05.03.2013 - HansOLG - Zensoren unter sich entscheiden für die Meinungsfreiheit

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05.03.2013 Oberlandesgericht Hamburg, 7. Zivilsenat. Bird & Bird Tag

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

05. März 2013




Christian Ulmen wird von der Kanlei Schertz Bergamnn vertreten.

Viel Spaß!

[bearbeiten] Was war heute los?

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04.03.2013 (Mo): Austellungseröffnung von Angelika Bartsch, Ahrensburg,. Ein schönes juristenfreies Erlebnis.


05.03.2013 (Di): Absurdes Theater mit sieben Volljuristen/Innen, Oberlandesgericht Hamburg ->


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06.03.2013 (Mi): Frühling in Hamburg
Es war ein reiner Zensorentag. Nur Zensoren standen sich gegenüber, egal ob mann auf die Anewalttische oder das Richterpodest schaute. In einer solchen Situation mussten allerdings auch die Zensoren verlieren. Stört nicht, die Rechtsprechung hat sich weiter entwickelt.

Von der Kanzlei Bird & Bird stand Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels auf der Klägerseite und erzeugte unnötige Kosten für die Apotheken Rundschau. Die Anwältin Verena Haisch von der gleichen Kanzlei Bird & Bird vertrat die Beklagte, den OK! Verlag, und konnte die Angriffe von Rechtsanwalt Helge Reich von der gefürchteten Kanzlei Schertz Bergmann abwehren.

Der WDR-Anwalt Michael Fricke, inzwischen auch gut bekannt als juristiische Disztiplienierer der noch nicht vollständig eimngetackteten Journalisten , brauchte nicht viel zu sagen. OLG-Richter Claus Meyer, der bheut denm Vorsitz spielte, denn es waren alls Landgewrichtssache, bei denen Buske die Urteile fällte - wollte das seinerzeitige LG Urteil von Buske nicht kippen.

Es gab auch zeitgleich um 10:00 eine Verkündung in der Sache 7 U 87/09 Karl Petersen Bauausführungen GmbH vs. Konnex Projekt- und Planungsbüro GmbH. Verkünden tat Richter Andreas Buske im Geschäftszimmer. Es war keine Pressesache. Gestritten wurde, wer für den Baufehlen an der Treppe verantwortlich war, die Architekten oder die Bauausführenden.

Viel Geld floß heute in die Anwaltskanzleien. Freudestrahlend verließen die Juristen den holzvertäfelten Gerichtssaal. Unterhielten sich freudig miteinander. Für die nächste Mandantenabzocke sind nach dem heiutigen Dienstag diese Anwälte nun noch besser gewappnet.

10:00

[bearbeiten] Wort & Bild Verlag Konradshöhe (Apotheken Umschau) vs. Westdeutscher Rundfunk (WDR) 7 U 109/11

[bearbeiten] Corpus Delicti

Texte auf der WDR-Web-Site.

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren: Richter am Oberlandesgericht Claus Meyer, Richterin am Oberlandesgericht Karin Lemcke, Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels, Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 7 U 109/11


Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer: Wir haben den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 21.01.13 erhalten. Kennen sie diesen, haben Sie diesen erhalten? Haben Sie (Herr Engels) den neuen Schriftsatz erhalten. Kommt etwas spät. Haben Sie den Schriftsatz im Original?

WDR-Anwalt Michael Fricke: Der Schriftsatz bist vom 21.03.13. Etwas spät aus dem Hause verschickt. ... . Tut mir leid.

Richter Claus Meyer: Rechtsanwalt Fricke überreicht den Schriftsatz vom 21.02.2013 für Gericht und Gegenseite. Es wird festgestellt, dass die Formalien der Berufung eingehalten sind. Es geht um die Berichterstattung im Internet. Es stellt sich die Frage, erweckt der Beitrag den tatsächlichen ER8ndruck oder ist es eine Meinungsäußerung. Dann ist es auch interessant, ob mehrdeutig, verdeckt. Die Pressekammer hat sich dem Landgericht Kölnangeschlossen. Auch der Senat. Nach der Vorberatung müssen wir die spannende Frage entscheiden. Wir meinen, es ist eine Meinungsäußerung. Der Kläger wird bewertet ... aus dem Beitrag wird dem Leser klar, dass der Verfasser .... dass andere Interessen dahinter stecken. .. und dass da viele Artikel ... Interesse der Industrie. D.h., es ist eine innere Tatsache der Klägerin, on der sich die Klägerin ... von anderen Interessen --- leiten lässt. ... 2008, Rdn 19. .... Wir meinen, der Verfasser sein der Auffassung, dass möglicherweise Andere Interessen dahinter stecken. ... Werbung .... Angebote .... industriefrei .... Wenn wir diesen Weg einschreiten, ... Dr. Engels sieht das anders.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: Zunächst mal eine Vorbemerkung. Das zentrale Aspekt der Umschau ist der, dass die Zeitschrift die einzige ist, die sich von keinem Interesse leiten lässt. ... Es sind Apotheken, die die Apotheken Umschau kaufen. Sie achten darauf. Es gibt genug Interessenten, die gerade das suggerieren. Nun haben wir in zwei Fällen gerade diesen Eindruck. Das Gefühl, wie wichtig das ist.. Deshalb diese Sorge, diese Prozesse, die wir geführt haben. Wir haben Prozesse geführt und alle gewonnne. Es gibt überhaupt kein Interesse. Deswegen sitzen wir hier, kämpfen wir hier. Das ist für den Verlag ganz wichtig. Wenn man den Beitrag des WDR sieht. Sagen, ich liefere ... steht welchen Shampoo , ... ob man Tierfutter trauen kann. Deswegen die Überschrift .... Hilfe aus dem Internet. Steht nicht drin, hat locker bewertet. Es steht, Leser aufgepasst, stecken andere Interessen dahinter. Medikamente, Werbung, passt die Werbung zum Produkt. Werbung ist keine Bewertung von inneren Vorgängen. Lassen sich von anderen Interessen leiten. Angefüllt von Werbung der Pharmaindustrie. Mehr an tatsächlichen Eindruck geht nicht. .... Hier zum Nachteil unserer Mandantin. Ich weiß nicht ... Habe ordentliche Kriterien angegeben.

Richter Claus Meyer: Was ...

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: Anderer Senat ... ob jemand Einfluss nimmt auf die BILD. Man merkt, wie der Markt reagiert. ... Es geht um Schluß0folgerungen, die er zieht.

Richter Claus Meyer: Es sind Indizien, die er hier vorbringt. ... Ist eben erlaubt als Abgrenzung zur Wahrheit.

l nicht viel sagen ... Die Zweitschrift ist kostenlos erhältlich., enthält Anzeigen der Pharmaindustrie. Es ist eine ganz offene Darstellung. Schon die inneren Tatsachen behaupten ... .

Richter Claus Meyer: Innere Aussage ...

WDR-Anwalt Michael Fricke: Es ist die Bewertung innerer Vorgänge. Ich wundere mich, dass Sie dieses verfahren durch zwei Instanzen führen müssen. ... Wenn Stolpe, dann werden wir auf dieser Ebene gewinnen.

Richter Claus Meyer: Das Landgericht hatte dem Kläger die neue Rechtsprechung zu Grunde gelegt. Klag so, dass die Kläger mit einer einfachen Erklärung sich hätten zufrieden geben können.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: ... .

Richter Claus Meyer: Ein bisschen wertenden Charakter hat es.

es wird lächelnd diskutiert.

Richter Claus Meyer: Eine Frage an Fricke. Ist irgendetwas möglich? Eine einfache Erklärung, dass man den Eindruck nicht erwecken wollte.

WDR-Anwalt Michael Fricke: Nein. Entweder ... oder es wird entscheiden.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: ... Es ist so mehrdeutig. Es reicht, wenn es aus dem Netz verschwindet. Wir haben kein Interesse Gebühren zu generieren.

Richter Claus Meyer: Ja, muss entscheiden werden. Vielleicht beraten Siue sich kurz. Wir haben die nöchstre Verhandlung erst um 11:00. Der Streitwert ist jan hier € 109.000,-

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels flüstert mit dem Umschau-Justiziar, Herrn Kohl. .

Richter Claus Meyer: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung keinen Erfolg haben wird. Anträge werden gestellt:

Beschlossen und verkündet:

1. Der Ewert des Berufungsverfahrens wird auf € 10.000,- festgesetzt.
2. Eine Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet.

[bearbeiten] Kommentar RS

Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels kann gut reden. Klingt überzeugend. Ist aber nicht immer so.

So schreibt dieser Anwalt, z.B. in AfP 4/212, der Fachzeitschrift für Presserecht, zur Sache Dr. Nikolaus Klehr vs. RA Markus Kompa, Az. 324 O 596/11, dass das Gericht davon ausgehe, dass kein Zu-eigen-Machen des Beklagten vorliege.

Das ist schlicht falsch. Im Urteil wird eindeutig Bezug genommen zu den sich Zu-eigen-Machen.

Auch der mit dem Antrag zu Ziffer 3. gerügte Eindruck wird erweckt. Die in dem Fernsehbeitrag gezeigte Abbildung einer Pressemitteilung der Charité bestreitet ausdrücklich die Existenz eines Gutachtens zur Wirksamkeit der Therapien. Dieser Eindruck wird durch den vom Beklagten verfassten Text, der unterhalb des Videos mit dem ZDF-Beitrag zu sehen ist, nicht revidiert. Dort heißt es lediglich, dass der Kläger "stets mit einem vierseitigen Gutachten der Charité" argumentiere. Es bleibt danach offen, ob es ein solches Gutachten tatsächlich gibt oder nicht, da nur gesagt wird, dass der Kläger damit "argumentiere". Wenn im Folgenden davon die Rede ist, dass "der 'Gutachter'" aus der Charité geflogen sei und dabei das Wort Gutachter in Anführungsstriche gesetzt wird, wird dem Leser sogar nahe gelegt, dass es sich hierbei nicht um eine Person handelt, die als Gutachter bezeichnet werden könne, so dass der Eindruck, es gebe in Wirklichkeit das Gutachten, auf das sich der Kläger berufen will, gar nicht, verstärkt wird.

Vorschlag: Immer schön kritisch prüfen, auch das was die Crème de la Crème Medienanwälte als der Weisheit letzter Schuss wortgewandt von sich geben.

10:20 – Das zweite Theaterstück an diesem Dienstag

[bearbeiten] Wort & Bild Verlag Konradshöhe (Apotheken Rundschau) vs. Westdeutscher Rundfunk (WDR) 7 U 95/11

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im Fernsehen: Im Hintergrund der „Apotheken Umschau“ werden Strippen gezogen.

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren: Richter am Oberlandesgericht Claus Meyer, Richterin am Oberlandesgericht Karin Lemcke, Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels, Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 7 U 95/11

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler; Richter Dr. Philip Link. Rechtsanwalt Prof. Prinz, Rechtsanwältin Lingens, Rechtsanwalt Helge Reich, Rechtsanwalt Helmuth Jipp – Sozusagen, siebe Zensoren untereinander.


Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer: Es wird festgestellt, dass die Formalien der Berufung eingehalten sind. Hier geht es um die Berichterstattung im Fernsehen. Das Impressum zeigt schon, dass die Pharma über die PR-Agenturen eigene Interessen verfolgt, Die Beklagte hat den Bericht veröffentlicht. ... Ziehen Strippen im Hintergrund. .... Die Information ... Pharmaunternehmen ... ist substanzarm, dass die Pharmaunternehmen die Berichterstattung bzw. die Redaktion beeinflussen. Wir haben die Tendenz, das Urteil des Landgerichts zu bestätigen.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: ... .

Richter Claus Meyer: Wenn ich sage, die BILD lässt sich von der konservativen Politik beeinflussen, ist das tatsächlich. Oder BILD lässt sich von der CDU beeinflussen.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: Es heißt, die BILD lässt sich über PR-Agenturen massiv beeinflussen. Das hat wertenden Charakter. ...

Richter Claus Meyer: Es muss eine bestimmte grenze überschritten werden. Auch haltlose Meinungen sind zulässig.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: Beim WDR ist zweifellos ein handwerklicher Fehler passiert.

WDR-Anwalt Michael Fricke: Auch da hätte ich mich wehren können. .... Sehe da schon eine Einflussnahme. Sehe keinen Grund, diesen Streit über zwei Instanzen führen zu müssen.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: ... es war ein Fehler.

Richter Claus Meyer: Es ist eine Verpflichtung abgegeben worden und eine Richtigstellung. .... Irgendein Bildteppich ist gelegt ... steht, wird massiv beeinflusst.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: Wird soich hiuer und heute nicht ändern. Muss entscheiden werden. Wir werden die Urteiule .... Wir wearen der Hoffnung, hioer bereits Gehör zu finden.

Umschau-Justiziar Kohl: Verstehe nicht, ....

Richter Claus Meyer: Das ist das Problem.

Umschau-Justiziar Kohl: Wer steuert?

Richter Claus Meyer:`Die Frage ist, wie wird gesteuert. Strippen ziehen ... Die Pharmaindustrie veröffentlicht viel, es wird zitiert, übernommen., ... .

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: Wie Mariopnetten.

Richter Claus Meyer: Es ist eine klassische Bewertung. Jeder versteht es anders. Es gibt das, wo voll der Tatsachenkern dahinter steckt. .... Hier, wer macht denn das, wie passiert das ... .

Umschau-Justiziar Kohl: .... bei dem Zuschauer .-. meint Eindruck .-.. Unklarheit .... steuert, zieht Strippen.

Richterin Karin Lemcke: ... wie aber ....

Es wird diskutiert.

Klägeranwalt Dr. Stefan Engels: Hier geht es nicht um den intellektuellen Einfluss, sondern um Strippen ziehen. Es gibt aber keine Einflussnahme.

Richter Claus Meyer: Gut. Wir müssen nochmals darüber sprechen. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird wie in der 1. Instanz auf € 50.000,- festgelegt.
2. Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

11:00 – Drittes Stück des heutigen Theaters

[bearbeiten] Christian Ulmen vs. OK! Verlag GmbH & Co. KG 7 U 89/11

Die hiesige Zensoren: Richter am Oberlandesgericht Claus Meyer, Richterin am Oberlandesgericht Karin Lemcke, Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann, Rechtsanwältin Verena Haisch

[bearbeiten] Corpus Delicti

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 7 U 89/11


Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer: Die Zulässigkeit der Berufung müssen wir kurz ansprechen. In der Akte steth 20.12.2011.

Die Anwälte gehen zum Richtertisch und schauen sich das Faxprotokoll etc. an. Es wird gelacht-

Richter Claus Meyer: Rechtsanwalt Reich überreicht das Sendeprot0okoll vom 30.12.2011 für Gericht und Gegenseite. Zur Begründbarkeit. Es geht um den Artikel Witzbold und die Frau. Haben Sie den Schriftsatz? Hier eingegangen am Freitag. Der Schriftsatz befasst sich mit den Ereignissen nach dem Artikel. .. Geldentschädigung ...

Beklagtenanwältin Verena Haisch: Geldentschädigung ist eine höchst persönliche Sache.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Es geht um damals. Wir

Richter Claus Meyer: ... gehen dogmatisch ran. ... War später ... kann der Anspruch entfallen.

Beklagtenanwältin Verena Haisch: Es geht um Geldentschädigung.... .

Ulmen-Anwalt Helge Reich: Kenne den Schriftsatz nicht. Es geht nicht um die berufliche Arbeit., ... es geht um das Private ... .

Richter Claus Meyer: Es geht um die vielen Sender, Tele5 ... und ... im Zusammenhang mit dem Tatort. Wir meinen, dieser Vorgang hat keine Relevanz. Das Landgericht hat zu recht gesagt, einen schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt nicht vor. Hat den Anspruch verneint. „Noch Ehefrau“. Auch bei Frau Will gibt es keine Pe5rsönlichkewitsrechtsverletzung. .... keine Affäre ... Bei Frau Schirmer könnte man von einer Affäre ausgehen. Ist aber nicht ehrenrührig. Wir meinen die Zeit, wo er mit seiner Frau Huberta zusammen klebte. ... Die neue an seiner Seite, ist eine neue Freundin. ...… Annette K. Sollte der Grund für die Trennung von seiner Frau sein. Das Landgericht sagt, Nichtfremdgehen ist hier nicht zwingend. ... Es geht aber nicht, solche Gerüchte in die Welt zu setzen. Das Landgericht hat richtig entschieden.

Ulmen-Anwalt Helge Reich: ... .

Richter Claus Meyer: Möchte noch was ergänzen. Der Senat hat schon mal entschieden. Es war ein Schauspieler. Es hieß, hat ein Kind mit einer anderen Frau. Noch dazu, die Frau war die Freundin der Familie. Es gab keine groß Summe. Aber hier reicht es nicht.

Ulmen-Anwalt Helge Reich: ... Das ist das, was wir feststellen. .... steht immer, wissen wir nicht. Es wird zunehmend berichtet. .... Diese Sachwelle – es ist nicht die Schwere, aber die Hartnäckigkeit. ... Wir kommen nicht wirklich über die Schwelle, müssen sammeln. Sagen, ziehen das etwas in die Lächerlichkeit: D.h. benutze die Bildung, die ich habe. Mache Gerüchtesuppe, koche Gerüchtesuppe zusammen. Dass das nicht so hart geschrieben ist, finden wir raus. ... Die Intension spielt dann in den Gerichtsentscheidungen keine Rolle.

Richter Claus Meyer: Es geht um die Schwere. Gut, man kann das sagen, aber dann gibt es keine 15.000,-, sondern weniger.

Beklagtenanwältin Verena Haisch: Wir haben eine UVE abgegeben. Gegendarstellung gab es im Print und wurde ins Netz gestellt. Wir haben alles gemacht. Hat uns gesagt, wenn ihr € 5.000,- Rechtsanwaltkosten bezahlt, verzichte ich auf die Geldentaschädigung.

Richter Claus Meyer: Es ... .

Beklagtenanwältin Verena Haisch: Wenn jemand bereit ist, auf € 2.000 Rechtsanwaltskosten zu verzichten, und kommt dann mir € 15.000,- ...

Richter Claus Meyer: Wieso? Vielleicht weiß er, dass er nichts kriegt. Das kommt beim Senat nicht an, wenn jemand bereit war, einen Strich zu ziehen. Herr Reich sagt, die Redaktion wusste, dass sie das nicht durfte: Deswegen die Frage, was machen wir weiter?

Ulmen-Anwalt Herge Reich erläutert. Das Anwaltsgeschäf wird diskutiert.: .

Richter Claus Meyer: Andererseits kam es recht zügig..

Beklagtenanwältin Verena Haisch: ... Unsere beides Wunschdenken ist hier Wurst.. Sie (Reich) haben den Wunsch nicht ordnungsgemäß zum Ausdruck gebracht. ... .

Ulmen-Anwalt Helge Reich:' Doch, es war ordnungsgemäß.

Richter Claus Meyer: Der Gesamtschaden sagt uns ... Haben uns gestern unter sich beraten. Die Schwelle ist nicht erreicht.

Ulmen-Anwalt Helge Reich:' Wenn ich Sie nicht überzeugen kann.

Richter Claus Meyer: Möchten Sie dien Klage zurücknehmen?

Ulmen-Anwalt Helge Reich:' Ich nehme zurück.

Richter Claus Meyer: Es fehlt an der Schwere. Der Klägervertretzer erklärt, die Berufung wird zurückgenommen.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Kläger wird der Rechte der Berufung verlustig erklärt.
2. Der Kläger trägt diem Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Der Wert der Berufung wird auf 15.000,- festgesetzt.

[bearbeiten] Kommentar RS

Anstelle € 15.000 zu erhalten, muss nun Christian Ulmen zusätzlich ca. € 10.000,- an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen..

Gesiegt haben - wie immer - die Anwälte und Anwältinnnen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bird&Bird]

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