324 O 756/08 - 05.12.08 - Kahn Klägerismus

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Inhaltsverzeichnis

Kahn Klägerismus

05.12.08, 11:00 324 O 756/08 Oliver Kahn ./. M.I.G. Innovation GmbH
05.12.08, 11:10 324 O 843/08 Simone Kahn ./. M.I.G. Innovation GmbH
05.12.08, 11:10 324 O 844/08 Simone Kahn ./. M.I.G. Innovation GmbH
05.12.08, 11:15 324 O 730/08 Simone Kahn ./. M.I.G. Innovation GmbH
05.12.08, 11:15 324 O 731/08 Oliver Kahn ./. M.I.G. Innovation GmbH

Der Zorn des Kahn

Ein ganzer Stapel an verschiedenen Fällen über die wichtige Berichterstattung und die noch wichtigeren Persönlichkeitsrechte des Ex-Nationaltorhüters wollen abgearbeitet werden.

Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 05.12.2008 das Verfahren 324 O 756/08 und die folgenden im Laufbandtempo.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Goetze
Richterin am Landgericht Ritz

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Nesselhauf pp.; RA'in Dr. Steohanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei: Prof. Schweizer; RA Markus Hermann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

324 O 756/08 Oliver Kahn

Der Anpfiff begann mit der Sache 324 O 756/08, einem Hauptsachevwerfahren

Beklagtenanwalt Herr Hermann: 1/3, 2/3 ..... Kostenrücknahme ....

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Keine Neuigkeiten?

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf als Roboter: Antrag zu 1) wird zurückgenommen.

Beklagten-Anwalt Hermann von der Kanzlei Scheitzer: Geschichte mit dem Luxushotel in Los Angeles.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: ... Eigenschaften und Gefühle, die hier hergeleitet werden.

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Ist ja so. ... ist eine Art Publikumsfreudigkeit eingetreten ... Er äußert sich zu Familie und Kindern. Das neueste: Herr Kahn senior.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Vadder Kahn?

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Bitte?

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Der Vater von Kahn?

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt: Kenn ich gar nicht.

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Gut so! ... Eheglück ... Kommt nicht von Olli, sondern von seinem Vater.

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt: Bestreite .... Verleihung „Mann des Jahres" ... Überhaupt nicht geäußert. Spekulation!

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Ah, Spekulation. Zugegeben, muss gutes Hotel gewesen sein ... Sehe keiine Interessenwahrnehmung.

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt: Ist doch was anderes, ob nun sich ein Politiker im Hotel präsentiert als vor einem Millionenpublikum.

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Ich weiß, Sie müssen es so sehen.

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt: Sie auch.

Der Vorsitzende diktiert: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassen erörtert. Kläger-Vertreterin überreicht Anlagen. Stellt die Anträge aus der Klageschrift vom 21.09.2008 außer der Rücknahme zu 1). Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 09.01.2009, 9:55 in diesem Saal.


324 O 843/08 Simone Kahn

Der Vorsitzende: Müssen wir die alle durchverhandeln? Vielleicht einer als Piloten? .... Zuerst Simone [Kahn]: 324 O 843/08.

Es geht um einen Kommentar eines Psychologen über die Kahn und Kähnchen, genauer: über ein ungelegtes Ei.

Der Vorsitzende: Hier finden wir: Deutlich in der Privatsphäre! Psychiater der Menizin O. Seemann ... Mit dieser Figur hat sie sich nicht in die Öffentlichkeit begeben. es sind keine Fragen, die ernsthaft auf tatsächliche Auskunft abziehen.

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Sozialsphäre, nicht Privatsphäre! Anzahl der Köpfe der Familie. Ich bleibe dabei, dass das Fragestellungen sind. Aussage Kahns, dass er mehr Zeit für seine Kinder hat. es wird nicht behauptet, dass geplant ist, ein drittes Kind in die Welt zu setzen.

Richter Dr. Link: Die Frage, ob man weitere Kinder zu haben wünscht, fällt uns schwer, zur Sozialsphäre zu zählen.

Buske als Familientherapeut: Vielleicht könnten die sich eine Katze kaufen ...! ... Wir werden das sogar für Oliver bestätigen. ... Deutlich an der Oberfläche und allgemein gehalten.

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Betrachtung von außen. Es kann doch nicht sein, dass man überhaupt nicht kommentieren darf!

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt: Psychiater aus der Kiste ziehen!!

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Hat nur kommentiert, was die Öffentlichkeit ohnehin schon weiß. Ist doch eine Fragestellung! Will sehen, was Ihr OLG dazu sagt! „Prominente sind die Eckpfeiler der Gesellschaft", um mit Ihren Worten zu sprechen.

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt: Ein ungeborenes Kind ist der „Eckpfeiler der Gesellschaft"?!?

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit den Parteien am Dienstag, den 09.12.08, um 12:00 im Raum B332.

09.12.08: Verkündung durch Richter Buske: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

324 O 844/08 Oliver Kahn

Der Vorsitzende: Betrifft auch 324 O 844/08. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit den Parteien am Dienstag, den 09.12.08, um 12:00 im Raum B332.

09.12.08: Verkündung durch Richter Buske: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

324 O 730/08 Simone Kahn

324 O 731/08 Oliver Kahn

324 O 730/08 324 O 731/08

Der Vorsitzende: .... Eckpfeiler .... haben Probleme, den Streitwert des Widerspruchsverfahrens festzusetzen. Greift tief ein.

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Kahn hat vor zig Jahren einen Ehebruch begangen. Weiß doch jeder!

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt: Aber nicht zu Lasten von Simone!

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Ich sag mal so: Wenn Sie bei Oliver aufheben, würde ich bei Simone zurücknehmen. Wäre doch ein Deal!

Buske als Familientherapeut: Bei uns heißt das so: „Das Fremdgehen hat immer Ursachen!" Da haben wir ein Foto, das wir nicht verbieten wollten. Keine Eltern-Kind-Situation. Tja, so streng sind wir!

Beklagtenanwalt Herr Hermann an seine Kollegin gerichtet: Wenn ich da erinnere, dass Ihnen kürzlich 120.000,- Euro durch die Finger geflutscht sind bei Frau Raben! O.K., ist kein Unbekannter, ist ein Idol mit Leitbildfunktion. Müssen wir das Bundesverfassungsgericht wirklich befragen? Da wird nach außen hin eine heile Welt vorgespielt, ohne mitzuteilen, wie brüchig das ist!

Der Vorsitzende weiter als Familientherapeut: Wir haben uns Sorgen gemacht! Wenn die keine größeren Gefühle entwickeln als die ....

Beglagtenanwalt Herr Hermann: Die lassen sich in München so feiern!

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslöage wurde ausführlich und unfassend erörtert. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Dienstang, den 09.12.08, 12.00 Uhr im Raum B332.

Beklagtenanwalt Herr Hermann: Habe was vergessen!

Der Vorsitzende: Das habe ich befürchtet! Antragsgegner überreicht Artikel aus der Super-Illu über Super-Ollie.

09.12.08: Verkündung durch Richter Buske: Die Einstweilige Verfügung 324 O 730/08 wird bestätigt.

09.12.08: Verkündung durch Richter Buske: Die Einstweilige Verfügung 324 O 731/08 wird bestätigt.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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