch die Gegenseite und die Parteien sehne konnten. Die Öffentlichkeit konnte im Prinzip auch auf den Bildschirm schauen. Insgesamt klappte es technisch relativ gut, die Verhandlungsdauer war länger. Bei einer Verhandlung waren die Anwälte im Gerichtssaal anwesend, bei einer anderen nur der Anwalt einer Seite, die andere war per Video zugeschaltet.

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Am 15.05.20 war die Pseudoöffentlichkeit nicht anwesend. Am 22.05.20 wurde wieder verhandelt noch etwas verkündet. Am Freitag, den 20.5.20 wurde verhandelt. Es waren alle Anwälte im Gerichtssaal.

Mund- und Nasenschutz brauchte niemand zu tragen, trug auch während den Verhandlungen niemand. Die Richter*innen trugen diesen auch nicht. Die Mandaten und deren Anwälte könnten mit genügendem Abstand nebeneinander sitzen, auch nah, das war nicht untersagt. Bei Bedarf könnte auch eine Glaswand zwischen Mandant und Anwalt gestellt werden. erlebt habe ich das in der Praxis nicht.

OLG Hamburg

Nach dem 10.März gab es bis zum 05.Mai keine Verhandlungen, nur Verkündungen. Die erste Corona-Verkündung erfolgte am 31.03. noch in der Geschäftsstelle, die spätere im Gerichtssaal. Es verkündete der Vorsitzende Richter Andreas Buske.

Am 12.Mai gab es die erste Verhandlung am Nachmittag um 14:30 mit den Anwalt Johannes Eisenberg. Spaßig wie immer. Nasen-Mund-Schutz-Masken wurden und brauchten nicht getragen zu werden. Danach gab es jeden Dienstag Verhandlungen.

Welche Verhandlungen gab es beim LG/OLG in der Corona-Panik-Zeit?

LG Hamburg - Verhandlungen

Keine sensationellen Sachen, die üblichen Streitereien wegen unliebsamen Bewertungen im Internet mit ein paar Ausnahmen.

Am 13.03.2020 wurde die Klage von Amal Abou-Chaker zurückgewiesen (Az. 324 O 439/19). Der Versuch von Vertretern dieses kriminellen Clans, Zensur zu üben, scheiterte diesmal. Das war nicht unbedingt zu erwarten.

Am 16.03.2020 wurde die einstweilige Verfügung 324 O 103/20 Björn Höcke gegen den FDP-Politiker Sebastian Szaja erlassen. Sebastian Szaja meinte, ein Gericht hätte entschieden, dass Björn Höcke ein Faschist sei. Tatsächlich hatte das Gericht lediglich zugelassen, die Meinung, Björn Höcke sei ein Faschist, öffentlich zu vertreten. So findet die Auseinandersetzung mit den aufstrebenden Faschismus in Deutschland ihre Widerspiegelung bei der Pressekammer Hamburg.

Am 17.04.2020 wurde in der Sache (Az. 324 O 77/20) Simone Oldenburg , vertreten von der Kanzlei Senfft pp. Gegen Alternative für Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, vertreten von RA Dr. Brauer im <b>schriftlichen erfahren</b> die einstweilige Verfügung bestätigt. Die AfD darf der Klägerin, der Linksfraktions-Chefin Simone Oldenburg keine faschistische Gesinnung unterstellen. Interessant wär die Begründung der Pressekammer, wie diese faschistische Gesinnung definiert. Für mich gibt es bei den LINKEN zu viele Mitglieder mit faschistischer Gesinnung. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hätte bestimmt in den 20iger Jahren des vorigen Jahrhunderts als Richterin verboten, offensichtlich zu behaupten, Hitler wählen, bedeutet, Krieg wählen. Skeptisch bin ich auch, was die Mandanten der Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg betrifft. Durch die Reduzierung des Nachweises der Zusammenarbeit von Gregor Gysi mit der Staatssicherheit der DDR auf eine schriftliche Verpflichtung, ist gefährlich, was die Auseinandersetzung mit faschistischen Ideologie, deren Einfluss und Machtwergreifung der neuen/modernen, schlaueren Faschisten (Nazis) betrifft.

In der ersten Videoverhandlung, Az. 324 O 583/18, Blue GmbH, Doris Anna Schneider GbR vs. Google LLC, wurden die Kläger von Dominik Höch vertreten. Dieser Anwalt vertritt Kriminelle aus Wirtschaft und auch privat kriminell tätig. In Hamburg ist es offenbar diesem Anwalt nicht gelungen, eine Zensur-Triade aufzubauen. Offenbar für einen Berliner Anwalt nicht so leicht, in Hamburg sein Zensurbegehren sicher zu verfolgen. Die Klage wurde am 05.06.2020 zurückgewiesen.

Am 05.06.2020 fand unter Az. 324 O 149/19 - Daniel Toben (Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg, RAin Franziska Oster) eine Verhandlung gegen mich, Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber) (Kanzlei Schön & Reinecke, RA Eberhard Reinecke) statt. Es ging um Namensnennung auf einer Terminrolle mit Verlinkung auf einen Zeitungsartikel und Werbung des Klägers für seine Dissertation mit seinem Porträtfoto. Das Urteil soll am 26.06.20. Wir werden gesondert berichten. Info

OLG Hamburg - Verhandlungen

Beim 7.Senat (Pressesenat) das OLG Hamburg gab es in der Corona-Zeit einige interessante Verhandlungen. So hatte Prof. Dr. Christian Schertz Pech in der lächerlichen Sache 7 U 47/19 / 324 O 637/17 des Mimosen Mario Barth gegen BILD. Das Landgericht gab dem Prominenten recht, der Veranstaltungssaal war nicht leer. Buske sah das anders, BILD hat zu recht berichtet. In die zweite Instanz zum OLG taute sich dieser Professor offenbar nicht, und schickte Rechtsanwalt Helge Reich zu Buske, um zu erfahren, dass der Berufung von BILD stattgegeben werden wird. Die Kanzlei Schertz Bergmann möchte das schriftlich sehen. Das Urteil soll am 11.08.20 verkündet werden.

Eine gewisse Bedeutung hatte für das Buskeismus-Projekt die Sache des Arztes K. Ziegler, der gegen die ZEIT Online GmbH klagte. Az. 7 U 5/20. Verhandelt wurde am 26.05.20. Die ZEIT wurde vertreten von Rechtsanwalt Jörg Nabert. Es ging um Text und Bild. Das Landgericht (Az. 324 O 190/19) erließ Verbote für Text, Namensnennung und Bildniss. Rechtsanwalt Jörg Nabert kämpfe erfolgreich beim OLG für die ZEIT, ganz anders als seine Kanzleipartnerin Franziska Oster, die gegen den Buskeismsu-Betreiber wegen Namensnennung und Verlinkung auf sein Bildniss beim Käfer klagt. Der ZEIT-Berufung wird stattgegeben werden, erklärte Buske. Die Verkündung des Berufungsurteils soll am 30.06.20 erfolgen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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