25.11.2014 - Ein schlechter Tag für die Kanzlei Nesselhauf, Kanzlei Schertz war auch dabei
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Christian Schertz droht gern. | BUSKEISMUS OLG Hamburg | Schertz-Mandant Günther Jauch wirbt |
Was war heute los?
Es war ein negativer Tag für die Kanzlei von Michael Nesselhaus und ein guter Tag für BURDA. Sigmar und Anke Gabriel haben heute in zwei Sachen verloren und Hansi Hinterseer hat zwei Klagen zurücknehmen müssen, ohne dass verhandelt wurde.
So war die Sache Christine Neubauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH (Burda) interessant. Christine Neubauer, vertreten von der Kanzlei Schertz durch Rechtsanwalt Graals muss nun dank dem auf Anraten des Senats geschlossenen Vergleich bei einem Streitwert von € 45.000,- an ihren Anwalt einen Tausender mehr zahlen, falls das nicht ihre Versicherung tut. Richter Buske sorgte dafür, dass die Rechtsanwälte der Kläger- und Beklagtenseite auf ihre höhere Kosten kommen. Fünf Jusriten gegen eine Schauspielerin.
25.11.2014
Abzocke, Missbrauch, Irrtum ist nicht immer so offensichtlich, wie in den nebenstehenden Videos dargelegt.
Im Äußerungsrecht werde Persönlichkeitsrechte, Menschenwürde vorgeschoben, damit die Medienananwälte abzocken können. Niedere Instinkte, mittelalterliche Herangehensweise, welche die Geschäftsgrundlage der Boulevard- und Regenbogenpresse bilden, sind nicht minder wichtig für die angeblichen Beschützer von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde, in Person führender Medienanwälte und der Richter der Pressekammern und –senate in Hamburg, Berlin, Köln und anderswo. Die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde von Beklagten, den Journalisten, Bloggern, Berichterstattern, Kritikern u.a. werde zutiefst verletz wegen den geschöften dieser Juristen. Meine Untersuchungen führten zu der Erkenntnis, dass sich ein Netz krimineller Juristen heerausgebildet hat, denen die Justizangestellten, Gerichtsvollzieher, Bankmitarbeiter zu Seite stehen. Die meisten daran beteiligten Personen sehen das offenbar nicht so, sie meinen rechtsmäßig zu handeln. Die Vernetzung ist systembedingt, basiert weniger auf Verträgen, ähnlich wir in den organisierten kriminellen Mafiastrukturen. Es wird sehr fein gearbeitet. Heute wird ein Vergleich, bei dem die beteiligten Anwälte jeweils einen Tausender hinzuverdienten als notwendiges Ergebnis einer im Interesse der Mantantin Christine Neubauer zu Stande gekommenen Entscheidung verkauft. Sucht man im Internat nach Vergleich bei Gericht, so findet man viele Worte, aber so gut wie nichts dazu, dass eine zusätzlich Vergleichgebühr fällig wird. Anders bei Beweisverhandlungen und den zweiten und nächsten Verhandlungsterminen, bei denen keine Zusatzgebühr für de Anwälte anfällt. Deswegen vermeiden die Medienanwälte ein gründliches Arbeiten und treten die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde ihrer Mandanten mit Füßen. |
Die heutigen Termine
Verhandlungen
10:00
Sven Kurth vs. Axel Springer AG u.a. 7 U 89/13
25.11.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
12:00
Chrsaitine Neubauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 93/12
Corpus Delikti
Richter
Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske |
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, Rechtsanwalt Graals |
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; Rechstanwalt Markus Herrmann
Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 29/12
25.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Andreas Buske:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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