Gabriel-Klägerismus

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::'''25.11.2004''' 7 U 30/14 – OLG HH 5.11.14: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite. ::'''25.11.2004''' 7 U 30/14 – OLG HH 5.11.14: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
-*'''26.04.2007''' 324 O 645/12 / 7 U 42/13 - Landgericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH+*'''26.04.2007''' 324 O 645/12 / 7 U 42/13 / VI ZR 540/14 - Landgericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
::LG-Urteil 324 O 645/12 vom 05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. ::LG-Urteil 324 O 645/12 vom 05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Version vom 15:26, 29. Jul. 2018

  • 27.0.2007 36 A 253/06 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels: Urteil
Das Amtsgericht hatte die Klage von Gabriel abgelehnt. Es ging um ein Satire-Bild, auf dem es unter dem Bild von Gabriel hieß: "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" Gabriel ging in Berufung, Gabriel wollte die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske (Az. 324 S 307/07). In letzter Sekunde nahm Gabriel, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt (Nesselhauf), seine Berufung zurück.
  • 05.04.2013 324 O 644/12 / 7 U 30/14 Sigmar und Anke Gabriel (Kanzlei Nesselhauf, RAin Dr. Stephanie Vendt) vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d.
LG-Urteil 324 O 644/12 vom 26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurde.
Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte:
25.11.2004 7 U 30/14 – OLG HH 5.11.14: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
  • 26.04.2007 324 O 645/12 / 7 U 42/13 / VI ZR 540/14 - Landgericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
LG-Urteil 324 O 645/12 vom 05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte
25.11.2014 HansOLG-Urteil 7 U 42/13: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
August 2016, BGH: Az: VI ZR 540/14, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
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