04.11.2014 - Buske als Überzeugungstäter in der Bredouille

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Am '''09.08.13''' wurde im entsprechende Hauptsacheverfahren <font color="brown">'''324 80/13'''</font> bei Richterin Simone Käfer verhandelt. Am '''09.08.13''' wurde im entsprechende Hauptsacheverfahren <font color="brown">'''324 80/13'''</font> bei Richterin Simone Käfer verhandelt.
-Am 27.09.13 erging das urteil: Der Beklagte wurde verurteilt in klicktel.de bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten. Der Beklagte hat € 666,16 zu zahlen. Es erging eine Kostenentscheidung und eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.+Am 27.09.13 erging das Urteil: Der Beklagte wurde verurteilt in klicktel.de bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten. Der Beklagte hat € 666,16 zu zahlen. Es erging eine Kostenentscheidung und eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Der Beklagte ging in Berufung. Der Beklagte ging in Berufung.

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Inhaltsverzeichnis


Orwell 1984

Christian Solmecke zum EuGH-Urteil "Recht auf Vergessen werden"

BUSKEISMUS


OLG Hamburg

04.11.2014


Was war heute los?

Zwei Verhandlungen. An spannendsten war die des Klägers Norbert Essing. Es ging um das Recht aufs Vergessen angesichts des neuesen Urteils des EGMR zu Google.

04.07.2014

Löschung in Archiven

Die Vergangenheit aus dem kollektiven Gedächtnis zu löschen, ist Bestandteil einer jeden Diktatur. Anstelle sich mit den Folgen falscher Schlüsse aus dem Vergangenem auseinanderzusetzen, plädieren die Mächtigen und die Kriminellen fürs Vergessen. Damit lassen sich die Menschen leichter manipulieren, ausrichten, ideologiosch und materiell verführen. Fügige Menschen regieren sich angenehmer und lassen sich shcnelll missbrauchen.

All das verbirgt sich hinter der Gafahr des staatlich gewünschten und anwaltlich durchzusetzenden Rechts aufs "Vergessen werden".

Das Recht auf Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte sind offenbar lediglich vorgeschobene Argumente, weil die Selbstbstimmung und die Entwicklung der Persönlichkeit bei Menschen nur sehr bedingt etwas mit dem Vrgessen zu tun hat. Von dem recjhts aufs vergessxen profitieren am meistzen Menshcne mit signifikant höherer krimineller Energie als der normale Durchschnittsbürger,.

Wir erlebten bei der Pressekammerden Hamburg den ersten diesbezüglichen Versuch 2007 durch den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger in der Sache 324 O 468/06 „Negerkalle“. Dieser Rechtsanwalt hatte aber schon 2003 mit einer Stasi-Arztsache 324 O 196/03 auf seine Art versucht, die Aufarbeitung der Vergangenheit juristisch zu verhindern. Bis heute ist die kriminelle Tätigkeit der Stasi-Ärzte nicht aufgearbeitet.

Bekannt ist auch der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp, der sich vehement für verurteilte Mörder einsetzte und auch die Berichterstattung darüber erfolgreich unter Sausnutzung der organisierten Justizkriminalität zu unterbinden versuchte.

In den Fall der Sedlmayr-Mörder setzte diesem Anwalt und den Hamburger Überzeugungstätern in Richterrobe der BGH Grenzen. Dr. Alexander Stopp konnten wir im Internet nicht mehr finden.

Die Rechtsprechung zur Löschung von Archiven gelangte in eine Sackgasse. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gab nicht auf, und klagte immer wieder für seinen strafrechtlich verurteilten Mandanten Ulrich Marseille gegen Zeitschriftenarchive. Verlor allerdings gegen einige Zeitschriften.

Da kann man sich gut vorstellen, wie glücklich die Archivgegner der Europäischen Gerichtshof für Menscherechte für das Anti-Google-Urteil C-131/12 vom 13.05..2014 sind.

Wir beobachten eine Wandlung unter den Anwälten hin zu Verboten und eine Lawine an Löschungsanträgen.

Richter Andreas Buske war heute verunsichert. Hat doch der BGH so einige Klatschen gegen seine Urteile und die von Richterin Dr. Marion Raben nach Hamburg verteilt.

Niemand weiß heute, welche Folgen des Google-Urteil des EGMR haben wird. Der Name des Klägers wurde im veröffentlichten Urteil nicht geschwärzt. Dieser Mann ist nun weltbekannt sowie seine "Taten", die Google nicht finden darf. Das Urteil schränkt nur Google ein, auf den ursprünglichen Web-Seiten darf der Name bleiben, nur Google darf diesen nicht finden. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen durch jedermann vom jedermann soll nicht möglich sein. Das soll dem Staat überlassen bleiben.

Noch vor Jahren schwor Richter Andreas Buske dem Argument der leichten Auffindbarkeit im Internet gegenüber den klassischen Zeitungs- und Bibliotheksarchiven ab. Die Leichtigkeit des Auffinden sei kein juristisches Argument, fand der Rechtsdogmatiker. Buske trennte sich aber balöd von dieser vernünftigen Ansicht und blieb bei seinen Verbotsbegehren duch die Entwicklung neur Konstrukts, wie Eindruck und Verdacht.

Richter Andreas Buske möchte verstäbndlicherweise aber keine neuen Klatschen von Oben erleben. Wie die da oben entscheiden, kann dieser Richter allerdings nicht voraussagen. Er sei keien hellseher, tat ERichter Buske heute kund. Ein Dilemma, vor dem die meisten Menschen stehen.

In der DDR musste man wissen, was Honnecker meint, sagt und durchzusetzen bereit ist. Honnecker musste allerdings wissen, was die sowjetischen Generalsekretäre wollen und zu was diese bereit waren. Bei Gorbatschow hat sich Honnecker verrechnet. Nicht anders ging es in der DDR zu Ulbrichts und Stalins Zeiten. Auch Ulbricht wurde von den Sowjts fallen gelassen.

Nicht anders bei den tausenden von KZ-Aufsehern in Ausschwitzt und in den vielen anderen Lagern. Diese brauchte Befehle, um sicher vor zukünftiger Bestrafung zu sein.

Nun haben wir weder Stalinismus noch gibt es KZs. Feinde gibt es aber immer noch genug. Notfalls werden diese herbeigeredet. Gegenwärtig sind es die Mörder der IS und die unheimlich vielen Verleumder, Lügner, Anprangerer u.a., welche sich im Internet nur so tummeln.

Der Kampf gegen Feinde erfolgt in Wellen. Wir erleben das in der Äußerungs- und Zensurrechtsprechung.

Solche wellenartigen Verfolgungen sind an und für sich nichts Neues. In der Sowjetunion war es z.B. die Verfolgung der Juden unter Stalin nach dem Krieg. Die letzte Welle ist bekannt als die Hatz auf jüdische Ärzte ab 1948.

Die Verfolgung von Kommunisten aus der westlichen Emigration erfolgte im real sozialistischem Lager - Piolen, Ungarn, DDR - ebenfalls wellenartig, so wie auch die Verfolgung der deutscher Kommunisten und Widerstandskämpfer 1947-1948 in der Tschechoslowakei.

Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat. Da können wir uns auf unsere Richter und Anwälte voll und ganz verlassen. Diese werden uns schon die Wege aufzeigen, notfalls über Haft, wie wir uns der Obrigkeit unterzuordnen haben.

Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien. Die Namen der Richter waren angegeben. Gerichtet haben Andreas Buske, Claus Meyer, Dr. Lothar Weyhe und Karin Lemcke.

Vorsitzender Richter Andreas Buske

Das Leid des Vorsitzenden Richters war heute deutlich zu spüren.

Ein paar schöne Zitate des Vorsitzenden von heute

  • Haben ganz viel Post von Ihnen bekommen.
  • Es besteht kein öffentliches Interesse.
  • Facebook sind keine € 8.000- (weniger).
  • Nach der Vorberatung haben wir die Tendenz, die Berufung nicht zu bestätigen.
  • Es ist keine echte Auseinandersetzung, wie in der FAZ.
  • Man kann sich einigen ohne Präjudiz, Kostenaufhebung.
  • Es geht um Arcive. Wir dachten, wir können es, wir wissen, wie es geht. Dann sagen aber die oberen Gericte, wir machen es falsch.
  • ÜWir hatten usn geeinigt, abnzuwarten, wie der BVerfG entscheidet.
  • Der Zeitfaktor könnte schon eine Rolle spielen.
  • Doof.
  • Macht es aber viel schwieriger.
  • Da müssen wir uns über den Erststörer unterhalten. Wir sind auch nicht die Dummen. Wir müssen herumstöbern.
  • Glaube, wir können uns die Entscheidung sparen.

Verhandlungen

10:00

Wolfgang Rasche vs. R. Borgis 7 U 89/13

04.11.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

In dieser Sache guibt es eine einstweiige Verfügung Unterlassung, Hauptsache zum Verfügungsverfahren 324 O 643/12

Am 09.08.13 wurde im entsprechende Hauptsacheverfahren 324 80/13 bei Richterin Simone Käfer verhandelt.

Am 27.09.13 erging das Urteil: Der Beklagte wurde verurteilt in klicktel.de bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten. Der Beklagte hat € 666,16 zu zahlen. Es erging eine Kostenentscheidung und eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Der Beklagte ging in Berufung.

Am 04.11.14 wurde verhandelt. :Trotz H9nwerise des Gerichts und Unterstützungh seitens des beklagtenanwalts blieb der Beklagte bei seiner Meinung und bestand azf einem urteil

Das Urteil erfging noch am gleichen Tage um 14:30: Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 27.09.13 wird zurückgewiesen,. Von den Kosten der erstinstanzlichen Verhandlung trägt der Kläger zu 7 %, der Beklagte zu 93 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 1 %, der Beklagte 99%. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Die Klägerkosten beruhten auf der Absetzbarkeit der Mehrwertsteuerm, was das Landgerichts nicht berücksichtigt hatte.


________________

14:30

Norbert Essing vs. Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH 7 U 29/12

Corpus Delikti

Richter

Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

Die Parteien

Klägerseite:
Beklagtenseite:

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 29/12

04.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske:

Videos zum Recht aufs Vergessen

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.