02.10.2017 - Jörg Reinholz vor dem AG Kassel

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'''Strafrichterin Heer lächelt:''' Blicke auf die Uhr. Werde nicht gleich entscheiden. Brauche einen Termin. Beschluss: Akte Weber, Nau, Gefälligkeitsgutachten, dass er gelogen hat wird abgelehnt wegern Unerheblichkeit, auch aus tatsächlichen Gründen. '''Strafrichterin Heer lächelt:''' Blicke auf die Uhr. Werde nicht gleich entscheiden. Brauche einen Termin. Beschluss: Akte Weber, Nau, Gefälligkeitsgutachten, dass er gelogen hat wird abgelehnt wegern Unerheblichkeit, auch aus tatsächlichen Gründen.
-'''Jörg Reinholz:''' Stelle Befangenheitsantrag..+'''Jörg Reinholz:''' Stelle Befangenheitsantrag.
'''Strafrichterin Heer:''' Es kommt zu einem neuen Termin. '''Strafrichterin Heer:''' Es kommt zu einem neuen Termin.
Der Zeuge Dr. Weber wird reingerufen und für heute entlassen. Der Zeuge Dr. Weber wird reingerufen und für heute entlassen.
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==Info im Internet== ==Info im Internet==
[http://joerg-reinholz.blogspot.de/2017/10/kassel-leider-noch-kein-urteil.html Bericht] von Jörg Reinholz – 03.10.2017 [http://joerg-reinholz.blogspot.de/2017/10/kassel-leider-noch-kein-urteil.html Bericht] von Jörg Reinholz – 03.10.2017

Version vom 21:42, 10. Okt. 2017

befangenheitrsantrag_kl.jpg Amtsgericht Kassel

Strafverfahren gegen Jörg Reinholz
Az. 2660 Js 5822/17 - 280 Ds
Ein Nichtjurist wehrt sich allein gegen die Justiz in Kassel wg. Verleumdung bzw. übler Nachrede gegenüber einem Rechtsanwalt

Corpus Delicti: Dem Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR)
"Staatsanwaltschaft ermittelt", "Es droht der Widerruf der Zulassung"

Richter und Richterinnen auf Probe sind beauftragt worden, das schmutzige Geschäft zu erledigen.

Inhaltsverzeichnis

Richter auf Probe Rottler übersandte am 30.03.2017 die Anklageschrift.

Richter auf Probe Pena de Juana beabsichtigte laut Schreiben vom 27.04.2017 das Verfahren nach § 153 StGB einzustellen.

Richterin auf Probe Hämel ließ die Anklage durch Beschluss vom 20.07.2017 zu.

In der mündlichen Verhandlung vom 02.10.2017 führte eine Richterin auf Probe, Frau Heer als Einzelrichterin den Vorsitz.

Oberstaatsanwältin Böttner vertritt in der Verhandlung den Staat.


Wer ist Jörg Reinholz?

Jörg Reinholz ist einer der weniger als ein halbes Dutzend Nichtjuristen in Deutschland, welche den Kriminellen unter den Jusriten in Robe vehement erfolgreich auf die Finger schauen.

Für den Rechtsstaat Deutschland ein riesiges Problem, denn Jörg Reinmholz ist kein Jurist und hält sich nicht an die sturen Regeln, welche den Juristen in Robe verbieten, die deutsche Justiz in der heutigen Form in Frage zu stellen. Die Juristen in Robe sind gebunden an ihre Zulassung, und sind damit weder frei noch unabhängig.

Bekannt geworden ist Jörg Reinholz mit seiner erfolgreichen Abwehr der Angriffe von Günter Freiherr von Gravenreuth, einen Ganoven unter den Rechtsanwälten, welcher von der Justiz, der Rechtsanwaltskammer geschützt wurde.

Der TAZ-Anwalt, Johannes Eisenberg, welchem ich Verbindungen zum Geheimdienst nachsage, brachte Günter Freiherr von Gravenreuth zum Schweigen. Günter Freiherr von Gravenreuth zog es 2010 vor, sich zu erschießen, als in den Knast zu gehen.

Günter Freiherr von Gravenreuth wird heute ersetzt durch Euroweb und einige Rechtsanwälte, darunder auch AfD-Anwalt Prof. Ralf Höcker, welcher auch Hitler oder Stalin vertreten würde, in Abhängigkeit davon, wer zuerst von beiden käme. Denkbar wäre auch, wer von beiden mehr und besser zahle.

Nicht verwunderlich, dass Jörg Reinholz von der Justiz, vorallem von den Kriminellen unter dieser, verfolgt wird. Auch Kriminelle verschidenster Schattierungen verfolgen Jörg Reinholz juristisch, verbal und verunglimpfen ihn im Internet. Seit 2005 gab es an die 130 Strafanzeigen, alle erfoglos.

Der Fall Jörg Reinholz widerspiegelt die Krise in der Deustchen Justiz, in der die Kriminellen mehr Chancen zum Obsiegen haben als der normale Bürger.

Corpus Delicti 2660 Js 5822/17 - 280 Ds

In der heutigen Verhandlung ging es offenbar um den Blogbeitrag vom Mai 2016 mit der Äußerung, Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber. Verhandelt wurden die Äußerungen „Die Dortmunder Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren (Az. 060 Js 222/16) wegen falscher uneidlicher Zeugenaussage gegen den Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) und . drohe der Entzug der Zulassung.

Die Richterin Heer und die Oberstaatsanwältin Böttner sehen darin ohne Wenn und Aber eine Tatsachenbehauptung. Meinungsäußerung, ein mögliche Voraussage kamen die Richterin und Oberstaatsanwältin, trotz ausreichendem Tatsachenhintergrund, nicht in Frage.

Richter auf Probe Pena de Juana beabsichtigte laut Schreiben vom 27.04.2017 das Verfahren nach § 153 StGB einzustellen. Jörg Reinholz lehnte die Einstellung ab und bestand auf einem Verfahren. Jörg Reinholz kommt es darauf an, gerichtlich feststellen zu lassen, dass Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber die Unwahrheit in seinen Schriftsätzen, in der Strafanzeige etc. sagt.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber war als Zeuge geladen, offenbar nur, um zu bestätigen, dass es die streitgegenständliche Äußerung, ihm drohe der Entzug der Zulassung, und ob ihm tatsächlich in irgendeinem Verfahren der Entzug der die Zulassung droht bzw. drohte.

Notizen zur Verhandlung am 02.10.2017 von Rolf Schälike

Nach Aufnahme der Personalien von Jörg Reinholz trägt Oberstaatsanwältin Böttner die Klageschrift vor: Im Beitrag vom 17.05.2017 hat der Angeklagte wider besseren Wissen eine unwahre Tatsache bezüglich Dr. Hans-Dieter Weber veröffentlicht. Ihm drohe wegen falscher Zeugenaussage der Entzug der Zulassung. Das ist eine Straftat gemäß § 187 StGB (Verleumdung). Die Strafanzeige wurde am 28.06.2017 fristgerecht gestellt.

Strafrichterin Heer: Ihnen steht es frei, sich zu äußern, was zu sagen.

Jörg Reinholz: Ich werde mich äußern

Strafrichterin Heer: Eine Frage, ganz konkret. Die Aussage, dass die Staatsanwaltschaft gegen Weber ermittelt, woher wissen Sie das?

Jörg Reinholz: Habe schriftlich selbst einen Antrag gestellt.

Strafrichterin Heer: Was ist passiert?

Jörg Reinholz: Eingestellt stimmt, wie er das in der Strafanzeige schreibt. Eingestellt nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Es ist das Verfahren, wie er das schreibt.

Strafrichterin Heer: Sie selber haben die Strafanzeige gestellt. Hier steht Ermittlungen eingestellt. Ermittlungen eingestellt.

Jörg Reinholz: Nach Anklage gegen mich eingestellt.

Strafrichterin Heer: Macht Sinn. Zweite Sache. Entzug der Zulassung. Gibt es einen Vorgang in der Anwaltskammer?

Jörg Reinholz: Nein. Eine Beschwerde gab es. Jeder Tropfen höhlt den Stein. „Droht“ ist absolut eine Meinungsäußerung. Habe rechtliche Grundlagen dafür. Wenn er zu Unrecht verhilft, wenn er lügt, nicht …. , wissentlich. Er hat mit Lügen Lügen ersetzt.

Strafrichterin Heer: Wenn man das liest, versteht man zunächst, es läuft was.

Jörg Reinholz: Die Rechtsanwaltskammer, was machen die? Warten ab. Das ist die Realität da draußen. Wir haben Gravenreuth, wurde verurteilt, nicht von der Rechtsanwaltskammer.

Kommentar RS: Gravenreuth hatte bis zu seinem Freitod laut der Münchner Anwaltskammer immer noch seine Zulassung als Anwalt, trotz Verurteilung als Straftäter. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth eingeleitet.

Jörg Reinholz: Hat sich erschossen. Wir haben Syndikus.

Strafrichterin Heer: Sie wissen, sie können das nicht machen.

Jörg Reinholz: Habe mich beschwert.

Strafrichterin Heer: Es ist ein harter Brief

Jörg Reinholz: Es gilt die Rechtsanwaltsordnung.

Strafrichterin Heer: Es entscheiden nicht Sie.

Jörg Reinholz: Habe ich nicht gesagt, es droht Streit. Wenn jemand klaut, dann droht eine Strafe. Habe dieses Verfahren angestrebt zweckst Stellungnahme an die Rechtsanwaltskammer. Haben auch im Strafverfahren … .

Strafrichterin Heer: Verleumdung kommt nicht in Frage, nur §v 186 StGB „Üble Nachrede“, weil Sie sagen könnte.

Jörg Reinholz: Üble Nachrede kommt nicht in Frage. Ich weiß, dass er gelogen hat.

Strafrichterin Heer: Es geht um Ihre Aussage. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Jörg Reinholz: Insgesamt 16 Strafverfahren eingestellt, Ermittlungsverfahren. Im Rahmen der Wahrnehmung seiner anwaltlichen Pflichten. Er ist nicht Privatperson. … 13.05.2016 …

Oberstaatsanwältin Böttner: Im wichtigen Teil haben Sie abgebrochen. Sie haben das wesentliche übersprungen, den § 152 StPO

Jörg Reinholz: St… 152. Weiß nicht, ob bei Weber St…. Steht. Weiß nicht, kann gar nichts sein oder nicht … . Bin in Widerspruch gegangen. … Hamm hat gesagt, dann müsst ihr weiter ermitteln. War er selbst. Erst daraufhin hat er Strafanzeige gegen mich gestellt.

Strafrichterin Heer: Was ist das passiert.

Jörg Reinholz: Habe es nicht mitgebracht. Eingestellt mit Berufung auf dieses Strafverfahren, weil das nicht beiträgt.

Strafrichterin Heer: Für mich geht das an. Es geht darum, kann man behaupten, es läuft ein Ermittlungsverfahren.

Jörg Reinholz: Sie müssen doch die Akte haben. Sonst müssen Sie diese beiziehen.

Strafrichterin Heer: Ich folge dem, kann die Akte 060 Js 22/16 einbeziehen.

Jörg Reinholz: Die haben „Verleumdung“ geändert in „falsche Zeugenaussage“.

Strafrichterin Heer: Für mich wichtig. Habe Aktenzeichen. Folge, nach welcher Norm eingestellt.

Jörg Reinholz: Das ist nebensächlich..

Strafrichterin Heer: Für mich ist das erheblich.

Jörg Reinholz: Dürfen Sie nicht. Das darf nicht isoliert betrachtet werden. Es sind Meinungsäußerungen. Es ist, eine, Gott verdammt, Meinungsäußerung

Strafrichterin Heer: Es entscheiden nicht Sie.

Jörg Reinholz: Es gilt die Rechtsanwaltsordnung.

Oberstaatsanwältin Böttner: Bitte um Mäßigung.

Strafrichterin Heer: Gab es ein Ermittlungsverfahren. Gab es eine Verfahren bei der Anwaltskammer Hamm? Technisch sagen Sie, weiß nicht. Sie haben sich nur beschwert.

Jörg Reinholz: Sie haben sich inhaltlich damit nicht auseinandergesetzt. Habe mich beschwert.

Strafrichterin Heer: Beschwerde ist nur Input. Dann schaut man sich die Beschwerde an, ob ein Verfahren eingestellt wird.

Jörg Reinholz: Das ist systematische Strafvereitelung. Die Anwaltskammer muss das Beschwerdeverfahren führen, da meine Beschwerde Hand und Fuß hatte.

Strafrichterin Heer: Eine Beschwerde ansehen, heißt nicht … ..

Jörg Reinholz: Es droht ein Gewitter, heißt nicht das Gewitter kommt.

Strafrichterin Heer: Ist sicher mit solcher Zukunft..

Jörg Reinholz: Habe BGH. Zukunft ist Meinung. Nur es muss einen Tatsachenhintergrund geben. Habe eine ganze Meinung. Der Rechtsanwalt lügt strukturiert.

Strafrichterin Heer: Wo steht, dass Lügen zum Verlust der Zulassung führen?

Jörg Reinholz: Habe das Urteil des Landgerichts München..

Strafrichterin Heer: Dass er lügt, ist Ihre Ansicht.

Jörg Reinholz: Kann man beweisen. Zeuge Dr. Nau, Akte des Landgerichts.

Strafrichterin Heer: Wenn Sie solche Anträge stellen, mündlich in der Hauptverhandlung.

Jörg Reinholz: Werde jetzt beantragen, Dr. Nau … Akte Düssseldorf und … Gutachter Dr. Nau. Es gibt das Urteil des OLG Düsseldorf I-20 U 66/13 Düsseldorf. Ist ein Netzwerk GmbH, 12.05.2015. Viertens. Dr. Frieda Nau. Muss ich vorlesen?

Strafrichterin Heer: Wenn Sie Anträge stellen, müssen Sie Tatsachen stellen.

Jörg Reinholz: Begründung. Beide Verfahren, OLG Nürnberg … weil ich kein Wettbewerber bin … . Habe gewonnen. Daraufhin begann seitens einer … hat öffentlich behauptet, ich wäre ein Bekloppter. Das war Dr. Weber, in seinem Auftrag Dr. Nau. Im Gutachten steht Herr Reinholz hat auf seiner Hauptseite nur Superlative. Habe gezählt, Null Superlative. Es ist ein Gefälligkeitsgutachten. Dr. Weber hat veröffentlicht, der SEK hätte mich überfallen, ich säße in Untersuchungshaft, weil mich gedroht haben soll, mit in Kroatien gekauften Maschinengewehren ein Blutbad auszurichten. Strafrichterin Heer: Welche Tatsachen sollen durch den Zeugen bewiesen werden?

Jörg Reinholz: Dass er lügt zusammen mit Dr. Nau. Es ist unwahrscheinlich, dass Dr. Nau das Gutachten selbst erstellt hat. Ich möchte klären, gab es eine Absprache. Er hat mit Absicht vor Gericht mich als irren Querulanten dargestellt, ich soll entmündigt werden, da ich geschäftsunfähig bin.

Strafrichterin Heer: Was hat das mit unserem verfahren zu tun?

Jörg Reinholz: LG München sagt, solch ein Verhalten führt zum Entzug der Rechtsanwaltszulassung.

Strafrichterin Heer: Dass Nau den Zeugen der Lüge überführt?.

Oberstaatsanwältin Böttner: Das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Jörg Reinholz: Der Gegenstand dieses Verfahrens ist, ob ich Tatsachengrundlagen habe zu sagen, dass Entzug der Zulassung droht.

Oberstaatsanwältin Böttner: Ob ihm droht?.

Jörg Reinholz: Spätestens beim BVerfG. Bewiesen werden soll, dass Dr. Weber in … Zusammenarbeit mit Dr. Nau verabredet hat, mich zu schädigen. Es geht um Anstiftung zu falscher Zeugenaussage. Ich brauch Anhaltspunkte. Sonst muss ich zum BVerfG gehen..

Strafrichterin Heer: Das ist Ihr Beweisantrag, der erste.

Jörg Reinholz: Der zweite, dass Dr. Weber gelogen hat mit dem Massaker mit dem Maschinengewehr.

Oberstaatsanwältin Böttner: Gehört nicht zu unserer Sache..

Jörg Reinholz: Stelle Antrag … LG München kann zum Entzug der Zulassung führen.

Strafrichterin Heer: Beweis 1 - Gefälligkeitsgutachten. Anstiftung zur falschen Zeugenaussage. Beweis 2 – Massaker mit dem Maschinengewehr.

Jörg Reinholz: Drei. Durch Vernehmung von Dr. Weber, ob er in der Strafanzeige vorsätzlich …

Strafrichterin Heer: Dr. Weber ist doch als Zeuge geladen.

Jörg Reinholz: Es ist Dr. Z… hat das Lügen gelernt.

Strafrichterin Heer: Beantragen Dr. Weber selbst zu vernehmen. Muss ja eine Entscheidung treffen

Jörg Reinholz: Beiziehung Düsseldorf, Hamm. Habe das Aktenzeichen nicht mehr.

Strafrichterin Heer schaut zur Oberstaatsanwältin und verzieht den Mund: … wird protokolliert. Das Gericht entscheidet selbst, was wir machen. Wörtlich nehme ich das nicht auf. Die Vernehmung des Zeugen Dr. Weber mach zunächst ich, dann die Staatsanwältin, dann kommen Sie dran. Deswegen brauche Sie keinen Antrag zur Vernehmung des Zeugen Dr. Weber. Diese beiden Anträge, wären, wie gesagt … Düsseldorf, Hamm können wir beziehen. Werde ich zur Akte nehmen. Bleibt die OLG Akte. Mit Herrn Nau als Zeugen, Stellungnahme der Staatsanwältin.

Oberstaatsanwältin Böttner: Habe schon erwähnt. Hat keinen Bezug.

Strafrichterin Heer lächelt: Blicke auf die Uhr. Werde nicht gleich entscheiden. Brauche einen Termin. Beschluss: Akte Weber, Nau, Gefälligkeitsgutachten, dass er gelogen hat wird abgelehnt wegern Unerheblichkeit, auch aus tatsächlichen Gründen.

Jörg Reinholz: Stelle Befangenheitsantrag.

Strafrichterin Heer: Es kommt zu einem neuen Termin.

Der Zeuge Dr. Weber wird reingerufen und für heute entlassen.

Info im Internet

Bericht von Jörg Reinholz – 03.10.2017


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