04.11.2014 - Buske als Überzeugungstäter in der Bredouille
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Christian Solmecke zum EuGH-Urteil "Recht auf Vergessen werden" | BUSKEISMUS OLG Hamburg |
Was war heute los?
04.07.2014
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Die heutigen Termine
Verhandlungen
10:00
Wolfgang Rasche vs. R. Borgis 7 U 89/13=
04.11.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
14:30
Norbert Essing vs. Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH - 7 U 29/12
Corpus Delikti
Richter
Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer
Die Parteien
Klägerseite:
Beklagtenseite:
Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 29/12
04.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Andreas Buske:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.