29.08.2017 - AG Ahrensburg - Rechtsgespräch
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Amtsgericht Ahrensburg Strafverfahren gegen Klaus Schädel |
| 16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.
Einzelrichter Paul Holtkamp Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck) drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert) versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen. |
Berichte im Internet über den 10. Verhandlungstag
AG Ahrensburg (li), Kanzlei Roß&Partner (mi) | Es gibt im Internet zwei Berichte.
Den einen von der Hamburger Abendblatt-Journalistin Dorothea Benedikt, welche an der Verhandlung teilnahm und fleißig mitschrieb. Das Ergebnis finden wir auch im Internet. „ Pöbler droht Geld- oder Freiheitsstrafe“ Auch Harald Dzubilla konnte sich nicht halten und schrieb, genauer pöbelte als Satire getarnt, viel Falsches und Unzulässiges. Auch bei diesem „Bericht“ „Verhandlung vor dem Amtsgericht Ahrensburg und weiterhin Ermittlungen gegen den Pöbler aus Großhansdorf“ entpuppt sich Harald Dzubilla als unseriöser Blogger, der mehr das schreibt, was ihm gefällt und gerade einfällt. Gründliche Recherchen sind diesem Werbefritzen offenbar fremd. Ein Manipulator alter Schule, der sich einbildet, mit der Zeit zu gehen. Tatsächlich hat dieser Type seine Nazinähe offenbar noch nicht überwunden. An dieser Stelle sehen wir uns den Artikel von Dorothea Benedict näher an und kommentieren diesen diesmal relativ wahren Artikel. Den Pöbeleien von Harald Dzubilla widmen wir uns heute ebenfalls und geben dazu unsere Meinung kund. |
Wir haben diesen Verhandlungstag protokolliert und bieten das Protokoll des 10. Verhandlungstages (29.08.2017) Interessenten für 10,- € an.
30.08.2017, Hamburger Abendblatt mit Kommentaren von RS
Hier der Abendblatt-Artikel „ Pöbler droht Geld- oder Freiheitsstrafe“ von Dorothea Benedikt in vollständiger Kopie. Unsere Kommentare dazwischen.
Ahrensburg: Pöbler droht Geld- oder Freiheitsstrafe
HA-DB: Um den feinen Unterschied zwischen Beleidigung und Meinungsfreiheit geht es derzeit vor dem Ahrensburger Amtsgericht
- RS Wie so häufig und für Nichtjuristen schwierig zu verstehen um was es juristisch gesehen tatsächlich ging. Denn es ging nicht um den Unterschied zwischen Beleidigung und Meinungsfreiheit, sondern darum, welche Beleidigungen sind zulässig und von den Meinungsfreiheit gedeckt, welche eben nicht zu lässig.
- Es ging ebenfalls darum, welche unzulässigen Beleidigungen sind nicht strafbar, obwohl zivilrechtlich unzulässig.
- Dann ging es bei einer Äußerung auch um Verleumdung. Das ist ein anderer Paragraph (§ 187 StGB) des Strafgesetzbuches als der der Beleidigung (§ 185 StGB)
- Dass die Äußerungen von Klaus Schädel Beleidigungen sind, war unstrittig. Anders als z,B. bei diesem Kommentar. Beleidige ich Dorothea Benedikt oder nicht wäre strittig.
HA-DB: Ahrensburger Richter deutet bei Bestandsaufnahme an, welches Strafmaß angeklagten Großhansdorfer erwartet.
- RS: Es war weder eine Bestandaufnahme, denn zu den fast 40 Anträgen wurde nichts gesagt, auch nicht zu dem Befangenheitsantrag vom 07.08.17.
- Welches Strafmaß Klaus Schädel erwartet, wurde so nicht hat gesagt. Richter Holtkamp sagte: Man müsste halt rechnen. Bin bei oberhalb 200 Tagessätzen. Grobe Vorentscheidung, es ist jetzt zu viel verlangt, genau zu sein. Wir sind noch nicht am Ende. Einiges hat unterschiedliche Qualität. Ist nur angedacht. Bei der Gruppenzuordnung, vielleicht Freiheitsstrafe. Die Gesamtstrafe wird nicht größer werden als 1 Jahr. Es sind nur Überlegungen, die ich anstelle. Falls, dann zur Bewährung.
- „Ist nur angedacht“ ist doch was anderes als „erwartet“.
HA-DB: Ahrensburg. Was ist noch Meinungsäußerung und was schon Beleidigung? Mit dieser Frage wird sich der Ahrensburger Richter Paul Holtkamp beschäftigen müssen, wenn er gegen Erwin T. (Name geändert) ein Urteil fällt. Soweit war es aber am Dienstag noch nicht. Dennoch ließ der Richter in einem Rechtsgespräch durchblicken, wie er die Tatvorwürfe bewertet und welches Strafmaß dem wegen Beleidigung angeklagten Großhansdorfer (58) droht.
- RS: Das habe ich oben kommentiert. Verzichte auf Wiederholung.
HA-DB: Wie berichtet, wurden bereits alle Tatvorwürfe fallen gelassen , in denen T. seinen Erzrivalen, einen Ahrensburger Blogger (73), beleidigt haben soll. Der Grund: Bei gegenseitigen Beleidigungen bleiben beide straffrei. Damit blieben 26 weitere Taten, deren Aufklärung größtenteils simpel sei, so der Richter: "Es gibt umfangreiches schriftliches Material, was zweifelsfrei von Ihnen stammt."
- RS: Nicht alle Tatvorwürfe, welche fallen gelassen wurden, betrafen Harald Dzubilla. Ein Tatvorwurf, die Tat 1, betraf den Rechtsanwalt Tomas Roß. Ist ebenfalls fallen gelassen worden. Bei diesem Tatvorwurf konnte die Zeugin, Richterin Grawe, nicht bestätigen, dass es die verfolgte Äußerung gab.
- Harald Dzubilla ist herauskatapultiert worden nicht nur wegen der Aussichtslosigkeit, seinen Strafanträögen Genüge zu tun, sondern auch deswegen, weil damit die Verteidigung von Klaus Schädel enorm erschwert wurde. Klaus Schädel hatte keine Möglichkeit, Harald Dzubilla zu befragen. Eine Befragung dieses Pöblers hätte, auch wenn er als Zeuge gelogen hätte –was er bei der Befragung durch den Richter und den Staatsanwalt auch tat – zu Tage gebracht, welche rechtsmissbräuchliche Rolle der Rechtsanwalt Tomas Roß, und einife Ruchter in des Ahrensburger Cause „Klas Schädel“ speilten nund möglicherweise noch spielen. Das galt für Richter Holtkamp offenbar zu verhindern. Jetz hat er es etwas leichter Klasu Schädel zu verurteilen., ob wohl die Ursachen bei Harald Dzubilla, einigen Rechtsanwälten und einigen Ahrensburger Richterinnen und Richter zu suchen wären. Das tut Richter Holtkamp bis jetzt nicht.
HA-DB: In zahlreichen Fällen sei eine Beleidigung nachweisbar
- RS: Diese Überschrift ist schlicht falsch. Dass die verhandelten Äußerungen Beleidigungen darstellen ist unstrittig. Darum geht es nicht.
- Es stimmt, dass Richter Holtkamp meinte, die Beleidigungen sind nachweisbar. Allerdings in dem juristischen Sinn, dass diese tatsächlich juristisch gesehen auch stattfanden. Da Klaus Schädel zu den Beweisen nicht sagt, muss Richter Holtkamp nachweisen, dass alle Schriftsätze, E-Mail etc. tatsächlich von Klaus Schädel stammen. Ob Richter Holtkamp das gelungen ist, ist strittig. Richter Holtkamp meinte ja, es ist mir gelungen.
- Allerdings bedarf es einer formal juristischen Prüfung, ob das tatsächlich der Fall ist. Bisher sind es nur Indizien bzw. Zeugenaussagen vom Hören-Sagen her.
HA-DB: Als weniger einfach bezeichnete der Richter die Bewertung der Taten und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Danach kann Kritik auch polemisch und überspitzt sein." Entscheidend sei, welchen Sachbezug es gab. Dafür ging der Richter jeden Tatvorwurf durch und gab eine Einschätzung ab. So könnte eine Äußerung von T., eine Richterin solle in ein Zimmer gesperrt werden, in das Staub geblasen werde, als Beanstandung eines richterlichen Verfahrens von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Doch die Äußerungen gegen die Richterin, die in einem Zivilverfahren nicht im Sinne von Erwin T. entschieden hatte, gingen weiter: Ihr sollte mit dem Hammer auf ihren Kopf geschlagen werden. Holtkamp: "Hier muss zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen werden."
- RS: Das ist richtig beschrieben. Darüber wird gestritten werden.
HA-DB: Bei anderen Tatvorwürfen gab es für die Bepöbelungen jedoch keinen Sachbezug. Somit sei in zahlreichen Fällen eine Beleidigung nachweisbar und deswegen rechnet der Richter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr.
- RS: Das stimmt wieder so nicht. Den Sachbezug sah Richter Holtkamp schon bei fast allen Beleidigungen, war aber noch nicht fertig mit der Betrachtung im Kontext. Diese Srbeit muss er noch leisten.
HA-DB: Ob nach dieser Bestandsaufnahme weitere Zeugen benötigt werden, müssen Ankläger und Angeklagter bis zum nächsten Termin am 13. September entscheiden.
- RS: Stimmt so auch nicht. Richter Holtkamp benötigt nach den jetzigen Stand seiner Erkenntnis keine weiteren Zeugen. Sieht er sich die noch nicht beschiedenen Anträge und das Befangenheitsgesuch von 7.08.17 – hat es noch nicht gelesen – an, kann es durchaus sein, dass Richter Holtkamp seine Meinung ändert.
- Ob neue Zeugen gehört werden oder nicht hängt ab von Klaus Schädel, ob er überzeugend neue Zeugen bzw. weitere Befragung beantragt. Es liegt in der Hand von Klaus Schädel, nicht in der Macht des Richters Holtkamp, möchte er nicht Willkür schalten walten.
HA-DB: Erwin T. sagte offenbar in der Hoffnung auf einen Freispruch: "Ich verpflichte mich, gegenüber anderen nicht mehr so etwas zu sagen – außer gegen ..." Dann nannte er seinen Erzrivalen und einige Anwälte.
(dob)
- RS: Klaus Schädel äußerte sich anders.
- Klaus Schädel ist bereit - Richter Holtkamp und dem Staatsanwalt Dr. Buscher schon seit dem ertsen Verhandlngstag in Form eines Antrages bekannt - gegenüber den Richtern strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben mit dem Inhalt, die streitgegenständlichen Äußerungen nicht mehr zu tätigen. Mit Harald Dzubilla und den drei strafanzeigenden Rechtsanwälten fehlt allerdings die Bereitschaft, einen solchen Vertrag einzugehen.
- Das bedeutet keinesfalls, dass Herr Klaus Schädel, sich zu Harald Dubilla oder den Rechtsanwälten Roß, Walther und Reumschüssel sich ähnlich, wie im Strafverfahren vorgeworfen, äußern möchte. Diese Personen hält Klaus Schädel einfach für kriminell und möchte mit Kriminellen keine Verträge eingehen.
- Außerdem ist Harald Dzubilla nicht der Erzrivale von Schädels. Das scheint nur so.
- Zu Harald Dzubilla im nächsten Absatz, aber erst nach dem Kaffeetrinken.
Harald Dzubillas Pöbeleien mit Kommentaren von RS
Unter der Überschrift „Verhandlung vor dem Amtsgericht Ahrensburg und weiterhin Ermittlungen gegen den Pöbler aus Großhansdorf“ veröffentlichte Harald Dzubilla diesen Artikel zur Verhandlung am 29.08.2017.
Dieser „Satiriker“ war selbst nicht zur Verhandlung gekommen, las offenbar den Artikel im Hamburger Abendblatt und konnte dem inneren Druck nicht widerstehen, berichten zu müssen.
Wir erfahren, dass die Staatsanwaltschaft gegen Klaus Schädel auf Grund einer Anzeige dieses Deppen immer noch ermittelt. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft wird sogar veröffentlich mit „Schwärzung“ des Namens „Klaus Schädel“. Allerdings trotzdem lesbar der Name. Ein Depp eben oder ein „Satiriker“ mit kriminellen Ambitionen.
Harald Dzubilla konnte es nicht lassen bei dieser Gelegenheit gegen die Journalistin zu pöbeln: „“Reporterin Dorothea Benedikt ist allerdings nicht auf dem aktuellen Stand. Zu ihrer Information: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Ahrensburger Bürgermeisterkandidaten, Möbelpacker und Privatdetektiv sind noch nicht abgeschlossen. Das hat mir die Lübecker Staatsanwaltschaft erst am 15. 08. 2017 mitgeteilt.“
Meint dieser Pöbler, seine jungste Anzeige wird in den Prozess gegen Klaus Schädel einfließen? Offenbar hat dieser Ahrensburger Blogger wenig Ahnung von Strafprozessen, erst recht nicht von dem gegen Klaus Schädel laufenden. Harald Dzubilla ist von Richter Holtkamp und Staatsanwalt Dr. Buscher aus dem Strafprozess herauskatapultiert worden, um eine Befragung durch Klaus Schädel zu vermeiden. Eine solche Befragung barg in sich die Gefahr, dass Rechtsanwälte und Richter in Bedrängnis geraten wären. Das galt es zu vermeiden.
Richter Holtkamp meinte zwar heute, er möchte nicht Majestätsbeleidigung verbieten, tut es aber tatsächlich schon allein aus der Tatsache heraus, dass kein Richter als Zeuge für Richter Holtkamp mehr in Frage kommt. Da wäre die Hinzuziehung der neuen Strafanzeige des Ahrensburger Deppen kontraproduktiv, was eine unbedingte Verurteilung von Klaus Schädel betrifft.
Harald Dzubilla kann offenbar nicht richtig lesen, wenn er behauptet: „…. , dürfte diese Tatsache in das Urteil genauso einfließen wie die erneute Drohung des Pöblers vor Gericht, er wolle sein Tun auch in Zukunft fortsetzen – was er inzwischen bereits getan hat.“
Harald Dzubilla war bei der Verhandlung nicht dabei, zieht seine Schlüsse aus dem Artikel von Dorothea Benedikt. Sie schrieb: "Ich (Klaus Schädel) verpflichte mich, gegenüber anderen nicht mehr so etwas zu sagen – außer gegen ..." Dann nannte er seinen Erzrivalen und einige Anwälte.“
Kann oder möchte der Ahrensburger Oberpöbler Harald Dzubilla nicht verstehen, dass der Verzicht auf eine Verpflichtung, eine Tat ni cht zu begehen, bei Weitem nicht bedeutet, dass eine Tat begangen wird.
Niemand würde sich, z.B., gegenüber Harald Dzubilla verpflichten müssen, sein Haus nicht anzustecken. Daraus folgt keinesfalls, dass man Dzubillas Haus anstecken möchte, geschwiege es auch tue.
Für die Aussage „– was er (Klaus Schädel) inzwischen bereits getan hat.“ bleibt Harald Dzubilla der Öffentlichkeit eines Beweises schuldig. Es wäre interessant zu erfahren, was Harald Dzubilla als Zeuge unter dem „inzwischen“ versteht.
Kommentar zum heutigen Rechtsgespräch
Das Rechtsgespräch offenbarte, Richter Holtkamp in keiner Phase des Verfahrens davon ausgegangen ist, dass ein Freispruch möglich wäre. Ob die Zulassung einer Klage der Staatsanwaltschaft zur Hauptsache einem Richter verbietet, von einem Freispruch auszugehen und auf dieses die Verhandlung zu strukturieren, entzieht sich unserer Kenntnis. Wäre das der Fall, so wäre das für mich eine neue Erkenntnis, dass im Rechtsstatt Deutschland Grundsätzliches nicht funktioniert.
Wieso darf man davon ausgehen, ohne die Zusammenhänge zu kennen, Beleidigungen sind strafrechtlich zu verfolgen, es genügt, wenn die Staatsanwaltschaft dieser Meinung ist. Wir wissen, die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Sein unterliegt den Interessen der Politik, der politisch Verantwortlichen, den in den politischen Netzwerken eingebundenen konkreten Personen.
Muss sich ein Richter der Meinung eines Staatsanwaltes nach Eröffnung des Hauptsachverfahrens unterordnen und davon ausgehen, dass zu bestrafen ist, es sei man findet zwangsweis e Gründe von einer Strafe anzusehen.
Bei einem solchen Herangehen, hat es eine Beklagter, dem ein Dutzend Juristen gegenüberstehen, die instinktiv – ohne die Zusammenhänge zu kennen und begreifen zu wollen - meinen, der Beklagte sei jedenfalls zu bestrafen. Über die Höhe kann diskutiert werden.
So liefen die Verhandlungen bis jetzt ab . Richter Holtkamp versuchte der StPO zu genügen, was die Anforderungen an eine Bestrafung betrifft. Wäre Richter Holtkamp dem Grundsatz gefolgt, dass Beleidigungen nur in Ausnahmefällen strafrechtlich zu bestrafen sind, so würde er nicht jetzt erst sich mit den Anträgen von Klaus Schädel beschäftigen, er hätte Harald Dzubilla als Zeuge nicht herauskatapultiert, würde Richter als Zeugen laden, die gegen Klaus Schädel gefällten Urteile auf deren inhaltliche und formale Rechtsmäßigkeit prüfen. D.h. Richter Holtkamp würde alles unternehmen, um nicht jemanden gegen das Gesetz zu verurteilen. Das bereitet Arbeit, kostet viel Zeit. Das Gegenteil beobachten wir in der Verhandlungen.
Der Pflichtverteidiger erklärte seinem Mandanten, dass es genüge, wenn der einfache Mensch, ich würde sagen der Pöbel – dass sind alle Menschen außer den Juristen - weiß, dass man nicht beleidigen, nicht klauen darf. Das genüge. Die juristischen Feinheiten kennen nur die, welche 5 Jahre studiert haben, zwei Staatsexamina abgelegt und das Referendariat erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Menschen bestimmen unter sich, wie der Hase läuft. Eine Art „Herrenmenschen“, welche sich diese Macht geben und meinen, das Grundrecht, erst recht die Gesetze verleihen ihnen dieses Herrengehabe.
Dagegen muss Klaus Schäden nun angehen und auch gegen den Pöbel, vertreten von dieser Art von Herrenmenschen. Juristische Fehler werden von den Herrschenden in der Gestalt von Volljuristen hart bestraft.
Harald Dzubilla profitiert davon, auch das Rechtsanwaltspaar Roß/Ellenbrock-Roß. Harrald Dzubilla darf weiterhin straflos pöbeln, Existenzen gefährden, ohne mit einem erlaubten Gegenschlag solcher an den Rechtsstaat glaubenden Menschen, wie Klaus Schädel, rechnen zu müssen.
Das Grundgesetzt und die Gesetze verbieten es angeblich dem Richter Holtkamp, das zu erkennen und eindeutig dagegen zu steuern.