Witt-Klägerismus
Aus Buskeismus
| BUSKEISMUS Katarina Witt |
Zensurbegehren
Eine verschwindend kleine Zahl von Sportlern klagen bei den Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Wir wissen, dass die Gerichtsentscheidungen die juristische Wahrheit widerspiegeln, nicht die materielle Wahrheit.
Katarina Witt gehört zu den wenigen Sportlerinnen, die Zensur üben.
Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Zensurverfahren
Achtung!
Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.
Vertreten wird Katarina Witt in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei Schertz Bergmann.
Landgericht Hamburg
Presseerklärung von Katarina Witt zu Vorwürfen gegen ihre Stiftung vom 22.12.2011
- Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Frau Katarina Witt möchte ich Ihnen in Ansehung aktueller Berichterstattung die nachfolgende Pressemitteilung unserer Klientin zur Kenntnis geben. Prof. Dr. Christian Schertz / Rechtsanwalt
- Seit Anfang Dezember tauchen in einigen Medien kritische Berichte über mich im Zusammenhang mit der Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf. Verursacher der Vorwürfe ist ein gewisser Stefan Loipfinger, der augenscheinlich diese Verleumdungen als PR-Kampagne für sein Buch nutzt. Im Vordergrund stehen dabei zwei Vorwürfe:
- Zum einen würde ich bzw. die Katarina Witt-Stiftung gGmbH ihre Spender und die Öffentlichkeit über die Verwendung von Spenden im Dunkeln lassen; es gäbe "keinerlei Auskunft", was die Stiftung "mit dem Geld anderer Leute tut". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass die Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf Ihrer Website www.katarina-witt-stiftung,de, dort auf der Startseite unter dem Button 'Mediaroom' zahlreiche Projekte und auch die Mittelverwendung darstellt und beschreibt. Ebenso sind in der Broschüre der Stiftung 'Gemeinsam mehr bewegen', die man bei der Stiftung anfordern oder auf der Website bzw. Facebook downloaden kann, ein großer Teil der Projekte aufgelistet.
- Ein weiterer Vorwurf von Stefan Loipfinger lautet, die Stiftung habe Einnahmen zur Rückzahlung einer Forderung von Frau Witt in Höhe von 200.000 Euro gegen die Stiftung verwendet. Dieses ist falsch. Richtig ist: In der Gründungsphase der Katarina Witt Stiftung gGmbH habe ich der Gesellschaft für die Aufbauarbeit ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gegeben. Im Jahr 2009 habe ich dann der Stiftung 150.000 Euro gespendet, indem ich der Stiftung einen Großteil dieser Darlehensforderung erlassen habe. Somit stehen in den Büchern der Stiftung zum Ende 2009 noch 100.000 Euro als Verbindlichkeit. Auch auf diese Restforderung habe ich im Laufe des Jahres 2011 verzichtet. Insofern entbehrt die Behauptung von Herrn Loipfinger, die Stiftung hätte Einnahmen für Rückzahlungen des Darlehens verwendet, jeglicher Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Loipfinger mit der ungeprüften Wiedergabe dieser falschen Behauptungen durch einige Medien eine Plattform erhält, Promotion für sein unsauber recherchiertes Buch zu machen. Damit schadet er nämlich vor allem den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf Spenden hoffen und für ihre Hilfsprojekte angewiesen sind.
Zu diesem Them gab es offenbar die folgenden Prozesse:
- 13.04.12 324 O 4/12 Katarina Witt vs. ZEIT ONLINE GmbH - Verhandklung fand nicht statt
- 13.04.12 324 O 58/12 Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Verhandklung fand nicht statt
- 21.05.12 324 O 10/12 Katarina Witt vs. Deutschladaradio - Vergleich getroffen
- 21.05.12 324 O 11/12 Katarina Witt vs. Stefan Loipfinger - Vergleich getroffen
- 19.10.14.12 324 O 11/12 Katarina Witt vs. SCG Verlag Ltd. - Euinstweilige Verfügugn wuede bestätigt. Es gb darum, ob die Klägerin glücklich ist.
Landgericht Berlin
- 13.04.12 27 O 183/11 Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH - Bericht
- 13.04.12 27 O 184/11 Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH Bericht
- 12.11.13 27 O 569/11 Katarina Witt vs. Playboy Deutschland Publishing GmbH -Klage wurde zurückgenommen. Playboy darf die Bilder weiter zeigen.
Links zum Thema
- Spiegel - Für Witt ist das Thema Stasi beendet.
- 09.07.2001 Tagesspiegel - Katarina Witt: Mieter wollen klagen