04.11.2014 - Buske als Überzeugungstäter in der Bredouille

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 23:53, 4. Nov. 2014 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Die heutigen Termine)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (17:17, 9. Sep. 2019) (bearbeiten) (Entfernen)
Admin (Diskussion | Beiträge)

 
(Der Versionsvergleich bezieht 124 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
 +<center><youtube>qmsbP13xu6k</youtube></center><br>
 +<font size="4"><center>'''Entscheidungen am laufenden Band'''</center></font>
 +
 +
<center>{{Vorlage:Bericht Kopf}}</center><br> <center>{{Vorlage:Bericht Kopf}}</center><br>
Zeile 6: Zeile 10:
|- |-
| rowspan="1" width="600" align="left" |__TOC__ | rowspan="1" width="600" align="left" |__TOC__
-| rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"|<youtube>BDd1Tw-xrjY</youtube><br>+| rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"|<youtube>N0MFUYcUD5Q</youtube><br>
-<center>Orwell 1984</center>+<center>George Orwell '1984' - ganzer FILM [Deutsch/German]</center>
|} |}
Zeile 13: Zeile 17:
|- |-
| rowspan="1" width="400" align="left" |<youtube>1KAaSPUutHU</youtube><br> | rowspan="1" width="400" align="left" |<youtube>1KAaSPUutHU</youtube><br>
-Christian Solmecke zum EuGH-Urteil "Recht auf Vergessen werden" +Christian Solmecke zum EuGH-Urteil "Recht aufs Vergessen werden"
| rowspan="1" width="400" align="center" | <font face"Arial" size="6"><b>[http://www.buskeismus.de BUSKEISMUS]<br><br><br> | rowspan="1" width="400" align="center" | <font face"Arial" size="6"><b>[http://www.buskeismus.de BUSKEISMUS]<br><br><br>
<font face"Arial" size="6">OLG Hamburg<br><br> <font face"Arial" size="6">OLG Hamburg<br><br>
04.11.2014 04.11.2014
-| rowspan="1" align="left" width="300" valign="top"|<youtube>rOh_ly37pn0</youtube><br> +| rowspan="1" align="left" width="300" valign="top"|<youtube>PIzm2DUYMBQ</youtube><br>
 +Wise Guys - Du Doof (with Lyrics)
|} |}
=Was war heute los?= =Was war heute los?=
-<font size="4">'''04.07.2014'''</font><br><br>+Zwei Verhandlungen. An spannendsten war die des Klägers Norbert Essing. Es ging um das '''Recht aufs Vergessen''' angesichts des neuesten EuGH-Urteils zu Google.
 + 
 +<font size="4">'''04.11.2014'''</font><br><br>
{| border="0" cellpadding="6" {| border="0" cellpadding="6"
|- |-
-| rowspan="1" align="left" width="500" valign="top" align="left" style="border: 1pt black solid"|<font size="4">'''Jurist lässt sich mit Sex bezahlen'''</font><br><br>+| rowspan="1" align="left" width="500" valign="top" align="left" style="border: 1pt black solid"|<font size="4">'''Löschung in Archiven'''</font><br><br>
 +Die Vergangenheit aus dem kollektiven Gedächtnis zu löschen, ist Bestandteil einer jeden Diktatur.
-'''Ein Jurist soll eine suchtkranke Juristin jahrelang mit Gefälligkeiten versorgt haben. Als Gegenleistung soll er intime Treffen verlangt haben. Nun wurde nach Presse-Informationen Anklage gegen ihn erhoben.'''+Anstelle sich mit den Folgen falscher Schlüsse aus dem Vergangenem auseinanderzusetzen, plädieren die Mächtigen und die Kriminellen fürs Vergessen. Damit lassen sich die Menschen leichter manipulieren, ausrichten, ideologisch und materiell verführen. Fügige Menschen regieren sich angenehmer und lassen sich schnelll missbrauchen.
-Von Rolf Schälike – frei nach [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schwere-vorwuerfe-gegen-gerichtspsychiater-gutachter-laesst-sich-mit-sex-bezahlen-1.2031052 Gutachter lässt sich mit Sex bezahlen] von Christian Rost und Andreas Salch+All das verbirgt sich hinter der Gafahr des staatlich gewünschten und anwaltlich durchzusetzenden Rechts aufs "Vergessen werden".
-Ein Großstadt-Jurist soll einer suchtkranken Juristin Gefälligkeiten erbracht haben. Als Gegenleistung soll der Jurist von der Frau intime Treffen verlangt haben. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Nirgendwo hat nach Informationen der gleichgeschalteten Zeitung bereits Anklage gegen den Juristen wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses erhoben. Der Jurist bezeichnete die Vorwürfe als "Witz".+Das Recht auf Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte sind offenbar lediglich vorgeschobene Argumente, weil die Selbstbstimmung und die Entwicklung der Persönlichkeit bei Menschen nur sehr bedingt etwas mit dem Vergessen zu tun hat. Von dem Rechts aufs Vergessen profitieren am meisten Menschen mit signifikant höherer krimineller Energie als der normale Durchschnittsbürger.
-Die Anklage geht davon aus, dass sich die seit Jahren abhängige Frau, die bei der Justiz in einer der wichtigsten politischen Abteilung arbeitet, vom Juristen mit Gefälligkeiten versorgen ließ. Er habe ihr neben den konkreten Gefälligkeiten auch Gefälligkeiten seiner Partner überlassen und ihr möglicherweise dabei geholfen, sich einen eigene Struktur an Gefälligkeiten aufbauen zu können, hieß es aus Justizkreisen. Im Gegenzug habe er Sex gefordert. Darauf hat sich die Frau laut Ermittlungen auch eingelassen.+Wir erlebten bei der Pressekammerden Hamburg den ersten diesbezüglichen Versuch 2007 durch den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger in der Sache <font color="#800000">'''324 O 468/06'''</font> [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Negerkalle „Negerkalle“].
-Ein von der Juristin gefälschtes Dokument entdeckten die Vorgesetzte im Jahr 2010 zufällig auf ihrem Schreibtisch. Der Behördenleitung war bereits bekannt, dass bei der Frau eine Suchtproblematik vorliegt, sie war nach Zusammenbrüchen mehrfach in therapeutischer Behandlung. Nach dem Fund des gefälschten Schriftstücks beauftragte der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Nirgendwo mit den weiteren Ermittlungen. Die Frau, die zeitweise auch als Richterin am Landgericht gearbeitet hatte, wurde zunächst an eine andere Position und dann in den vorläufigen Ruhestand versetzt. Das Disziplinarverfahren gegen sie ist noch nicht abgeschlossen, falls überhaupt eingeleitet.+Dieser Rechtsanwalt hatte aber schon 2003 mit einer Stasi-Arztsache [http://www.buskeismus.de/urteile/324O19603_U.pdf <font color="#800000">'''324 O 196/03'''</font>] auf seine Art versucht, die Aufarbeitung der Vergangenheit juristisch zu verhindern. Bis heute ist die kriminelle Tätigkeit der Stasi-Ärzte nicht aufgearbeitet.
-Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung hatte sich nicht nur der Verdacht auf Dokumentenfälschung erhärtet. Die Frau erhielt Gehalt und war am Verkauf gefälschter Dokumente nicht interessiert. In der Wohnung wurde zudem viel Alkohol gefunden. Letztlich musste sie wegen Urkundenfälschung, Betrugs und eines Verstoßes gegen etliche Gesetze eine Geldstrafe zahlen. Der Fall kam aber nicht vor Gericht, sondern wurde per Strafbefehl erledigt.+Bekannt ist auch der [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Rechtsanwalt+Dr.+Alexander+Stopp Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp], der sich vehement für verurteilte Mörder einsetzte und die Berichterstattung darüber erfolgreich unter Ausnutzung der organisierten Justizkriminalität - vorallem in Hamburg - zu unterbinden versuchte.
-Die Juristin kannte den Juristen von ihrer täglichen Arbeit im Justizsystem. Seit Jahren ist der Jurist als Beamter am Landgericht Nirgendwo tätig. Zuvor hatte er als Probebeamter im Staatsdienst Karriere gemacht - und schon als junger Jurist bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bis 1991 war er schon ganz schön auf der Karriereleiter hochgekrabbelt.+In dem Fall der [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Sedlmayr-M%C3%B6rder Sedlmayr-Mörder] setzte diesem Anwalt und den Hamburger Überzeugungstätern in Richterrobe der [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Sedlmayr-M%C3%B6rder+BGH BGH] Grenzen. Dr. Alexander Stopp können wir im Internet nicht mehr finden.
-Als eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" während einer Deutschlandreise auch mit ihm ion Verbindung kam, zog sich dieser Jurist mit einer mehr als schnoddrigen Äußerung den Zorn des Justizministeriums des Landes Nirgendwo zu. Die Delegationsmitglieder hatten sich über den "schlimmen Ruf" der der Einrichtung, in der der Juist arbeitete erstaunt gezeigt. Der Jurist meinte dazu nur, er begrüße diesen Ruf sogar, dieser würde seine Arbeit erleichtern.+Die Rechtsprechung zur Löschung von Archiven gelangte in eine Sackgasse.
-Zum 1. Juni 1991 wurde er strafversetzt. Doch auch dort musste er gehen: Das Verwaltungsgericht entschied im Jahr 2000, dass er seine Arbeitszeit in der neuen Arbeitsstelle zu gut der Hälfte für nicht genehmigte Tätigkeiten genutzt und damit doppelt kassiert hatte.+Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gab nicht auf, und klagte immer wieder, so u.a. für seinen strafrechtlich verurteilten Mandanten [http://buskeismus-lexikon.de/Ulrich_Marseile_-_Kl%C3%A4gerismus Ulrich Marseille] gegen Zeitschriftenarchive. [http://buskeismus-lexikon.de/Ulrich_Marseile_-_Kl%C3%A4gerismus#Zensurverfahren_mit_Ulrich_Marseille_und.2Foder_Marseille-Unternehmen Verlor] allerdings gegen einige Zeitschriften.
-Seither arbeitet der Jurist im gehobenerem Beamtenstatus bei Gerichten. Selbst als die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Juristin gegen ihn aufkamen, erhielt der Jurist auch von Gerichten des Landes Nirgendwo noch etliche tolle Aufträge. Er entschied beispielsweise auf ihre Schuldfähigkeit oder Gefährlichkeit. Anders als die Gerichte setzte die Staatsanwaltschaft von Nirgendwo den Juristen auf eine Rote Liste. Laut einer internen Anweisung dürfen an ihn keine Aufträge seitens der Behörde mehr vergeben werden, was aber eine Farce ist.+Da kann man sich gut vorstellen, wie glücklich die Archivgegner gegenüber dem Gerichtshof der Europäischen Union für das [http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf Anti-Google-Urteil] [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22C-131%2F12%22 <font color="#800000">'''C-131/12'''</font>] vom 13.05..2014 sind.
-Das Landgericht Nirgendwo hat bislang noch nicht über die Zulassung der Anklage gegen den Juristen entschieden. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird dieser voraussichtlich am 11. und 12. November stattfinden. Der Jurist glaubt nicht, dass die Staatsanwaltschaft genügend Beweise gegen ihn in der Hand hat. Die Vorwürfe seien "Unsinn", sagte er am Freitag der gleichgeschalteten Zeitung, "ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt und die Anklage zurückgezogen wird". Die Staatsanwaltschaft indes hält an der Anklage unverändert fest.+Wir beobachten eine Wandlung unter den Anwälten hin zu Verboten à la Orwell 1984 und eine Lawine an Löschungsanträgen.
 +|rowspan="1" width="500" align="left" valign="top"|Richter [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Richter+Andreas+Buske Andreas Buske] war heute verunsichert. Hat doch der BGH so einige Klatschen gegen seine Urteile und die von Richterin [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Richterin+Dr.+Raben&start=10 Dr. Marion Raben] nach Hamburg verteilt.
-|rowspan="1" width="400" align="left" valign="top"|<font size="4">+Niemand weiß heute, welche Folgen des Google-Urteil des EGMR haben wird. Der Name des Klägers wurde im veröffentlichten Urteil nicht geschwärzt. Dieser Mann ist nun namentlich weltbekannt, seine "Taten" ebenfalls. Google darf lediglich den umstrittenen Artikel bei Eingabe des Namens nicht finden. Das Urteil schränkt nur Google ein, auf den ursprünglichen Web-Seiten darf der Name bleiben. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen durch jedermann vom jedermann soll nicht so einfach möglich sein. Das soll dem Staat überlassen [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=der+gl%C3%A4serne+Mensch&spell=1 bleiben].
-:Wir lassen den linken Text unkommentiert.<br><br>+Noch vor Jahren schwor Richter Andreas Buske dem Argument der leichten Auffindbarkeit im Internet gegenüber der klassischen Suche in den Zeitungs- und Bibliotheksarchiven ab. Die Leichtigkeit des Auffindens im Internet sei kein juristisches Argument, fand der Hamburger Rechtsdogmatiker. Buske trennte sich aber bald von dieser vernünftigen Sichtweise und blieb bei seinen Verbotsbegehren duch die Entwicklung neuer Konstrukte, u.a. wie Eindruck und Verdacht.
-:Ansonsten erkennt sich womöglich einer von den Juristen und Juristinnen und klagt auf Geldentschädigung.<br><br>+Richter Andreas Buske möchte verständlicherweise aber keine neuen [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Klatsche+f%C3%BCr+Buske Klatschen] von Oben erleben. Wie die da Oben entscheiden, kann dieser Richter allerdings nicht voraussagen. Er sei kein Hellseher, tat Richter Buske heute kund. Ein Dilemma, vor dem die meisten Menschen stehen.
-:Schon alles erlebt.<br><br>+In der DDR musste man z.B. wissen, was Honnecker meint, sagt und durchzusetzen bereit ist. Honnecker musste allerdings wissen, was die sowjetischen Generalsekretäre wollen und zu was diese bereit waren. Bei Gorbatschow hat sich Honnecker vertan. Nicht anders ging es in der DDR zu Ulbrichts und Stalins Zeiten. Auch Ulbricht wurde von den Sowjets fallen gelassen.
-:Der kranken Phantasie der Juristen sind keine Grenzen gesetzt.<br><br>+Nicht anders bei den tausenden von KZ-Aufsehern in Ausschwitz und in den vielen anderen Nazi-Lagern der deutschen Faschisten. Die KZ-Aufseher brauchten Befehle, um sicher vor zukünftiger Bestrafung zu sein.
-:Spannend, spannend, superspanned das absurde Theater.<br><br>+Nun haben wir weder Stalinismus noch gibt es KZs. Feinde gibt es aber immer noch genug. Notfalls werden diese herbeigeredet. Gegenwärtig sind es die Mörder der IS und die unheimlich vielen Verleumder, Lügner, Anprangerer u.a., welche sich im Internet nur so tummeln.
-</font>+Der Kampf gegen Feinde erfolgt in Wellen. Wir erleben das in der Äußerungs- und Zensurrechtsprechung.
 +Solche wellenartigen Verfolgungen sind an und für sich nichts Neues. In der Sowjetunion war es z.B. die Verfolgung der Juden unter Stalin nach dem Krieg. Die letzte Welle ist bekannt als die [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%C3%84rzteprozess+Stalin&spell=1 Hatz] auf [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rzteverschw%C3%B6rung jüdische Ärzte] ab 1948.
 +
 +Die Verfolgung von Kommunisten aus der westlichen Emigration erfolgte im real sozialistischem Lager - Polen, Ungarn, DDR - ebenfalls wellenartig, so wie auch die [http://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung_der_Deutschen_aus_der_Tschechoslowakei#Auswirkungen Verfolgung] der deutscher Kommunisten und Widerstandskämpfer 1947-1948 in der Tschechoslowakei.
 +
 +Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat. Da können wir uns auf unsere Richter und Anwälte voll und ganz verlassen. Diese werden uns schon die Wege aufzeigen, notfalls über Haft, wie wir uns der Obrigkeit rechtsstaatlich unterzuordnen haben.
|} |}
==Die heutigen Termine== ==Die heutigen Termine==
{| border="0" cellpadding="6" {| border="0" cellpadding="6"
|- |-
-| rowspan="1" width="300" align="left"|[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_140704_Vk.pdf http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_141104_olg.jpg]<br><br>+| rowspan="1" width="300" align="left"|[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_141104_olg.pdf http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_141104_olg.jpg]<br><br>
-[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_141104_olg.pdf http://www.buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_140704_Vh.jpg]+| rowspan="1" align="left" width="800" valign="middle" align="left"| Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien. Die Namen der Richter waren angegeben. Gerichtet haben Andreas Buske, Claus Meyer, Dr. Lothar Weyhe und Karin Lemcke.
-| rowspan="1" align="left" width="800" valign="middle" align="left"| Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau und Dr. Thomas Linke.+
- +
-Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute, wie fast immer, oft nicht eingehalten.+
- +
-==Verkündung==+
-Es gab drei Verkündungen. Alles Aussetzungsbeschlüsse. +
-==Vorsitzende Richterin Simone Käfer==+==Vorsitzender Richter Andreas Buske==
-Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute gut in bester Form. Sie lachte viel. Sprach fast nur allein. Verließ mit den anderen ab und zu den Gerichtssaal. Zum Mittagessen in der Gerichtskantine haben wir sie allerdings nicht gesehen. Mittler, Gronau und Linke saßen allen ohne der Cheffin.+Das Leid des Vorsitzenden Richters war heute deutlich zu spüren.
-Publikum gab es heute keins im Saal. Trotzdem genoss die Vorsitzende sichtbar ihre Macht und führte die Verhandlungen locker, alles wie auswendig gelernt. Im Prinzip ersetzbar durch einen Computer, bei den nicht Mal die besten und intelligentesten Programmierer die Software schreiben müssten. Wieder verlangte diese Richterin von den Beklagten etwas, was sie selber nicht einzuhalten gedenkt und auch gar nicht in der Lage ist. Die Parteivertreter nannte sie nach wie vor Parteien und die Sach- und Rechtslage wurde erörtert, obwohl das meist nicht der Fall war. Stolpe brauchte heute nicht zu helfen. Als, Schulmeisterin konnte die Vorsitzende sich heute mehrmals präsentieren.+===Ein paar schöne Zitate des Vorsitzenden von heute===
-===Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute===+*Haben ganz viel Post von Ihnen bekommen.
-*Fax oder Schriftsatz ist egal, ist dasselbe.+*Es besteht kein öffentliches Interesse.
-*Befürchte, Sie müssen zum BGH (nach Drohung des Beklagten mit OLG).+*Facebook sind keine € 8.000- (weniger).
-*Sicherloch ist das privat. Selbst, wenn es wahr ist, Anonymitätsschutz. Auch hat er sich nicht in die Öffentlichkeit begeben (Verdacht auf Steuerhinterziehung)+*Nach der Vorberatung haben wir die Tendenz, die Berufung nicht zu bestätigen.
- +
-* Es ist möglich, dass wir dazu keinen Anwalt brauchen. Wir müssen die Rechtsfrage klären.+
*Es ist keine echte Auseinandersetzung, wie in der FAZ. *Es ist keine echte Auseinandersetzung, wie in der FAZ.
-*Die Beziehung muss sich verfestigt haben, um berichten zu dürfen.+*Man kann sich einigen ohne Präjudiz, Kostenaufhebung.
-*Ist in der Tat problematisch, wie man das löst (mit dem Beiwerk)+*Es geht um Archive. Wir dachten, wir können es, wir wissen, wie es geht. Dann sagen aber die oberen Gerichte, wir machen es falsch.
-*Gebe Ihnen recht.+*Wir hatten uns geeinigt, abzuwarten, wie der BVerfG entscheidet.
-*Wir werden noch mal beraten.+*Der Zeitfaktor könnte schon eine Rolle spielen.
-*Wollte Ihnen recht gegen, Recht ist zu weit gefasst, ... . +*Doof.
-*Wir sind zerstritten.+*Macht es aber viel schwieriger.
-*Vielleicht ist es ein Verdacht.+*Obwohl wir es nicht wissen, haben wir nachgedacht.
-*Stopp, stopp. Weil die Anforderungen des BGH so sind, müssen wir untersagen.+*Wir haben seherische Fähigkeiten.
-*Wir sprechen nur über Geld+*Da müssen wir uns über den Erststörer unterhalten. Wir sind auch nicht die Dummen. Wir müssen herumstöbern.
-*Also, Herr Krüger!+*Glaube, wir können uns die Entscheidung sparen.
- +
-*Auch wir haben eine Lösung gefunden, ohne entscheiden zu müssen.+
- +
-* Dürfen wir nicht. Das OLG hat uns das (Selbstanschauen im Internet) verboten.+
|} |}
Zeile 119: Zeile 121:
'''10:00''' '''10:00'''
-==Hamburger Hafen und Logistic AG vs. Jörg Trogisch <font color="#800000">'''324 O 266/11'''</font>==+=Wolfgang Rasche vs. Rüdiger Borgis <font color="#800000">'''7 U 89/13'''</font>=
-'''0707014.2014:''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike+'''04.11.2014:''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
 +In dieser Sache gibt es eine einstweiige Verfügung auf Unterlassung, Hauptsache zum Verfügungsverfahren <font color="brown">'''324 O 643/12'''</font>
-=SterniPark GmbH vs. MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Marion Mück-Raab - 7 U 41/13=+Am '''09.08.13''' wurde im entsprechende Hauptsacheverfahren <font color="brown">'''324 80/13'''</font> bei Richterin Simone Käfer von Ri'in Mittler, Ri'in Dr. Gronau und Richter Dr. Linke verhandelt.
-==Corpus Delikti==+Am '''27.09.13''' erging das [http://www.buskeismus.de/urteile/324O8013A_U.pdf Urteil]: Der Beklagte wurde verurteilt, in klicktel.de bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten. Der Beklagte hat € 666,16 zu zahlen. Es erging eine Kostenentscheidung und eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
-[https://www.youtube.com/watch?v=jKXVKc_Lpy0 Sendung] des MDR „FAKT“ vom 20.03.2012.+
-Die Klägerin meinte durch die folgenden bzw. ähnliche Äußerungen in der Sendung:+Der Beklagte ging in Berufung.
-::Tausend Fälle zählte die [http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/Projekt_Babyklappen/Berichte/Abschlussbericht_Anonyme_Geburt_und_Babyklappen.pdf Studie] auf. Vermutlich sind es mehr. Denn jeder fünfte Tröger gab keine Auskunft.+Am '''04.11.14''' wurde die Berufung mit der Richtern Buske, Meyer, Dr. Weyhe [http://www.buskeismus.de/urteile/7U8913_Protokoll.pdf verhandelt]. Trotz Hinweise des Gerichts und Unterstützung seitens des Beklagtenanwalts blieb der Beklagte bei seiner Meinung und bestand auf einem Urteil.
-::Und selbst bei jenen, die sich beteiligt haben, war die exakte Erfassung nicht möglich. Das liegt daran, dass diese Daten an keiner zentralen Stelle gesammelt werden, in einigen Fällen keinerlei Dokumentation bzw. diese bei vielen Anbietern mangelhaft ist.+Das [http://www.buskeismus.de/urteile/7U8913.pdf Urteil] erging noch am gleichen Tage um 14:30: Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 27.09.13 wird zurückgewiesen. Die Kosten der erstinstanzlichen Verhandlung trägt der Kläger zu 7 %, der Beklagte zu 93 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 1 %, der Beklagte 99%. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
-::Es gab Babyklappen, die monatelang die Kinder nirgendwo meldeten.+Die Klägerkosten beruhten auf der Absetzbarkeit der Mehrwertsteuern, was das Landgerichts nicht berücksichtigt hatte.
-::Demnach fehlen bei den Anbietern und Trägern für ein gutes Fünftel der anonym abgegebenen Kinder Informationen über deren Verbleib.+Der Beklagte legte beim BVerfG Beschwerde ein. Mit [http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rk20160629_1bvr348714.html Beschluss] vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 3487/14 wurde entschieden:
-betroffen zu sein.+::Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
-Diese Aussagen treffen auf den SterniPark nicht zu. Allerdings wäre der SterniPark erkennbar als Mitarbeiter der Studie. Die ehrverletzenden Aussagen kämen so daher, dass es alle Mitarbeiter der Studie - ohne Ausnahme - betrifft.+:::Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
-== Richter ==+:::Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
-'''Vorsitzender OLG- Richter: ''' Andreas Buske<br>+
-'''Richter am Oberlandesgericht: ''' Dr. Lothar Weyhe<br>+
-'''Richter am Oberlandesgericht:''' Claus Meyer<br>+
-== Die Parteien ==+
-'''Klägerseite:''' Kanzlei Eisenberg, Dr.König, Dr. Schork; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg<br>+
-Geschäftsführerin des [https://www.google.de/search?q=sternipark&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=zO6OU-GkC8qp4gTZ_YCICA&sqi=2&ved=0CAcQ_AUoAg&biw=1280&bih=620 SterniPark] [https://www.google.de/search?q=leila+moysich&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=NO6OU7mUAufeygPh14D4CQ&sqi=2&ved=0CAYQ_AUoAQ&biw=1280&bih=620 Leila Moysich]<br>+
-'''Beklagtenseite:''' Kanzlei [http://mtpv.de/ Mohns, Tintennot, Pruggmeyer, Vennemann]; Rechtsanwalt [http://mtpv.de/heymann.html Daniel Heymann] für MDR<br>+
-Rechtsanwältin [http://www.bettina-schmaltz.de/ Dr. Bettina Schmaltz] für die Journalistin [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22Marion+M%C3%BCck-Raab%22 Marion Mück-Raab]+
-== Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 41/13==+:::Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
-'''03.06.2014''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike+
-'''Vorsitzender Richter Andreas Buske:''' Wollen wir mit der 41/13 anfangen. Wir meinen, dass alles von der Erkennbarkeit abhängt. .... Dan die gesamte Äußerung. Es heißt bei denen, bei denen „die beteiligt waren“ war eine exakte Erfassung nicht möglich. Heiß bei allen an der Studie Beteiligten. Herr Eisenberg hat recht, es betrifft die Erfassung aller Kinder. Das Zitat ist in einen falschen Kontext gestellt. Es geht um die Betroffenheit. Wenn es heißt, „[http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-karlsruhe-beschluss-18ss67813ak1514-acab-banner-stadion-beleidigung-polizei/ alle Polizisten] einer Diensteinheit“, dann kann sich jeder Polizist betroffen fühlen. Wenn alle Teilnehmer gemeint sind, dann ist jeder Telnehmer der Gruppe gemeint. Der Vorwurf ist heftig. Kinder wurden nicht nachgemeldet, 39 Kinder. Die Wiederholungsgefahr besteht, wenn die Erkennbarkeit bejaht wird. Das ist die schwierige Frage. SterniPark wird auf Seite 28 der Studie erwähnt („Vier Monate später erfolgte die erste anonyme Geburt unter Begleitung von SterniPark in einer Flensburger Klinik.“). Damit wird nicht die Teilnahme an der Studie bestätigt. Dann trägt Herr Eisenberg vor, dass an einer anderen Stelle .... kann schon sechsjährig sein. Wenn man nach [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=BabyklappeBabyklappe sucht], findet man SterniPark. Dann heißt es, elf Teilnehmer haben die Fragebogen zurückgeschickt. In Hamburg gibt es nur eine Babyklappe, die von SterniPark. Das BVerfgG sagt ([https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040714_1bvr026303.html 1 BvR 263/2003]), Erkennbarkeit ist gegeben, wenn die Erkennbarkeit mühelos (1 BvR 263/2003: „Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft sich ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH, NJW 1963, S. 1155; BGH, NJW 1992, S. 1312 <1313> - für das Fernsehen -)“ so erfolgt, dass die Klägerin erkennbar ist. Muss dann noch wissen, dass es in Hamburg war. Wir wissen nicht, was das Bundesverfassungsgericht unter müherloser Erkennbarkeit meint. Früher war es so, wenn man in die Bibliothek gehen musste, dann war die Erkennbarkeit nicht gegeben. Heute ist es ganz einfach.+<center>________________</center>
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Darf ich was sagen?+'''14:30'''
-'''Der Vorsitzende:''' Ja.+=Norbert Essing vs. Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH <font color="#800000">'''7 U 29/12'''</font>=
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Es ist viel einfacher. Sie oder der Anwalt suchen, dann stimmt es, dass die Erkennbarkeit nicht mühelos ist. Aber es gibt sehr viele, die sich damit beschäftigen, es sind Mitarbeiter der Jugendämter, in den Familiengerichten, von Stellen, die die Adoption vermitteln, Politiker. Die wissen ganz genau, in Hamburg gibt es nur eine Babyklappe, die der Klägerin. Dass Sie (Herr Buske) die Studie nicht haben, wusste ich nicht. Diese ist im [http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/Projekt_Babyklappen/Berichte/Abschlussbericht_Anonyme_Geburt_und_Babyklappen.pdf Internet]. Wusste nicht, dass Sie sich diese nicht ansehen. Ich kann Ihnen diese geben. Bin überrascht, dass der Leser nicht erkennt, dass die Klägerin an der Studie teilgenommen hat. Die Klägerin ist die erste, die Babyklappen einführte. Es ist nicht möglich, dass sie an der Studie nicht teilgenommen hat. SterniPark ist, erstens, die erste Einrichtung, die eine Babyklappe einführte, zweitens, in Hamburg die Einzige und, drittens, ist sie führende Trägerin von Babyklappen. Der Makel lastet gerade auf SterniPark. Man nimmt an dieser Scheiß-Studie teil und dann wird generalisiert. Wir sagen, bei uns ist es nicht so, dann sagt ein anderer, aber der MDR sagt das. Wie gesagt, wir haben die Studie jetzt nicht da, haben nur einen Teil bei mit. Gehe nach hause, drucke diese aus und gebe die Studie Ihnen.+==Corpus Delikti==
 +[https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Norbert+Essing Norbert Essing] erlebten wir des öfteren bei den Zensurkammern. Er klagte gegen [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=site%3Afocus.de+Norbert+Essing FOCUS] – [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080715_hansolg.htm#Norbert_H._Essing_vs._Focus_Magazin_Verlag_GmbH Bericht] und [http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Domainrecht/738-OLG-Hamburg-Az-7-U-2908-Keine-Haftung-des-Domaininhabers.html verlor] beim OLG , Az. <font color="#800000">'''7 U 29/08'''</font>.
-'''Der Vorsitzende:''' Bin da bei Ihnen, dass ..., dass der SterniPark die führende Rolle spielt. Auch, dass SterniPark die einzige in Hamburg ist. Aber der vierte Punkt. Woher wissen wir, dass der SterniPark als Träger auch an der Studie teilnahm.+In der Sache <font color="#800000">'''324 O 862/07'''</font> gewann der Kläger gegen FOCUS. [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=324%20O%20862/07 Urteil].
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Im Internet findet man das. Ist unstrittig.+Beim LG Berlin klagte Norbert Essing gegen Ringier Publishing GmbH <font color="#800000">'''27 O 75/11'''</font>, beim LG Köln gegen Verlag Rommerskirchen GmbH & Co KG [https://openjur.de/u/453047.html <font color="#800000">'''28 O 846/11'''</font>]. Im Berufungsverfahren [https://openjur.de/u/455702.html <font color="#800000">'''15 U 15/12'''</font>] wurde das Verbot im Wesentlichen bestätigt.
-'''Der Vorsitzende:''' Ist strittig. Wenn ich die Studie habe, dann finde ich SterniPark. Aber nicht als Teilnehmer an der Studie. Auf Seite 81 steht in der Tabelle nicht SterniPark.+Gegen die Süddeutsche Zeitung und den Journalisten [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Norbert+Essing Uwe Ritzer] wurde am 10.06.2011 in der Sache <font color="#800000">'''324 O 63/11'''</font>. Die Antragsgegner haben in der Verhandlung den Widerspruch zurückgenommen. Den Antragsgegnern fielne die weiteren Kosten des Verfahrens zur Last bei einem Streitwert von 63.750,00 EUR.
-'''Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz:''' Es geht um die Erkennbarkeit in der MDR-Sendung.+Am 17.02.2012 wurde in der Sache <font color="#800000">'''324 O 9/12'''</font> [http://buskeismus-lexikon.de/17.02.2012_-_RAe_Dr._Sven_Krueger_und_Johannes_Eisenberg_geben_nicht_auf,_zu_zensieren#Norbert_H._Essing_vs._S.C3.BCddeutsche_Zeitung_Digitale_Medien__GmbH_324_O_9.2F12 verhandelt]. Die Klage wurde abgewiesen.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' In der Sendung heißt es „von denen“, d.h. von allen. ... Bibliothek ... Trotz aller Definition der Hamburger Schulreferenten, haben wir Anhaltpunkte. Wir können das finden.+Zweieinhalb Jahre später erlebten wir heute die Berufungsverhandlung, Az. <font color="#800000">'''7 U 29/12'''</font>. Den Kläger vertrat wieder Rechtsanwalt Dr. Roger Mann.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' ... dritte Schritte. Das muss man sagen.+Es hat sich einiges geändert, was die Rechtsprechung von Archiven betrifft.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Sagen wir in Hamburg einer. Sieht die Sendung, gibt SterniPark ein und findet ... Muss nicht Hamburg sein, auch Schleswig-Holstein. Kann nur sagen, das reicht nach dem Maßstab des BVerfG für die Erkennbarkeit aus. Jedenfalls für einen wesentlichen Empfängerkreis. Das hat nichts mit Pressefreiheit zu tun, wenn sie was Falsches vortragen will, dass der Verbleib der Kinder nicht verfolgt werden kann. Soge noch einmal, wie die SterniPark Position ist, so nimmt dieser auch an der Studie teil. ... Die Studie listet auf Seite 81 nach Bundesländern auf, wie viele Träger an der Studie teilnahmen. In Hamburg ein Träger. Es gibt nur den SterniPark in Hamburg mit Babyklappe.+Geklagt wird gegen die Auffingbarkeit in [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Norbert+Essing+Ermittlungsverfahren Archiven] beim Eingeben des [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Norbert+Essing Namens].
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Es wird gesagt, in einigen Fällen keinerlei Dokumentation bzw. diese bei vielen Anbietern mangelhaft ist.+Streitgegenständig sind die Artikel: vom 1. Februar 2010, „...“ vom [http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/harald-christ-contra-norbert-essing-unter-der-guertellinie-1.9559 8. März 2010], „Unter der Gürtellinie “ vom 25. März.2011 und „...“ vom 19. Oktober 2011.
-'''Der Vorsitzende:''' Aber, jedenfalls konnte man bei niemanden die Kinder identifizieren.+== Richter ==
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Das kann man durch die Sendung „FAKT“ meinen. Die wollen, dass man die Studie zur Vertiefung heranzieht+{| border="0" cellpadding="6"
 +|-
 +| rowspan="1" width="350" align="left" valign="center"|
 +'''Vorsitzender OLG-Richter: ''' Andreas Buske (m)<br>
 +'''Richter am Oberlandesgericht: ''' Dr. Lothar Weyhe (re)<br>
 +'''Richter am Oberlandesgericht:''' Claus Meyer (li)<br>
 +| rowspan="1" align="left" width="400" valign="top"|http://www.buskeismus-lexikon.de/images/meyer_buske_weyhe.jpg
 +|}
-'''SterniPark-Geschäftsführerin Leila Moysich:''' SterniPark ist nicht ... . Als Tröger hat er aktiv an der Studie teilgenommen.+== Die Parteien ==
-'''Der Vorsitzende:''' Das wusste ich. Was ich nicht wusste, dass auf Seite 81 die Teilnehmer der Studie aufgelistet sind, nicht die Träger.+{| border="0" cellpadding="6"
 +|-
 +| rowspan="1" width="400" align="left" |'''Klägerseite:''' Kanzlei Damm & Mann, [http://www.damm-mann.de/de/anwaelte/prof_dr_roger_mann.html '''Rechtsanwalt Dr. Roger Mann''']<br>
-'''SterniPark-Geschäftsführerin Leila Moysich:''' Die Bedingungen für die Teilnahme der Träger ... +| rowspan="1" align="center" width="200" valign="top"|http://www.damm-mann.de/images/top/dr_roger_mann.jpg
 +|}
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Das ist neuer Sachvorhalt.+'''Beklagtenseite:''' Kanzlei [http://www.oppenlaender.de/de/index.html Oppenländer Rechtsanwälte], Rechtsanwalt [http://www.oppenlaender.de/de/anwaelte/detail/rechtsanwalt/20/raymund-brehmenkamp.html Raymund Brehmenkamp]<br>
-'''Der Vorsitzende:''' Nein.+== Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 29/12==
 +'''04.11.2014''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Sie haben sich beim Landgericht beschwert, dass der Kollege einen Internbetausdruck vorgelegt hat im Haupotsachverfahren.+'''Vorsitzender Richter Andreas Buske:''' Es geht um Archive. Wir dachten, wie können es, dachten wir wissen es, wie es geht. Dann sagte die oberen Gerichte, ihr macht es falsch. Danach dachten wir, jetzt wissen wir es, wie es geht. Wissen es aber nicht. Der EGMR Gerichtshof hat [http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf Anti-Google-Urteil] [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22C-131%2F12%22entschieden]. Dann .... Es gab den Nachteil, wir waren nicht dabei.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Wir versuchen das Gericht zu überzeugen, dass es nicht mühevoll ist.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Ich war auch nicht dabei.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Hängt von Gerichtssitz ab. Wenn wir in Berlin wären ... . Verstehe nicht, Teilnehmer. Wenn gesagt wird mangelhaft oder keine Dokumentation, dann heißt es, es gab eine Dokumentation. Hier schließt sich bei mit der Kreis der Erkennbarkeit nicht. Diese Schranke hat das BVerfG nicht umsonst gesetzt.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Wir haben uns geeinigt, die Entscheidung des BVerfG abzuwarten.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Es ist eine falsche Berichterstattung.+'''Der Vorsitzende:''' Hier geht es auch so.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Ja, nur bei falscher Berichterstattung, dann leichte Erkennbarkeit. Inhalt der Studie ... Aus der Studien ergibt sich nicht, dass ... . Das Zitat ist eine Zusammenfassung aus der Studie. Es wurde daraus zitiert. Seite 12 der [http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/Projekt_Babyklappen/Berichte/Abschlussbericht_Anonyme_Geburt_und_Babyklappen.pdf Studie]: „Die Erhebung der Fallzahlen zeigte sich, wie schwierig eine exakte Erfassung der Anzahl betroffenen Kinder ist. Das liegt daran, dass diese Daten nicht an einer zentralen Stelle gesammelt werden, in einigen Fällen keinerlei Dokumentation der Vorgänge stattfindet, diese bei vielen Anbietern mangelhaft ist„).+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Jeder Fall ist anders.
-'''Der Vorsitzende:''' Dann macht es die Studie wahrer?+'''Der Vorsitzende möchte nicht entscheiden:''' Man kann sich ohne Präjudiz einigen. Kostenaufteilung.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Es ist nicht eindeutig, es ist mehrdeutig. Im LG-Urteil steht mehrdeutige Aussage.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Habe mich mit meinem Mandanten darüber unterhalten. Wir wissen nicht wie das BVerfG entscheidet. Er möchte nicht warten, bis das BVerfG entschieden hat. Ohne Präjudiz möchte er nicht. Er möchte, dass das in den Suchmaschinen nicht gefunden wird.
-'''Der Vorsitzende:''' Ob eindeutig oder mehrdeutig hin und her. Das ist ein klassischert Stolpe-Fall. Sie wollen nicht?+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Mein Mandant möchte sich weder freiwillig noch zeitweise verpflichten. Wir brauchen eine Entscheidung. Bis 2015 möchten wir nicht .... .
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Wir wollen nicht.+'''Der Vorsitzende erpresst etwas:''' Der Zeitfaktor könnte schon eine Rolle spielen.
-'''Der Vorsitzende:''' Für sie ist es leichter aus dem verbot rauszukommen, wenn sie eine einfache Unterlassungsverpflichtung abgeben und die Kosten teilen.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Es ist bedauerlich, dass sie so überlastet sind. Aber mein Mandant kann darauf keine Rücksicht nehmen.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Für die Redakteure ist es ein Problem. Dann kommt einer der 72 Teilnehmer und sagt, ... .+'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Vielleicht kommt der Anspruch später. Dann säßen wir nicht hier.
-'''Der Vorsitzende:''' Wenn das Landgericht sagt, so ist es zu verstehen, dann sagen wir, so ist es eindeutig zu verstehen.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Über die Zukunft können wir nachdenken.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Sehe das auch. Aber für den MDR ist es eine grundsätzliche Angelegenheit.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Da sind Sie kein Ausnahmefall .... zum Nachteil ... . Sie müssen entscheiden.
-'''Der Vorsitzende:''' Nie wieder.+'''Der Vorsitzende:''' Doof.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Sie sagen, mühelos. Wenn ich über eine konkrete Person berichte, sehe ich genauer hin. Aber bei einer Studie, wie kommt SterniPark dort vor, dann ... +'''Alle lachen.'''
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Seite 318 der Studie. Es werden die Vertreterinnen des Träger- und Praxisforums genannt, die teilgenommen haben. Und da wird SterniPark ausdrücklich als Teilnehmer genannt. Es ist eine Menge. Dann wird gesagt, beim de Teil der Teilnehmer wird nicht dokumentiert, bei anderen mangelhaft. . ... Sie weisen gerade auf die Klägerin hin. Sie wollen sich an der Klägerin reiben. Rechthaberei. Herr Buske, Ihr Vergleichsvorschlag ist nicht gut. Aber trotzdem, wenn ... .+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Erledigungserklärung von unserer Seite.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann möchte was sagen.'''+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Das ist lange her. Es wird nicht aktuell berichtet. Das überrascht mich nicht.. ... Zwischenlösung ... .
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Wenn Sie dazwischensprechen, dann kann ich aufhören. Sie wollen wohl nicht, dass die Studie hierherkommt.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' ... .
-'''Der Vorsitzende:''' Das hilft nicht weiter, man muss suchen.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Wenn, können wir das Pferd von hinten aufzäumen. .... Vielleicht dann über die Ableitung nachdenken. BVerfG ... . Aber nicht mehr als das Auffinden in den Suchmaschinen. Wir können warten.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Dann zeige ich ihn an, weil er Prozessbetrug begeht.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Nein. Wenn man äußert und wartet. Bisheriger Zustand.
-'''Der Vorsitzende:''' Dann werden wir jetzt das Protokoll diktieren. Wenn man SterniPark in die Suchfunktion der Studie gibt, ergeben sich Ergebnisse auf Seite 27, 28 und 318 als Teilnehmerin des Trägerforums. Auf Seite 318 werden die Mitglieder und Teilnehmer des Trägerforums genannt. Woher weiß ich aber, dass sie an der Studie teilgenommen haben?+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Im anderen Verfahren waren wir so weit noch nicht. Das Gericht ... .
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Weil sie im Trägerforum Teilnehmer sind.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Es war ein kleiner Verlag.
-'''Richter Dr. Lothar Weyhe liest aus den Schriftsatz der Klägerin vor:''' Ist jetzt plastischer geworden.+'''Der Vorsitzende:''' Macht es aber noch schwieriger. Obwohl wir es nicht wissen, haben wir nachgedacht. Einen Gerichtsbeschluss haben wir dazu nicht, aber wir haben seherische Fähigkeiten.
-'''Der Vorsitzende:''' Teilnehmer am ..+:'''Zweitens''', vielleicht dürfen Beiträge in den Archiven bleiben, wenn deutlich wird, dass das alte Beiträge sind.
-'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Fußnote auf Seite 58+:'''Drittens'''. Die Suchmaschinen sollen diese nicht finden.
-'''Der Vorsitzende:''' Woher weiß ich, dass sie Teilnehmer der Studie sind?+:'''Viertens'''. Der Ausgang des Verfahrens muss mitgeteilt werden.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' ... im Projekt anonyme Kinder ... Es wird genau beschrieben. Es gab Teilnehmer und davon solche, die an der Architektur mitwirkten. Ist doch klar, dass sie Teilnehmer ist.+'''Kommentar RS:''' Dann müssten ja alle Urteilsdatenbanken überarbeitet werden, weil nicht erkennbar ist, welche Urteile bei den höheren Instanzen abgeändert wurden bzw. sich aus anderen Gründen erledigt haben. Die Erkennbarkeit ist bei den meisten Urteilen bei einen ausreichend großen Personenkreis gegeben.
-'''Der Vorsitzende schaut ungläubig daher.'''+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Das das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, haben wir berichtet.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Gut, Sie glauben nicht.+'''Der Vorsitzende:''' Von sich heraus?
-'''Der Vorsitzende:''' Steht irgendwo, dass Mitglieder des Trägerforums Telnehmer der Studie sind?+'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Über die Einstellung des Verfahrens kommt man drauf.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Aus Seite 58 ergibt sich, dass ... an der Studie teilnehmende Mitglieder des Trägerforums als Mitglieder der Studie begleitend Mitglieder des Träger- und Praxisforums waren. Daraus ergibt sich, ... .+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Wir haben zwei Berichte, unabhängig ob im Archiv oder nicht. Der eine Bericht ist auch nach BGH nicht zulässig, weil es kein Datum trägt. Es war 2012. Sieht immer noch so aus.
-'''Der Vorsitzende:''' Jetzt habe ich es auch verstanden. Vergleichen wollen sie sich wirklich nicht?+'''Beim Anwalt Dr. Roger Mann klingelt das Handy:''' Das Handy klingelt. Entschuldigung.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Die wollen weiter verleumden. Diese Autorin ist sehr bösartig. Und Sie als Anwältin dieser bösartigen Autorin ... Wie, ... dass man bei Gericht weiter lügen will. Ich möchte, dass Sie und Gelegenheit geben, die Studie einreichen.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann schaltet das Handy ab:''' Die BK1 macht das deutlich. Bei Eingabe Essing in Google findet man diesen [http://www.sueddeutsche.de/thema/Norbert_Essing SZ-Artikel] an [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Norbert+Essing erster Stelle]. Man landet dann auf [http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/harald-christ-contra-norbert-essing-unter-der-guertellinie-1.9559 BK2]. Man sieht nicht, dass es ältere Informationen sind. Das ist schon auf Grundlage von BGH unzulässig. Anlage K11, was das Datum angeht. [http://www.sueddeutsche.de/geld/bayernlb-in-doppelter-mission-1.978070 19.10.11]. Gehe davon aus, dass das stimmt. Es war sechs Monate, nachdem das verfahren eingestellt wurde. Es steht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Angebliche Erpressung von Herrn Christ, ist falsch. Deswegen bitte ich einen umformulierten Antrag zuzulassen. Bei den anderen Anträgen würden wir so im Nebel stöbern, wie .... . Alös Parteivertreter würde ich das genau so sehen wie Sie, wie es ausgeht .... .. Das ermittlungsverfahren wurde eröffnet. Zehn Jahre später findet man .... Wer weiß noch, ... Gerade für die berufliche Reputation des Klägers ... . Mandanten erpresst, verleumdet. Wurde nie aufgeklärt. Zumindest gilt er als unschuldig.. ... Nicht wie die Lebach-Entscheidung. Ob das Bestand hat, wird bei dem BVerfG entscheiden. Besonders vor dem Hintergrund .- das ist mein letzter Halbsatz – kann nicht bei Google erfolgreich vorstellig werden.
-'''Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz:''' Habe eine Verständnisfrage. Babyklappe ... .+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' ... Hier geht es weiter. Keiner, den es interessiert, weiß, dass das ist keine Meldung im Toto. Hat keine Aussagekraft. Es ist ein Lockmittel, soll den Leser ansprechen. Wir haben uns schon beim Landgericht darüber unterhalten, weshalb der Bericht sechs Monate später geschrieben wurde. Jetzt ... eher negativ. Aussage für die Zeitung. Der letzte Bericht, dass die einzelnen Beiträge archiviert werden. Es sind schon historische Gründe. Kein Mensch wird, kommt auf die Idee, eine Seite aufzurufen ... Buske .... ein ... Geht über Großsuchmaschinen. Der Verlag versucht, nach oben geschoben zu werden. Alles, was von der SDZ veröffentlicht wird, soll oben ankommen. Deswegen die Überlegung. Online soll aber nicht gefunden werden. Dass soll man den Suchmaschinen sagen, dass die nicht finden.
-'''Der Vorsitzende:''' 39 Babys zu diesem Zeitpunkt. Verstehe den Vortrag nicht, dass die Erfassung nicht .... .+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Argumentation, die Suchmaschine. Soweit die Autos nicht schneller als 50 fahren, kein Problem. Aber jetzt fahren die Autos 100, soll man dann auch so schnell fahren. Gerade das Persönlichkeitsrecht .... Persönlichkeitsprofil, Persönlichkeitsstruktur, eine Möglichkeit, die man früher nicht hatte. Habe als Schüler, als Student Miktofiches durchsucht. Natürlich geht das mit Google besser. Es ist eine besondere Intensität des Eingriffs.
-'''Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz:''' Es geht um die Erfassung des weiteren Verbleibens der Kinder. Frage, ob das zu weiteren Missverständnissen führt. Da gab es Diskrepanzen mit dem Senat und .. . Die Frage ist die Erfassung, wo die Kinder letztlich verbleiben.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Google wird nicht von der Beklagten betreut. Wie Google das eingibt, ist ein anderes Problem.
-'''Der Vorsitzende:''' Da gibt es keine. Erfassung ...+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Habe ich das letzte Mal auch gesagt. Hier sagt Google zu recht, müssen wir nicht löschen. Wie sieht es mit dem aus, der das das für die Suchmaschine bereitet hat.
-'''Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz:''' Die Studien ist doppeldeutig. Darauf kommt es nicht an.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Wenn Google nicht löschen braucht, ... .
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Nehmen Sie zu Protokoll, dass ich die Studie zu den Akten reichen will.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Es sind andere Dinge. Bei Google geht es um Datenschutz. Hier geht es um Persönlichkeitsrechte.
-'''Der Vorsitzende diktiert:''' Wir wollen uns jetzt beraten?+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' .... .
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Kommen in fünf Minuten wieder. Wollen weiter lügen.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Die Praxis sieht anders aus.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Ich kann telefonieren.+'''Der Vorsitzende:''' Wir müssen uns über den Erststörer unterhalten. Nur, wenn es von Google nicht abgerufen wird, ... .
-'''Der Vorsitzende:''' Können Anträge stellen.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' .... Da gibt es jemanden, der es verbreitet. ...
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Mir reicht es, der MDR soll sich verpflichten, das nicht mehr weiter zu behaupten. Kosten ... Sie hatten das einfach gesagt. Sehe das nicht ein, dass wir für vier Instanzen die Kosten tragen müssen. Man muss bei den Kosten das Prozessverhalten berücksichtigen.+'''Der Vorsitzende:''' Da kann man zum Kiosk gehen, und sagen, ...
-'''SterniPark-Geschäftsführerin Leila Moysich bringt die Studie.'''+'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Abstrakt. Wenn es aus der Urschrift sich nicht ergibt ... Der „Vorgang“ mit Essing ginge noch. Wenn aber ..., dann kann der Leser nicht ... .
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann:''' Mal schauen, was auf Seite 28 steht.+.....
-'''Der Vorsitzende:''' Selbst bei denen, die sich beteiligt haben, war die Erfassung nicht möglich. Wir haben wegen der Erkennbarkeit ... Kostenaufteilung o.k.? Dann nicht.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Es ist letztlich eine Entscheidung von Google.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' 1/3 zu 2/3 ja. Kostenaufhebung, nein.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Sie reden von Snippets. Das ist Google. BK2 isz SDZ. Das ist redaktionell erstellt.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann liest die Studie.''' Ergibt sich aus meiner Sich aus Seite 58 nicht.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Weiß nicht, wie letzlich die Snippets erstellt werden,.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg wird laut:''' Kein Wort mehr. Der steht so auf der Leitung. Lesen Sie die Seite 318. Habe ich auch angestrichen.+'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Ist ja ein Lockmittel. Es ist aber eine Sache des Beklagten. Es hat schon eine Lockfunktion.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann.''' Bitte ins Protokoll aufzunehmen, dass sich aus Seite 58 in Verbindung mit Seite 318 nicht ergibt, dass die Klägerin Teilnehmerin der Studie war.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' ... Man muss es insgesamt bearbeiten. ... unbegründet ... Geht in die Richtung ... Das BVerfG sagt, dem Verlag sollte man nicht einen unzumutbaren Maulkorb aufsetzen.
-'''Der Vorsitzende:''' Schwer. Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ...+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Von der 12 sind viele Entscheidungen ergangen. Würde die Umstellung in dieser Form machen.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg:''' Habe gesagt ¼, ¾.+'''Der Vorsitzende:''' Klägervertreter überreicht ....
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann.''' Vielleicht unterbrechen wir.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Das ... Das Eine ist die Anlage BK2. Ist überreicht. Halte in dieser Form für unzulässig.. BK2 ist unzulässig. Verdachtsberichterstattung .. ist ... .
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann und Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz verlassen den Gerichtssaal.''' +'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Das macht es für uns nicht einfacher.
-'''SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg telefoniert mit seinem Handy. Es hatte zwischendurch mal geklingelt. Eisenberg hatte abgestellt.'''+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Ich dachte, es klappt. ... Es macht deutlich. Das begehren ist nicht, dass es aus den Online-Archiven getilgt wird.
-'''MDR-Anwalt Daniel Heymann nach Wiedereintritt.''' Wir machen es nicht.+'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Wir halten es auch für richtig. Egal, wie es hier geht, die Revision müssen wir zulassen.
-'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' War ein solch schöner Vorschlag.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Google-Zugriffbarkeit.
-'''Der Vorsitzende:''' Anträge werden gestellt. Die Beklagten zu 1) und zu 2) stellen die Anträge aus der Berufungsbegründung. Der Klägervertreter beantragt, die Berufung zurückzuweisen.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Der BGH wird auch weiter ... .
-'''Beschlossen und verkündet:'''+'''Der Vorsitzende:''' Wir sind auch nicht die Dummen. Wir müssen hier rumstochern.
-:1. Der Wert der Berufung wird auf 40.000,- € festgesetzt.+
-Wir möchten die Akten des Verfügungsverfahrens zu dieser Akte nehmen, dann brauchen wir nicht alles doppelt zu kopieren.+'''SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp:''' Müssen sich was .... , weil sich das deckt mit BK2. Jetzt haben Sie es beschränkt auf google-Auffindbarkeit. Ob es ausreicht, ist eine Anlockmittel. Bei dem zweiten Bericht ... Es ist eine Verdachtsberichterstattung. Man muss überlegen, wer was beweisen muss.
-:2. Die Akte 7 U 15/13 wird zum Gegenstand dieses Verfahrens genommen+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Es gibt zwei Einstweilige Verfügungen, die Sie anerkannt haben. Es war schon früher unzulässig.
-:3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 29.07.14, 10:00.+'''Der Vorsitzende:''' Ich glaube, wir können uns die Entscheidung sparen.
-<center>____________________</center>+'''Richter Claus Meyer:''' Mord in der Karibik. Es gibt die Stellungnahme, das Recht auf Information. Die einzige Stellungnahme vom BVerfG, die ... wird. Die sagen, es geht. Aus dem Netz nicht. Sehe komplizierte Lösungen.
-'''12:20'''+'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Entwickeltes Modell, was man machen könnte.
-=SterniPark GmbH vs. MDR Mitteldeutscher Rundfunk - 7 U 15/11=+'''Der Vorsitzende:''' Mit den Parteivertretern wird die sach- und Rechtslage erörtert. Der Klägervertreter stellt Anträge der heute überreichten Form. ... Nein, aus der Berufungsschrift, mit der Maßgabe in der heute überreichten Form.
-'''Der Vorsitzende diktiert ein zu 7 U 41/13 analoges Protokoll:'''+Beschlossen und verkündet:
-'''Beschlossen und verkündet:'''+:1. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 30.000,-. Ist das einfach, können wir noch.
-:1. Der Wert der Berufung wird auf 15.000,- € festgesetzt.+
-:2. Die Akte 7 U 15/13 wird zum Gegenstand dieses Verfahrens genommen+:2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 23.12.14, 10:00
-:3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 29.07.14, 10:00.+'''Essing-Anwalt Dr. Roger Mann:''' Viele Dank.
-Gesegnete Tage für alle.+'''Der Vorsitzende:''' Was zu Weihnachten.
-'''Die anderen:''' Tschüß, tschüß+'''Richter Dr. Lothar Weyhe:''' Was da rauskommt, wissen wir nicht.
-=Kommentar RS=+
-Teures Kasperle-Theater.+
-Die Buske-Rechtsprechung würde für den Fall, dass der SterniPark tatsächlich nicht Teilnehmer der Studie wäre, keinesfalls die Studie als sicheren Beweis ansehen, dass SterniPark Teilnehmer der Studie war. Denn Mitglieder der Träger- und Praxisforums sind nicht zwingend auch Telnehmer der Studie.+'''17.02.15, Vorsitzende Andreas Buske:''' Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am Dienstag, den 12.05.2015, 12:00. Wir haben den Parteien Hinweis gegeben. Möchten Sie (Herr Dr. Mann) ins Protokoll.
-Auch die Tabelle auf Seite 28 der Studie, in der in Hamburg nur ein Träger – und das dprfte nur der SterniPark sein - genannt wird, der den Fragebogen ausfüllte, d.h. an der Studie teilnahm, dürfte für Richter Buske als Beweis nicht reichen. Den eine solche Tabelle eignet sich lediglich als Indiz, aber nicht als Beweis.+'''Rechtsanwalt Dr. Rolger Mann stimmt bescheiden zu und fragt nach seiner Verhandlung:''' Ich würde gerne wissen, was die Hinweise sind.
-SterniPark ist uns als [https://www.google.com/search?ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=SterniPark&btnG=Google+Search&domains=www.buskeismus.de&sitesearch=www.buskeismus.de&gws_rd=ssl klagewütig] aufgefallen. Wir haben auch über einige Prozesse [http://www.buskeismus-lexikon.de/Spezial:Suche?search=SterniPark&go=Seite berichtet]. Eine Verhandlung SterniPark gegen Marion Mück-Raab haben wir schon 2007 erlebt [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070427.htm#Eltern_auf_Zeit <font color="brown">'''324 O 989/06'''</font>]+'''Der Vositzende:''' Soll ich vorlesen?
-Ich würde ungern meine Kinder oder meine Enkel, geschweige denn Urenkel, einem Kindergarten anvertrauen, in welchem die Geschäftsführung Konflikte über Gerichte zu lösen versucht und auf Zensur besteht.+'''Rechtsanwalt Dr. Rolger Mann:''' Nicht nötig.
-==Frage an Rechtsanwalt Johannes Eisenberg==+'''Der Vositzende:''' Die Gegenseite muss sich zum Schriftsatz von Ihnen äußern.
-Weshalb betätigen Sie sich als aggressiv-spitzfindiger Zensor für Unternehmen?+'''07.07.15, Verkündung:''' Es ergeht ein [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%227+U+29%2F12%22 Urteil]
-Sie haben recht, die Vorwürfe sind geschäftsschädigend, allerdings meist nicht anders sogar wesentliche schwächewr als die meisten wahren Tatsachen.+Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. März 2012, Az. <font color="brown">'''324 O 9/12'''</font>, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
-Die Geschäftsschädigung wegen Äußerungen ist sekundärer Art und meist umstritten. Primär erfolgt die Geschäftsschädigung Ihrer klagendcen Mandanten aber seitens der Auftraggeber, der Finanzierer, Arbeitgeber etc., welche auf Grund von falschen Informationen falsch reagieren und ein Unternehmen benachteiligen, schädigen.+:Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen,
-Wäre es für die gesellschaftrliche Entwicklung nicht vorteilhafter und nachhaltriger, wenn die geschäftstüchtigen Anwälte und Kanzleien nicht auf Zensur pochen, sondern gegen die Entscheider vorgehen würden, die auf Grund fehlerhafter bzw. wahrer Berichterstattung falsche Entscheidungen treffen?+::die den Namen des Klägers enthaltenden Beiträge "..." vom 25. März 2011, "..." vom 19. Oktober 2011, "..." vom 1. Februar 2010 oder "..." vom 8. März 2010 auf dem Internetauftritt der Beklagten in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass diese Beiträge durch Eingabe des Namens des Klägers in Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden und in den Ergebnislisten ausgewiesen werden.
-Im konkreten Fall könnte die Geschäftsführerin von SterniPerk bestimmt einige nennen, welche auf Grund der MDR-Sendung oder anderer Berichte der beklagten Journalisten unberechtigter Weise zum Nachteil von SterniPark entschieden und gehandelt haben. Denn diese Entscheider haben nicht recherchiert, glauben einfach alles, was berichtet wird, und entscheiden damit nicht kompetent und richtig.+:Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
-Geht es Ihnen darum darum, dass der Pöbel auf Grund der von Ihnen bekämpften Berichte und Sendungen nicht mehr bereit ist, seine Kinder SterniPark anzuvertrauen, dann ist es doch einfach falsch anzunhemen, dass Gerichtsentscheidungen der richtige Weg zur Verbesserung der wirtsahcaftlichen Situation des SterniParkls ist.+:Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
-Sie kennen die Willkür bei der Entscheidungsfindung der Richterin Simone Käfer und des Richters Andreas Buske. Wie können Sie zufrieden sein, wenn diese Richterin und dieser Richter zu Ihrem Gunsten entscheiden? Der Pöbel glaubt denen und vertraut die Kinder deswegen dem SterniPark an. Sie tragen damit mit dazu bei, dass der Pöbel Pöbel bleibt, anstelle mit Ihrem Wissen und Ihrer Energie dazu beizutrtagen, dass es weniger Pöbel gibt.+:Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 5/6 und die Beklagte 1/6 zu tragen.
-Das ist natürlich schwieriger. Für Ihr, Herr Eisenberg, Geschäft vielleicht zunächst nicht so erträglich. Auf die Dauer aber durchasu ein lukratives Geschäftsmoidell, denn die Beklagten wären alle finanzstark und die Streitwerte durchaus höher ansetzbar, weil immer mit möglichem Schadesnersatz verbunden.+:Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,00 vorläufig vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
-Für Deutschland wäre aber die Umorientierung von Zensur auf Sachlichkleit ein Segen.+:Die Revision wird zugelassen.
 + 
 +=Videos zum Recht aufs Vergessen werden=
 + 
 +<center><youtube>jsbV3fGe4eU</youtube> <youtube>UaKB7SRLpm0</youtube></center>
 + 
 +<center>Martin Sonneborn: Fragen an Oettinger ---------------------- DSGVO Frist 6: Recht auf vergessen werden</center>
= Wichtiger Hinweis = = Wichtiger Hinweis =
Zeile 382: Zeile 389:
[[Kategorie:Archive]] [[Kategorie:Archive]]
 +
 +<datecategory name="Berichte nach Datum" date="04.11.2014 />

Aktuelle Version


Entscheidungen am laufenden Band


dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Inhaltsverzeichnis


George Orwell '1984' - ganzer FILM [Deutsch/German]

Christian Solmecke zum EuGH-Urteil "Recht aufs Vergessen werden"

BUSKEISMUS


OLG Hamburg

04.11.2014


Wise Guys - Du Doof (with Lyrics)

[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Verhandlungen. An spannendsten war die des Klägers Norbert Essing. Es ging um das Recht aufs Vergessen angesichts des neuesten EuGH-Urteils zu Google.

04.11.2014

Löschung in Archiven

Die Vergangenheit aus dem kollektiven Gedächtnis zu löschen, ist Bestandteil einer jeden Diktatur.

Anstelle sich mit den Folgen falscher Schlüsse aus dem Vergangenem auseinanderzusetzen, plädieren die Mächtigen und die Kriminellen fürs Vergessen. Damit lassen sich die Menschen leichter manipulieren, ausrichten, ideologisch und materiell verführen. Fügige Menschen regieren sich angenehmer und lassen sich schnelll missbrauchen.

All das verbirgt sich hinter der Gafahr des staatlich gewünschten und anwaltlich durchzusetzenden Rechts aufs "Vergessen werden".

Das Recht auf Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte sind offenbar lediglich vorgeschobene Argumente, weil die Selbstbstimmung und die Entwicklung der Persönlichkeit bei Menschen nur sehr bedingt etwas mit dem Vergessen zu tun hat. Von dem Rechts aufs Vergessen profitieren am meisten Menschen mit signifikant höherer krimineller Energie als der normale Durchschnittsbürger.

Wir erlebten bei der Pressekammerden Hamburg den ersten diesbezüglichen Versuch 2007 durch den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger in der Sache 324 O 468/06 „Negerkalle“.

Dieser Rechtsanwalt hatte aber schon 2003 mit einer Stasi-Arztsache 324 O 196/03 auf seine Art versucht, die Aufarbeitung der Vergangenheit juristisch zu verhindern. Bis heute ist die kriminelle Tätigkeit der Stasi-Ärzte nicht aufgearbeitet.

Bekannt ist auch der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp, der sich vehement für verurteilte Mörder einsetzte und die Berichterstattung darüber erfolgreich unter Ausnutzung der organisierten Justizkriminalität - vorallem in Hamburg - zu unterbinden versuchte.

In dem Fall der Sedlmayr-Mörder setzte diesem Anwalt und den Hamburger Überzeugungstätern in Richterrobe der BGH Grenzen. Dr. Alexander Stopp können wir im Internet nicht mehr finden.

Die Rechtsprechung zur Löschung von Archiven gelangte in eine Sackgasse.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gab nicht auf, und klagte immer wieder, so u.a. für seinen strafrechtlich verurteilten Mandanten Ulrich Marseille gegen Zeitschriftenarchive. Verlor allerdings gegen einige Zeitschriften.

Da kann man sich gut vorstellen, wie glücklich die Archivgegner gegenüber dem Gerichtshof der Europäischen Union für das Anti-Google-Urteil C-131/12 vom 13.05..2014 sind.

Wir beobachten eine Wandlung unter den Anwälten hin zu Verboten à la Orwell 1984 und eine Lawine an Löschungsanträgen.

Richter Andreas Buske war heute verunsichert. Hat doch der BGH so einige Klatschen gegen seine Urteile und die von Richterin Dr. Marion Raben nach Hamburg verteilt.

Niemand weiß heute, welche Folgen des Google-Urteil des EGMR haben wird. Der Name des Klägers wurde im veröffentlichten Urteil nicht geschwärzt. Dieser Mann ist nun namentlich weltbekannt, seine "Taten" ebenfalls. Google darf lediglich den umstrittenen Artikel bei Eingabe des Namens nicht finden. Das Urteil schränkt nur Google ein, auf den ursprünglichen Web-Seiten darf der Name bleiben. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen durch jedermann vom jedermann soll nicht so einfach möglich sein. Das soll dem Staat überlassen bleiben.

Noch vor Jahren schwor Richter Andreas Buske dem Argument der leichten Auffindbarkeit im Internet gegenüber der klassischen Suche in den Zeitungs- und Bibliotheksarchiven ab. Die Leichtigkeit des Auffindens im Internet sei kein juristisches Argument, fand der Hamburger Rechtsdogmatiker. Buske trennte sich aber bald von dieser vernünftigen Sichtweise und blieb bei seinen Verbotsbegehren duch die Entwicklung neuer Konstrukte, u.a. wie Eindruck und Verdacht.

Richter Andreas Buske möchte verständlicherweise aber keine neuen Klatschen von Oben erleben. Wie die da Oben entscheiden, kann dieser Richter allerdings nicht voraussagen. Er sei kein Hellseher, tat Richter Buske heute kund. Ein Dilemma, vor dem die meisten Menschen stehen.

In der DDR musste man z.B. wissen, was Honnecker meint, sagt und durchzusetzen bereit ist. Honnecker musste allerdings wissen, was die sowjetischen Generalsekretäre wollen und zu was diese bereit waren. Bei Gorbatschow hat sich Honnecker vertan. Nicht anders ging es in der DDR zu Ulbrichts und Stalins Zeiten. Auch Ulbricht wurde von den Sowjets fallen gelassen.

Nicht anders bei den tausenden von KZ-Aufsehern in Ausschwitz und in den vielen anderen Nazi-Lagern der deutschen Faschisten. Die KZ-Aufseher brauchten Befehle, um sicher vor zukünftiger Bestrafung zu sein.

Nun haben wir weder Stalinismus noch gibt es KZs. Feinde gibt es aber immer noch genug. Notfalls werden diese herbeigeredet. Gegenwärtig sind es die Mörder der IS und die unheimlich vielen Verleumder, Lügner, Anprangerer u.a., welche sich im Internet nur so tummeln.

Der Kampf gegen Feinde erfolgt in Wellen. Wir erleben das in der Äußerungs- und Zensurrechtsprechung.

Solche wellenartigen Verfolgungen sind an und für sich nichts Neues. In der Sowjetunion war es z.B. die Verfolgung der Juden unter Stalin nach dem Krieg. Die letzte Welle ist bekannt als die Hatz auf jüdische Ärzte ab 1948.

Die Verfolgung von Kommunisten aus der westlichen Emigration erfolgte im real sozialistischem Lager - Polen, Ungarn, DDR - ebenfalls wellenartig, so wie auch die Verfolgung der deutscher Kommunisten und Widerstandskämpfer 1947-1948 in der Tschechoslowakei.

Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat. Da können wir uns auf unsere Richter und Anwälte voll und ganz verlassen. Diese werden uns schon die Wege aufzeigen, notfalls über Haft, wie wir uns der Obrigkeit rechtsstaatlich unterzuordnen haben.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

terminrolle_141104_olg.jpg

Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien. Die Namen der Richter waren angegeben. Gerichtet haben Andreas Buske, Claus Meyer, Dr. Lothar Weyhe und Karin Lemcke.

[bearbeiten] Vorsitzender Richter Andreas Buske

Das Leid des Vorsitzenden Richters war heute deutlich zu spüren.

[bearbeiten] Ein paar schöne Zitate des Vorsitzenden von heute

  • Haben ganz viel Post von Ihnen bekommen.
  • Es besteht kein öffentliches Interesse.
  • Facebook sind keine € 8.000- (weniger).
  • Nach der Vorberatung haben wir die Tendenz, die Berufung nicht zu bestätigen.
  • Es ist keine echte Auseinandersetzung, wie in der FAZ.
  • Man kann sich einigen ohne Präjudiz, Kostenaufhebung.
  • Es geht um Archive. Wir dachten, wir können es, wir wissen, wie es geht. Dann sagen aber die oberen Gerichte, wir machen es falsch.
  • Wir hatten uns geeinigt, abzuwarten, wie der BVerfG entscheidet.
  • Der Zeitfaktor könnte schon eine Rolle spielen.
  • Doof.
  • Macht es aber viel schwieriger.
  • Obwohl wir es nicht wissen, haben wir nachgedacht.
  • Wir haben seherische Fähigkeiten.
  • Da müssen wir uns über den Erststörer unterhalten. Wir sind auch nicht die Dummen. Wir müssen herumstöbern.
  • Glaube, wir können uns die Entscheidung sparen.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] Wolfgang Rasche vs. Rüdiger Borgis 7 U 89/13

04.11.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

In dieser Sache gibt es eine einstweiige Verfügung auf Unterlassung, Hauptsache zum Verfügungsverfahren 324 O 643/12

Am 09.08.13 wurde im entsprechende Hauptsacheverfahren 324 80/13 bei Richterin Simone Käfer von Ri'in Mittler, Ri'in Dr. Gronau und Richter Dr. Linke verhandelt.

Am 27.09.13 erging das Urteil: Der Beklagte wurde verurteilt, in klicktel.de bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten. Der Beklagte hat € 666,16 zu zahlen. Es erging eine Kostenentscheidung und eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Der Beklagte ging in Berufung.

Am 04.11.14 wurde die Berufung mit der Richtern Buske, Meyer, Dr. Weyhe verhandelt. Trotz Hinweise des Gerichts und Unterstützung seitens des Beklagtenanwalts blieb der Beklagte bei seiner Meinung und bestand auf einem Urteil.

Das Urteil erging noch am gleichen Tage um 14:30: Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 27.09.13 wird zurückgewiesen. Die Kosten der erstinstanzlichen Verhandlung trägt der Kläger zu 7 %, der Beklagte zu 93 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 1 %, der Beklagte 99%. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Die Klägerkosten beruhten auf der Absetzbarkeit der Mehrwertsteuern, was das Landgerichts nicht berücksichtigt hatte.

Der Beklagte legte beim BVerfG Beschwerde ein. Mit Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 3487/14 wurde entschieden:

Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
________________

14:30

[bearbeiten] Norbert Essing vs. Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH 7 U 29/12

[bearbeiten] Corpus Delikti

Norbert Essing erlebten wir des öfteren bei den Zensurkammern. Er klagte gegen FOCUSBericht und verlor beim OLG , Az. 7 U 29/08.

In der Sache 324 O 862/07 gewann der Kläger gegen FOCUS. Urteil.

Beim LG Berlin klagte Norbert Essing gegen Ringier Publishing GmbH 27 O 75/11, beim LG Köln gegen Verlag Rommerskirchen GmbH & Co KG 28 O 846/11. Im Berufungsverfahren 15 U 15/12 wurde das Verbot im Wesentlichen bestätigt.

Gegen die Süddeutsche Zeitung und den Journalisten Uwe Ritzer wurde am 10.06.2011 in der Sache 324 O 63/11. Die Antragsgegner haben in der Verhandlung den Widerspruch zurückgenommen. Den Antragsgegnern fielne die weiteren Kosten des Verfahrens zur Last bei einem Streitwert von 63.750,00 EUR.

Am 17.02.2012 wurde in der Sache 324 O 9/12 verhandelt. Die Klage wurde abgewiesen.

Zweieinhalb Jahre später erlebten wir heute die Berufungsverhandlung, Az. 7 U 29/12. Den Kläger vertrat wieder Rechtsanwalt Dr. Roger Mann.

Es hat sich einiges geändert, was die Rechtsprechung von Archiven betrifft.

Geklagt wird gegen die Auffingbarkeit in Archiven beim Eingeben des Namens.

Streitgegenständig sind die Artikel: vom 1. Februar 2010, „...“ vom 8. März 2010, „Unter der Gürtellinie “ vom 25. März.2011 und „...“ vom 19. Oktober 2011.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske (m)
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe (re)
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer (li)

meyer_buske_weyhe.jpg

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Damm & Mann, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann
dr_roger_mann.jpg

Beklagtenseite: Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Raymund Brehmenkamp

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 29/12

04.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es geht um Archive. Wir dachten, wie können es, dachten wir wissen es, wie es geht. Dann sagte die oberen Gerichte, ihr macht es falsch. Danach dachten wir, jetzt wissen wir es, wie es geht. Wissen es aber nicht. Der EGMR Gerichtshof hat Anti-Google-Urteil [1]. Dann .... Es gab den Nachteil, wir waren nicht dabei.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Ich war auch nicht dabei.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir haben uns geeinigt, die Entscheidung des BVerfG abzuwarten.

Der Vorsitzende: Hier geht es auch so.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Jeder Fall ist anders.

Der Vorsitzende möchte nicht entscheiden: Man kann sich ohne Präjudiz einigen. Kostenaufteilung.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Habe mich mit meinem Mandanten darüber unterhalten. Wir wissen nicht wie das BVerfG entscheidet. Er möchte nicht warten, bis das BVerfG entschieden hat. Ohne Präjudiz möchte er nicht. Er möchte, dass das in den Suchmaschinen nicht gefunden wird.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Mein Mandant möchte sich weder freiwillig noch zeitweise verpflichten. Wir brauchen eine Entscheidung. Bis 2015 möchten wir nicht .... .

Der Vorsitzende erpresst etwas: Der Zeitfaktor könnte schon eine Rolle spielen.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Es ist bedauerlich, dass sie so überlastet sind. Aber mein Mandant kann darauf keine Rücksicht nehmen.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Vielleicht kommt der Anspruch später. Dann säßen wir nicht hier.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Über die Zukunft können wir nachdenken.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Da sind Sie kein Ausnahmefall .... zum Nachteil ... . Sie müssen entscheiden.

Der Vorsitzende: Doof.

Alle lachen.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Erledigungserklärung von unserer Seite.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Das ist lange her. Es wird nicht aktuell berichtet. Das überrascht mich nicht.. ... Zwischenlösung ... .

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: ... .

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Wenn, können wir das Pferd von hinten aufzäumen. .... Vielleicht dann über die Ableitung nachdenken. BVerfG ... . Aber nicht mehr als das Auffinden in den Suchmaschinen. Wir können warten.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Nein. Wenn man äußert und wartet. Bisheriger Zustand.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Im anderen Verfahren waren wir so weit noch nicht. Das Gericht ... .

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Es war ein kleiner Verlag.

Der Vorsitzende: Macht es aber noch schwieriger. Obwohl wir es nicht wissen, haben wir nachgedacht. Einen Gerichtsbeschluss haben wir dazu nicht, aber wir haben seherische Fähigkeiten.

Zweitens, vielleicht dürfen Beiträge in den Archiven bleiben, wenn deutlich wird, dass das alte Beiträge sind.
Drittens. Die Suchmaschinen sollen diese nicht finden.
Viertens. Der Ausgang des Verfahrens muss mitgeteilt werden.

Kommentar RS: Dann müssten ja alle Urteilsdatenbanken überarbeitet werden, weil nicht erkennbar ist, welche Urteile bei den höheren Instanzen abgeändert wurden bzw. sich aus anderen Gründen erledigt haben. Die Erkennbarkeit ist bei den meisten Urteilen bei einen ausreichend großen Personenkreis gegeben.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Das das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, haben wir berichtet.

Der Vorsitzende: Von sich heraus?

Richter Dr. Lothar Weyhe: Über die Einstellung des Verfahrens kommt man drauf.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir haben zwei Berichte, unabhängig ob im Archiv oder nicht. Der eine Bericht ist auch nach BGH nicht zulässig, weil es kein Datum trägt. Es war 2012. Sieht immer noch so aus.

Beim Anwalt Dr. Roger Mann klingelt das Handy: Das Handy klingelt. Entschuldigung.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann schaltet das Handy ab: Die BK1 macht das deutlich. Bei Eingabe Essing in Google findet man diesen SZ-Artikel an erster Stelle. Man landet dann auf BK2. Man sieht nicht, dass es ältere Informationen sind. Das ist schon auf Grundlage von BGH unzulässig. Anlage K11, was das Datum angeht. 19.10.11. Gehe davon aus, dass das stimmt. Es war sechs Monate, nachdem das verfahren eingestellt wurde. Es steht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Angebliche Erpressung von Herrn Christ, ist falsch. Deswegen bitte ich einen umformulierten Antrag zuzulassen. Bei den anderen Anträgen würden wir so im Nebel stöbern, wie .... . Alös Parteivertreter würde ich das genau so sehen wie Sie, wie es ausgeht .... .. Das ermittlungsverfahren wurde eröffnet. Zehn Jahre später findet man .... Wer weiß noch, ... Gerade für die berufliche Reputation des Klägers ... . Mandanten erpresst, verleumdet. Wurde nie aufgeklärt. Zumindest gilt er als unschuldig.. ... Nicht wie die Lebach-Entscheidung. Ob das Bestand hat, wird bei dem BVerfG entscheiden. Besonders vor dem Hintergrund .- das ist mein letzter Halbsatz – kann nicht bei Google erfolgreich vorstellig werden.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: ... Hier geht es weiter. Keiner, den es interessiert, weiß, dass das ist keine Meldung im Toto. Hat keine Aussagekraft. Es ist ein Lockmittel, soll den Leser ansprechen. Wir haben uns schon beim Landgericht darüber unterhalten, weshalb der Bericht sechs Monate später geschrieben wurde. Jetzt ... eher negativ. Aussage für die Zeitung. Der letzte Bericht, dass die einzelnen Beiträge archiviert werden. Es sind schon historische Gründe. Kein Mensch wird, kommt auf die Idee, eine Seite aufzurufen ... Buske .... ein ... Geht über Großsuchmaschinen. Der Verlag versucht, nach oben geschoben zu werden. Alles, was von der SDZ veröffentlicht wird, soll oben ankommen. Deswegen die Überlegung. Online soll aber nicht gefunden werden. Dass soll man den Suchmaschinen sagen, dass die nicht finden.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Argumentation, die Suchmaschine. Soweit die Autos nicht schneller als 50 fahren, kein Problem. Aber jetzt fahren die Autos 100, soll man dann auch so schnell fahren. Gerade das Persönlichkeitsrecht .... Persönlichkeitsprofil, Persönlichkeitsstruktur, eine Möglichkeit, die man früher nicht hatte. Habe als Schüler, als Student Miktofiches durchsucht. Natürlich geht das mit Google besser. Es ist eine besondere Intensität des Eingriffs.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Google wird nicht von der Beklagten betreut. Wie Google das eingibt, ist ein anderes Problem.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Habe ich das letzte Mal auch gesagt. Hier sagt Google zu recht, müssen wir nicht löschen. Wie sieht es mit dem aus, der das das für die Suchmaschine bereitet hat.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Wenn Google nicht löschen braucht, ... .

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Es sind andere Dinge. Bei Google geht es um Datenschutz. Hier geht es um Persönlichkeitsrechte.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: .... .

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Die Praxis sieht anders aus.

Der Vorsitzende: Wir müssen uns über den Erststörer unterhalten. Nur, wenn es von Google nicht abgerufen wird, ... .

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: .... Da gibt es jemanden, der es verbreitet. ...

Der Vorsitzende: Da kann man zum Kiosk gehen, und sagen, ...

Richter Dr. Lothar Weyhe: Abstrakt. Wenn es aus der Urschrift sich nicht ergibt ... Der „Vorgang“ mit Essing ginge noch. Wenn aber ..., dann kann der Leser nicht ... .

.....

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Es ist letztlich eine Entscheidung von Google.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Sie reden von Snippets. Das ist Google. BK2 isz SDZ. Das ist redaktionell erstellt.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Weiß nicht, wie letzlich die Snippets erstellt werden,.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Ist ja ein Lockmittel. Es ist aber eine Sache des Beklagten. Es hat schon eine Lockfunktion.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: ... Man muss es insgesamt bearbeiten. ... unbegründet ... Geht in die Richtung ... Das BVerfG sagt, dem Verlag sollte man nicht einen unzumutbaren Maulkorb aufsetzen.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Von der 12 sind viele Entscheidungen ergangen. Würde die Umstellung in dieser Form machen.

Der Vorsitzende: Klägervertreter überreicht ....

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Das ... Das Eine ist die Anlage BK2. Ist überreicht. Halte in dieser Form für unzulässig.. BK2 ist unzulässig. Verdachtsberichterstattung .. ist ... .

Richter Dr. Lothar Weyhe: Das macht es für uns nicht einfacher.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Ich dachte, es klappt. ... Es macht deutlich. Das begehren ist nicht, dass es aus den Online-Archiven getilgt wird.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Wir halten es auch für richtig. Egal, wie es hier geht, die Revision müssen wir zulassen.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Google-Zugriffbarkeit.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Der BGH wird auch weiter ... .

Der Vorsitzende: Wir sind auch nicht die Dummen. Wir müssen hier rumstochern.

SDZ-Anwalt Raymund Brehmenkamp: Müssen sich was .... , weil sich das deckt mit BK2. Jetzt haben Sie es beschränkt auf google-Auffindbarkeit. Ob es ausreicht, ist eine Anlockmittel. Bei dem zweiten Bericht ... Es ist eine Verdachtsberichterstattung. Man muss überlegen, wer was beweisen muss.

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Es gibt zwei Einstweilige Verfügungen, die Sie anerkannt haben. Es war schon früher unzulässig.

Der Vorsitzende: Ich glaube, wir können uns die Entscheidung sparen.

Richter Claus Meyer: Mord in der Karibik. Es gibt die Stellungnahme, das Recht auf Information. Die einzige Stellungnahme vom BVerfG, die ... wird. Die sagen, es geht. Aus dem Netz nicht. Sehe komplizierte Lösungen.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Entwickeltes Modell, was man machen könnte.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die sach- und Rechtslage erörtert. Der Klägervertreter stellt Anträge der heute überreichten Form. ... Nein, aus der Berufungsschrift, mit der Maßgabe in der heute überreichten Form.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 30.000,-. Ist das einfach, können wir noch.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 23.12.14, 10:00

Essing-Anwalt Dr. Roger Mann: Viele Dank.

Der Vorsitzende: Was zu Weihnachten.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Was da rauskommt, wissen wir nicht.

17.02.15, Vorsitzende Andreas Buske: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am Dienstag, den 12.05.2015, 12:00. Wir haben den Parteien Hinweis gegeben. Möchten Sie (Herr Dr. Mann) ins Protokoll.

Rechtsanwalt Dr. Rolger Mann stimmt bescheiden zu und fragt nach seiner Verhandlung: Ich würde gerne wissen, was die Hinweise sind.

Der Vositzende: Soll ich vorlesen?

Rechtsanwalt Dr. Rolger Mann: Nicht nötig.

Der Vositzende: Die Gegenseite muss sich zum Schriftsatz von Ihnen äußern.

07.07.15, Verkündung: Es ergeht ein Urteil

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. März 2012, Az. 324 O 9/12, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen,
die den Namen des Klägers enthaltenden Beiträge "..." vom 25. März 2011, "..." vom 19. Oktober 2011, "..." vom 1. Februar 2010 oder "..." vom 8. März 2010 auf dem Internetauftritt der Beklagten in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass diese Beiträge durch Eingabe des Namens des Klägers in Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden und in den Ergebnislisten ausgewiesen werden.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 5/6 und die Beklagte 1/6 zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,00 vorläufig vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Die Revision wird zugelassen.

[bearbeiten] Videos zum Recht aufs Vergessen werden

Martin Sonneborn: Fragen an Oettinger ---------------------- DSGVO Frist 6: Recht auf vergessen werden

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.