24.06.2016 - Kanzlei Schertz gegen Satire, Zensurkammer zensiert unangemessen
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Gysi-Anwalt Jörg Nabert scheitert an den zu hohen Beweis-Anforderungen der Zensurkammer
Die heutigen Zensur-Geschäftemacher: Kanzleien Schertz Bergmann (RA Dr. Jan Dein); Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs (RA Dr. Christian Mensching); Kanzlei Senfft … (RA Jörg Nabert)
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BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
Was war heute los?
xxxxx.
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10:00
Änne Redeker vs. Zeitverlag Bucerius GmbH & Co.KG 324 O 79/16
Corpus Delicti
Ein Satz im Artikel der ZEIT Nr.41/2015 „Heidi und die Brandstifter“ vom 08.Oktober 2015: ".:: zapft seine Frau Änne Bier. Eine kleine dunkelhaarige Person mit einem etwas angestrengten Lächeln, die laut einem Beamten der Sicherheitsbehörde, alle Schwarzen "Nigger" nennt.“
Es erging eine einstweilige Verfügung, dieser Satz fehlt deswegen bei ZEIT-online. Aber das Original ist noch zu finden bei Dossier.
Die Klägerin wurde vertreten vom Rechtsanwalt Peter Richter aus Saarbrücken. Scheint im Gegensatz zu manch anderen Rechtsanwälten der rechten und linken Szene kein V-Mann des Verfassungsschutzes zu sein.
Die ZEIT wurde vertreten vom Gysi-Anwalt Jörg Nabert.
Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Peter Richter
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft, Kertsen, Nabert, van Eendenburg; Rechtsanwalt Jörg Nabert.
Notizen zu den Sachen 324 O 79/16
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitzende führende Richterin Barbara Mittler:
Kommentar RS
10:30
Stefan Georgi vs. ZDF Zweites Deutsches Fernsehen 324 O 43/16
Corpus Delicti
Die Verkackeirung des Klägers, Mitarbeiter der Deutschen Bank Leipzig, seitens Martin Sonneborn, gesendet in der heute-show und ZDF Neo
Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Peter Richter
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft, Kersten, Nabert, van Eendenburg; Rechtsanwalt Jörg Nabert.
Notizen zu den Sachen 324 O 43/16
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitzende führende Richterin Barbara Mittler:
Kommentar RS
Deutsche Bank löst das „Heute Show“-Rätsel
11:00
LWS SystemsGmbH & Co.KG vs. J. Gebhard 324 O 69/16
Corpus Delicti
Unterlassung + Zahlung; Bewertung bei Google
Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Müller-Schubert, Cohrs, Hovehne&Kollegen; RA Sebastian von Scheidt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Björn Wrase
Notizen zu den Sachen 324 O 69/16
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitzende führende Richterin Barbara Mittler:
24.06.26: Kammer weist darauf hin, dass es sich z.T. um eine Meinungsäußerung handelt. Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Beklagter zahlt an Klägerin 300,- € Termin zu Verkündung einer Entscheidung im Fall des Rücktritts 29.07.16, 9:45, Raum B 334
Kommentar RS
Kommentar RS
11:30
Rechstanwaltssozietät Gröpper Köpke Rechtsanwälte u.a. vs. Thomas Bremer 324 O 336/15
Corpus Delicti
Unterlassung; Info
Am 09.10.15 fand die erste Verhandlung statt. Bis 11:17 erschein von der Klägerseite niemand. Durch Richterin Barbara Mittler auf Antrags des RA Rasch ein Versäumnisurteil, obwohl nach Anruf der Kanzlei von Dr. Freitag gesagt wurde, dass Dr. Freitag wahrscheinlich unterwegs ist. Die Klage wird abgewiesen. Dr. Freitag erscheint 11:21 Richterin Barbara Mittler: Haben VU erlassen.
Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig; RA ???
Beklagtenseite: RA Rasch; Beklagter Thomas Bremer persönlich
Notizen zu den Sachen 324 O 336/15
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitzende führende Richterin Barbara Mittler:
24.06.16: Kammer meint VU wirdaufrecht erhalten. Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16, 9:45, Raum B 334
Kommentar RS
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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