10.02.2017 - Kunterbunt oder Gutsherrinart

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Verhandelt wurde aber z.T.in einer anderen Besetzung. Verhandelt wurde aber z.T.in einer anderen Besetzung.
-In der Sache 324 O 687/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch die Richterin Barbara Mittler, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.+In der Sache <font color="brown">'''324 O 687/16'''</font> wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch die Richterin Barbara Mittler, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.
In der Sache 324 O 632/16 wurde der gesetzliche Richterin Dr. Thomas Linke ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Thomas Linke im Hause war. In der Sache 324 O 632/16 wurde der gesetzliche Richterin Dr. Thomas Linke ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Thomas Linke im Hause war.
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Für die auf Gutsherrinnen Art tätig werdende Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist das egal. Beanstandet, geschwiege denn korrigiert, wird dieser Rechtsbruch von niemanden. Für die auf Gutsherrinnen Art tätig werdende Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist das egal. Beanstandet, geschwiege denn korrigiert, wird dieser Rechtsbruch von niemanden.
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==Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute== ==Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute==

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Böhmermann war nicht das Spannendste

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verunsichert

Inhaltsverzeichnis


Thies Stahl: NLP-Interventionen mit Paaren & Teams


Joachim Steinhöfel trifft Prof. Dr. Jörg Baberowski
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

10.02.2017


Über Wallraffs Pflegeskandal

Was war diese Woche los?

Von den sechs verhandelten Sachen waren drei besonders interessant.

324 O 172/16 – AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. (Wallraff-Team-Sendung) – wurde nach der Beweisverhandlung diskutiert. Vom Kläger und dessen Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gefundener Peanuts soll verdecken, dass es bei der Altenpflege erheblichen Bedarf bei den Marseille Kliniken AG an Verbesserungen gibt und dass Profit nicht das wahre Ziel sein kann.

324 O 456/16 - DVNLP - Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl erkannte die Vorsitzender Richterin, dass Äußerungen der Art, wie "Zustände, wie im Dritten Reich", "Nazivergangenheit", "Standgericht", "Ermächtigungsgesetz", "Schauprozess", "Geschichtsfälschung" etc. durchaus zulässig sein können. Am 24.02.17 werden wir das genauer erfahren.

324 O 189/16 - Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH wurde die stellvertretende Chefredakteurin Tanya May wird als Zeugin über drei Stunden befragt. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Darüber wurde in den Medien berichtet, z.B. in uebermedien.de von Boris Rosenkranz. Wir haben diesen Bericht übernommen.

Verkündungen

Die große Verkündung Erdogan vs. Böhmermann fand im Strafjustizgebäude vor ca. dreißig Journalisten und zwei-drei Zuhörern statt. Für die Öffentlichkeit sozusagen bewiesenermaßen unbedeutend. Sehen die Medien anders. Wir berichten.

In der Sache 324 O 146/13 Rechtsanwalt. Sven Krüger vs. Rolf Schälike wurde von drei Punkten nur ein Punkt im Tatsachenteil berichtigt. Dazu werden wir gesondert berichten.

Gesetzeswidrige Besetzung der Kammer

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Auf der Terminrollen waren die gesetzlichen Richter für diesen Freitag angegeben.

Verhandelt wurde aber z.T.in einer anderen Besetzung. In der Sache 324 O 687/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch die Richterin Barbara Mittler, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.

In der Sache 324 O 632/16 wurde der gesetzliche Richterin Dr. Thomas Linke ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Thomas Linke im Hause war.

In der Sache 324 O 456/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.

Für die auf Gutsherrinnen Art tätig werdende Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist das egal. Beanstandet, geschwiege denn korrigiert, wird dieser Rechtsbruch von niemanden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute

11:00

Reinhard Schu vs. Thomas Bremer 324 O 169/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

Beklagtenseite: Kanzlei Linnemann Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Mike Rasch

Notizen zu den Sachen 324 O 169/16

10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Klägeranwalt:

11:15

Jörg Baberowski vs. Verlag Der TagesspüiegelGmbH 324 O 687/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

Notizen zu den Sachen 324 O 687/16

10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Franke-Anwalt: Werde ich bestreiten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Tuttas kann gesagt haben, wenn das im Protokoll steht, wird schon stimmen, oder, kann mich nicht erinnern. Weitere Recherchemaßnahmen müssen dezidiert vorgetragen werden. Jetzt sitzen wir Jahre hier. Der Beklagte sagt, hat das Journalisten gegeben, dafür haftet er nicht. Nun haftet er doch. Das Bundesverfassungsgericht sagt, mit Nachtrag zulässig. Einen Nachtrag haben wir nicht. Damit wäre dem Leser klar, dass es ein Verdacht von Franke ist.

Breuer-Anwalt Dr. Sven Krüger: …. .

11:30

Armin Allmendinger vs. Google Inc. 324 O 632/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Wolfrum

Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; RA Dr. Baudi; RAin Heymann
Justiziarin Wahrendorf

Notizen zu den Sachen 324 O 632/15

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

12:00

AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 172/16

Das war die dritten Verhandlung in der Sache gegen Berichte des Wallraff-Teams Bericht

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
12:30

DVNLP Deutscher Verband für Neuro-Liguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl 324 O 456/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Heybrock

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Jan Mohr

Notizen zu den Sachen 324 O 456/15

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

14:00

Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH 324 O 189/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder
Zeugin Tanya May

Notizen zu den Sachen 324 O 189/16

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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