7 U 4/08 - 09.06.2009 - Die große Prinz-Schau - Königshaus von Schweden

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Prinzessin Medeleine von Schweden vs. Sonnenverlag

09.06.09: OLG Hamburg 7 U 4/08

Terminrolle 09.06.2009, Oberlandesgericht Hamburg, 7. Senat

Der Zuschauerraum war gut besetzt. Der Fall muss öffentliches Interesse besitzen. „Wir sind heute die Öffentlichkeit, nicht Parteivertreter,“ wurde die Pseudoöffentlichkeit aufgeklärt.

Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt von der Osmani-Kanzlei Nesselhauf, Dr. Neben und Frau Dr. von Bassewitz von der Kanzlei Klawitter, Dr. Jürgens von der Kanzlei Lovells verfolgten aufmerksam das Geschehen in diesem historischen Verfahren. Kläger- als auch Beklagten-Vertreter anderer Verfahren wollten heute offenbar lernen.

Es ging um Geldentschädigung in horrender Höhe, Verjährung, fiktive Lizenzgebühren, Berichtigung, Verwirkung und Rechtsmissbrauch. Der Adel klagt um Millionen.

Die Pseudoöffentlichkeit hatte Glück. Sie durfte an diesem Schulungstraining einer Nachzensur teilhaben. Die Vorsitzende, Frau Dr. Raben, erläuterte die neuen Zensurregeln wie eine Schullehrerin.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Frau Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Herr Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RA Prof. Dr. Prinz, Frau Dr. Lingens
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Schultz-Süchting; RA Dr. Schultz-Süchting, Dr. Gruhn (?)
Lars Joachim Rose, Geschäftsführer der Beklagten

[bearbeiten] Corpus Delicti

Jahrzehnte lange Märchenerzählungen über das Königshaus von Schweden. Prinzessin Medeleine ist hübsch, sie passte in die Märchen. Alles ausgedacht, alles unwahr – eben ein Märchen.

Nun möchte die schöne Prinzessin dafür Geld sehen, viel Geld, kein Märchengeld.

Das Landgericht sprach vor zwei Jahren in der Sache 324 O 806/05 der Märchenprinzessin 300.000,00 EUR zu. Wir berichteten. Beide Seiten gingen in Berufung. Heute hörten wir die Argumente der Juristen. Einig waren sie sich, dass so nicht weiter berichtet werden darf. Über die Bestrafung waren sie sich allerdings nicht einig.

Die Zensurregeln mussten gemeinsam entwickelt werden. Allerdings von denen, die die Märchen selbst nicht lasen, und das ausdrücklich betonten. Es waren also alles Fachleute. Sie wussten, worüber sie ihre Entscheidungen treffen müssen.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die Verhandlung begann verspätet um 10:10. Die Richter, Frau Dr. Raben, Frau Lemcke und Herr Meyer schritten eiligen Fußes in den Raum. Ein Zucken durch die Zuschauerreihen. Niemand strand auf. Die Partei-Vertreter standen allerdings an ihren Pulten. Prof. Dr. Prinz sah heute etwas anders aus. Die Bartstoppeln und der Zweifingerbart beeindruckten.

Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben beginnt mit einer Frage: Gibt es eine irgendwelche neue Entwicklung in Richtung Vergleich?

Klägeranwalt Prof. Prinz: Es gibt nichts Neues.

Die Vorsitzende: Haben Sie was?

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: Muss entgegnen. Gestern Nachmittag hatte ich ein Gespräch mit Prof. Prinz. Der VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) hat der Klägerin ein Vergleichsangebot gemacht. Das führte dann dazu, dass wir doch verhandeln sollen. Ob das stimmt, ob das bei denen angekommen ist, weiß ich nicht. Das Vergleichsangebot war das Folgende. 1. Eine Million Euro wird von allen Verlagen der Stiftung der Königin gespendet. 2. Das Königshaus erhält zehn Millionen für ihre Werbung in den Zeitschriften, Unterstützung in Marketing, und andere Leistungen. 3. Anderthalb Millionen Euro wird an Anwaltshonorar gezahlt. Stimmt das Herr Rose?

Klägeranwalt Prof. Prinz: Sie wissen, ich habe kein Mandat, Vergleichsverhandlungen zu führen. In dieser Hinsicht gibt es nichts Neues.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Anderthalb Millionen wären demnach für die Kanzlei zu wenig. Das ist das zweite große Geschäft dieser Kanzlei, von dem wir im Oberlandesgericht erfuhren. Vor vier Wochen , am 12.05.09, hörten wir, dass die Kanzlei Prof. Prinz so an die 300 Buchhändler wegen dem Bohlenbuch abmahnte und allein dafür ca. 60.000,00 EUR von dem Verlag kassierte. Az. 7 U 82/07 / 324 O 992/06.

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: Das erste Angebot der Beklagten, das hat die Klägerin. Hat Sie das zweite Angebot?

Die Vorsitzende: Angebote gibt es. Vergleichsbereitschaft scheint es im Königshaus nicht zu geben. Es ist ein komplexer Fall. So komplex ist er allerdings nun auch nicht. Zur Erinnerung. Das Landgericht hat der Klägerin 300.000,00 EUR zugesprochen. Dagegen ist Berufung von beiden Parteien erhoben worden. Es wurden weiter Lizenzgebühren verlangt, wegen der Nutzung der Bilder für Werbezwecke. Verlangt, eingeklagt werden die vorgerichtlichen Abmahnkosten, Berichtigungsansprüche werden gestellt, die das Landgericht nicht anerkannt hat. Unsere Einschätzung ist, dass die Verjährung nicht in Betracht kommt. Es ist nicht dargelegt, dass die Klägerin 2001 davon wusste. Dass das im Palast bekannt war, sagt nichts darüber aus, was mit den hier zur Rede stehenden Veröffentlichungen und der Kenntnis der Klägerin gewesen ist. Das andere Thema ist der Rechtsmissbrauch. Das kennen wir nicht im Presserecht. Die Ausgangslage ist bei den Beteiligten eine andere. Zur Verwirkung. Bei Verwirkung muss zwischen den Beteiligten ein Vertrauen bestanden haben. Die Klägerin hat jahrelang geschwiegen, obwohl die Verletzungen bekannt waren. Dass daraus ein Vertrauen entstanden ist, können wir nicht erkennen. Das scheint fernliegend zu sein. Wir haben eine Fülle von Veröffentlichungen. 86 Artikel … Ist vom Landgericht dargelegt worden. 42 Falschzitate, 52 Fotomontagen, ein angedichteter Freund, Heiratskandidaten, Hochzeit, 4 Schwangerschaften - alles angedichtet. … Das alles hat das Bild der Klägerin im erheblichen Maß in der Öffentlichkeit herabgesetzt.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Achtung! 4 Schwangerschaften sind Ruf schädigend. Einen Freund zu haben oder einen Heiratskandidaten und dann diesen fallen zu lassen, ist eine Schande. Falsch zitiert zu werden mit klugen bzw. sinnleeren Zitaten kann den Ruf ruinieren.

Die Vorsitzende: Das rechtfertigt eine Entschädigung, auch wenn vorab nicht abgemahnt wird. Das Landgericht hat 300.000,00 EUR zugesprochen. Zu wenig ist das jedenfalls nicht. Kann mehr sein. Wir wissen nicht um wie viel. Insofern hat die Berufung keinen Erfolg. Inwieweit die Klägerin mit dem Anspruch durchkommt, wissen wir nicht. Können 400.000 werden. Schadensersatzanspruch. Wir müssen hier ein paar Fragen klären. Die BRAGO ist anwendbar. Es war vor 2004. Die BRAGO ist anwendbar. Dann zum Zusammenhang. Was ist Zusammenhang? Bild- und Wortberichterstattung ist eine Angelegenheit. Es ist unterschiedlich bei den Ansprüchen auf Unterlassung und Richtigstellung. Es sind unterschiedliche Auslegungen. Verschiedene Veröffentlichungen in verschiedenen Heften sind unterschiedliche Sachen.. Das Landgericht hat eine 0,75 Gebühr zu Grunde gelegt. Was wir verändern werden, das sind die einzelnen Streitwerte. Wir haben ein anderes Ergebnis: 48.792,00 EUR an Abmahngebühren. Wir würden die Veröffentlichungen nicht mit Lizenzgebühren belegen.. Wir haben zwar das neue BGH-Urteil mit Günther Jauch und dem Rätselheft. Hierfür gibt das Urteil nichts her. Wir wissen nicht, was die tragende Hürde in der Sache war. Es war nur ein kleines Vorwort mit dem Bild von Jauch. Ein gewisses Lizenzrisiko ist drin, meinen wir. Berichtigungsanspruch ist aber nicht vorhanden. Es sind mehr als zwei Jahre vergangen. Der Berichtigungsanspruch ist entfallen. Also. Ein Entschädigungsanspruch besteht, der aber höher ist als vom Landgericht beschlossen. Wollen Sie als Erster?

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: … Danke für Ihre Einschätzung. Diese teile ich. Zur Verjährung. Wir können nicht belegen, dass die Klägerin das schon vorher wusste. Gehen davon aus. … Ich kann Ihnen folgen, es geht nicht um die Verjährung der einzelnen Artikel. Zum Missbrauch. Die Ansprüche sind einfach unerhört. Der Entschädigungsanspruch ist gegeben. Wir haben nie versucht, bei dem einen oder anderen Artikel die Verjährung nachzuweisen. Es stimmt, die Berichterstattung war nicht in Ordnung. Haben uns entschlossen … Missbrauch heißt nicht, dass nichts gezahlt werden muss. Verwirkung kann ich nicht nachvollziehen. Dass die 86 alle erfunden sind, stimmt so nicht ganz. Aber das werde ich nicht diskutieren. Bezüglich des Beweises. Wer kennt … die Yellow.-Press. Brauchen wir nicht zu vernehmen, dass sie vielleicht den einen oder anderen Artikel gekannt hat. Wir haben immer ein Märchenprinzessin-Szenario. Die Beklagte ist nicht die …. , … Yellow-Press. Wie ich über die Yellow-Press denke, brauchen wir nicht zu diskutieren. … Brauchen nicht für jedes Bild 4,500 EUR. Die Kläger haben angefangen zurück zu verfolgen. Was die Einschätzung betrifft, so ist es in Ordnung. Wie lange halte ich es aus, durch die Gosse gezogen zu werden. Das Landgericht hat gesagt … . Da sind jedenfalls 6 große Klopper dabei. Das Gesamtgefüge ist das Bild. Da kommt es nicht drauf an, dass auch in der Yellow.Press von Schweden ähnlich berichtet wurde. Prinz sagt, in Schweden war es anders. Muss man nicht vergleichen. Berichterstattung erfolgte seit 1990, seit aus der Dame eine Dame geworden ist. Das ist das oder auch nicht sie, vielleicht der Hof. Ich weiß nicht, wie es in einem Hof vorgeht. … Es geht nicht um die 86 Artikel. Das weiß sie. Königin Silvia weiß … als sie nach Deutschland kommt, dann weiß sie es. Und wenn sie nicht weiter vorgeht, dann ist es nicht so, dass man die Rechte verliert. Das sage ich nicht, aber .. . haben sich ihrer Rechte geschuldet gefühlt, zu Unrecht, wie wir es alle wissen. Man kriegt natürlich für eine Menge kein Mengenrabatt. Im Gegensatz für die Hartnäckigkeit kann es Zuschlag geben. In einer Hinsicht sind die Mengn mildernd zu berücksichtigen. Kann nicht die Zeitdauer … Kann doch keiner glauben. Solitärdasein ..Wenn im Spiegel steht, ein Politiker geht in den …. , dann trägt das drei Jahre. Aber …

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Ich weiß es nicht. Irgendwie kommen mir die Selbsbezichtigungen in den Prozessen und den Schlussworten von Kamenew, Sinowjew aber auch in den Schlussworten der anderen Tomski, Rykow, Uglanow, Radek und all den vielen in den Stalinschen Schauprozessen in den Sinn.

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: Das muss versanden und niedriger bewertet werden. .. Dann kommt noch das Anwaltshonorar. Ich zweifle nicht, dass Anwaltshonorar gezahlt werden muss. Sie hatten 50.000,00. Möchte im Einzelnen nicht diskuitieren. Habe mit Prinz gesprochen und gesagt, wir sind Organe der Rechtspflege. Wir können daraus nicht eine Gelddruckmaschine machen. Dann kommt William, 562 Artikel gegen Gruner + Jahr, Bauerverlag … sind Tausende. Es ist ein Gesamtkomplex. Es ist offenkundig, dass die Berichterstattung nicht stimmt.

Beklagtenanwalt Dr. Gruhn: ….

Die Vorsitzende: Sie sehen das als Gesamt … ?

Beklagtenanwalt Dr. Gruhn: Der Hof beauftragte die Kanzlei. Seht, was es alles da gibt. Diese Aufteilung … Wir sprechen von Unsinn, … Ausufern … , können uns Kopf und Kragen … . … Es gibt das Buch der Abmahnungen … hier die Anerkennung.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Fange mal mit den Gebühren an. Von den 21 Verfahren, ist es das Einzige, wo Foto und Wort zusammengefasst wurden. Was diese Zusammenfassung betrifft, sind wir einverstanden, wenn das nicht zu Präjudiz führt.

Die Vorsitzende: Jedenfalls sagen wir … .

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Ich wusste nicht … Ich habe geglaubt … Sie haben selbst Untersuchungen gemacht und in der 1.Instanz geprüft, wie viele Leser haben gelesen. Die 486 Artikel habe nicht ich erfunden. Das war die Gelddruckmaschine. Das mit der Lizenz ist für mich das Interessanteste, da die Veröffentlichung nicht vom Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt ist. Somit ist die Lizenz gegeben. Der BGH hat entschieden, dass nicht wahre Artikel durch den Artikel 5 des Grundgesetzes nicht gedeckt sind. Das wird interessant für die Revision. Zur Richtigstellung sagt der Senat, dass es nach zwei Jahren kein Recht auf Berichtigung gibt. Zur Beeinträchtigung genügen schon die Überschriften der Berichte: …. Marleine … Liebesglück in Afrika … So macht sie Prinz William verrückt … Schenkt den Schmuck ihrer Mutter … Schenkt zur Hochzeit die Krone … Das kommt bei den Lesern an, sie liebt William. … Wir haben hier die Zielgruppe. Der Chefredakteur sieht und entscheidet, welche Geschichte erfunden wird. Eine Geschichte über Marleine kann er verkaufen. Einen Artikel über Schultz-Süchting kann er nicht verkaufen. Es ist ein Fan von Marleine. Der Leser. Was den Richtigstellungsanspruch betrifft, da geht es um diese Leser. Ich glaube nicht an die Pauschale, dass es nach zwei Jahren nicht mehr geht. Zwei Jahre nach dem Erscheinen, drei Jahre nach Kenntnisnahme. Das ist nach wie vor der Fall. Zur Geldentschädigung. Wir hatten 1992 einen ähnlichen Fall mit einem Interview in der Bunten. Die anderen haben gesagt, warum kriegt die Bunte dieses Interview und wir nicht. Haben hier 5.000,00 EUR pro Veröffentlichung erhalten. Es ging um ein Interview und ein falsches Zitat. 30.000,00 EUR (60.000,00 DM) pro Veröffentlichung. Wir hatten gedacht, das löst eine Hemmschwelle aus. Jetzt sind wir hier bei 1.000 erfundenen Geschichten. Wir wissen, es ist kein Hemmeffekt entstanden. Was haben wir jetzt? 1984 hat der BGH … Hemmeffekt … Burda. Burda ist auch hier wieder dabei. … Brustkrebs. Beide sind wieder dabei. Wir wissen 30.000,00 EUR erzeugen keinen Hemmeffekt. Da müssen wir über 3.500,00 EUR sprechen?

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: … Gruppe … Es ist der Leserkreis des Pressereports. … Versicherungs…, Hemmeffekt, Caroline von Monaco … . Der Fall hier liegt anders. Es geht um den Zeitraum 1999-2003. Es ist so weit bei den Verlagen nicht angekommen. … . In der Bunte … Das sind andere Fälle. Da ist auch der Widerspruchsanspruch begründet.

Die Vorsitzende: Haben auch überlegt, wie das formatmäßig berichtigt werden kann. Geht nicht. Mengenrabatt geht nicht. Hätte man die Einzelnen genommen, wäre zu hoch. Wir sehen das wie eine große Gesamtheit. Der Betrag ist das ein Mindestbetrag.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: … Caroline von Monaco. Die Verletzung war nicht so stark: erfundenes Interview, erfundene Hochzeit, fremdes Zitat.

Die Vorsitzende: Haben vor dem Prozess, muss ich sagen, dieses Heft nicht gelesen. Wenn ich am Kiosk vorbeigehe, sehe ich .. Die Bunte war schon etwas anderes.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: War unseres Ursprungsmandat.

Die Vorsitzende: Werde mal ein Bild für die einzelnen Verletzungen …

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: … Mengenrabatt … .

Die Vorsitzende: Das ist Ihre Meinung.

Beklagtenanwalt Dr. Gruhn: Der Mengenrabatt hat einen Namen.: Obergrenze.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Wir hatten ein Wirtschaftsgutachten … , wo die Obergrenze ihren Bestand als Verlag gefährdet.

Die Vorsitzende: Diese Obergrenze muss nicht gelten. Notfalls eingestellt. Millionen … . Haben noch einen anderen Fall, der nach einer Gesamtbearbeitung, einem Gesamtvergleich schreit. Wie hatte Sie es sich vorgestellt?

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: Das schreit nach einem Gesamtvergleich. Haben 500.000,00 im ersten Fall gezählt. Wenn Prinz sagt, er hat kein Mandat für Vergleichsverhandlungen … . Schlagen vor, weite Verkündung vorzusehen. 1,5 Millionen Lizenzgebühren. Da ist mir schlecht geworden.

Die Vorsitzende: Vielleicht in 4-5 Wochen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Wenn wir das in drei Wochen nicht hin kriegen, dann helfen vier bis fünf Wochen ebenfalls nicht.

Die Vorsitzende: Wir müssen aber auch das Urteil schreiben.

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: Vielleicht verflacht das … . Vielleicht können Sie, Herr Prinz, das beeinflussen. Kann ich nicht wissen.

Die Vorsitzende: Wann kriegen Sie Kontakt bei Hof?

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: In der nächsten Woche.

Die Vorsitzende: Vier Wochen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Geben Sie eine Schriftsatzfrist.

Nein, nein, nein!

Die Vorsitzende: Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Es wird vom Senat angeregt, einen Vergleich zu schließen. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 07.07.09, 10:00.

Rechtsanwältin Dr. Lingens kann sich das Lachen nicht verkneifen.

Die Vorsitzende: Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 899.648,30 EUR. Die Parteien werden aufgefordert, dem Gericht unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Vergleich konkret in Betracht kommt.

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: Wir werden uns in 14 Tagen jedenfalls melden, lohnt es sich oder lohnt es sich nicht.. Revision?

Die Vorsitzende: Wir sehen keinen Grund. Wenn wir das von Ihnen so kriegen, dann …

Beklagtenanwalt Schultz-Süchting: Weiß noch nicht.

[bearbeiten] Urteil 7 U 4/08

Urteil 7 U 4/08 v. 30.07.2009

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2007, Geschäftsnummer 324 O 806/05, abgeändert.
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin eine weitere Geldentschädigung in Höhe von € 100.000,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2004, insgesamt also eine Geldentschädigung in Höhe von € 400.000,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2004, zu zahlen. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weiteren Schadensersatz in Höhe von € 15.555,58, insgesamt also € 49.786,31, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf € 18.746,54 seit dem 27.10.2005 und auf € 31.039,77 seit dem 10.11.2006 zu zahlen. Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung und Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

[bearbeiten] Kommentar

Bezahlen tun die Märchengeschichten die Boulevard-Leser.

Dieser Prozess offenbart die Situation unserer Märchenmedien, die Rolle der Akteure.

Märchen werden nicht nur über die lebenden Prinzessinen, Monarchen, Fussballer, Künstler und andere Promis täglich gedruckt und gesendet.

Wir werden auch mit Märchen über die Politker, das Ausland, die Veteidigung der Menchenrechte, das Wirtschaftswunder, die Finanz- und Strukturkrise täglich berieselt. Märchen gibt es wohl auch zum 11.09.2009. Märchen gibt es zur Rolle und Tätigkeit unserer Geheimdienste und zu ... .

Verschwinden die Märchen über lebende Prinzessinen, und der andere Tratsch, so verschwindet die Boulevardpresse.

Das kennen wir aud den DDR- und UdSSR-Zeiten. Die Medien arbeiteten nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Gelüsten der Machthaber.

Die Menschen sehnen sich nach Märchen und Tratsch. Es gibt viele, die sich im Erzeugen des Boulevard wohl fühlen und sich freuen, damit Geld verdienen zu können.

Verschwindet all das, verschwinden nicht diese Menschen. Sie werden sich ihr Betätigungsfeld und ihre Befriedigung wo anders suchen.

Oder muss ein Neuer Mensch geschaffen werden?

Verfolgen die Kanzlei Prof. Dr. Prinz und die Monarchen von Schweden dieses Ziel? Oder gehören sie einfach zu den Eliten, die nicht wissen, was sie tun?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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