02.08.2019 - Pfarrer, Nonnen, Vergewaltigung, Erkennbarkeit

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Rolf Schälike Rolf Schälike
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-Michael Schumacher: Familien-Sensation! Endlich gute Nachrichten<br>+Doku - "Im Namen Gottes - Frauen gegen Missbrauch in der Kirche" vom 21.03.19<br>
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Kanzlei Dr. Sven Krüger und VorsR’in Simone Käfer kreieren neue Zensur-Regeln

Inhaltsverzeichnis



Kita Broschüre – Medien verschweigen pädophile Wurzeln | 05.03.2018 | www.kla.tv/12054



Senior Vatican priest resigns amid accusations of sexual misconduct
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

02.08.2019

Rolf Schälike



Doku - "Im Namen Gottes - Frauen gegen Missbrauch in der Kirche" vom 21.03.19

Burghard Feuerstein vs. ARTE GEIE 324 O 117/19

Verfügungsverfahren.

Corpus Delicti

ARTE-Sendung „Gottes missbrauchte Dienerinnen“ vom 05.02.2019 zum Buch von Doris Wagner „Nicht mehr ich“ - "Die wahre Geschichte einer jungen Ordensfrau“. Gestritten wird um Erkennbarkeit, was ist eine Vergewaltigung. Nur, wenn körperliche Gewalt mitspielt oder auch Geschlechtsverkehr unter psychologischem Druck? Was ist/heißt "einvernehmlich"?

Siehe auch das Verfahren des gleichen Klägers gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Az. 324 O 129/19 – Verhandlungsbericht

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Henrike Stallmann
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Sven Krüger; Dr. Dennis Dold
RA Johannes Schwenn
Antragsteller persönlich.

Beklagtenseite: RAin Kerstin Schäfer
RAin Monika Sekara

Notizen zu Burkhard Feuerstein vs. ARTE GEIE

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, welche die Kammer erlassen hat. Es geht um sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. Frau Reisinger schildert als Protagonistin eine angeblichen sexuellen Übergriff des Antragstellers. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Frau Reisinger hat ein Buch geschrieben, wird dazu von der Antragsgegnerin interviewt. Die Kammer hat verschiedene Äußerungen untersagt. Die Antragsgegnerin sagt, die Vollzugsfrist von einem Monat ist nicht eingehalten worden, die einstweilige Verfügung sei ohne Abmahnung erlassen worden, der Antragsteller sei nicht erkennbar. Die Kammer hat einstweilige Verfügung mit Änderungen gegenüber dem Antrag erlassen. Außerdem sind die Äußerungen zutreffend. Due Kammer meint, bei Zustellung ins Ausland gilt die formale Monatsfrist nicht. Es reich aus, wenn … . Die Zustellung ist somit o. k. Beim Erlass der einstweiligen Verfügung wurde vom § 938 Gebrauch gemacht. Er hat alles zugegeben. Wir haben formuliert, was zugegeben wurde. Beim Eindruck … . Was Erlass ohne Abmahnung betrifft, so hätte man anerkennen und Kostenwiderspruch stellen können.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir haben de Sendung aus der Mediathek zeitgleich mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung herausgenommen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie müssen arfgumentierne, man sei nur abgemahnt worden, Streit nur um Kosten,

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer:

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Doch. Sie haben uns nicht verstanden. Sie können sagen, wir sind nicht abgemahnt worden, akzeptieren die Entscheidung, streiten nur über die Kosten.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Möchte die Vollmacht sehen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Jetzt vorzulegen, reicht.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Kann anwaltlich versichern.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Reicht nicht. Machen neuen Termin.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Schaue nach, ob ich diese dabei habe.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir werden sofort unterbrechen, machen einen neuen Termin. Hatten das letzte Woche schon mal.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold sucht: Habe nicht bei mir.

'Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Dachte, Sie haben diese dabei. Kommt mir komisch vor. Man hat diese immer dabei.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Könnte allenfalls im Büro anrufen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kopie würde reichen.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Erst mal ja. Wenn er könnte, dann das Original.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es kommt nicht auf den Inhalt abn..

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Nein, auf die Unterschrift.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gut, machen neune Termin..

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Bis 24.08- Was nicht geht, 6 oder 8.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Können wir unterbrechen?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gut, Die mündliche Verhandlung wird unterbrochen.… .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Können wir um 11:30 heute fortsetzen?

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir möchten glaubhaft vortrage, Unsere Zeit würde nicht reichen. Wir wollen viel vortragen.

Die Richter*innen und RA Dr. Dennis Dold verlassen den Gerichtssaal.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer nach Wiedereintritt: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Es erscheint der Antragsteller persönlich.

Burghard Feuerstein: Ich bevollmächtige Herr Rechtsanwalt Dr. Dold und Rechtanwalt Dr. Schwenn mich im Verfahren zu vertreten.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Auch bei der Abmahnung?

Burghard Feuerstein: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Die Antragsgegnerin lässt die Vollmachtrüge fallen..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Die Antragsgegnerin-Vertreterin erklärt ihr Einverständnis mit der Fortsetzung der Verhandlung und möchte nachfolgend die schriftliche Vollmacht sehen. Bei Zustellung im Ausland gilt die Monatsfrist nicht. § 938 ZPO hat Anwendung gefunden,. Wir haben auch keinerlei Hinweise gegeben. Ob die Frist der Abmahnung zu kurz war, … . Sie haben geschrieben, , Sie mussten nach Frankreich senden. Der Beschluss kam erst nach einer Woche. Sie sagen, der Antragsteller sei nicht erkennbar. Dann muss man die Rechtsfolge stellen.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir haben geantwortet. Sagten, geben das nach Frankreich, weil … zur Klärung. Bis 20sten hatte … Es war eine solch wirre Abmahnung. Was macht der Antragsteller geltend? ARTE hat versucht … ist eine französischer Sender.

Richter Dr. Thomas Linke: Es ist nichts passiert.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wurde erst am 20.05.2019 zugestellt..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Alles der Gegenseite nicht mitgeteilt.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Muss wissen, was passiert ist.

Rechtsanwältin Monika Sekara: Macht es die Abmahnung ausreichender?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War die Abmahnung ausreichend? ARTE sagt, die Abmahnung war … heißt, Vergewaltigung gab es nicht. Es war klar, es geht um den Priester. Frau Reisinger hätte man fragen könne, dann wsste man, wer der Antragsteller ist.. Die Zustellung erfolgte am 02.05.2019.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Antragsgegnerin machte am Schluss den Einwand, die Antragsteller sei nicht erkennbar. Das Bundesverfassungsgericht stellt keine hohen Anforderungen an die Erkennbarkeit: Bekanntmachung der beruflichen Sphäre. Das OLG Köln verweist auf das BVerfG. Die Antragsgegnerin hat zur Erkennbarkeit vorgetragen. Frage, muss man Dritte hinzuziehen? Es reicht der Beitrag: Haus, Funktion, verantwortlich für die Bibliothek. Das reicht aus. Für das BVerfG reicht die Befürchtung , erkannt zu werden. Dann zur Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? Wir haben uns für das letztere entschieden. Tatsache ist, Geld ist gegeben worden. Das finanzielle bleibt.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Das sind einseitige … Wenn man den Tatsachenkern herauslöst, aber die Meinung … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir können jede Äußerung diskutieren. Sie schreibt einen Brief, damit er aufhört sie zu belästigen. Wiederholte Vergewaltigung. Anzeige … lässt sich aufteilen.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Innerhalb der Gemeinde … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schreiben … ist falsch.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Er ist nicht betroffen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Streitgegenständlich ist der Eindruck.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Es war der Meinung, einverständlich.

Richter Dr. Thomas Linke: Alles hinterlässt beim Zuschauer das Verständnis, der Sexverkehr war ohne Einwilligung. In dieser Passage kann man ander5s …

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Für sie war es nicht einvernehmlich..

Richter Dr. Thomas Linke: Das ist immer die Frage im Äußerungsrecht. Eindruck .. anders formulieren.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wollen Sie verneinen, dass der Beitrag von ARTE den Eindruck nicht erwähnt, dass das gegen ihren Willen geschehen ist?

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir meinen, es ist eine Meinung von ihr. Es ist eine subjektive Äußerung von ihrer persönlichen Empfindung des Geschehenen her. Es sind ihre subjektiven Äußerungen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Über ihre Ergänzungen verhalten wir uns nicht dazu … Wenn im Beitrag gesagt würde, er bestreitet das …

Rechtsanwältin Monika Sekara: Es war eine Äußerung, die ihr verboten wurde.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn Sie so sicher sind, dann sind wir nicht bei Eindruck, sondern beim Verdacht. Wir sagen nicht, das wäre zulässig, wäre aber eine ganz andere Sache. Bei Ziff a. „Damit ihr Vorgesetzter aufhört, sie zu belästigen, schreibt sie ihm einen Brief. Als Antwort trifft sich der Priester mit D. in ihrem Zimmer.“ Wir haben vom Antragsteller die Glaubhaftmachung. ERr hat einen zettel ins Fach gelegt, ob man sich treffen möchte. Man kann streiten, der Beitrag von ARTE ist unwahr. So entsteht der Eindruck, er hätte sich ihr aufgedrungen. Zugelasen Brief und das treffen sie sich. Wird nicht so gesagt. … Selbst, wenn man dem nicht folgen mag, wir haben die Glaubhaftmachung der Antragsstellering. Haben non liquet.

Richter Dr. Thomas Linke: Es geht nicht darum, ob man sich im Zimmer getroffen hat.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Schreibt ihr einen Brief, dann treffen sie sich im Zimmer heißt nicht, kommt einfach ins Zimmer. Steht nichts von nicht einvernehmlich. Unwichtige Tatsachen werden weggelassen. Es wurde zwei … weggelassen..

Richter Dr. Thomas Linke: Die Zwischenschritte fehlen. Das Unter…verhältnis. Sie schreibt einen Brief … Eindruck, der Priester setzt sich drüber und besucht sie im Zimmer.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Scheibt ihm einen Brief. Er legt ihr einen Zettel ins Fach. Daraufhin treffen sein sich im Zimmer.

Rechtsanwältin Monika Sekara: Wie viel wird der Presse aufgebürdet? Sie sagen, eine Tatsache, die richtig ist, wir zu einem falschen Eindruck, wenn was weggelassen wird, Haben sich im Zimmer getroffen, ist eine Tatsache.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit ihrer bekannten Laier: Wir wissen nicht, was das OLG sagt.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Was ist falsch?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller sagt, sie habe ihm keine Brief geschrieben. Es war keine Belästigung, es war eine Liebesbrief. Sie sagen, der Zuschauer erfährt nicht, dass es ein Liebesbrief war.

Rechtsanwältin Monika Sekara: Das macht es unwahr, dass sie sih im Zimmer getroffen haben?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es wird verstanden, im Brief schreibt sie, er soll sie nicht mehr belästigen. Es ist doch wahr, sie hat ihm einen Liebesbrief geschrieben.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Habe die eidesstattliche Versicherung. Das Treffen im Zimmer von Frau Wagner, bei dem das erste Mal es zum Geschlechtsverkehr kam, … das sie geschrieben hat, nicht belästigen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Möchte Herr Feuerstein was dazu sagen?

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir konstruieren .. Nehmen Sie und das nicht übel.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Wollen nachfragen. Das mit der Vergewaltigung ging, ist … nicht klar. Ist es eine Vergewaltigung wegen dem Unterwerfungsverhältnis? Deswegen wurde das strafrechtlich nicht verfolgt.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Esb ist keine kklassischeb Vergewaltigung. ARTE wollte nur sagen, auf Grund der schweren Machtmissbrauchs als verlängerter Arm des Gottes. Das führt zur Unfähigkeit, sich zu wehren. Nonnen wehren sich später. Es ist nach heutiger Sicht eine Vergewaltigung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Die Antragsgegnerin wollte nur sagen, es handelt sich nicht um eine Vergewaltigung mit Gewaltanwendung. Ich hatte nachgefragt … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Unter Vergewaltigung im herkömmlichen Sinn,

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: z.B. mit Fesseln oder Würgen. Es handelt sich um …. Weiheamtes gegen eine sich nicht wehrende Person, die auf Grund ihrer Gläubigkeit in der Ordensstruktur nicht … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Die Ordensstruktur verlangt Gehorsam.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert weiter: Nach dem heutigen Maßstab wäre es eine Vergewaltigung, auch wenn nicht erkennbar, … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Nein.

Rechtsanwältin Monika Sekara: … nach den heutigen Gesetzen wird Gewalt nicht ausschließlich gefordert,.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Diese Zwangslage … .

Rechtsanwältin Monika Sekara: … wir haben vorgetragen, sollte man lesen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir waren uns nicht sicher, ob wir den Schriftsatz verstanden haben. Gut, wir meinen … Der Rezipient geht von Gewalt im klassischen Sinne aus. Wir sehen das im Kontext. Werden andere Fälle geschildert. Da wird klassische Gewalt angewendet.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Der gesamte Beitrag handelt von Gewaltanwendung.

Feuerstein-Anwalt Dr. Dennis Dold: Schwer auszuhalten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben andere Fälle. Haben Begrifflichkeiten, die …. Verwenden, Das will man gar nicht behaupten. Selbst wenn man zu ihrem Verständnis kommt, so haben wir die eidesstattliche Versicherung, dass es einvernehmlich zum Sexverkehr kam. Haben dien eidesstattliche Versicherung … . Non liquet.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Vergewaltigung ist auch Ausnutzung der psychischen Lage. Frau Reisinger sagt, mir wurde körperliche Gewalt nicht angedroht. Auch in den anderen Fällen gab es keine körperliche Gewalt. Sie sagen, wir haben „non liquet“. Ich habe dargestellt. Er ist Partei, das hat verschiedene Qualität. Er sagt einfach, habe sie nicht vergewaltigt. Wie es zu Einvernehmlichkeit kam, sagt er nicht. In seiner Erklärung gibt es keine Details. Ihre eidesstattliche Versicherung ist sehr detailliert. Wir werden kämpfen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Andere Äußerungen … Ein Teil der Rezipienten erkennt nicht deutlich, dass es keine körperliche Gewalt gab. Wir haben die eidesstattlichen Versicherungen, haben Stolpe, die Mehrdeutigkeit. Geht vom Strafantrag aus. Später heißt es, strafrechtlich … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Auch zehn Millionen im Vergleich zu … .

Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold: Besteht auf der Mitteilung, dass einvernehmlich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Finanzielle Schweigevereinbarung … . Der Antragsteller sagt, es ist Unsinn

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Da fehlt die Betroffenheit

Richter Dr. Thomas Linke: Sie meinen Peiniger?

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Frau Reisinger erhält die Erlaubnis, ihrem Peiniger zu entkommen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Erkauftes Schweigen. Weir sagen nicht. Sie müssen Ihrer Mandantin sagen, wie das richtig zu machen ist. Straffrei ausgegangen, beinhaltet, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat. 2a – gegen ihren Willen. 1b -haben zugegeben. Ist unstreitig, dass das nicht der Fall ist. Zurücknehmen.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Nehme nichts zurück. Nicht so schnell … . In der damaligen Zeit. Der Antragsteller hat zugegeben. Kam erst auf, als es eine Untersuchung gab … auf Grund von Beschwerden verschiedener Mitglieder. Erst danach ist es zu der Argumentation der Einvernehmlichkeit gekommen.

Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold: Die eidesstattliche Versicherung von Frau Reisinger … hatte erkennen können, … einvernehmlich ist der Normalfall.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Alle sagen und wissen, es war nicht einvernehmlich. Wir haben ein Beweisnagebot gemacht, das müssen Sie berücksichtigen. Dann gibt es noch das andere Verfahren.

Richter Dr. Thomas Linke: Das er zugegeben hat, dass gegen ihren Willen, sagt nicht … alle … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Sie sagt, er hat alles zugegeben. Was machen Sie daraus, einen Eindruck.

Richter Dr. Thomas Linke: Alles zugegeben. Auch Vergewaltigung? Es ist deutlich ein Eindruck. Sie bestreiten … .

Rechtsanwältin Monika Sekara: Wir haben vorgetragen, dass er bei der ersten Konfrontation alles zugegeben hat.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … Glaubhaftigkeit … . Er hat bestritten. Wo ist die Glaubhaftmachung?

Rechtsanwältin Monika Sekara: 20.06.12, Anlage AG17, die eidesstattliche Versicherung von Frau Reisinger. Haben Bedenken an der Unterschrift. Haben bei Frau Reisinger nachgefragt, ob er unterschrieben hat. Hat rechtlich keine Bedeutung. Alle ihre Schreiben sind ohne Unterschrift.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: AG 17. Haben AG18 noch. Daraus ergibt sich das auch nicht.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: ….Keine Anzeigen gegen Herrn Feuerstein. …. , dass sie in keinem Fall der Geschlechtsverkehr gewollt hat.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Der Antragsteller überreicht die eidesstattliche Versicherung von Dr. Peter Will als Ast 38.

Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold: Ob man ein kirchenrechtliches Verfahren ….

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir haben non liquet wg. Ast19

Richter Dr. Thomas Linke: Zu der eidesstattlichen Versicherung. Sie erklärt vor der Oberin, dass er alles gestanden habe. Ich bin davon ausgegangen, er hat alles zugegeben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie gibt dann auch Schlußfolgerungen … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Ist für Sie die Unterschrift ein Problem?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Nein. Ist für uns gleich. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Formalien sind eingehalten. Für das Ausland gilt die Dreimonatsfrist nicht. Innerhalb der angemessenen Frist erfolgte keine Reaktion des Gegners. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist von der Erkennbarkeit auszugehen. Bei den Äußerungen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen, die ehrverletzend sind. Die Antragsgegnerin hat die Glaubhaftmachungslast zu tragen. Wenn es darauf ankommt, haben wir non liquet.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir stellen keinen Antrag. Beantrage Schriftsatznachlass zum Schriftsatz vom 23.07.19, erhalten am 29.07.19. #

Rechtsanwältin Monika Sekara: Zum Protokoll ….

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir können abkürzen.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht interessiert uns der Schriftsatz vom 23.07.19 gar nicht. Für uns kommt es nicht darauf an.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Sich beschimpfen lassen?

Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold: Sie haben eine Lüge unterstellt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Antragsgegnerin-Vertreterin erklärt zu Protokoll: Die Antragsgegnerin behauptete 20011, war bis 2010 im Kollegium, ist ein Tippfehler … … ist bis 2011 im Kollegium Paulinum gewesen

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Der Umstand, dass der Antragsteller nicht zwanzig Jahre älter war, sondern nur sechzehn macht ihn nicht erkennbar. Das ist zwischen den Parteien unstreitig. Sein Geburtsdatum ist nicht auffindbar. Wir anonymisierten ihn, machten ihn viel älter als er es war.

Rechtsanwältin Monika Sekara: In der Berichterstattung kommt es für die Erkennbarkeit kommt es auf die Hinweise in der Berichterstattung an. Das kann nicht damit entkräftigt werden, das Amt sei ihm nicht entzogen worden. Er trägt selber vor, dass sein Amt bei dem Staatssekretariat nicht verlängert wurde. Es gilt der Art 46 der RECR. Dazu heißt es im Art.10 §3 und §4, dass ein Vertrag mit dem Staatssekretariat verlängert werden kann auf fünf Jahre, aber nur ein Jahr aus dem vom Antragsgegner vorgetragenem Grund verlängert wurde. Für das Gericht und den Antragsteller wurde die Übersetzung der Artikel 10 und 46 mittels deepl.com erstellt. Es handelt sich dabei um künstliche Intelligenz … Köln … . Übersezt genauer als ein Mensch.

Richter Dr. Thomas Linke: ….

Rechtsanwältin Monika Sekara: Der Zusammenhang vom Antragsteller ist nicht richtig. Die Übersetzung, die er vorgelegt hat, ist falsch. In der Übersetzung heißt es …. . Aussprache in der dritten Person.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Muss nicht bestreiten den Vortrag.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass es eine feste Anstellung gab.

Rechtsanwältin Monika Sekara: Soweit der Antragsteller angibt, dass es Hinweise im Bericht zu seiner Erkennbarkeit über das Naunation C.. (Ast8) gibt, so wird das bestritten. Eine solche Erkennbarkeit liegt nicht vor. Der Antragsteller wird im Beitrag nicht namentlich genannt, seine Position wird falsch genannt, sein Alter auch. Im Bericht gab es keine … Eine Erkennbarkeit ist dann allenfalls unter Hinzuziehung von …… gegeben. Es kann über eine mittelbare Gedankenkette mit Hinzuziehung einer Partei erfolgen. Ast8 kann nur unter Recherchierbarkeit des Antragstellers herbeigeführt werden. Auch dies ist nur möglich, weil dafür die tatsächliche Stellung bekannt sein müsste. …. Zu finden ist.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Die Antragsgegnerin Antragsteller geht davon aus, eine Recherchierbarkeit über den konkreten Bericht nicht möglich ist, da Tatsachen als Ansatzpunkt für eine Recherche fehlen. Im Internet ist der Antragsteller nicht recherchierbar. Ast8 ist für den normalen Zuschauer nicht zugänglich, weil er dieses Buch einmal erwerben müsste und nicht weiß, ob der Antragsteller auf der Seite 1052 steht – müsste gezielt im Buch suchen. Der Umstand, dass der Antragsteller in einem engen Kreis erkennbar ist, ist unerheblich, da im engen Kreis bekannt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist eine Rechtswertung.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Kann nicht sein, dass Frau Reisinger nicht sagen darf, ohne ….

Richter Dr. Thomas Linke: Sie meinen, es ist Gegenstand des Verbots?

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Ja, meine, es ist die Erkennbarkeit. Auch … ihr widerfahren ist. … Interessenabwägung … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind bei wahr oder unwahr, da gibt es keine Interessensabwägung.

Rechtsanwältin Monika Sekara:

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verstehe nicht, was Sie meinen, aber tragen Sie vor.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Es gibt das BGH Urteil VI ZR 439/17 vom 18.12.2018 zur Erkennbarkeit. NJW, 1081. Danach besteht aus Sicht des BGH ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über die Tat zu einer Zeitgeschichte mit der Besonderheit, die sich von der üblichen unterscheidet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wahre Tatsachen müssen hingenommen werden, unwahre nicht. Wir sind vollends bei Ihnen, dass nicht jede Recherchierbarkeit eine Erkennbarkeit begründet. Immer … Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und bei Erkennbarkeit.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Vorliegend geht es um die Aufklärung eines Missbrauchs von Nonnen in der katholischen Kirche. Das ist ein Umstand, der von der katholischen Kirche verschleiert wird.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verwerten wir.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Habe nur Angst, dass das nicht passiert, und daher ein besonderes öffentliches Interesse. In der Berichterstatung dargfestellt

Rechtsanwältin Monika Sekara: Der vorliegende Bericht hat die …, den Missbrauch in einer bestimmten Umgebung zum Gegenstand

Richter Dr. Thomas Linke: … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Zu den einzelnen Punkten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir ziehen die anderen Fälle vor. Das einstweilige Verfügungsverfahren. Alles, was Sie sagen….

Rechtsanwältin Monika Sakara: Bitte, nicht zu unterbrechen. Soweit vorgetragen wird, Frau Reisinger hätte erklärt, sie sei nicht wegen dem Antragsteller ausgeschieden, so wird diese Behauptung bestritten. Bestritten wird auch, dass es einen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gab. Die Einvernehmlichkeit kann auch nicht dadurch erzeugt werden, dass er versucht, Frau Reisinger zu deskreditieren, indem er behauptet, sie habe Erinnerungslücken beim Geschlechtsverkehr, sie sei gebildet und selbstbewusst gewesen, hätte sich wehren können. Sie habe auch behauptet, keinen Küchendienst gemacht zu haben, sie war sogar in jemand anderen verliebt. Diese Aussagen werden bestritten. Etwaige Suizud-Gedanken führen nicht dazu, dass Frau Reisinger unglaubwürdig wird. Zudem kommt es nicht darauf an, ob es ein Unterordnungsverhältnis im arbeitsrechtlichem Sinne gegeben hatte. Die Antragsgegnerin stellt auf das praktische Verhalten im Machtgefüge ab. Soweit der Antragsteller behauptet, Frau Reisinger habe ihn nicht abstoßend empfunden, so ist die Aussage des Antragstellers falsch.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Es ist ein neuer Vortrag, wolle das nicht vergessen.

Rechtsanwältin Monika Sakara: Soweit der Antragsteller davon ausgeht, der Zuschauer wird bei „Vergewaltigung“ immer physische Gewalt voraussetzen, ist das falsch. Die öffentliche Debatte der letzten Jahre innerhalb und außerhalb der Kirche habe dazu geführt, dass das Verständnis in der Masse der Bevölkerung sich geändert hat. Das hat den Gesetzgeber veranlasst, die Strafgesetzte 2012 zu ändern. Soweit der Antragsteller wissentlich bezogen auf die zeitlichen Zusammenhänge und Ort untertellt, so ist … Vortrag … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Zu dem Vortrag des Antragstellers S.12 zu Ordens… von Frau Reisinger, stellen wir klar, dass das in M. geschehen ist. Zwei Wohnungen, sdie eine stand leer. Es war das Telefon für sie.

Rechtsanwältin Monika Sakara: Die Missbrauchvorwürfe sind … .

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass die Missbrauchvorwürfe zwishcen dem Antragsteller und Frau Reisinger allgemein bekannt sind auch unabhängig von der streitgegenständlichen Berichterstattung. … Unterlassung … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es kommt nicht darauf an.

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: … neuer Vortrag in … . Wir bestreiten den Vortrag, dass sie sich bereit erklärt hat, die Unterwäsche zu waschen. Überreiche die eidesstattliche Erklärung von Frau Reisinger. Es verwundert, dass der Antragsteller selbst nicht auf die Idee gekommen ist, seine Unterhosen selbst zu waschen. Dies deutet auf ein Unterordnungsverhältnis hin.

Richter Dr. Thomas Linke: Eine Frage. Weshalb nicht …. Wollen nicht unterbrechen,

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Wir bestreiten, dass Frau Reisinger es … Dass der Antragsteller hat … müssen, istv falsch. Ich überreiche noch Anlagen. Ist es für Sie relevant, ob Frau Reisinger frei oder unfrei war?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine Meinungsäußerung. Warum fragen Sie, ob …?

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Um Freiheit bzw. Unfreiheit von Frau Reisinger zu werten, legen wir zum Nachweis der Unfreiheit ein Protokoll zur Anfrage beim Landesbischof - AG42 - vor. Eine Stellungnahme von Herrn Gerold Reisinger vom 01.08.2019 (nicht Philipp Reisinger) sowie die Stellungnahme von Cernes … jetzt Pfarrer vom 21,11,2014. Verkürze meine Aussage aufs Minimum.

Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold: Auszug

Rechtsanwältin Monika Sakara: Entscheidung, wollen Sie dabei bleiben?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind noch in der Verhandlung. Sie brauchen nicht zu schreiben. Dold muss …

Rechtsanwältin Kerstin Schäfer: Die verquickten Formulierungen, die Sie vortragen, überlassen wir Frau Käfer.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Montag, den 05.08.10, 12:00, Saal B334

05.08.2019, Rin Henrike Stallmann: Es ergeht ein Urteil. Die eintweilige Verfügung vom 20.03.19 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Kommentar RS

In Internet

27.05.2019: pro.medienmagazin „Lagerbildung um Doku „Gottes missbrauchte Dienerinnen“

16.03.2019: Wikipedia – „Gottes missbrauchte Dienerinnen “

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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