04.07.2014 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer zensiert ohne Hemmungen drauf los

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ZENSIEREN MACHT SPASS


Inhaltsverzeichnis

Alice Schwarzer - Interview

Hamburger Hafen und Logistik AG


04.07.2014
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)




Helene Fischer

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

04. Juli 2014


Heiligendamm

[bearbeiten] Was war heute los?

04.07.2014

Jurist lässt sich mit Sex bezahlen

Ein Jurist soll eine suchtkranke Juristin jahrelang mit Gefälligkeiten versorgt haben. Als Gegenleistung soll er intime Treffen verlangt haben. Nun wurde nach Presse-Informationen Anklage gegen ihn erhoben.

Von Rolf Schälike – frei nach Gutachter lässt sich mit Sex bezahlen von Christian Rost und Andreas Salch

Ein Großstadt-Jurist soll einer suchtkranken Juristin Gefälligkeiten erbracht haben. Als Gegenleistung soll der Jurist von der Frau intime Treffen verlangt haben. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Nirgendwo hat nach Informationen der gleichgeschalteten Zeitung bereits Anklage gegen den Juristen wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses erhoben. Der Jurist bezeichnete die Vorwürfe als "Witz".

Die Anklage geht davon aus, dass sich die seit Jahren abhängige Frau, die bei der Justiz in einer der wichtigsten politischen Abteilung arbeitet, vom Juristen mit Gefälligkeiten versorgen ließ. Er habe ihr neben den konkreten Gefälligkeiten auch Gefälligkeiten seiner Partner überlassen und ihr möglicherweise dabei geholfen, sich einen eigene Struktur an Gefälligkeiten aufbauen zu können, hieß es aus Justizkreisen. Im Gegenzug habe er Sex gefordert. Darauf hat sich die Frau laut Ermittlungen auch eingelassen.

Ein von der Juristin gefälschtes Dokument entdeckten die Vorgesetzte im Jahr 2010 zufällig auf ihrem Schreibtisch. Der Behördenleitung war bereits bekannt, dass bei der Frau eine Suchtproblematik vorliegt, sie war nach Zusammenbrüchen mehrfach in therapeutischer Behandlung. Nach dem Fund des gefälschten Schriftstücks beauftragte der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Nirgendwo mit den weiteren Ermittlungen. Die Frau, die zeitweise auch als Richterin am Landgericht gearbeitet hatte, wurde zunächst an eine andere Position und dann in den vorläufigen Ruhestand versetzt. Das Disziplinarverfahren gegen sie ist noch nicht abgeschlossen, falls überhaupt eingeleitet.

Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung hatte sich nicht nur der Verdacht auf Dokumentenfälschung erhärtet. Die Frau erhielt Gehalt und war am Verkauf gefälschter Dokumente nicht interessiert. In der Wohnung wurde zudem viel Alkohol gefunden. Letztlich musste sie wegen Urkundenfälschung, Betrugs und eines Verstoßes gegen etliche Gesetze eine Geldstrafe zahlen. Der Fall kam aber nicht vor Gericht, sondern wurde per Strafbefehl erledigt.

Die Juristin kannte den Juristen von ihrer täglichen Arbeit im Justizsystem. Seit Jahren ist der Jurist als Beamter am Landgericht Nirgendwo tätig. Zuvor hatte er als Probebeamter im Staatsdienst Karriere gemacht - und schon als junger Jurist bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bis 1991 war er schon ganz schön auf der Karriereleiter hochgekrabbelt.

Als eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" während einer Deutschlandreise auch mit ihm ion Verbindung kam, zog sich dieser Jurist mit einer mehr als schnoddrigen Äußerung den Zorn des Justizministeriums des Landes Nirgendwo zu. Die Delegationsmitglieder hatten sich über den "schlimmen Ruf" der der Einrichtung, in der der Juist arbeitete erstaunt gezeigt. Der Jurist meinte dazu nur, er begrüße diesen Ruf sogar, dieser würde seine Arbeit erleichtern.

Zum 1. Juni 1991 wurde er strafversetzt. Doch auch dort musste er gehen: Das Verwaltungsgericht entschied im Jahr 2000, dass er seine Arbeitszeit in der neuen Arbeitsstelle zu gut der Hälfte für nicht genehmigte Tätigkeiten genutzt und damit doppelt kassiert hatte.

Seither arbeitet der Jurist im gehobenerem Beamtenstatus bei Gerichten. Selbst als die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Juristin gegen ihn aufkamen, erhielt der Jurist auch von Gerichten des Landes Nirgendwo noch etliche tolle Aufträge. Er entschied beispielsweise auf ihre Schuldfähigkeit oder Gefährlichkeit. Anders als die Gerichte setzte die Staatsanwaltschaft von Nirgendwo den Juristen auf eine Rote Liste. Laut einer internen Anweisung dürfen an ihn keine Aufträge seitens der Behörde mehr vergeben werden, was aber eine Farce ist.

Das Landgericht Nirgendwo hat bislang noch nicht über die Zulassung der Anklage gegen den Juristen entschieden. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird dieser voraussichtlich am 11. und 12. November stattfinden. Der Jurist glaubt nicht, dass die Staatsanwaltschaft genügend Beweise gegen ihn in der Hand hat. Die Vorwürfe seien "Unsinn", sagte er am Freitag der gleichgeschalteten Zeitung, "ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt und die Anklage zurückgezogen wird". Die Staatsanwaltschaft indes hält an der Anklage unverändert fest.

Wir lassen den linken Text unkommentiert.

Ansonsten erkennt sich womöglich einer von den Juristen und Juristinnen und klagt auf Geldentschädigung.

Schon alles erlebt.

Der kranken Phantasie der Juristen sind keine Grenzen gesetzt.

Spannend, spannend, superspanned das absurde Theater.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau und Dr. Thomas Linke.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute, wie fast immer, oft nicht eingehalten.

[bearbeiten] Verkündung

Es gab drei Verkündungen. Alles Aussetzungsbeschlüsse.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute in bester Form. Sie lachte viel. Sprach fast nur allein. Verließ mit den anderen ab und zu den Gerichtssaal. Zum Mittagessen in der Gerichtskantine haben wir sie allerdings nicht gesehen. Mittler, Gronau und Linke saßen allein ohne die Cheffin.

Publikum gab es heute keins im Saal. Trotzdem genoss die Vorsitzende sichtbar ihre Macht und führte die Verhandlungen locker, alles wie auswendig gelernt. Im Prinzip ersetzbar durch einen Computer, bei dem nicht Mal die besten und intelligentesten Programmierer die Software schreiben müssten. Wieder verlangte diese Richterin von den Beklagten etwas, was sie selber nicht einzuhalten gedenkt und auch gar nicht in der Lage ist. Die Parteivertreter nannte sie nach wie vor Parteien und die Sach- und Rechtslage wurde erörtert, obwohl das meist nicht der Fall war. Stolpe brauchte heute nicht zu helfen. Als, Schulmeisterin konnte die Vorsitzende sich heute mehrmals präsentieren.

[bearbeiten] Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute

  • Fax oder Schriftsatz ist egal, ist dasselbe.
  • Befürchte, Sie müssen zum BGH (nach Drohung des Beklagten mit OLG).
  • Sicherlich ist das privat. Selbst, wenn es wahr ist, Anonymitätsschutz. Auch hat er sich nicht in die Öffentlichkeit begeben (Verdacht auf Steuerhinterziehung)
  • Es ist möglich, dass wir dazu keinen Anwalt brauchen. Wir müssen die Rechtsfrage klären.
  • Es ist keine echte Auseinandersetzung, wie in der FAZ.
  • Die Beziehung muss sich verfestigt haben, um berichten zu dürfen.
  • Ist in der Tat problematisch, wie man das löst (mit dem Beiwerk)
  • Gebe Ihnen recht.
  • Wir werden noch mal beraten.
  • Wollte Ihnen recht geben, Recht ist zu weit gefasst, ... .
  • Wir sind zerstritten.
  • Vielleicht ist es ein Verdacht.
  • Stopp, stopp. Weil die Anforderungen des BGH so sind, müssen wir untersagen.
  • Wir sprechen nur über Geld
  • Also, Herr Krüger!
  • Auch wir haben eine Lösung gefunden, ohne entscheiden zu müssen.
  • Dürfen wir nicht. Das OLG hat uns das (Selbstanschauen im Internet) verboten.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] Hamburger Hafen und Logistic AG vs. Jörg Trogisch 324 O 266/11

04.07.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau.

Auf der staatlichen Klägerseite saßen Rechtsanwältin Claudia Gips und die Justiziarin der HHLA. Der Anwalt der Beklagtenseite kam nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Trogisch, nehmen Sie Platz.

Die Vorsitzende diktiert: Die Kammer hat den beklagten persönlich angehört. Er sagt um 8:44 eine SMS von seinem Anwalt erhalten, der erklärt hat, er lege das Mandat nieder. Es wäre bei Gericht ein entsprechendes Fax da.

Jörg Trogisch: Er schrieb nicht „Fax“, sondern „Schriftsatz“. „Der ZK24 habe ich eine entsprechenden Schriftsatz mit der Bitte um Neuterminierung ....“

Die Vorsitzende: Fax oder Schriftsatz ist egal, ist dasselbe. Um 8:24 erhalten. Wir schauen nach, ob in der Geschäftsstelle was liegt.

Richterin Barbara Mittler lächelt, Richterin Dr. Kerstin Gronau telefonier: Ich habe alle nicht ....

Die Vorsitzende: Wir haben einen Tatbestand-Berichtigungstermin (§ 320, Abs. 3, ZPO), keinen normalen Termin. Es ist möglich, dass wir dazu keinen Anwalt brauchen. Wir müssen die Rechtsfrage klären.

Die Richterinnen verlassen der Gerichtssaal.

Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir haben kein Fax. Kann auch sein, dass nicht an die Geschäftsstelle gefaxt wurde, sondern an die Zentrale..

Richterin Barbara Mittler: Kann die Gegenseite was sagen?

HHLA-Rechtsanwältin Claudia Gips: Wir haben eine Information erhalten.

Jörg Trogisch: Muss was sagen, Ich habe Rechtsanwältin Gips im Gerichtsflur gefragt, ob Sie wüsste, ... . Sie hat gesagt, nein, nichts von einer Information.

Vorsitzende ungeduldig: Das kann ein Missverständnis sein. Die Anwältin meint, ob sie wüsste, dass das dem Gericht bekannt sei. Ein Fax liegt nicht vor. Vermutlich ist das Fax in der Zentrale. Das bedeutet in der Tat, dass wir einen Anwalt brauchen. Neuer Termin. Absatz, Das Gericht erklärt, nach Aussage der Geschäftsstelle liegt kein Fax vor.

Mitarbeiterin der Geschäftsstelle betritt den Gerichtssaal und bringt ein Fax mit.

Vorsitzende: Fax doch da. Das Gericht teilt nach Wiedereintritt nach der unterbrochenen Verhandlung mit, dass das Fax da ist. Sie (Herr Trogisch) bekommen zusammen mit dem Protokoll eine Frist und eine Verfügung, einen neuen Anwalt zu beauftragen. Das war’s


10:15

[bearbeiten] Charlène von Monaco vs. Ringer AG (Schweiz) 324 O 155/14

04.07.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richter Dr. Thomas Linke.

Charlène von Monaco wurde vertreten von Dr. Nina Lüssmann von der Kanzlei Prinz, Neidhard, Engelschall. Die Schweizer Beklagte wurde vertreten von Dr. Holger Nieland von der Kanzlei Damm & Mann.

Die Zensoren waren sozusagen untereinander , und jeder vertrat seine ureigensten Interessen, ohne um seinen Arbeitsplatz bzw. die Mandatierung zu fürchten.


Es war heute die zweite Verhandlung in dieser Sache. Wir hatten über die erste Verhandlung am 25.10.2013 berichtet

Die Vorsitzende: Wir treffen uns in der Hauptsache zum Verfügungsverfahren. Sie haben neue Argumente mit dem Schwerpunkt § 32 ZPO gebracht. Wir bleiben dabei. Die Zuständigkeit ist zu bejahen. Der Internetauftritt ist hier bekannt. Schon bei einer vermuteten Schwangerschaft ... findet die Antragstellerin nicht. Die xxx-Entscheidung ist ein anderer Fall. Regt an zu Diskussionen, dass reiche Personen ihr vielleicht vermitteln. Hier haben wir einen anderen Fokus.

Beklagten-Anwalt Dr. Holger Nieland: Eine Sache zur Akte. ... ob Schwangerschaft. Inzwischen wissen wir alle, dass die Schwangerschaft da ist. Jetzt wird es öffentlich verkündet. Das Thema der Prominenz kann ich nicht nachvollziehen. Wieso in Hamburg und nicht in München?

Die Vorsitzende: München wäre auch möglich.

Beklagten-Anwalt Dr. Holger Nieland: Es sind Sondergerichtsstände. Nicht jedes Gericht darf zuständig sein. Viele Gerichte sehen das anders.

Die Vorsitzende: Amtgericht Hamburg. Verhandeln wir nächste Woche.

Beklagten-Anwalt Dr. Holger Nieland: Wir wollen weiter ziehen zum OLG.

Die Vorsitzende: Befürchte, Sie müssen zum BGH.

Mit der Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Beklagenvertreter weist darauf hin, dass nunmehr zur Schwangerschaft der Klägerin eine Pressemitteilung

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mit dem Palasttext verbreitet wurde.

Beklagten-Anwalt Dr. Holger Nieland: Das wird gerade nicht bestritten.

Die Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Die Klägerseite stellt den Antrag aus der Klageschrift mit der Modifikaton, dass es heißen soll „wie jeweils am 16.07.13 .. “. Die Beklagtenseite beantragt Klageabweisung.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 18.07.2014, 9:55, Saal B335.

10:30

[bearbeiten] Andreas Brehme vs. RP Digital GmbH 324 O 150/14

04.07.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Till Duncken von der Kanzlei Nesselhauf und Dr. Holger Nieland von der Kanzlei Damm & Mann.

[bearbeiten] Was hat die Pseudoöffentlichkeit verstanden?

Es ging um zwei Bericht mit einer Liste von Steuersündern, was den falschen Verdacht erzeugte, der Kläger, ein früher Fußball-Nationalspieler wäre ein Steuersünder.

Die Vorsitzende Richterin erläuterte, dass die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten wurden. Dass es sich um eine referierende Widergabe einer Talkshow bei Günther Jauch handelte, in der ein erfahrener Moderator den Kläger als Steuersünder nannte, ist unerheblich.

Im Internet lesen wir dazu

Jauch versuchte gestern (09.02.2014) in seiner Sendung, ein neues Fass aufzumachen: Angeblich soll Ex-Fußballnationalspieler Andreas Brehme der neue Steuersünder sein. Das Subtile an Jauchs Hetz- Aufruf: Er bezichtigte Brehme nicht direkt. Nein, Jauch zog ein echt linkes Manöver ab: Er bezog sich auf „angebliche“ Recherchen von Hans Leyendecker, den Investigativ-Journalisten der Süddeutschen Zeitung. Die Not von Jauch, seine nächste Sendung ohne einen vermeintlichen Skandal abhalten zu müssen, muss groß sein!

Die Zensoren diskutierten, waren sich nicht in den Details nicht einig, im Prinzip schon.

Kurz und bündig, am Montag, den 07.07.14 verkündete um 12:00 Richterin Dr. Kerstin Gronau in der Geschäftsstelle: Die einstweilige Verfügung vom 19.03.2014 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen..

10:45

[bearbeiten] Michael Ballack vs. SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG u.a.324 O 95/14

07.07.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Ballack-Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel von der Kanzlei Nesselhauf mit Rechtsanwalt Markus Herrmann von der Kanzlei Prof. Schweizer.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine Berichterstattung, die sich mit dem Kläger befasst, wie er im Wald spazieren geht. Mit Photo und Beziehung zu dem, mit dem er im Wald spazieren geht. .. Sie Herr Herrmann machen geltend, der Kläger sei sehr berühmt. Man befasst sich mit der neuen Situation nach der Trennung von seiner Ehefrau. Sie sagen es wäre die äußere Privatsphäre. Wir würden die Klage bestätigen. Es ist keine zeitgeschichtliches Ereignis. Es gibt die neue Beziehung. Aber muss sich diese schon verfestigt haben? Die Trennung von seiner Ehefrau war 2011.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Scheidung.

Die Vorsitzende: Die Trennung war vorher.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann bringt es auf den Punkt: Auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen. Ballack ist nicht in der Versenkung verschwunden. Kommentiert da und hier. Berühmt muss er nicht sein. Er ist neu liiert. Egal, wie weit fortgeschritten. Es sind Vorgänge, .... man hat nicht reingespuckt. Insofern komme ich zu einem ganz anderen Ergebnis als die Kammer.

Es wird diskutiert, gelacht, gequatscht. Es herrscht gute Laune.

Die Vorsitzende: Man müsste das im Antrag mehr auf die kurzfristige Beziehung beziehen.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Der Antragsteller mit dem Zusatz „wie geschehen in SUPERIllu am 07.11.2013, Nr. 46

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 01.08.14, 9:55, Saal B335.

[bearbeiten] Corinna Schumacher vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH 324 O 147/14

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke. Corina Schumacher wurde vertreten von Rechtsanwalt Felix Damm.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie wollten den vollständigen Artikel einreichen. Wir haben dazu das Fax erhalten. Klägervertreter überreicht den per Fax am 02.07.14 gesandten vollständigen Artikel für Gericht und Gegner. Das Fax hatte das Gericht sowie der Beklagtenvertreter erhalten. Im Streit ist das Bildnis der Klägerin zum Besuch des Ehemanns zu seinem Geburtstag am 03.01.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Geht es um diese Seite?

Die Vorsitzende zeigt das Photo.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Eine Zwischenbemerkung. Wir haben exakt wegen diesem Photo beim Landgericht München verhandelt. Haben wir schon die doppelte Rechtshängigkeit?

Corina Schumacher Anwalt Felix Damm: Wann war das?

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Das war letzte Woche.

Die Vorsitzende: Es wurde eine Unterlassungsverpflichtung abgegeben in der Sache 1-5 42/14. Ist es das Verfahren?

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Kann ich nicht sagen. Kann sein. Wie ich meine, dass es nur zwei Mandanten klagten.

Diskutieren.

Richterin Barbara Mittler: Es ist ein anderer Moment.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Zehn Sekunden später.

Die Vorsitzende: ... Das Interesse der Klägerin werde überwiegen. Wegen der Krankheit möchte sie allein gelassen werden. Der Antragsgegner sagt, es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis. Die Klägerin hat nicht dafür gesorgt, dass sie beim Besuch des Krankenhauses nicht fotografiert wird. Hat sich nicht gewehrt. ... Hätte einen anderen Eingang suchen Dann Angriff auf den Tenor der streitgegenständlichen Äußerung. Die Äußerung ist nicht genau ... . In der Tat. Wir würden einen entsprechenden Hinweis geben. Das zeitliche Ereignis, der Unfall von Schumacher wird nicht thematisiert. Der Besuch der Klägerin ist kein zeitliches Geschichtsereignis. Ehe, wenn sie ihn nicht besuchen würde. Nun war es sein Geburtstag. .... Man kann argumentieren, Sie ist Teilnehmerin des zeitgeschichtlichen Ereignisses. Nun ist aber nur über sie berichtet worden. .... Hier besonders schwer, der Geburtstag ihres Mannes. Das Photo zeigt nur, wie geht die Klägerin mit der Situation um. Deswegen würden wir bestätigen.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Was mir nicht gefällt, sind Absatz 1 .... , Absatz 2 ...., Absatz 3. Man muss schon entscheiden. Ein Ereignis ist es so und so. Es ist ein Bildnis einer Zeitgeschichte. Die Rechtsprechung sagt, das Ereignis darf nicht aus dem Bild gesucht werden. . ... Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis. Absatz 2. Ich meine nicht, dass man über Absatz 2 gehen kann. Es ist eine Situation, fünf Tage nach dem Unfall. Unfall mit einem Kind. Schock im Gesicht, ist eine andere Situation. Man darf sie aber so im Bild zeigen, mit Schock.

Die Vorsitzende: Wir sagen nicht, man darf überhaupt kein Photo dann veröffentlichen.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Sie hat sich doch bewusst in der Öffentlichkeit gestellt.

Corinna Schumacher Anwalt Felix Damm: Sie sagen, sie geht den roten Teppich. Sie braucht nicht mit dem Helikopter einfliegen. Dass es jetzt weniger Photos gibt, ... . Man glaubt, mit dem Hintereingang ist man .... gesichert. Sie haben gesagt, Belagerungszustand dieses kleinen Krankenhauses. Der Karven-Fall mit dem Tod des Kindes ... Man kann streiten, ob der Schock der Mutter größer ist. In beiden Fällen ist die Schocksituation ... kommentiert worden. .... Noch ein Wort. Man kann sagen, es spielt keine Rolle, ob man den Weg über 1. oder 2.geht. .... Dieser Besuch ist kein zeitgeschichtliches Ereignis. In fünf Jahren wird der gemeinsame Privatbereich beschwerlich. Das zeitgeschichtliche Ereignis ist der Unfall. .... , nicht der Krankenhausbesuch. Es ist ein sehr privater Moment.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Es ist natürlich sehr einfach. Das zeitgeschichtliche Ereignis wird vom dem Interesse der Öffentlichkeit bestimmt. Ehefrau, die ein märchenhaftes Leben führt, wie geht sie damit um. Musste Haus in der Schweiz umbauen. ...

Corinna Schumacher Anwalt Felix Damm: Jeder Urlaub wäre demnach ....

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Wir reden nicht vom Urlaub.

Corinna Schumacher Anwalt Felix Damm: Märchenprinzessin .... Mit dieser Argumentation können Sie alles begründen. Allein das kann nicht der Maßstab sein.

Vorsitzende: Haben BGH so genommen.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Sie sind die einzige, die das bejahen werden. Ist, dass er gerade aufgewacht ist, eine zeitgeschichtliches Ereignis?

Corinna Schumacher Anwalt Felix Damm: .... .

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Die Öffentlichkeit möchte wissen, wie die Ehefrau .... Nehmen wir Frau Merkel, erleidet eine Unfall, dann interessiert es die Öffentlichkeit, steigt der Ehemann aus einer Limousine aus oder nicht. Würde Sie (Käfer) sagen, unterlassen? In München ... .

Vorsitzende: Wie Hat München entscheiden?

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Hat Absatz 1 bejaht ... über Absatz 2 ...

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klageschrift mit der Maßgabe, dass ... es heißen solle „wie geschehen unter URL mobil.bunte.de/ ..../corinna-schumacher veröffentlich am 02.03.2014“. Beklagtenvertreter beantragt die Klage anzuweisen.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Bitte um Schriftsatznachlass zum Schriftsatz vom 26.06.2014

Vorsitzende: Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann zu den heutigen Erörterungen und zum Schriftsatz vom 26.06.2014 vortragen bis zum ... .
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 15.08.4, 9:55, Saal B335
________________

11:20

[bearbeiten] Uwe Kanthak vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß) 324 O 90/14

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke, Uwe Kanthak, vertreten von Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann. Diese Kanzlei gaukelt Persönlichkeitsrechte vor. Tatsächlich gejt es ihr hauptsächlich um die Vermarktung der Menschenwürde und der Namen Prominenter. Persönlichkeitsrechte anders Interessierter werden von dieser Kanzlei mit den Füßen getreten.

Die heutige Sache von Uwe Kanthak, dem Manager von Helene Fischer ist vielleicht unter dem Gesichtspunkt von Bedeutung, weil deutlich wird, wie Persönlichkeitsrechte missbraucht, kommerzialisiert werden. Die Kanzlei Schertz Bergmann ist das Meister drin.

Im Prinzip dürfte es dem deutschen Michel egal sein, wie sich die Mächtigen um ihre Rechte und Pfründe streiten, wenn das nicht zur Zensur und Entmündigkeit des Normalbürgers gehen würde.

[bearbeiten] Verhandlungsnotizen 324 O 90/14

07.07.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Spaziergang von Helene Fischer da, wo schon jeder mal gewesen ist (Zitat von Richterin Barbara Mittler). Auf dem Bild sieht man im Hintergrund Fischers Manager, den heutigen Kläger. Er sei zufällig auf dem Bild, kein Beiwerk, meint der Klägervertreter, ein Verbot sei angesagt.

Die Kanzlei Schertz Bergmann in Gestalt des Anwalts Helge Reich war sich ihres Obsiegens sicher.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt ihre Zersurregeln: Die Kammer hat eine einstweilige Verfügung erlassen wegen Berichterstattung über Helene Fischer. Kläger ist Manager von Helene Fischer. Im Hintergrund ist auf den Photo Uwe Kanthak zu sehen. Der Antragsgegner sagt, der Antragsteller sei nur Beiwerk. Sonst müsste man die Photos bearbeiten. Eine Einwilligung haben wir nicht. Es ist in der Tat problematisch, wie man das löst. Nach § 57 UHG sagen Sie, ist es Beiwerk. Echtes Beiwerk ist es nicht, aber analog ... . Andere lösen das Problem, sagen Einwilligung. Ist nicht der Fall. Er hat nicht eingewilligt. Auch wir haben eine Lösung gefunden, ohne entscheiden zu müssen. Uns fehlt das zeitgeschichtliche Ereignis.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Wahrscheinlich kann er sich darauf berufen. Frau Fischer kann Unterlassung verlangen.

Vorsitzende: Kommt vielleicht noch.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Man kann nicht, weil jemand auf dem Photo ist, ...:

Die Zensoren mit Juraausbildung und zwei Staatsexamina diskutierten und diskutierten, jeder seine eigenen Interessen verfolgend.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Könnten wir rausschneiden.

Vorsitzende: Gebe Ihnen recht.

Antragsgegner-Anwalt Markus Herrmann: Meine, das Foto ist in Ordnung. Fischer sieht gut aus..

Vorsitzende: Wir werden noch Mal beraten.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Landschaft ... Beiwerk, Urheberrecht ... .

Klägeranwalt Helge Reich: Bei Foto gibt es den Ausnahmetatbestand.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann möchte was sagen.

Vorsitzende zu Herrmann: Wollte Ihnen gerade recht geben. Recht ist zu weit gefasst. Wenn Tournee, Fans sind genervt. Wenn man bejaht, dass zeitgeschichtliches Ereignis, dann spricht das für Herrn Herrmann.

... .

Rechtsanwalt Helge Reich alle verarschend und lachend: Sie .... vorbei im Zentrum des Bildes. Dann gibt es noch das Photo, können den Kläger rausschneiden. Dann heißt es aber, Unwahrheit. Deswegen (geht nur) Einwilligung.

.... .

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Antragsgegner-Anwalt Markus Herrmann: Wir gehen in die zweite Instanz. Weiß nie, wie die Uhr hier tickt.

Vorsitzende: Deswegen wollen wir Montag entscheiden. Anträge werden gestellt. Im Einverständnis mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Montag, den 07.07.14, 12:00, Raum B334.

07.07.14, Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die einstweilige Verfügung vom 24.02.2014 wird aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:45

[bearbeiten] Stiftung FrauenMediaTurm vs. TOMORROW FOCUS Media GmbH 324 O 95/14

07.07.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Schwarzer-Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt van Eendenburg von der Kanzlei Senfft Neidhardt mit Rechtsanwalt Markus Herrmann von der Kanzlei Prof. Schweizer.

Diskutiert wurde darüber, wie oft das öffentlich geförderte Archiv des FrauenMediaTurm genutzt wird. Ausleihen gab es offenbar im Jahr nur 700, Datenbank-Zugriffe über das Internet 110.000. Lohnt sich die öffentliche Förderung?

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer leitete ein: das ist jetzt die 218. Es geht um eine einstweilige Verfügung, die wir erlassen haben. Die Beklagte hat sich mit einer Stiftung beschäftigt und deren Finanzgebaren.

Es entwickelte sich eine typische Diskussion unter Zensoren:

Vorsitzende zu Herrmann: Die Kammer kann selbst sich die Saite anschauen.

Die Vorsitzende: Dürfen wir nicht. Das OLG hat uns das verboten.

Vorsitzende zu Herrmann: Was, Sie dürfen selbst nicht im Internetz recherchieren?

Es ging weiter so.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird im Einverständnis mit den Parteien im Tenor verkündet am Montag, den 07.07.14, 12:00, Raum B334.

07.07.14, Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die einstweilige Verfügung vom 07.05.2014 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

[bearbeiten] Conzept Immobilien Gesellschaft mbH, Jürgen Kaape vs. Martin Dostal 324 O 137/14

[bearbeiten] Corpus Delicti

Zum Corpus Delicti erfahren wir etwas im Internet. Typischer Krüger-Fall: Abmahnen, drohen, beleidigen, Erwirken einer Einstweiligen Verfügung, Blogger kaputt klagen im Interesse fragwürdiger Mandanten.

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung 324 O 137/14 Conzept Immobilien Gesellschaft mbH, Jürgen Kaape vs. Martin Dostal

07.07.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kanzlei Schwenn & Krüger.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer leitete ein: Wir haben jetzt die Sache 137. Dr. Krüger und Frau Heinisch. Der Antragsgegner befasst sich mit der Ostsee-Zeitung und meint, die Ostsee-Zeitung schreibt nicht so wie es gewesen wäre. In diesem Zusammenhang hat der Antragsgegner auch mit der Hegestraße in Hamburg befasst.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Wochenende.

Vorsitzende: Wir haben verschiedene Äußerungen untersagt, auch als Verdacht. Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben. Der Antragsteller wohnt in Hamburg. Zu den einzelnen Punkten. Das Hamburger Abendblatt hat Dossier verfasst.

Auszüge aus dem Dossier: Abendblatt-Dossier - die Akte Hegestraße

Das Beispiel eines Hauses an der Hegestraße 46 in der Nähe des Eppendorfer Baums: Der Investor will sanieren - und die Bewohner sollen ausziehen. Dramatische Situation in Hamburger Innenstadt-Quartieren.
Von Jan Haarmeyer und Volker ter Haseborg
Im Haus Nr. 46 wohnen Handwerker, Lehrer und Lebenskünstler. Der Altbau nahe dem Eppendorfer Baum ist nicht modern, aber die Miete ist niedrig. Dann kauft ein Investor das Gebäude. Er will neue Wohnungen bauen und dann verkaufen. Dafür müssen die Mieter weg. Die Mieter fühlen sich schikaniert. Der Kampf beginnt. Ein Kampf, der auch viel über Anspruch und Wirklichkeit von Wohnungspolitik aussagt.
....

Vorsitzende: So hat er selber da nicht berichtet. Der Leser kann das so verstehen, dass es ein Dossier über den Antragsteller gibt. Zur Zifffer c: 6 Millionen Profit. Es ist unstreitig, dass von den 6 Millionen 5 Millionen für den Kauf, Vertrags..., Bankkosten etc. abzuziehen sind. Es verbleiben 1 Million Profit. Das ist unstreitig. Ein Laienprivileg können wir nicht geltend machen, weil der Antragsgegner sich als Journalist darstellt. Außerdem sind Zeitungen keine privilegierte Quelle. Der Antragsgegner hätte recherchieren müssen: Also zwingend vertiefen ... ins Altersheim gehen ... .

B8 Hamburger Abendblatt. Solche Äußerungen sind gefallen., ... schlagen Stiftung vor. Der Antragsteller ist ... in GbR und hat gesagt, gehen sie in eine Stiftung. Wir sehen einen Unterschied, wer hat das gesagt. Hat er das selber gesagt oder nur wirtschaftlich verbunden.

Zum Leerstand. Die Immobilie Hegestraße ist 2012 gekauft worden. Da gab es schon einen Leerstand. Das ist eine zulässige Meinungsäußerung.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Vom Kaape verursachter Leerstand?

Vorsitzende: .... hat geschrieben .... unzulässiger Leerstand.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Wenn 1895 Leerstand gegeben hätte, darf geschrieben werden „unzulässiger Leerstand“. Wenn es einen Leerstand gab beim Eigentümer, von dem er das Haus gekauft hat.

Vorsitzende: Es geht um „unzulässig“.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Der war nicht unzulässig. Um neue Wohnungen .... frei zu bekommen ... bestätigt worden.

Vorsitzende: Weshalb hat er nicht einen Zweckentfremdungsantrag gestellt?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Das Landgericht hatte den Standpunkt, dass solche Genehmigungen beantragt werden muss. Es hat ein verfahren gegeben, es gab ... Habe eine Frage, gab es einen unzulässigen Leerstand oder nicht?

Vorsitzende: Das ist eine Meinung.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Sie folgen .... wo der Antrag gestellt wird. Die Behörde hat überprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass es keinen unzulässigen Leerstand gab. Wenn es keinen unzulässigen Leerstand gab und 2013 ein Antrag gestellt wurde, ... . Wieso ist „unzulässiger Leerstand“ jetzt eine zulässige Meinungsäußerung?

Vorsitzende: Wir sind davon ausgegangen, dass es keine ausreichende Anknüpfungspunkte gab. Mit dem Zeckentfremdungsantrag wurde beantragt, die Wohnungen leer stehen zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Zusätzliche Wohnungen mussten leer stehen, weil Fernwärme etc. gemacht werden musste. Es sind bis jetzt nicht alle Wohnungen leer. Ich sehe keinen Sachverhalt, wo Wohnungen geräumt wurden, ohne dass das erlaubt war.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Weshalb eingestellt?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Weil nicht unzulässig.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Antrag wurde gestellt, weil er einen bescheid brauchte. Jetzt sind die leeren Wohnungen genehmigt.. Deswegen kein Bußgeld. Ein Bußgeldbescheid kann ergehen, muss nicht ergehen, wenn genehmigt wird. Ihr Umkehrschluss ist juristisch nicht schlüssig.

Vorsitzende: 2a wollen wir bestätigen, weil der Vortrag ns nicht ausreicht. Es ist eine Tatsachenbehauptung. Wenn verkauft wird, dann könnte man einen Stellplatz bekommen. Villa Sanddorn ist als Hotel bezeichnet worden, weil man einen Abstellraum brauchte. Das ist eine innere Tatsache.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Es ist eine Meinungsäußerung.

Vorsitzende: Es ist ein Verdacht vielleicht. Er hat das im Wege des Verdachts verbreitet.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Was ist dabei ehrenrührig?

Vorsitzende: Der Verdacht ist nicht ausgeglichen. Es gibt Grunbdsätze der Verdachtsberichterstattung:

Der Betroffene muss angehört werden;
Es muss ein Mindestmaß an Tatsachen vorhanden sein, welche den Verdacht berechtigen;
Der Bericht muss ausgeglichen sein.

Hier wurde der Antragsteller nicht angehört:

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Wurde behaupten, die Behörde haben das als Hotel bezeichnet, nicht der Antragsteller. Hat nicht behauptet, der Landkreis ... .


Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Muss sich so vorhalten lassen, wie der Durchschnittsleser es versteht. ... wurde bezeichnet. Wenn stehen würde, wurde von der Behörde als Hotel bezeichnet, dass wäre das zulässig.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Sie stellen auf den Durchschnittsleser ab. Der Antragsgegner hat seine Leser. Verdient nur € 560,- an Werbung.

Rechtsanwältin Annette Heinisch überreicht eine Übersicht über die Wertbeeinnahmen.

Vorsitzende: Ich erkenne ... .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Sehe, was Sie uns gestern geschickt haben.

Vorsitzende: Stopp, stopp. Weil die Anforderungen des BGH so sind, müssen wir untersagen.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Es ist derselbe Lesekreis. Er hat einen ganz anderen objektiven Empfängerhorizont. Das bedeutet, dass er nur für die Leute schreibt, für die er sonst schreibt.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Weshalb sieht es in Heiligendamm anders als in .... ? Wer sieht es von der Behörde?

Vorsitzende: Müsste den Artikel im Gedächtnis haben. Frau Heinisch, wir sind im einstweiligen verfügungsverfahren. Sie müssen es glaubhaft machen. Im einstweiligen verfügungsverfahren ist das schwierig.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Bei Meinungsäußerungen kommt es auf die Anknüpfungstatsachen an. Es muss dargelegt werden, dass es einen solchen unzulässigen Leerstand gab. Mein Vortrag dazu ist knapp. Baugenehmigung beantragt. Schadhafte Bauteile müssen ausgetauscht werden. Dafür holt man sich die Genehmigungen. Diese müssen schon zum Zeitpunkt der Kündigungen vorliegen. Habe weitere Maßnahmen. Dafür Genehmigungen. Daraus folgt nicht, dass der Zustand vorher unzulässig war.

Richter Dr. Thomas Linke: 28 leer stehende Wohnungen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Ja, war ... wo der Fußboden rausgenommen werden musste. Indiz, dass es vorher rechtsmäßig war. Die Behörde, die kritisch ist, hat kein Bußgeld erlassen.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Wo er den Artikel geschrieben hat, gab es noch keinen Beschluss.


Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Der Artikel war 2014. Die Genehmigung war 2013.

Vorsitzende: Der Bescheid ist vom Mai 2014.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende: Das wird uns nicht reichen, weil die Behörde eine Ermessensraum hat. Frage: Musste für leere Wohnungen der Bescheid sein?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Wie ich es verstanden habe, bevor ein weitgehender Eingriff in den Bestand erfolgte ... . Genehmigung für Mieter, die noch da sind. Die Baugenehmigung war von Anfang an gegeben.

Vorsitzende: Wie ist es? Wir haben zum PKH-Antrag noch nicht entscheiden. Wir würden PKH ... . Der Antragsgegner erkennt die einstweilige Verfügung vollständig an.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: ... zu seiner Leserschaft. ... . Haben SArtikel davor nicht gelesen. Ihm ist es schnurz egal. Was nicht egal ist, dieses geld.

Vorsitzende: Eine Abmahnung gab es.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: .Wusste, dass Kostennote kommt.

Vorsitzende: Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Rechtspflicht. Dann streitet man nur ums Geld.

Diskutieren.

Vorsitzende: Wir sprechen nur übers Geld.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: .Uns geht es ums Geld.

Vorsitzende: Also Herr Krüger.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Von den Kosten 1e ... . Insoweit keine Kostenaufhebung. Weshalb sollte ich ... Habe von dem Beklagten so mund so keine Geld zu erwarten. Mein Mandant wird immer wieder von anderen Leuten kritisiert. Er wird damit geschädigt. Soll nun entgegenkommen. Hat dazu keine Lust mehr.

Richterin Barbara Mittler: Man kann in der nächsten Instanz streiten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Mein Mandant nicht.

Vorsitzende: Unser Vorschlag. Die Anwaltskosten übernimmt jeder selbst. Die Gerichtskosten Ihr (Heinisch) Mandant. PKH wird gewährt.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Was will Ihr Mandant, wenn er die Gerichtskosten nicht zahlen kann.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verlässt den Gerichtssaal offenbar zum Telefonieren.

Richter Dr. Thomas Linke: Habe ich das richtig verstanden, dass es die die Einnahmen aus 10 Jahren sind?

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Klingt blöd, ich will das nicht unterstützen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nach Wiedereintritt: Habe ihn nicht erreicht. Auf Widerruf.

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert- Dem Antragsgegner wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt soweit es um Punkt 1b geht und die Rechtsanwältin Heinisch beigeordnet. Im Übrigen wird die Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. 1e könnte möglicherweise eine zulässige Meinungsäußerung sein. Die übrigen Punkte dürften rechtwidrig verbreitet worden sein. Der Vortrag des Antraggegners hierzu bist nicht hineichend substantiiert. Bei der in Rede stehende Äußerung sind die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden.

Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien sodann zur Erledigung des Rechtsstreits den folgenden Vergleich:

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verlässt erneut den Gerichtssaal. Es wird diskutiert, viel gelacht. ... . ... abgefackelt ... Bahnhoif geperrt ... .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nach Wiedereintritt: Ja.

Vorsitzende: Haben schon diktiert, mit den ...

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Kaape kann es machen, wünscht sich aber eine Korrektur. Möchte das jetzt nicht formulieren, könnte es dann für Ihren Mandanten machen, eine gesichtswahrende Richtigstellung. Sonst nur Unterlassung und es gebe einen neuen Prozess. Es könnte so formuliert sein: Wir haben berichtet, soweit dazu der Eindruck erweckt wird’s ... .

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Er hat rausgenommen. Haben keinen Artikel mehr.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Nehmen ... Ihr Mandant macht ... Am Wochenende ...

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Habe keine Ahnung, wie seine Pläne sind.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: In einer richt5ig formulierten Weise .. ..

Richter Dr. Thomas Linke: Jetzt hier formulieren, geht nicht. Vielleicht allgemein. Ich weiß nicht, ob ich das hier sagen darf, das Kinde wurde am dd.mm.yy geboren.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Machen Hinweis, die Parteiern .. Berichtigung.

Vorsitzende: Auf dingendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien sodann den folgenden Vergleich:

1. Der Antragsgegner erkennt die Einstweilige Verfügung vom 18.03.14 in Ziffer I mit Verzicht auf die Rechte aus §§ 924, 926, 927 ZPO an.
2. Die Parteien haben die Anwaltskosten selbst zu tragen. Die Gerichtskosten trägt der Antragsgegner.
3. Durch den Vergleich sind lediglich die Unterlassungsansprüche abgegolten.

Die Parteien werden sich in Verbindung setzen und der Antragsgegner wird eine Richtigstellung veröffentlichen.

Beschlossen und verkündet:

Streitwert beim Erlass € 44.000,-. Im Widerspruchsverfahren € 32.000,-
Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert des Rechtsstreits.

Rechtsanwältin Annette Heinisch: Mir ist es lieb, wenn der Kläger die Richtigstellung formuliert. Wir machen es gerne, weil wir meinen es ist gut,. Wenn das verbotene nioch mal wiederholt wird. Machen es gerne.

Vorsitzende: Die Antragsgegner-Vertreterin übergibt Anlage B22 (Abrechnung) für Gericht und Gegner.

[bearbeiten] Kommentar RS

Musste dieses Verfahren sein?

Musste der Staat eingeschaltet werden, um Zensur auszuüben?

Ein Musterbeispiel dafür, wie Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zusammen mit seinen Mandanten versucht, Blogger einzuschüchtern, finanziell zu schädigen und moralisch abzuwerten.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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