Pressemitteilung 033 - Meinungsfreiheit unter Sperrfeuer
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Der angeklagte Klaus Schädel versuchte als Vierzigjähriger es seinerzeit mit der Politik. Er scheiterte schnell wg. seiner Anfrage bei Angela Merkel zum Einfluss von Scientologen bei der CDU in Schleswig-Holstein. Die CDU schmiss ihn raus. | Der angeklagte Klaus Schädel versuchte als Vierzigjähriger es seinerzeit mit der Politik. Er scheiterte schnell wg. seiner Anfrage bei Angela Merkel zum Einfluss von Scientologen bei der CDU in Schleswig-Holstein. Die CDU schmiss ihn raus. | ||
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[[Kategorie:Presseerklärung]] | [[Kategorie:Presseerklärung]] |
Aktuelle Version
Meinungsfreiheit unter Sperrfeuer
Mittwoch, d. 24.05.2017, 9:00 (3. Verhandlungstag)
Az. 58 Ds 6/1516 Klageschriften, 6 Verhandlungstage.
Einzelrichter Holtkamp, Pflichtverteidiger Brand (Lübeck), zwei Staatsanwältinnen, Präsident des Landgerichts Lübeck Krönert, drei Rechtsanwälte, eine Rechtsanwältin und der Pöbler Harald Dzubilla versuchen Klaus Schädel strafrechtlich wg. Beleidigung und übler Nachrede zu bestrafen.
Der angeklagte Klaus Schädel versuchte als Vierzigjähriger es seinerzeit mit der Politik. Er scheiterte schnell wg. seiner Anfrage bei Angela Merkel zum Einfluss von Scientologen bei der CDU in Schleswig-Holstein. Die CDU schmiss ihn raus.
Dann versuchte Klaus Schädel als unabhängiger Bürgermeister-Kandidat, Einfluss zu gewinnen. Klaus Schädel scheiterte an dem politischen Sumpf des deutschen Nordens. Eine zentrale Rolle in der Hetze gegen Klaus Schädel spielte und spielt der Pöbler Harald Dzubilla.
Klaus Schädel wehrte sich, schrieb unzählige Briefe ans Gericht, stelle erfolglos Strafanträge, schrieb an die Rechtanwälte und kommentierte den Blog des Pöblers Harald Dzubilla. Vergebens.
Übersäht mit unzähligen Gerichtsverfahren, abgelehnten Strafanzeigen, zivilen Fehlurteilen muss nun die deutsche Justiz, zunächst durch das Amtsgericht Ahrensburg entscheiden, wie mit Widerstand gegen Unrecht umzugehen ist, wenn die eigenen Leute aus dem Justizsystem mit harten und kritischen Worten konfrontiert werden.
Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wehren.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.Rolf Schälike
23.05.2017
Siehe den weiteren Fortgang Pressemitteilung 034