325 O 287/09 - 24.11.2009 - IHK klagt gegen frago GmbH
Aus Buskeismus
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- | Bericht der Pseudoöffentljuchkeit siehe unter 325 O 284/09. | + | Bericht der Pseudoöffentlichkeit siehe unter 325 O 284/09. |
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Version vom 21:19, 25. Nov. 2009
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IHK Lüneburg-Wolfsburg vs. frago GmbH
24.11.09: LG Hamburg ZK 25 325 O 287/09
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHK) klagte gegen Frago GmbH (Betreiber der Internetseite Kammerwatch.de) Az. 325 O 287/09 und den Bundesverband für freie Kammern (bffk) Az. 325 O 287/09.
Bericht der Pseudoöffentlichkeit siehe unter 325 O 284/09.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.