Pressemitteilung 043 - RA Dr. Sven Krüger fordert Unsinn

Aus Buskeismus

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Pressemitteilung

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, versiert im Äußerungsrecht, halbwegs erfolgreicher Vertreter von Kriminellen, ummelte sich aus für Ulrich Marseille und AMARITA Bremerhaven. Die Gerichtsberichterstattung im Rahmen des Buskeismus-Projekts unmöglich zu machen, ist offenbar das Ziel seines Zensurbestrebens, nicht ausgeschlossen, zum Schaden seiner Mandanten. Wir konnten bei diesem Vertreter des unabhängigen Organs der Rechtspflege eine hinterlistige Methode entdecken.

Nach Abflauen der Coronafälle wagte sich dieser Anwalt aus der Quarantäne und hoffte, sein Konto vom Buskeismus-Betreiter auffüllen lassen zu können. Am 13. Mai 2020 faxte dieser Anwalt mit Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen das folgende Schreiben mit der Aufforderung:

Wir bitten höflich um Zahlungsvermittlung. Den Eingang der Zahlung auf unserem unten genannten Konto erwarten wir bis spätestens zum

27. Mai 2020.

Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir ohne weitere Aufforderung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Dieser angeblich hoch qualifizierter Anwalt übersah, dass ihm seine Forderung gegenüber dem Buskeismus-Betreiber, wie im Schreiben vom 13. Mai 2020 formuliert, nicht zusteht.

Mit Gelassenheit sehen wir die Zwangsvollstzrecklungsmaßnahme auf uns zukommen und erinnern dabei an die zum Selbstmord führenden anwaltlichen Handlungen des kriminellen Rechtsanwalts Freiherr von Gravenreuth.

Rolf Schälike

06.06.2020

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