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-Als Autoren sind Fachleute aus allen Fachbereichen willkommen. Kritisches Hinterfragen wird ausdrücklich gewünscht. +'''21.04.09: LG Berlin <font color="#800000">27 O 1232/08'''</font> <br>
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-Siehe auch die justizkritische Site [http://www.buskeismus.de www.buskeismus.de]+[http://www.buskeismus.de/termine_lg_bln_09_1HJ.html#2009_04_21 Terminrolle] 21.04.2009, Landgericht Berlin, ZK 27
-'''<font face="Arial" size="4" color="#FF0000">Thema des Tages: [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_736/08_-_07.04.2009_-_fehlende_Zust%C3%A4ndigkeit_f%C3%BCrs_Ausland_gegen_Ausl%C3%A4nder LG Berlin 07.04.2009]<br><br>+==Korpus Delicti==
-Die Berliner Zensurkammer fühlt sich nicht zuständig für Kläger mit Sitzt in Großbritanienen, die gegen englische Medien klagen.'''</font>+Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisveröffentlichung eines Verbrechensopfers, welches dagegen Klage erhob.
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-<table width="100%">+== Richter ==
-<tr>+'''Vorsitzender Richter am Landgericht:''' Herr Mauck<br>
- <td style="vertical-align:top; width:52%;">+'''Richterin am Landgericht:''' Frau Becker<br>
-<div style="margin:0; margin-top:10px; border:2px solid #dfdfdf; padding:0em 1em 1em 1em; background-color:#efefef; margin-top:10px;">+'''Richterin am Amtsgericht:''' Frau Dr. Hinke<br>
-<p><b>Glossar / Zensuregeln</b>+
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-[[:Kategorie:Glossar|Glossar / Zensurregeln]]<br>+
-[[:Kategorie:Juristensprache|So schreiben Juristen]]<br>+== Die Parteien ==
-[[:Kategorie:Sprache Missverständnis|Justistendeutsch contra Umgangssprache]]<br>+'''Klägerseite:''' Kanzlei Nedelmann, Steuber <br>
 +'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, vertreten von Prof. Hegemann<br>
-[[:Kategorie:Verbotener Ausdruck|Ausdrücke - verboten/erlaubt]]<br>+== Notizen der Pseudoöffentlichkeit ==
-[[:Kategorie:Anwaltslogik|Alwaltslogik]]<br>+21.04.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
-[[:Kategorie:Beleidigung Gericht|Beleidigungen vor Gericht / in Schriftsätzen]] 
-</p>+'''Vorsitzender Richter Herr Mauck:''' Es geht um eine Geldentschädigung wegen einer Bildnisveröffentlichung eines Verbrechensopfers. [zum Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann gewandt:] Woll´n se das nich´ annehmen oder brauchen sie ein Urteil, um die Redaktion zu disziplinieren?
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-<div style="margin:0; margin-top:10px; border:2px solid #dfdfdf; padding:0em 1em 1em 1em; background-color:#efefef; margin-top:10px;">+'''Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann:''' Es steht außer Frage, dass ohne Einwilligung keine Veröffentlichung erfolgen darf. Aber dieser Fakt ist hier hochstreitig. Die Redakteure sind durch Angehörige des Opfers geradezu zur Veröffentlichung aufgefordert worden. Die Anwälte des Opfers waren dann in der Vorrecherche tagelang nicht erreichbar. Die Veröffentlichung sagt dem Opfer nichts Schlechtes nach.
-<p><b>Berichte</b>+
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-[[:Kategorie:Bericht|Berichte in alphabetischer Reihenfolge]]<br>+
-[[:Kategorie:Bericht Aktenzeichen|Berichte nach Aktenzeichen]]<br>+
-[[:Kategorie:Bericht Gericht|Berichte nach Gericht]]<br>+
-[[Berichte nach Datum]]<br>+
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-'''Wichtiger Hinweis:'''+'''Klägeranwältin Steuber:''' Für das Opfer war die Veröffentlichung im Prozess ganz schlecht gewesen.
-Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der [[Zensurkammer]]n, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als [[Pseudoöffentlichkeit]] nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der [[Pseudoöffentlichkeit]] nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.+
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-<div style="margin:0; margin-top:10px; border:2px solid #dfdfdf; padding:0em 1em 1em 1em; background-color:#efefef; margin-top:10px;">+'''Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann:''' Uns ist gesagt worden, wir dürfen das. Aber ich verstehe ihre Botschaft. Ich bin ja nicht intransigent. Erlauben sie mir, dass ich kurz telefoniere?
-<p><b>Fälle</b>+
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-[[:Kategorie:Fall|Buskeismus-Fälle]]+
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-<div style="margin:0; margin-top:10px; border:2px solid #dfdfdf; padding:0em 1em 1em 1em; background-color:#efefef; margin-top:10px;">+Eine kurze Unterbrechung zwecks Telefonat erfolgt, die auch von der Klägeranwältin zu einem kurzen Anruf genutzt wird.
-<p><b>Urteile</b>+
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-BGH-Urteile und -Entscheidungen+
-:[[:Kategorie:BGH-Urteil|alphabetisch]]+
-:[[:Kategorie:BGH-Urteil Datum|Datum]]+
-:[[:Kategorie:BGH-Urteil Aktenzeichen|Aktenzeichen]]+
 +'''Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann:''' Ich bin grundsätzlich zu einem Anerkenntnis bereit. Wir brauchen aber etwas fürs Protokoll, insbesondere mit Bezug zur zweiten Veröffentlichung. Die Redaktion muss sehen, dass ihnen ein Anerkenntnis hilft.
-BVerfG-Urteile und -Entscheidungen+'''Vorsitzender Richter Herr Mauck:''' [diktiert fürs Protokoll, hier Auszüge daraus:] Die Kammer weist darauf hin, dass € 10.000,- Entschädigung entstehen würden. Die zweite Veröffentlichung war offenbar rechtswidrig. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass eine Einwilligung hierzu nicht vorlag. Aber auch schon bei der ersten Veröffentlichung hätten die Redakteure erkennen können, dass Zweifel an einer Einwilligung bestanden. Sie hatten selbst versucht, mit den Rechtsanwälten des Opfers Kontakt aufzunehmen. Nachdem das nicht gelungen war, hätten sie Abstand von der Veröffentlichung nehmen müssen. Auch ein höherer Betrag als € 10.000,- käme in Betracht.
-:[[:Kategorie:BVerfG|alphabetisch]]+Der Beklagtenvertreter erkennt den Klageantrag an. Die Klägervertreterin beantragt Erlass des Anerkenntnisurteils.
-:[[:Kategorie:BVerfG-Urteile_nach_Datum_sortiert|Datum]]+
-[[:Kategorie:Zensurkammer Hamburg aufgehoben|aufgehobene Zensururteile]]+==Kommentar==
 +Durch zielsichere Moderation des Vorsitzenden Richters erkannte der Beklagtenvertreter sofort die Entscheidungsrichtung, nicht ohne dennoch einmal seine Version kurz aber komplett dargestellt zu haben. Es gelang ihm, die sich andeutende Entscheidungsrichtung des Gerichts an seine Mandanten telefonisch weiterzuvermitteln und dabei auch gleich ein Einverständnis zu einem etwaigen Anerkenntnisurteil zu erwirken. Eine angenehme Verhandlung, ohne sonst von anderen Anwälten manchmal effektvoll in Szene gesetzte Telefoneinlagen mit Showeffekt. Unprätentiös, dem Grundsatz zur wechselseitigen Schadensminderung voll Rechnung tragend – so sollten Prozesse häufiger zu einem kurzen Ende geführt werden.
-</p>+== Wichtiger Hinweis ==
-</div>+{{Wichtiger Hinweis Bericht}}
 +[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 1232/08]]
-</td>+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 1232/08]]
-<td style="vertical-align:top; width:48%;">+[[Kategorie:Bericht Datum|9.04.21]]
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-<p><b>Gerichte</b>+
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-[[Hamburger Landrecht]]+
-</p>+
-</div>+
-<div style="margin:0; margin-top:10px; border:2px solid #dfdfdf; padding:0em 1em 1em 1em; background-color:#efefef; margin-top:10px;">+[[Kategorie:Geldentschädigung]]
-<p><b>Termine</b>+
-</p>+
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-[[Termine OLG Hamburg|Termine OLG Hamburg]]<br>+
-[http://www.buskeismus.de/sitemap.html#Termine Termine LG Berlin]<br>+
 +[[Kategorie:Bildveröffentlichung]]
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-<p><b>Gesetze</b>+
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-<p><b>Kritische Seiten</b>+
-</p>+
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Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Traore vs. Axel Springer AG

21.04.09: LG Berlin 27 O 1232/08

Terminrolle 21.04.2009, Landgericht Berlin, ZK 27


[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisveröffentlichung eines Verbrechensopfers, welches dagegen Klage erhob.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nedelmann, Steuber
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, vertreten von Prof. Hegemann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

21.04.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Geldentschädigung wegen einer Bildnisveröffentlichung eines Verbrechensopfers. [zum Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann gewandt:] Woll´n se das nich´ annehmen oder brauchen sie ein Urteil, um die Redaktion zu disziplinieren?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es steht außer Frage, dass ohne Einwilligung keine Veröffentlichung erfolgen darf. Aber dieser Fakt ist hier hochstreitig. Die Redakteure sind durch Angehörige des Opfers geradezu zur Veröffentlichung aufgefordert worden. Die Anwälte des Opfers waren dann in der Vorrecherche tagelang nicht erreichbar. Die Veröffentlichung sagt dem Opfer nichts Schlechtes nach.

Klägeranwältin Steuber: Für das Opfer war die Veröffentlichung im Prozess ganz schlecht gewesen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Uns ist gesagt worden, wir dürfen das. Aber ich verstehe ihre Botschaft. Ich bin ja nicht intransigent. Erlauben sie mir, dass ich kurz telefoniere?

Eine kurze Unterbrechung zwecks Telefonat erfolgt, die auch von der Klägeranwältin zu einem kurzen Anruf genutzt wird.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich bin grundsätzlich zu einem Anerkenntnis bereit. Wir brauchen aber etwas fürs Protokoll, insbesondere mit Bezug zur zweiten Veröffentlichung. Die Redaktion muss sehen, dass ihnen ein Anerkenntnis hilft.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: [diktiert fürs Protokoll, hier Auszüge daraus:] Die Kammer weist darauf hin, dass € 10.000,- Entschädigung entstehen würden. Die zweite Veröffentlichung war offenbar rechtswidrig. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass eine Einwilligung hierzu nicht vorlag. Aber auch schon bei der ersten Veröffentlichung hätten die Redakteure erkennen können, dass Zweifel an einer Einwilligung bestanden. Sie hatten selbst versucht, mit den Rechtsanwälten des Opfers Kontakt aufzunehmen. Nachdem das nicht gelungen war, hätten sie Abstand von der Veröffentlichung nehmen müssen. Auch ein höherer Betrag als € 10.000,- käme in Betracht. Der Beklagtenvertreter erkennt den Klageantrag an. Die Klägervertreterin beantragt Erlass des Anerkenntnisurteils.

[bearbeiten] Kommentar

Durch zielsichere Moderation des Vorsitzenden Richters erkannte der Beklagtenvertreter sofort die Entscheidungsrichtung, nicht ohne dennoch einmal seine Version kurz aber komplett dargestellt zu haben. Es gelang ihm, die sich andeutende Entscheidungsrichtung des Gerichts an seine Mandanten telefonisch weiterzuvermitteln und dabei auch gleich ein Einverständnis zu einem etwaigen Anerkenntnisurteil zu erwirken. Eine angenehme Verhandlung, ohne sonst von anderen Anwälten manchmal effektvoll in Szene gesetzte Telefoneinlagen mit Showeffekt. Unprätentiös, dem Grundsatz zur wechselseitigen Schadensminderung voll Rechnung tragend – so sollten Prozesse häufiger zu einem kurzen Ende geführt werden.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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