05.03.2019 - Käfer, Buske und Krüger kriminell anmutende Juristen in Robe

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 13:16, 14. Mär. 2019 (bearbeiten)
Admin (Diskussion | Beiträge)
(Von wegen Abwägung)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 13:36, 14. Mär. 2019 (bearbeiten) (Entfernen)
Admin (Diskussion | Beiträge)
(Von wegen Abwägung)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 131: Zeile 131:
===Von wegen Abwägung=== ===Von wegen Abwägung===
-Bei Richterin Käfer und Richter Buske finde ich von einer Abwägung der berechtigten Interessen der Kläger und Beklagten in meinem Fall keine Spur. Für die bin ich ein Krimineller, der immer zu verurteilen ist, wenn er erwischt wird. Aufs Zensurrecht übertraegn, bedeutet das, wenn jemand gegen Schälike klagt, muss verurteilt werden, denn die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sind - für dieses Zensur-Trio leider - Anzegedelikte.+Bei Richterin Käfer und Richter Buske finde ich von einer Abwägung der berechtigten Interessen der Kläger und Beklagten in meinem Fall keine Spur. Für die bin ich ein Krimineller, der immer zu verurteilen ist, wenn er erwischt wird. Aufs Zensurrecht übertraegn, bedeutet das, wenn jemand gegen Schälike klagt, muss verurteilt werden, denn die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sind - für dieses [[Zensur-Trio]] ein Geschenk des Himmels.
[[Kategorie:Buske]] [[Kategorie:Buske]]

Version vom 13:36, 14. Mär. 2019

dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Buske&Käfer plus RA Dr. Sven Krüger ein gefährliches Trio

Inhaltsverzeichnis


Hitlers Blutrichter Roland Freisler - Volksgerichtshof (Dokumentation/Deutsch)


Generalleutnant Paul von Hase before Freisler's "People's Court"
BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

05.03.2019

7 U 47/15

von Rolf Schälike


DDR-Schauprozessrichterin Hilde Benjamin stirbt (1989)

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vs. Rolf Schälike (Buskeimus-Betreiber) 7 U 44/13

Corpus Delicti

Der Satz: „Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab.“ bezogen auf diese eidesstattliche Versicherung

120814_klehr_ev.jpg

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser streitgegenständlicher Satz keinesfalls zum Ausdruck bringen sollte, dass Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger eine eigene falsche eidestattliche Versicherung abgab. Insofern ist dieswer Sart falsch.

Daraufhin wurde die einstweilige Verfügung 324 O 58/13 <m 06.03.2013 erlassen. Zwei Jahre später am erging in der Hauptsache das Urteil 324 O 146/13

Dem Senat lag das folgende Schreiben vom Buskeismus-Betreiber vor der Verhandlung vor. In diesem Schreiben wird die Sache von Rolf Schälike zur Sach- und Rechtsfrage dargelegt.

Zwecks Vorbereitung zur Verhandlung nahm der Buskeismus-Betreiber Verbindung zu Spachwissenschaftlern auf, um zu erfahren, wie unabhängige Wissenschaftler den streitgegenständlichen Satz verstehen. Hier das Ergebnis.

Was macht der kriminell anmutende Vorsitzender OLG-Richter Andreas Buske daraus?

Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Rolf Schälike

Notizen aus der Verhandlung RA Dr. Sven Krüger vs. Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske zynisch: Das Landgericht hat sich die Mühe gemacht, verschiedene Deutungen gesehen, überdacht. Die Äußerung ist eindeutig. Beim Lesen kommt es auf den Rezipienten an. Der liest nur: Rechtsanwalt Dr. Krüger hat eine eigene eidesstattliche Versicherung zu Gunsten seines Mandanten abgegeben. Eindeutig. Ein anderes Verständnis ist fernliegend. Der Beklagte erlebt das, was zu Protokoll erklärt wird. Deswegen hat er ein anderes Bild vor Augen. Dieses Bild hat nicht der Leser.

Wenn das nicht so wäre, sondern wie es das Langgericht sieht, eine mehrdeutige Äußerung, dann müsste eine nicht. Nach alledem halten wir die Berufung des Beklagten für nicht aussichtsreich.

Schälike-Anwalt Eberhard Reinecke: Wir möchten uns beraten

Die Verhandlung wird unterbrochen. Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.

Rechtswalt Eberhard Reinecke nach Wiedereintritt: Wir werden keinen Antrag stellen

Vorsitzender Richter Andreas Buske wieder lügend: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage besprochen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert weiter: Der Beklagtenvbertreter stellt keinen Antrag. Der Klägervertreter stellt den Antrag, die Berufung zurückzuweisen und der Erlass eines Versäumnisurteils.

Beschlossen und verkündet:

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 10.000,-- € festgesetzt.
Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Kommentar RS

Juristisches

Der Kern des Verbotes gegenüber dem Buskeismus-Betreiber ist es

„den Verdacht zu erwecken, Frau Irmgard Krämer habe während ihres Aufenthaltes in der Senioren- und Pflegeeinrichtung „AMARITA Bremerhaven“ an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken“.

Es ist unstreitig, dass diese Behauptung in der Veröffentlichung des Buskleismus-Betriebers überhaupt nicht enthalten ist. Es geht daher um das Problem, wann und in welchem Umfang ein Verbot hinsichtlich einer Äußerung, die explizit nicht gemacht worden ist, zulässig ist. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und der ständigen Rechtsprechung ist dies nur möglich, wenn ein entsprechender Eindruck zwingend erweckt wird. Es gibt keine Entscheidung von Obergerichten, in denen eine explizit nicht behauptete Tatsache wie hier als „Verdacht“ verboten worden ist. Auch wenn der Senat dies offenbar anders sieht, beschreitet er mit einer solchen Tenorierung Neuland, so dass schon aus diesem Grund gemäß § 543 Abs. 2 ZPO (sowohl Ziff. 1 wie Ziff. 2) die Revision zuzulassen wäre. Die Nichtzulassung der Revision wäre ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

Möchte man tatsächlichn meine Berichte juristisch werten und mir enwas Jurustisches unterzujubekn, dass hat es Sinn das BGH-Urteil VI ZR 250/13 vom 27. September 2016 sich anzusehen. In diesem Urteil geht es um Abgrenzung zwischen Verdachtsberichterstattu8ng und Meinungsäußerung von Journalsiten.

Bei Zugrundelegung der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes wäre es vielmehr so, dass selbst die sich aus der Berichterstattung der Nordseezeitung eventuell ergebende Schlussfolgerung eine Meinungsäußerung wäre. Der Beklagte selbst hätte dann auch nur die Meinung zu den Ergebnissen der Verhandlung am 19.08.2011 geäußert, die darin besteht, dass es nach der Verhandlung keinen Beweis gibt, dass an zwei zusammenhängenden Tagen Frau Krämer etwas getrunken bzw. etwas zu trinken bekommen hat, aber auch kein Beweis des Gegenteils, dass die tatsächliche Wahrheit also keine Rolle spielt (s. auch Erklärung des Buskeismus-Betreibers in der mündlichen Verhandlung).

Buske der Zyniker

Heute gab es zwei Verhandlungen gwegen den Buskeismsu-Betreiter. Über die erste habe ich schon berichtet.

Dieser kriminell anmutende Richter, verbunden mit dem Zensurtrio Käfer-Buske-Krüge,, sein Zensur-Quartetts im Pressesenat des Oberlandesgerichts Hamburg zur Befriedigung seiner Gelüste. E weiß, dass er das recht hat selbst zu entscheiden, was ein Satz aussagt. So ist die Rechtsprechung. Auch das Bundesverfassungsgericht wird ihm dieses Recht nicht nehmen, wenn dieser Typ nur die zulässigen juristischen Floskeln nutzt. Er entschied „eindeutig“ und meinte damit seinesgleichen, was zynisch, weil verlogen sein dürfte.

Wenn dieses Oberzensor sagt „eindeutig“, dann heißt es auch, dass alle drei OLFG-Richter Claus Meiern und Dr. Lothar Weyhe das so sahen. Sonst wäre es ja nicht eindeutig. Vielleich aber doch, denn zwei Esel genügen, die Muhen, um zu verbieten zu behaupten alle Esel schreien, schreien, iahen. Nein was schreibe ich. Richtig müsste es heißen, wenn zwei OLG-Richter aus den OLG-Zensur-Quartett meinen es gibt Esels die Muhen, dann darf verboten werden, zu schreiben, alle Esel dass alle Esel schreien, iahen. Da hilft auch kein Duden, kein Biologe, kein Tierlautforscher. Allein die Zensurrichter in Hamburg entscheiden in Deutschland Heute, was gesagt werden darf und was nicht. Das ist die Rechtssperechung.

Interessant ist noch die Verquerung. Buske weiß aus den Schriftsätzen, dass ich den LG-Richterinnen und LG–Richtern den Vorwurf mache, dass diese so durch das Wort “abgeben“ im Hirn programmiert sind, dass bei denen zunächst im Hirn die Wahrnehmung des Satzes als eindeutig entsteht. Nach Erlass einer einer einstweiligen Verfügung ist es mehr als verständlich, dass das LG-Zensorenquartett nicht eingestehen kann, ihrem fest einprogrammierten Hirn unterlegen gewesen sein. Mir ist eine gewisse Umprogrammierung durch die Schriftsätze in den Befangenheitsanträgen und den Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes im Urteil den Satz hineinzubekommen „Es ist nicht erkennbar, dass die Webseite des Beklagten nur von einem juristisch interessierten Publikum besucht wird, das als Fachpublikum bezeichnet werden kann, über die entsprechenden Kenntnisse verfügt und mit der gebotenen Sorgfalt die Berichterstattung mehrfach liest und hierbei „jedes Wort auf die Goldwaage" legt.

Das ist Buske härter, lässt sich nicht umprogrammieren, versucht es aber mit mir, wenn er in der Verhandlung sagt:

Der Beklagte erlebt das, was zu Protokoll erklärt wird. Deswegen hat er ein anderes Bild vor Augen. Dieses Bild hat nicht der Leser.

Wir kennen diese Methode bei den professionellen Dieben, welche erwischt weglaufen mit den ganz laut Rufen „Haltet den Dieb!“

DDR-Verbot von Bücherverbreitung, Äußerungsverbote bei Buske

In der DDR wurde ich 1984 zu 7 Jahre Haft verurteilt wegen der Verbreitung von Büchern, die die Tätigkeit der Sicherheitsorgane der DDR, Polens und der Sowjetunion zum Inhalt hatten. Verurteilt wurde ich auch wegen meiner Begründung des Ausreiseantrages:„Wegen jahrzehntelanger persönlicher, beruflicher und politischer Entwürdigung.“. Im Urteil hieß es dazu: „In diesem behauptete er wahrheitswidrig, in der DDR jahrzehntelang persönlich, beruflich und politisch entwürdigt worden zu sein, weshalb er sich zu diesem Antrag entschieden habe.

Ich sehe keine Unterscheid bei Buske. Es geht nicht um die Beseitigung der vermeintlichen oder tatsächliche Fehldeutung des streitgegenständlichen Satzes. Um das aus der Welt zu schaffen hätte ein klares Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Krüger genügt und der Satz wäre umformuliert worden, auch mit der Überschrift einer Klarstellung, Richtigstellung oder Widerruf, so wie es dem hiesigen Kläger gefallen hätte.

Nein, es wurde Unklares wurde verlangt, das Gericht wurde eingeschaltet, Kosten wurden generiert. So geht man in einem Rechtsaat meiner Vorstellung mit vermeintliche oder tatsächlichen, unvermeidbaren Fehlern nicht um.

Nur Kriminelle handeln anders. Nutzen die kleinste Gelegenheit, die kleinsten Fehler der Bürger aus, um sich zu bereichern, zu befriedigen und Macht auszuüben. Nicht anders das Zensur-Trio „Krüger-Käfer-Buske“.

Was hat Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger erreicht?

Rechtsanwölte agieren wir die Stasimitarbeiter

Mein Forschungsergebnis im Projekt „Buskeismus“ ergab die Erkenntnis, dass die Rolle, die die Stasileute in der DDR spielten, in Deutschland Heute den Rechtsanwälten objektiv aufgetragen ist.

Was ist bei denen gleich?

  • Es sind Kollegen in einem in sich mehr oder weniger geschlossenem Kreis, die zueinander als Kollegen gegenüber dem anderen Teil der Bevölkerung hakten
  • Sie fühlen sich elitär, mit Sonderwissen, wie die Gesellschaft, das Leben der Menschen zu funktionieren haben, ausgestattet.
  • Sie besitzen Sonderrechte.
  • Sie sind Vermittler zwischen den Herrschenden und der Bevölkerung und versuchen die den Staat gefährdenden Fehler der Herrschenden zu korrigieren.
  • Sie haben direkten Kontakt zu jedem aus der Bevölkerung, sogar zu den unten Angekommenen, dem Pöbel, den Asozialen aber auch zu den erfolgreiche höchst kriminellen Typen.

In Deutschland heute haben die Rechtsanwälte außerdem im Unterschied zu den Richtern geschäfliche, finanzielle Interessen, Gerichtsverfahren zu führen, Zensur auszuüben. Das entspricht der neoliberal ausgerichteten Gesellschaft.

Das Interesse der Richter besteht weniger in deren geschäftlichen Interesse als in Karriere oder einem ruhigen sicheren Leben.

Ich habe mich deswegen in meiner Kritik mehr aus die Rechtsanwälte konzentriert. Die Richter tun mir manchmal sogar leid.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger hat es nun erreicht, dass Käfer und Buske für mich inzwischen die Schlimmeren sind als dieser kriminell anmutende Hamburger Rechtsanwalt.

Von wegen Abwägung

Bei Richterin Käfer und Richter Buske finde ich von einer Abwägung der berechtigten Interessen der Kläger und Beklagten in meinem Fall keine Spur. Für die bin ich ein Krimineller, der immer zu verurteilen ist, wenn er erwischt wird. Aufs Zensurrecht übertraegn, bedeutet das, wenn jemand gegen Schälike klagt, muss verurteilt werden, denn die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sind - für dieses Zensur-Trio ein Geschenk des Himmels.

Persönliche Werkzeuge