7 U 114/11 - 10.03.2012 - Richter Andreas Buske beachtet leidvoll die Grenzsteine des BGH

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delikti


Johannes Dimroth und anderen Beamten des Bundesministeriums des Innern wird vorgeworfen, dass diese mit Killerdrogen operieren. Auch anderer Scheiß und Unsinn gegen den Kläger wird bei Google gefunden.

Was genau konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erfahren. Schreiben tut darüber allerhand Carina Stein, konnte die Pseudoöffentlichkeit erfahren.

Diese Dame ist nicht zu fassen. Also muss der millionenfacher Rechtsverletzer Google dran glauben.

Das Bundesministreium des Innern (BMI) ist empört und unterstützt ihren kleinen Beamten durch Einsatz eines gut bezahlten Anwalts.

Das BMI ist hart. Es geht um Prinzipien und die Zukunft unseres Rechtsstaates.

Richter Schulz von der Zivilkamer 25 wies die Klage zurück. So landete die Berufung beim OLG.

Richter Andreas Buske haderte mich sich selbst. Eine lustige Veranstaltung.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT


17. Januar 2012


Der Bofrost-Mann


[bearbeiten] Johannes Dimroth vs. Google Inc. 7 U 114/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Oberlandesgericht: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer
Richter am Oberlandesandgericht: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Meyer
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; Rechtsanwältin Dr. Britta Heymann, Rechtsanwalt Timo Strellpflug – beim HansOLG zugelassen

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 114/11

10.04.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzender Richterin Andreas Buske: Bitte nehmen Sie doch Platz. Die Besetzung haben Sie schon.

Protokollführerin: Ja.

Der Vorsitzende: Wir haben schon mit der Ladung den Hinweis gegeben, dass wir die Berufung nicht für erfolgreich halten.

BMI-Anwalt Meyer: Der Mandant sagt, es soll weiter verfolgt werden.

Der Vorsitzende: Überzeugt ihn nicht, was wir geschrieben haben? Anonymisierungsschutz … .

BMI-Anwalt Meyer: Jeder Verbrecher ist geschützt. Hier klagt jemand, dem zu unrecht was vorgeworfen wird. Wenn er Minister wäre, würde ich das einsehen. Aber es ist ein kleiner Beamter [des Bundesministeriums des Innern]. Sie schreiben von Sozialsphäre. Privatsphäre wird auch betroffen … schwul …. Kann wohl auch …. .

Der Vorsitzende: Eingrenzen.

BMI-Anwalt Meyer: Wie eingrenzen?

Der Vorsitzende: Wir wollten verbieten bei Verletzung der Privatsphäre. Aber der BGH sagt, selbst bei diesen Photos kann im neuen Zusammenhang die Veröffentlichung erlaubt sein.

BMI-Anwalt Meyer: Sie verlangen, dass der Kläger 200 Verletzungen nachweisen soll.

Der Vorsitzende: Warum sollte der Beklagte den 200 nachlaufen.

BMI-Anwalt Meyer: Wusste ich nicht. Jetzt weiß ich es. Stein, Carina Stein. Abmahnen. Wir haben Streit mit Google. Wieweit sollt Google vorweg prüfen, auch bei WordPress, der es reinstellt. Wenn derjenige nicht greifbar ist, was soll ich tun?

Der Vorsitzende: Aber die sollen es machen, die 260 … .

BMI-Anwalt Meyer: Haben den Blog zugemacht nach Erlass der einstweiligen Verfügung.

Der Vorsitzende: … .

BMI-Anwalt Meyer: Was sollen wir nur machen, den 260 nachrennen?

Der Vorsitzende: Aber die sollen es machen, die 260 … .

Google-Anwältin Heymann: Sie haben nichts vorgelegt.

BMI-Anwalt Meyer: Die URLs sind vorgelegt worden.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Reicht auch nicht. Der Inhalt kann sich ändern.

BMI-Anwalt Meyer: Alle … Egal in welchem Zusammenhang. Irgendwo muss die Grenze sein.

Der Vorsitzende: Wo ist die Grenze?

BMI-Anwalt Meyer: Kann bei 50 sein, aber nicht bei 260. Sie müssen entscheiden.

Der Vorsitzende: Kann etwas von Oliver Kahn erzählen. Da haben wir gesagt drei mal reicht für ein allgemeines verbot. Der BGH findet das nicht so, sagt das ist gänzlich falsch.

BMI-Anwalt Meyer: Was aber tun?

Der Vorsitzende denkt nach: Auch im einstweiligen Verfügungsverfahren wollen Sie es wissen?

BMI-Anwalt Meyer: Ja.

Der Vorsitzende: Ist nicht so schwierig. 1 x abschreiben, ist nicht so schwierig.

BMI-Anwalt Meyer: Ich habe en Order. Was wollen wir tun?

Der Vorsitzende: Man spart Geld.

BMI-Anwalt Meyer: Habe das dem Mandanten Auch gesagt. Aber er [das Bundesministerium des Innern] will es so haben.

Der Vorsitzende: Da fällt mir auch nichts mehr ein. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Der Hilfsantrag geht nicht. Diese Anträge sind nicht zulässig. Wenn es darauf ankommt, Beweisantritt. Man kann nicht das Urteil des Landgerichts aufheben. Von uns muss eine neue Verfügung erneut erlassen werden. Der Hilfsantrag ist unzulässig.

BMI-Anwalt Meyer: Weshalb?

Der Vorsitzende: Es ist eine neue Klage, Köageänderung.

BMI-Anwalt Meyer: Weshalb?

Der Vorsitzende: Weil Namensnennung einen Antragsänderung bedeutet. Der Antrag wir zu unbestimmt.

BMI-Anwalt Meyer: Die Blogs sind so. Man kann später ändern. Entscheiden Sie einfach.

Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter erklärt, dem Hilfsbegehren gehe eine Antragsänderung einher. Dieser Antragsänderung stimme ich nicht zu. Anträge werden gestellt. Der Berufungskläger beantragt das Urteil des Landgerichts aufzuheben die mit einem Ordnungsmittel versehen e.V. mit dem Inhalt der gestellten Anträge zu erlassen. Der Antragsgegner beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Streitwert wird auf 12.775,75 € festgesetzt.
2. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Vielen Dank.

[bearbeiten] Kommentar

Ja, ja, der BGH weist den Überzeugungstäter Richter Andreas Buske in seine Grenzen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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