7 U 118/10 - Das Orwellscher Paerchen Dr. Sven Krüger - Dr. Nikolaus Klehr

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Buskeismus-Forschung

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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Galavit
Seinerzeit vom Kläger beschafft und gespritzt

[bearbeiten] Corpus Delicti

Orwell lässt grüßen

Aus dem Urteil der erstem Instanz, Az. 324 O 145/08 entnehmen wir

Der Kläger ist Hautarzt. Er entwickelte zur Behandlung von Krebserkrankungen unter anderem die „ATC-Therapie". Im Jahre 1993 erschien in der Zeitschrift „Der Hautarzt", Heft 44, auf S. 410-411 eine Publikation des Präsidenten der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), Prof. Dr. Christophers, und des Generalsekretärs der DDG, Prof. Dr. Rassner, unter dem Titel „Stellungnahme der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft zu dem Therapie-Verfahren des Herrn Dr. med. N. W. Klehr (München)".

Die Herren Prof. Dr. Christopher und Prof. Dr. Rassner standen Herrn Dr. med. Nikolaus Klehr und seiner Therapie kritisch gegenüber und möglicherweise stimmt nicht alles, was sie in ihrem Artikel geschrieben haben. In wissenschaftlichen Artikeln gang und gebe.

Nun dürfen Juristen 20 Jahre später dank dem Kläger und seinem Orwellschen Anwalt Dr. Sven Krüger entscheiden, was in dem Artikel stimmte und was nicht, um diesen dann aus dem Internet zu verbannen.

In der ersten Instanz wurde den Beklagten recht gegeben, weil Buske meinte, es fehle an der Passivlegitimation. Das HansOLG mit dem Zensor Richter Meyer sah das anders und rief Zeugen zur Vernehmung nach Hamburg.

Der Kläger beantragt, der Beklagten zu verbieten,

1 als Beschreibung des ATG-Therapie-Verfahrens zu verbreiten und/oder

verbreiten zu lassen:

„Dem Patienten wird von dem behandelnden Arzt Blut entnommen, und dieses wird in speziell präparierten Röhrchen an das Labor von Herrn Dr. Klehr eingesandt.“
2. Durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der folgenden Berichterstattung den Eindruck zu verbreiten, der Kläger etabliere nach eigenen Angaben im Rahmen des ATC-Verfahrens aus dem eingesandten Blut Langzeit-Zellkulturen:
Das Labor von Herrn Dr. Klehr wird nach eigenen Angaben aus dem eingesandten Blut Zellkulturen etablieren:
- Tumorzellkulturen nach Isolierung von Tumorzellen aus dem Blut,
- Leukozytenlangzeitkulturen
Die Isolierung von Tumorzellen solider Tumoren aus dem Blut und ihre anschließende Vermehrung in der Zellkultur gelingt nur äußerst selten [.,.]"


3. in Bezug auf das ATOVerfahren des Klägers zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
a) Klehr supposedly establishes tumor cell and leukocyte cultures from blood

and mixes them later on" ((zu Deutsch: „Klehr stellt angeblich Tumorzellen und Leukozyten-Kulturen aus Blut her und vermischt diese später")

und/oder

..b) „He [Klehr] stimulates the cultured tumor cells to divide." (zu Deutsch: „Er [Klehr] stimuliert die kultivierten Tumorzellen zur Teilung."}

und/oder
c) "The production of the ATC preparations is kept secret." (zu Deutsch: „Die Produktion der ATC-Präperate wird geheim gehalten.")

[bearbeiten] Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Medizin Forum AG

Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Medizin Forum AG. Berufungsverfahren gegen das LG-Verfahren 324 O 145/08

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Dr. Nikolaus Klehr persönlich
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Frank W. Metzing

[bearbeiten] Die Richter

Den Vorsitz führende Richter am Oberlandgericht: Claus Meyer
Richter am Oberlandgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richterin am Oberlandgericht: Karin Lemcke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

05.02.13: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer.: Würde bitte Frau Sowa draußen Platz zu nehmen

Prof. Dr. Dr. Enno Christophers nimmt Platz auf dem Zeugenstuhl.

Richter Claus Meyer nach Belehrung des Zeugen und Aufnahme der Personalien: Es geht um eine alten Aufsatz, 1993 erschien in der Zeitschrift „Der Hautarzt". Der Aufsatz stammt von Ihnen und von Prof. Rassner.

Zeuge Prof. Christophers: Ist im Vorstand der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) besprochen worden. Ich als Präsident und als Generalsekretär gab die Entscheidung des DDG wieder.

Richter Claus Meyer: Wer hat die Formulierungen veranlasst?

Zeuge Prof. Christophers: Von uns beiden.

Richter Claus Meyer: Der Punkt 1 des Beweisthemas lautet:: „Dem Patienten wird von dem behandelnden Arzt Blut entnommen, und dieses wird in speziell präparierten Röhrchen an das Labor von Herrn Dr. Klehr eingesandt“ Ich habe die Erklärung, die der AOK vorgelegt wurde. Darin heißt es: In der vorliegenden Stellungnahme zu Therapie ... die vom Kläger im September 1992 der AOK vorgelegt wurde. Daraus kann man entnehmen ... Haben Sie noch Unterlagen, wo Sie diese Kenntnisse herhaben?

Zeuge Prof. Christophers: Die AOK-Unterlagen habe ich nicht mehr. Ich war nie im Labor des Klägers:

Richter Claus Meyer: Haben sie noch eine Erinnerung zu diesem Beitrag?

Zeuge Prof. Christophers: Wir haben das sehr intensiv diskutiert von der wissenschaftlichen Seite und von der ethischen Seite her. Alle waren seinerzeit aufgebracht.

Richter Claus Meyer: Erinnern Sie sich an den Inhalt dieser Unterlagen?

Zeuge Prof. Christophers: Keine Erinnerung mehr.

Richter Claus Meyer: Was heißt das, in speziell präparierten Röhrchen. Keine Blutentnahme?

Zeuge Prof. Christophers: Die Blutentnahme erfolgt mit einer Spritze, dann wird umgefüllt, damit das Blut sich nicht verändert. Die Zellen müssen am Leben bleiben. Welche Lösungen da reingenommen wurden, welche Schritte, ist nicht bekannt. Das Blut wird entnommen. Die Kanüle wird entfernt. Dann wird das Blut in das Röhrchen eingefüllt. Das Blut wird nicht verschickt, sondern das, was entnommen wird.

Richter Claus Meyer: Das Blut wird vom fremden Arzt entnommen. Der Kläger sagt, das Blut würde direkt mit der Spritze verschickt.

Zeuge Prof. Christophers: Dann muss man annehmen, dass es so ist.

Richter Claus Meyer: Wann ist das geschrieben worden?

Zeuge Prof. Christophers: Wenn Herr Klehr entnimmt ... ?

Richter Claus Meyer: Das Blut wird vom behandelten Arzt entnommen.

Zeuge Prof. Christophers: Dann muss es so gewesen sein, wie von uns in dem Beitrag geschrieben.

Richter Claus Meyer: Aus welchen Unterlagen haben Sie die Erkenntnis gewonnen ... Anderer Punkt. Der zweite, der nächste Verarbeitungsschritt. aus dem eingesandten Blut Zellkulturen etablieren Tumorzellkulturen nach Isolierung von Tumorzellen aus dem Blut, Leukozytenlangzeitkulturen. Haben Sie eigene Erkenntnisse?

Zeuge Prof. Christophers: kann nur mutmaßen, dass im Labor von Dr. Klehr Zellkulturen gemacht wurden. Das Labor gibt Publikationen heraus. Da gab es Bilder, die lebende Zellen darstellen.

Richter Claus Meyer:Es geht um einen Beitrag aus einer anderen Zeitschrift von 1993. Tumorzellen und Leukozyten-Kulturen werden aus Blut hergestellt..Später werden diese vermisch.

Zeuge Prof. Christophers: Eine schwierige Frage. Es gibt Publikationen des Klägers aus dem Jahre 1980. Das Bild ist sehr ungenau wiedergegeben, wie im Labor des Klägers verfahren wird. Der Beweis dafür ist nicht erfolgt. Die Bilder sind ungenau. Es wird verweisen auf einige frühere Arbeiten. Auf Jahre früher, die aber zweifelsohne erfolglos waren.

Richter Claus Meyer: Die Publikationen sind ungenau oder behauptet er, dass er Tumorzellen und Leukozyten-Kulturen vermischt?

Zeuge Prof. Christophers: Muss folgendes sagen, kann mich nicht erinnern, dass der Kläger ... und dann später vermischt hat.

Richter Claus Meyer: Hat dann kultiviert, die Tumorzellen zur Teilung stimuliert?

Zeuge Prof. Christophers: Es ist nicht nachgewiesen worden. Dass die Zellen aktiv wachsen.

Richter Claus Meyer: Noch eine weitere Äußerung. Der Kläger hat die Produktion der aktiven Präparate geheim gehalten. Kläger hat nicht geheim gehalten. Er hat die Patente angemeldet.

Zeuge Prof. Christophers: Habe hier die Publikationsliste des Klägers. Vor Verfahren ist hier nicht die Rede. Beginnt mit dem Jahr 1978 und endet 1984. Eine genauere Beschreibung der Methoden und des Verfahrens ist nicht dabei. Diese Liste stammt aus Pubmed die die gesamte medizinische Literatur wiedergibt.

Richter Claus Meyer: Haben Sie von der Patentoffenlegungsschrift gewusst?

Zeuge Prof. Christophers: Habe davon keine Kenntnis gehabt.

Beklagtenanwalt Metzing: Möchte nach Ihren Grundsätze der wissenschaftlichen Ethik fragen. Wenn Sie so was verfassen, eine wissenschaftliche Stellungnahme, dann basiert das auf Unterlagen. Es werden nur Fakten wiedergegeben, die aus anderen .... .?

Zeuge Prof. Christophers: Glaube ja. Es waren nur Fakten über Zellkultur-Methoden. Aus den Kenntnissen der ... gesamten Problematik ... und aus Nöten der Patienten. Halte mich an Fakten.

Beklagtenanwalt Metzing: Zu Pubmed ... .

Zeuge Prof. Christophers: Es ist alles in Pubmed. Es gibt Publikationen, die als wissenschaftliche Publikationen nicht gewertet werden. Diese fallen unter den Tisch. So z.B. eine Publikation des Klägers. Möchte das nicht bewerten.

Klehranwalt Dr. Sven Krüger: Diese Stellungnahme der AOK gegenüber dem Kläger Haben sie diese persönlich gelesen?

Zeuge Prof. Christophers: Kenne die AOK-Stellungnahme nicht. Habe diese nicht gelesen. Kenne ich nicht.

Klehranwalt Dr. Sven Krüger: ... ob Kulturen abgelegt werden ... gab Publikationen, die lebende Zellen zeigen, müssen aber auch Kulturen ... Sind es Publikationen zum ATC-Verfahren?

Zeuge Prof. Christophers: Es ist eine morphologische Untersuchung, in der .... Leikozyten-Langzeitkulturen .... 1980. Da wird von ATCV gesprochen. LLKs werden verschiedentlich erwähnt. ATC wird nicht erwähnt in dem Beitrag.

Klehranwalt Dr. Sven Krüger: Ist Ihnen bekannt, dass der Kläger neben ATC experimentelle Verfahren verfolgt?

Zeuge Prof. Christophers: Mir nicht bekannt, dass er neben ATC andere experimentelle Verfahren betreibt. Kommt in der Literatur nicht vor.

Klehranwalt Dr. Sven Krüger:Wissen Sie was zu den Vorträgen?

Zeuge Prof. Christophers: Nein.

Richter Claus Meyer: Der Zeuge wird entlassen. Der Zeuge genehmigt seine Aussagen nach Diktat und wird um 14:45 Uhr entlassen.

Als nächste Zeugin wird Diplom-Biologin Stefanie Sowa befragt.

Richter Claus Meyer nach Belehrung und Abfrage der persönlichen Daten: Seit wann sind Sie für Dr. Klehr tätig?

Zeugin Sowa: Seit 19.03.1996. Zuvor kannte ich ihn nicht..

Richter Claus Meyer: Es geht um Vorgänge vor diesem Datum, um Vorgänge aus dem Jahre 1993. Im Rahmen des ATC-Verfahrens erfolgt die Blutentnahme über Spritze mit präparierten Röhrchen.

Zeugin Sowa: Bin 1996 eingearbeitet worden in ATC von Herrn Klehr selbst und von den Arbeitskollegen. Jede Herstellung hat ein Herstellungsprotokoll. Die von 1996 sahen genau so aus, wie die alten. Deswegen weiß ich, dass bei der ... die Feststellung der ATC ... 50 ml Patientenblut für die Therapie verwendet werden. In dieser Blutentnahmespritze kamen die Blutproben ins Labor. Aus diesem Blut, aus einem Teil dieses Blutes wird nach dem ATC-Verfahren .... bearbeitet und danach zurück in das unbehandelte Blut gegeben. Das Blut wird dann bei 37°C zirkuliert. Nach dieser Inkubation werden die Proben entnommen und eingefroren. Danach werden die Ampullen angefertigt. Die Inkubation wird durch Einfrieren unterbrochen. ... aufgetaut.... Danach erfolgt eine Zykotin-Messung. Und zwar von drei Zykotionen, in der unbehandelten Plasmaprobe des Patienten als Ausgangswert und der Wert der Fertigprobe. Wenn bei mindestens zwei Zykotinen eine Vermehrung festgestellt wird, wiird dieses Präparat dem Arzt / dem Patienten gegeben.

Richter Claus Meyer: Bin bei der Anfangsfrage. In was für Behältnissen kommt das Blut ins Labor?

Zeugin Sowa: In 50 ml Blutentnahmespritzen. Aus dem Protokoll weiß ich, dass es auch früher so war.

Richter Claus Meyer: Sind das ganz normale Blutentnahmespritzen oder besondere?

Zeugin Sowa: Ganz normale, die jeder Arzt hat.

Richter Claus Meyer: Wurden irgendwann Zellkulturen aus dem Blut angelegt?

Zeugin Sowa: Für Zellkulturen braucht man ein fremdes Medium. Für das ATC-Verfahren wurden keine Zellkulturen angefertigt. Im Labor waren die hierfür notwendigen Materialien nicht vorhanden.

Richter Claus Meyer: Wurden Tumorzellen kultiviert?

Zeugin Sowa: Im Rahmen des ATC-Verfahrens, nein. Auch keine Tumorzellen zur Teilung stimuliert.

Richter Claus Meyer: Ist das ATC-Verfahren geheim?

Zeugin Sowa: Nein. Aus dem ATC-Verfahren entwickelte sich das Eigenblutzykotin-Verfahren. Das Verfahren ist niedergelegt in SOP, der Standard Operation Procedure. Ist autorisiert. Jeder Mitarbeiter des Instituts hat Zugang.

Richter Claus Meyer: Hat auch die Öffentlichkeit Zugang. Können andere Labors das nachvollziehen?

Zeugin Sowa: Aus den Publikationen des Herrn Klehr.

Richter Claus Meyer: Kennen Sie diese Publikationen?

Zeugin Sowa: Habe einige gelesen.

Richter Claus Meyer: Ist es so beschrieben, dass es jedes andere Labor so machen kann?

Zeugin Sowa: Nach SOP, ja. Die Dokumentation wurde der Regierung von Oberbayern eingereicht. 1997 führte das zur Erlaubnis, die Präparate im Labor herzustellen.

Richterin Karin Lemcke: Protokolliert sind 50 ml Blut. Ergab sich das aus den Protokollen, die ans Labor geschickt wurden?

Zeugin Sowa: Gleich. 50 ml in der Spritze. Steht nicht so exakt im Protokoll drin. Steht 50 ml Blut, nicht Spritze. Es gab auch andere Behälter. Diese wurden nicht verwendet.

Klehranwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie Erkenntnisse ... Hinweise darauf, dass vor Ihren Einsatz das Blut in anderen Behältnissen in Labor kam?

Zeugin Sowa wird um 15:25 entlassen..

Richter Claus Meyer: Ja. Der Kontakt war abgerissen,. Herr Metzing. Haben aber letztlich alles erhalten. Was ist mit dem Zeugen Rassner? Wir wollen verzichten. Ihm geht es gesundheitlich schlecht.

Beklagtenanwalt Metzing: Ich war überrascht, dass er was über die AOK schreibt, aber dies nicht weiß.

Richter Claus Meyer: Verzichten Sie auf den Zeugen oder nicht?

Beklagtenanwalt Metzing: Ich verzichte auf den Zeugen Prof. Dr. Rassner.

Richter Claus Meyer: Ja. Kommen zu der Frage, ob man sich verständigen kann.

Beklagtenanwalt Metzing: Mein Mandant sagt, es hat keinen Sinn. Er sagt, er habe keinen Einfluss auf die Datenbank, was reingestellt wird-.

Richter Claus Meyer: Ist einiges wahr. 1993 ist es geheim. Herr Klehr geht nicht als Zeuge.

Beklagtenanwalt Metzing: Ich stimme der Parteivernehmung nicht zu.

Richter Claus Meyer: Aber zur Anhörung brauchen wir nicht Ihre Zustimmung.

Klehranwalt Dr. Sven Krüger: Patent.

Richter Claus Meyer: War auch nach 1993. Herr Klehr, was war vor zwanzig Jahren? Wenn jemand sagte, möchte auch machen, machten Sie das Labor auf? Nicht so, das die Biologin sagt, weiß nicht, was er macht.

Dr. Nikolaus Klehr: 1993 habe wir im Juni einen Vortrag gehalten. Ich habe die Herstellungserlaubnis beantragt. Habe das bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Ist mehrfach berichtet worden. Filme sind gezeigt worden.

Richter Claus Meyer: Hilft uns nicht weiter. Wir müssen wissen, ob es hilfreich ist, es zu machen.,. Regierung von Oberbayern ... jedem.

Klehranwalt Dr. Sven Krüger: Der Vorwurf ist .... sein Zauber ..

Dr. Nikolaus Klehr: Sind auch .... Das Labor wurde gezeigt, wenn Kollegen es sehen wollten.

Richter Claus Meyer: Zum Beweis ...

Klehranwalt Dr. Sven Krüger: dieser Schriftsatz aber ...

Richter Claus Meyer: Haben wir erst Freitag erhalten. Wollen Sie zur Beweisaufnahme was schreiben?

Beklagtenanwalt Metzing: Ja. Bin kein Mediziner.

Richter Claus Meyer: Anträge werden wiederholt aus dem Termin vom 18.09.12. Der Klägervertreter beantragt Schriftsatznachlass und rügt als verspätet.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Kläger erhält Gelegenheit bis zum 26.02.13 auf den letzten Schriftsatz der Beklagten zu erwidern
2. Beiden Partein wird nachgelassen, ergänzend beweiswürdigende Schriftsätze ebenfalls bis zum 26.02.13 einzureichen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 15.03.2012, 12:00, Geschäftsstelle.

15.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.03.13

22.03.13: Es ergeht ein Urteil. Der Berufung des Klägers wird größtenteils stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und die Beklagte zu 90 %.

[bearbeiten] Urteil 7 U 118/10

Tenor des Urteils 7 U 118/10

Das Hanseatische Oberlandesgericht - 7. Zivilsenat - durch den Richter am Oberlandesgericht Meyer, die Richterin am Oberlandesgericht Lemcke und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe erkennt am 22.03.2013 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 05.02.2013 für Recht:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. August 2010, Geschäftsnummer 324 O 145/08, abgeändert.
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen,
1. als Beschreibung des ATC-Therapie-Verfahrens zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
„Dem Patienten wird von dem behandelnden Arzt Blut entnommen, und dieses wird in speziell präparierten Röhrchen an das Labor von Herrn Dr. K. eingesandt.“;
2. durch Verbreiten und/oder Verbreitenlassen der folgenden Berichterstattung den Eindruck zu verbreiten, der Kläger etabliere nach eigenen Angaben im Rahmen des ATC-Verfahrens aus dem eingesandten Blut Langzeit-Zellkulturen:
„Das Labor von Herrn Dr. K. wird nach eigenen Angaben aus dem eingesandten Blut Zellkulturen etablieren:
- Tumorzellkulturen nach Isolierung von Tumorzellen aus dem Blut,
- Leukozytenlangzeitkulturen
[…]
Die Isolierung von Tumorzellen solider Tumoren aus dem Blut und ihre anschließende Vermehrung in der Zellkultur gelingt nur äußerst selten
[…]“
3. in Bezug auf das ATC-Verfahren des Klägers zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
a) „Klehr supposedly establishes tumor cell and leukocyte cultures from blood and mixes them later on“
(zu Deutsch: „K. stellt angeblich Tumorzellen und Leukozyten-Kulturen aus Blut her und vermischt diese später“)
und/oder
b) „He [Klehr] stimulates the cultured tumor cells to divide.”
(zu Deutsch: „Er [Klehr] stimuliert die kultivierten Tumorzellen zur Teilung.“)
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90%.
III. Das Urteil ist für den Kläger hinsichtlich des Verbots- und Schadensersatzausspruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 45.000,-- und für beide Parteien hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

[bearbeiten] Kommentar

Das ist nicht das erste Mal, dass Richter sich in wissenschaftliche Streitereien einmischen und Wahrheitspolizei spielen. Als ob die Wissenschaft sich nach den juristischen verquerten Regeln entwickelt.

Wir möchten nicht in die Details der hiesigen Auseinandersetzungen gehen. Die Methode des superschlauen Zensors Dr. Sven Krüger, der:

  • die Republik ins Orwellsche "1984" zu steuern versucht,
  • sich an einzelnen Wörtern klammert, um wesentliche Inhalte aus dem Netz zu bekommen,
  • Passagen und Wörtern eigene Interpretationen verleiht,
  • die Richterinnen und Richter mit seinen spitzfindigen Querulanzen zu beeindrucken scheint,

verlangt besondere Vorsicht, wie bei einem Hund, der von hinten beißt.


Wir wissen zum Sachstand nur, dass der Kläger, Dr. Nikolaus Klehr, dem Gericht hemmungslos auch Unwahres vorträgt und versucht, mit falschen eidesstattlichen Versicherungen Kritiker mundtot zu machen.

Wir wissen das detailliert aus der Sachen Galavit, in der uns die Strafakten gegen den Kläger vorliegen.

Das seinerzeitige angebliche Krebs-Wunderheilmittel besorgte sich Dr. Nikolaus Klehr damals in eigener Regie, spritze dieses sinnlose Medikament den Patienten selbst, und pries dieses Medikament seinen Krebspatienten an. Über seinen Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ließ Dr. Nikolaus Klehr aber Kritiker abmahnen mit der falschen Behauptung: „Mein Mandant (Dr. Nikolaus Klehr) hat das Mittel (Galavit) gerade nicht angewandt“. So, z.B. in einer Abmahnung vom 15.12.2008.

Und das, obwohl Dr. Peter Gauweiler, seinerzeitiger Rechtsanwalt von Dr. Nikolaus Klehr schon am 13.03.2000 gegenüber der Regierung von Oberbayern schriftlich erklärte: „Herr Dr. Klehr wendet das Arzneimittel (Galavit) - im Rahmen seiner ärztlichen Therapiefreiheit - direkt bei seinen Patienten an, gibt es jedoch nicht an die Patienten weiter. Die Anwendung erfolgt ausschließlich in der Privatklinik Bad Heilbronn unter ärztlicher Kontrolle."

Wann wird endlich dem Orwellchen Pärchen Dr. Krüger – Dr. Klehr das mit vielen Lügen, verquerten Spitzfindigkeiten einhergehende Handwerk gelegt?

Dr. Klehr hält immer noch viel von Galavit. 1999 war er ein paar Tage in Russland und ließ sich von diesem damals aus giftigen Stoffen über Reinigung gewonnenen Mittel überzeugen. Es ist bekannt und war 1999/2000 für jeden seriösen Medizin-Wissenschaftler erkennbar, dass es an den notwendigen klinischen Unterlagen fehlte, dass die vorhandenen medizinischen Unterlagen zu diesem Medikament wissenschaftlich ungenügend bis wertlos waren, was die Anwendujng dieses Medikaments bei der Behandlung von Krebskranken betrifft.

Als Wissenschaftler ist Dr. Nikolaus Klehr damit unglaubwürdig geworden. Seine Forschungen, Entdeckungen und Therapien sollten einer besonders strengen Kontrolle und Prüfung unterzogen werden. Eben wegen seiner Unglaubwürdigkeit als Wissenschaftler und Mediziner in Fragen des damals als Wunderheilmittel gepriesenen Galavits.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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