08.05.2018 - Querulatorischer Anwalt fern jeglicher Realität

Aus Buskeismus

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Am Richtertisch saßen der Vorsitzende Richter am OLG Andreas Buske, Richterin Ellerbrock und Richter Meyer. Am Richtertisch saßen der Vorsitzende Richter am OLG Andreas Buske, Richterin Ellerbrock und Richter Meyer.
-Der Kläger wurde vertreten von Rechtsanwalt [[Krüeger, Slen Dr|Dr. Sven Krüger]].+Der Kläger wurde vertreten von Rechtsanwalt [[Krüeger, Sven Dr.|Dr. Sven Krüger]].

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dog_cat.jpg BUSKEISMUS

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Buskeismus-Forschung

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Wieder verliert ein krimineller Mandant von RA Dr. Sven Krüger

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSSBERICHT

08. Mai 2018


So meistern wir Trotzphase und Wutanfälle // #MamaMonday // Das Glückskind


Wilhelm Mittrich vs. Google Inc. 7 U 125/14

Berufungsverhandlung. Über die Verhandlung in erster Instanz 324 O 660/12 hatten wir berichtet.

VorsRi‘in Simone Käfer erließ ein Verbotsurteil mit einem Streitwert von 50.000,- €.

Gegen den Bericht erging die einstweilige Verfügung 324 O 33/14 und es gab das Hauptsacheverfahren 324 O 454/14 Bericht. Diese Sache liegt beim OLG, Az. 7 U 110/17.

Corpus Delicti

Corpus Delicti scheint das Auffinden des folgenden Artikels mit einem unwahren Text im Google-Snippet.

Die Parteien

Am Richtertisch saßen der Vorsitzende Richter am OLG Andreas Buske, Richterin Ellerbrock und Richter Meyer.

Der Kläger wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.


Über den Kläger finden wir im Internet allerhand. Z.B. im Spiegel. Googlen wir nach Wilhelm Mittrich und Lebenslauf, so gibt es an die 600 Treffen und auch Lebensläufe, die natürlich nicht stimmen brauchen, wie z.B. bei PlusPedis oder der englischen wikipedia. Eine schillernde Person der Kläger. Passt gut zu seinem Anwalt Dr. Sven Krüger.


Der Anfang vom Ende? Landgericht verurteilte Unternehmer Michael Burat und Rechtsanwalt S.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Zunächst möchten wir das Rubrum des beklagten berichtigen. Wes muss heißen Google LLC.. Ferner vertreten von CEO Sundar Pichai.Dann haben wir die bezaubernde BGH-Entscheidung vom 27.02.2018 VI ZR 489/1 6. Machen wir so, wir sind aus der Trotzphase raus.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Wir sind noch in der Trotzphase.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger beginnt zu quatschen, sich zu wiederholen, Unsinn von sich gebend: Es sind die Grundsätze der Störerhaftung, die der VI. Senat beim I. Senat abgeschrieben hat. Danach greift die Beanstandung zu überprüfen auf Grundlage des Betroffenen selbst. Ein Rechtsverstoß kann geahndet werden. Daran hat sich nichts geändert. Es gibt nur eine geringere Prüfpflicht. Das Prozedure …, dass eine Nichteinholung der Stellungnahme des Täters nicht zur Löschpflicht führt, ist nicht … . Die Löschpflicht tritt ein. Es gibt keine vertragliche Verpflichtung zum Täter und zur Beklagten, die ich quatschen lässt in Form … . Die Vorwürfe, die nicht streitig sind, sind haltlos. Es gibt keine Indizien für die Richtigkeit der Äußerungen. Der BGH sagt, fragt, gibt es eine Tatsachenkern. Hätte mehr vorbringen müssen. Der BGH sagt, es besteht mehr Prüfpflicht nach einem Hinweis des Betroffenen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger weiter: Wir haben keinen eingeräumten Tatsachenkern. War nicht Administrator des Forums. Hier haben wir Behauptungen, nichts davon ist was dran. Es sind Negativtatsachen, haben wir vorgetragen, was es gab. Denn … nicht der Kläger … wurde Brandstiftung, Produktpiraterie … in keiner dieser Sache gab es eine Verurteilung, auch meist keine Verfahren. Der, der sagt, ist nichts dran, kann nicht mehr sagen. Wir haben den § 186. Müssen angewandt werden. Dr B GH hat zur Verdeutlichung dargelegt, wie das Prüfprozedure zu laufen hat. Hat gesagt, wie vorgegangen werden muss bei § 186. Wenn irgendeiner anonym sagt, Krüger ist ein Serienmörder, … , weil meine Beweispflicht nicht … . Wenn man das so sehe, dass wäre die zweite Ebene. Ist mit dem EU-Recht nicht in Einklang zu bringen. … datenschutzrechtlich … . Der BGH übersieht … . Die EU-Vorgaben zum Datenschutzrecht nicht nicht beachtet werden. Man muss über den Tellerrand sehen. Google-Spy-Entscheidung sagt, Google-Spy ist Täter. Passt nicht zusammen. Datenverarbeitung wird gesichert, ist datenschutzrechtlich Täterschaft. Die Datenschutzrichtlinie verpflichtet Google zu einer sorgfältigen Prüfungspflicht. Google Spy Rn 57 lässt sich … . Man kann sagen, du brauchst nicht mal nachfragen. Die Organe haben den Schutz der Daten zu garantieren. Das sind die Gerichte. Es geht nicht, wenn nur das Bestreiten reicht. Der nächste, fast schon banal…. Lüge, hat sich intensiv damit auseinandergesetzt. Und Bewertung – zulässige Meinungsäußerung.. es gebe genügend Tatsachenhintergrund und man käme zum Schluss, brauche nicht gelöscht zu werden. AfP, S. 316 – 318 (BGH v. 4.4.2017 - VI ZR 123/16 / Franz, Ulrich, Haftung des Bewertungsportals für zu eigen gemachte Äußerungen Dritter, AfP 2017, 316-322). Wenn die angegriffenen äu0ßerung geprüft werden muss und man sagt , muss nicht löschen, dann sagen Sie, wir machen uns das zu Eigen. Der, der prüft, ist nicht mehr Unbeteiligter. Selbst wenn wir das auf das Persönlichkeitsrecht beschränken. … Wenn man das so eng fasst, ist es verfassungswidrig und widerspricht dem EU-Recht, dem Datenschutzrecht, mit oder ohne 1004. Ist auch vor einem Zivilgericht einklagbar. Das ganze Klip-Klapp des BGH findet im Datenschutzrecht nicht statt. Also gibt es schon vor vorherein keinen Raum. … Nun versucht der BGH in dem als Grundsatzentscheidung nicht tauglichen Urteil … .Es gibt keinen Unterscheid zwischen Täter und Störer. … Suchmaschine … Steht schon in der DSGVO 34, Abs. 4 … sowie die Richtigkeit bestritten wird und die Richtigkeit und Nichtrichtigkeit sich nicht bestätigen lässt. Der BGH schweigt dazu. Und wenn … als dert5 Verantwortliche, der Suchmaschinenbetreiber die Prüfpflicht hat .. Es gibt eine Ausnahme, 35, 4. Höre beim BGH dazu nichts. .. die bei der geschäftsmäßigen Datenerhebung zur Datenübermittlung verwendet werden .. In DSVGO 35, 6 wird Ausnahme gemacht.

Mir hat niemand erklärt, weshalb das eine zweckmäßige Datenspeicherung zwecks Übermittlung an Dritte sei. Was Google macht, speichert, Verarbeitung, um im Suchergebnis anzuzeigen, zu finden, an Dritte zu senden. … Pressearchive, die die man schützen will. … Irgendwie behandeln wir Google so, wie BILD-Online. DSVGO 35, 6 sagt, der Gnade wegen wollen wir es Google zugestehen. Es geht um DSVGO 32. Daten zur Straftat .. Betreiber eines Bordells, war Ordnungsmittel, Versicherungsbetrug … alles Straftaten.

Vorsitzende Richter Andreas Buske notiert sich nichts. Offenbar alles bla, bla, bla seitens eines rechtsanwaltlichen Querulanten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger kann nicht aufhören: Sperre, … löschen. Wir verlangen nicht … ausradieren, sondern nicht aktiv verbreiten, nicht an den Nutzer bringen. Das heißt Sperren. Auch wenn das nicht gilt, dann DSVGO 35, 6 Trostpreis … Auf Verlangen des Betroffenen, ist seine Gegendarstellung beizubringen. Mache eine Hilfsantrag. … wie an Musikpiraterie … Geld… .. Anstelle, dass Google aufklärt … Wäre mal spannedn gewesen, das an Karlsruhe … . Werden diesen Antrag stellen. Frage, wie wollen Sie das sdarlegungsrecht nach BGH …. ?

Vorsitzende Richter Andreas Buske. Dann haben es alle verstanden, nur wir haben es nicht verstanden.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: … .

Vorsitzende Richter Andreas Buske. Das Gefühl kennen wir.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Das Gefühl hat sich bei mir gar nicht eingestellt.

Vorsitzende Richter Andreas Buske zu seinen Kollegen: Er hat recht.

Google-Rechtsanwältin Dr. Spiegel: Es sind offene Interessen des Betroffenen, mit denen wir es zu tun haben. Wirt brauchen eine verfassungskonforme Auslegung. Verhandeln, wo ist es eine Meinungsäußerung, die nicht berücksichtigt ist. Zum Datenschutz. Sind das sensible Daten? Wenn ein Urteil hochgeladen wird, nicht anonymisiert, dann vielleicht. Datenschutzrecht ist Datenverarbeitung. Im Äußerungsrecht haben … trägt aktiv bei. Der Suchende gibt den Namen ein, weil er sich dafür interessiert. Er muss entscheiden, um den Blog zu lesen. Datenverarbeitung ist was anderes. Im Sommer wuird es die erste BVerfG-Entscheidung dazu geben. War nicht so stark, ist unwahr, Suchmaschine hat zu entscheiden. Meinem Mandanten wurde einfach erklärt. Zur Gegendarstellung. Wir können uns weiter zur Datenschutzforderung unterhalten, aber … . Wenn wir das beantragen, dann beantragen wir alles andere. Der BGH hat sehr klar zur Störerhaftung entschieden. War … LG … . Hat falsche Abwägung getroffen, dass unsere Mandantin die Beweispflicht hat. … Hat erkannt, dass der Host-Provider, … Stellungname beim Verursacher … . Natürlich hat unsere Mandantin zu dem Vorwurf Stellung genommen, heißt nicht o.k., haben sich zu eigen gemacht. Der Kläger steht nicht vollständig hilflos dar. Der BGH sagt, haben keine auf den ersten Blick sichtbare Rechtsverletzung. Sie kennen den Kläger nicht. Da hat im Blog jemand seine Meinung geäußert. Soll man entfernen? Das ist nicht vereinbar mit der Meinungsfreiheit. Wir haben Köln, solange man nicht gegen den Host-Provider vorgeht … .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Gut war jetzt so .. .. es ist ein Ausweichmanöver zu den Argumenten, die ich gebracht habe. Falsche Zitate des BGH. Bei mir gibt es den 35, das ist ein Anspruch auf Löschung und Sperren. Gucken nicht hin heißt, machen keine Abwägung. Finde ich abenteuerlich. Sie, Herr Buske,. Schütteln den Kopf. Es heißt, Bestechungsgelder für Politiker in die Schweiz transferiert. Wenn ich in Ihrem Urteil lese, das sind Meinungsäußerungen, dann gebe ich auf. Der BGH vom Februar 2018 ist nicht, dass Google geprüft hat, Randnotiz 29. So war es dort. Hier ist unstrittig, dass es die Prüfung gab.

Zu Substantialität steht mit ungewöhnlicher Klarheit, dass keine … . Dass neben dem Datenschutz die Störerregel bleibt, sehe ich nicht als natürlich an..

Google-Rechtsanwältin Dr. Spiegel: Dann machen Sie …

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Würde gerne unterbrechen, mit den Kollegen besprechen. Möchten Sie noch was vortragen? Gut, zehn Minuten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Herr Buske, haben den PKH-Antrag gestellt.

Die Richter verlassen den Gerichtssaal. Beraten ca. 15 Minuten.

Vorsitzende Richter Andreas Buske nach Wiedereintritt: Wir haben die Anschlussberufung, die im Raum steht.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Habe nicht gebraucht. Nehme zurück.

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Was wir nicht wissen-+, wie der Antrag gemeint ist. Das LG hat das BRD-Gebiet, dann steht ..,

Richterin Ellerbrock: … .

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Zu dem bereits angekündigtem Hilfsantrag erklärt der Klägervertreter, die Klage beschränkt sich auf das BRD-Gebiet und google.de. Ein Frage an Sie (Google-Vertreterin). Wir haben gehört, für Krüger unfassbar … . Nehmen wir an, steht in der Suchmaschine, Krüger hat der Blitz erschlagen.

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Meinungsäußerung. Unwahr?

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ist unwahr. Jetzt kommt er und sagt, es war Forster …

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Der BGH hat Maßstäbe gesetzt, muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Bei Blitzeinschlägen frage ich, woher soll ich das wissen? Beim BGH heißt es: … dem Suchbetreiber ist es nicht ohne weiteres möglich … . Habe ich eine offensichtlich, auf den ersten Blick sichtbare Rechtsverletzung . Jeder Einzelfall wird geprüft …bei Schmähkritik nicht feststellbar.

Google-Justiziarin Warendorf: … erst gucken … einfach war es nicht, hat Leumund, einen Anwalt, reicht nicht. Wird behauptet ist insolvent, es gab eine Verurteilung oder später. Ist Meinungsäußerung … .

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Betrüger ist wertbildend..

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Haben auch nicht.

Google-Justiziarin Warendorf: Die Suchmaschine ist eine Maschine. Wir haben so viele Verfahren. Der Kläger hat hier gesessen. Verwaltungsgericht. Wir kennen die Person nicht. Kann anrufen. Ist nicht möglich. Nun hat der BGH zu unserem Gunsten entschieden. Anders beim Hosting-Provider. Wir können nicht differenzieren. Oft ist tatsächlich was dran.

Richter Meyer: Die Frage ist, muss der Betroffene damit leben. Dann finde ich eben i n Zukunft, Mörder .. .

Google-Justiziarin Warendorf: … .

Richter Meyer: Stelle die Rechtsfrage. Weil wir die Meinungsfreiheit haben, muss ich damit leben.

Google-Justiziarin Warendorf: .. umgekehrt .. ..

Richter Meyer: Wir haben die Beweislastregelung.

Google-Justiziarin Warendorf: Habe …

Richter Meyer: Wer ist … Damit sind wir durch. Wir haben den Fall gebildet, die Spitze ist … Herrn … kenne ich nicht. Ein schönes Urteil war …. Hier , weil WordPress.

Google-Justiziarin Warendorf: Der BGH sagt … .

Richterin Ellerbrock: Wenn es ei n rechtkräftigen Titel gibt, dann … .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Mittrich muss PKH-Antrag stellen. Jeder muss auf eigene Kosten den Titel holen, um den verantwortlichen Suchmaschinenbetreiber zu überzeugen, dass er kein Mörder ist. Wir kann sich so was ein … leisten?.

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir stellen Anträge. Beklagtenvertreter den Antrag vom 25.05.2015. Der Klägervertreter stellt den Antrag, die Berufung zurückzuweisen. Die Anschlussberufung wird zurückgenommen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Tenor zu 2 verfasst, zuflüstern …. Zu verbreiten … falsch mitgeteilt wird. Musikpiraterie … , keine Brandstiftung, kein Versicherungsbetrug, nicht am Versicherungsbetrug beteiligt, keinen Versicherungsbetrug bezahlt, keine Bestechungsgelder einbehalten. Übergeben das dem Gericht.

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Möchte Verspätung rügen. Sind völlig neue Anträge. Muss neuer Tatvorwurf sein. … ansonsten Abweisung.-

Vorsitzende Richter Andreas Buske diktiert.

Google-Anwältin Dr. Spiegel: Sollte das zugelassen werden, …

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wissen wir nicht.

Richter Meyer: Sie hätten sagen müssen, lasse mich nicht … oder zurückweisen, beantrage Schriftsatznachlass.

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Streitwert …

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagte erhält Gelegenheit auf die zwei Hilfsanträge bis zum 08.06.2018 Stellung zu nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Dienstag, den 03.07.2018, 9:55

10.07.2018, Vorsitzende Richter Andreas Buske: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil 324 O 660/12 vom 07.11.2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollsteckbarkeit.


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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