7 U 123/10 - 20.09.2011 - primacall zahlt, Spreeblick nimmt Beitrag aus dem Netz

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[bearbeiten] Corpus Delicti


Bandenmäßige Telefonabzocke - in Deutschland zu leicht gemacht

Den Corpus Delicti www.spreeblick.de, sollte dieser inzwischen aus dem Netz verschwunden sein, kann man bei uns immer noch in dem Bericht zum Verfahren der ersten Instanz 235 O 230/09 nachlesen. Bei wikileaks ist das Interview auch noch zu finden.

Bemerkung: Am 21.09.11 ist der Bericht aus dem Netz genommen worden.

Primacall hatte von den 16 Klagepunkten mit Urteil vom 03.05.2010 nur einen durchbekommen und ging deswegen in Berufung.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] primacall GmbH vs. Spreeblick Verlag KG

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe
Richterin am Oberlandesgericht Lemcke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Michael Philippi (München)
Beklagtenseite: Kanzlei Semowa; Rechtsanwalt Dennis Sevriens

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.09.2011 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wir haben schon kundgetan, was wir von den einzelnen Punkten halten. …. Man sollte überlegen, ob diese 2008 ins Netz gestellte Geschichte immer noch im Netz bleiben soll. Unsere Überlegung, der Beklagte verpflichtet sich, den Bericht aus dem Netz zu nehmen. Der Kläger hat die schlechteren Karten. Dafür übernimmt der Kläger die Kosten. Das Ganze nicht an die große Glocke hängen und leise beenden. Der Berufungskläger ist der Kläger. Was halten Sie davon?

primacall-Anwalt Michael Philippi: Halte das für sinnvoll. In einem solchen Fall, wäre das nicht bis zum OLG gegangen, ist es schwer die Kosten auf sich zu nehmen. Würde aber letztendlich diese doch übernehmen.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Von mir aus kann das aus dem Netz genommen werden. Habe aber Probleme mit meinem Mandanten als unabhängigen Journalisten, dem Herrn Hausler. Ehrlich gesagt, möchte ich vom Gericht wissen, was mir verboten ist.

Die Vorsitzende: Vom Gericht können wir bei Einigung nur Empfehlungen geben. Das haben wir schon geschrieben. Es ist schon seit drei Jahren im Netz.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: … Es ist je ein Archiv

Die Vorsitzende: Ist ja kund getan, wenn die Klägerseite alle Kosten übernimmt, dann ist es klar, wer gewonnen hat.

primacall-Anwalt Michael Philippi: In die Formulierung aufnehmen, ohne Präjudiz für den Sach- und Rechtsstand, auch bei Beibehaltung des rechts … auf Fehlen des redaktionellen Interesses.

Die Vorsitzende: Zeitablauf auch.

Richter Dr. Weyhe: Es ist keine Rechtsfrage.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Bevor ich dem Vergleich zustimme, muss ich …. .

Die Vorsitzende: Ihre Engelszunge in Bewegung setzen.

Die Parteien verlassen den Gerichtssaal.

primacall-Anwalt Michael Philippi kommt nach 4 Minuten wieder.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens kommt nach 8 Minuten wieder und erklärt: Im Prinzip einverstanden. Mein Mandant hat Probleme mit dem Schweigen. Gar nichts zu sagen, geht nicht.

primacall-Anwalt Michael Philippi: Es geht nicht um gar nichts zu sagen.

Die Vorsitzende: Es geht um das Ergebnis.

primacall-Anwalt Michael Philippi: Da geht es darum, wie er es sagt. Er kann nicht den Beitrag rausnehmen und durch einen Bericht über dieses Verfahren ergänzen. Über die Übernahme aller Kosten darf er nicht berichten.

Die Vorsitzende: Neu kann er schreiben, aber nicht über den Verlauf dieses Prozesses.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Wie sieht es aus, wenn der Bericht verschwindet? Was tun, wenn jemand fragt?

Die Vorsitzende: Er kann sagen, habe rausgenommen. Wir haben uns geeinigt nichts mehr dazu zu sagen. Über den konkreten Inhalt des Vergleichs darf er nicht berichten. Ein Vergleich ist da, das darf er sagen. Aber nicht darüber, was der Gegenstand des Vergleiches ist.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Der Gegenstand ist der Vergleich.

Die Vorsitzende: Es sind die Punkte 1. und 2.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Man kann doch sich nicht verpflichten, über primacall nicht zu berichten …

primacall-Anwalt Michael Philippi: Es bleibt Ihnen frei, sich zu äußern.

Die Vorsitzende erklärt die Zensur: Neu kann er sich äußern. Mehr aber nicht. Er darf sagen, es gab einen Vergleich. Er darf nur nicht über die Regelungen des Vergleichs berichten, dass z.B. dieser ohne Strafandrohung erfolgte.

primacall-Anwalt Michael Philippi erklärt das Zensurecht: Es muss Ihrem Mandanten klar sein, dass bei Verstoß wir einen Unterlassungsanspruch haben.

Kommentar RS: Nach den klaren Zensurregeln müsste dieser Bericht schon längst verschwunden sein. Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens hätte vereinbaren müssen, bis wann der Bericht aus dem Netz genommen werden muss. Wo ich diesen Prozessbericht schrieben, kann Spreeblick eine Verfügung erhalten. Wir sind gespannt, ob Anwalt Michael Philippi und primacall kulant sind und nicht auf Ihren heute erhaltenen Rechten bestehen.

primacall-Anwalt Michael Philippi erklärt weiter: Sie müssen auch auf der web-Seite die Hinweise entfernen. Die Gegenseite muss auch mehr … .

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Kein Problem, es ist ein Werbeprogramm.

Die Vorsitzende: Können wir so machen?

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Ja.

Die Vorsitzende: Ich mache es nicht ausführlich. Die Formalien der Berufung wurden eingehalten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Das Gericht unterbreitet einen Vergleichsvorschlag. Sodann schließen die Seiten den folgenden Vergleich ohne Präjudiz für den Sach- und Rechtslage und ohne Präjudiz für den Rechtsstandpunkt.

1. Die Beklagte verpflichtet sich, den auf der Seite http://www.spreeblick.com/2007/06/12/primacall/ veröffentlichten Beitrag, einschließlich der enthaltenen Kommentare, aus dem Netz zu nehmen.
2. Die Beklagte verpflichtet sich, es zu unterlassen die in dem Tatbestand des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2010 Az. 325 O 230/19 als Wiedergabe der Klägeranträge Blatt 10, folgend unter Ziffer 1 bis 4, als Zusammenstellung aufgeführten Äußerungen erneut zu verbreiten.
Die Klägerin nimmt diese Erklärung an.
3. Die Klägerin verpflichtet sich, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

primacall-Anwalt Michael Philippi grätscht dazwischen: Eine Ausnahme. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Dieser Vergleich ist schon viel diskutiert worden vor dieser Verhandlung.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Ihre Partei wollte immer die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung haben. Daran ist es gescheitert..

Die Vorsitzende: Vielleicht Quotelung. 2/3, 1/3.

Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens: Denke, das geht.

primacall-Anwalt Michael Philippi: Gut, machen wir.

Die Vorsitzende diktiert weiter:

3. … mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, von denen die Klägerin 2/3 und die Beklagte 1/3 übernehmen.
4. Beide Parteien verpflichten sich, über diesen konkreten Prozess und die Vereinbarungen im Vergleich Stillschweigen zu bewahren.

Gut. Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet: Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 42.000 € festgelegt.

Tschüß. Schöne Heimreise.

[bearbeiten] Kommentar

Wie so oft, die Äußerungsfreiheit bleibt auf der Strecke.

Gewinner sind die beiden vorwiegend als Abmahner bekannten Anwälte. Die Anwälte haben eine zusätzliche Verhandlungsgebühr erstritten. Bei einem Streitwert von 42.000 €, sind das immerhin für jeden Anwalt ca. 1.500 € (zusammen 3.000,00 €). 1/3 davon – ca. 1.000,00 € - zahlt Spreeblick. So teuer ist Spreeblick diese Seite gekommen.

Die Richter brauchen nichts mehr zu schreiben, nichts zu entscheiden. Pluspunkte für die Anwälte Michael Philippi und Dennis Sevriens beim Zensursenat des OLG Hamburg.

[bearbeiten] Zur Information

Primacall verliert auch manchmal

  • Das LG Berlin hat in der Sache 16 O 165/08 gegen Marcel Bartels den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 17.04.2008 zurückgewiesen. Bericht
  • Beim LG Köln - Az. 28 O 586/09 - gegen Marcel Bartels hat primacall die Klage zurückgenommen. Deswegen kam es auch zu keinen inhaltlichen Klärungen vor Gericht. Die Kosten musste Primacall übernehmen. Auf den Kostenfestsetzungsbeschluss LG Köln vom 19.04.2011 hat primacall nach einigen Versuchen, um die Kosten zu kommen, die festgesetzten Kosten mit 1.564,61 EUR sowie 41,36 EUR an Zinsen brav bezahlt.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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