325 O 424/09 - 20.04.2010 - Die ZPO spielt keine Rolle - Missachtung der Schwächsten

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Verklagt wurden eine Ex-Patientin von ihrem früheren Therapeuten und ein Redakteur, der seit Monaten über die Einrichtung berichtet. Die Kammer lehnte Prozesskostenhilfe ab. Kaum vorstellbar, dass das Bestandteil der Mehrgenerationstherapie dieses klagewütigen Professors ist.

Gerichtet haben Richter Dr. Immo Graf und Richterin Dr. Cornelia Wölk unter dem Vorsitz des Richters Harald Schulz, die ganz heftig gegen die ZPO verstießen.

Vertreten wurden die Beklagten von Anwalt Markus Kompa, der sich angesichts der juristischen Übermacht der listigen Zensoren und Zensurregeln tapfer für seine Mandanten einsetzte.

Die zwei Stunden spiegelten konzentriert die Widersprüche in unserer Gesellschaft wider, und zeigten auf, was man alles falsch machen kann.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Prof. Stachowske vs. Lemeter

Drei Zensurverfahren - Verfügungsverfahren. - an einem Tag in einem Abwasch.

20.04.2010, 12:00 bis 14:00

- Prof. Dr. Ruthard Stachowske vs. Frau Lemeter 325 O 424/09
- Prof. Dr. Ruthard Stachowske vs. Frau Lemeter 325 O 455/09
- Prof. Dr. Ruthard Stachowske vs. Heinz-Peter Tjaden 325 O 13/10

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Harald Schulz
Richterin am Landgericht Dr. Cornelia Wölk
Richter am Landgericht Dr. Immo Graf

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Springer pp. Rechtsanwalt Springer
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Kompa

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.12.09, 12:00: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den drei Verfahren ging ein Verfahren von Claudia Schiffer voraus. Die Sonne schien für diese blonde Schöne zu strahlen ob ihrer Zensurbegehren. Einer Schönheit kann man vieles verzeihen.

Danach strömten nicht minder interessante Menschen in den Saal. Die meisten fühlten sich vom Kläger betroffen, sie hatte meist die Mehrgenerationentherapie beim Kläger hinter sich und schienen unzufrieden zu sein. Sie fühlten sich betrogen, missbraucht, falsch verstanden. Es waren ehemalige Drogensüchtige, die sich zur Verhandlung angemeldet hatten.

Richter Schulz traf Vorsorge. Es wurde der große Verhandlungssaal A156 bestellt sowie zwei Wachhabende – eine weibliche und eine männliche Person – welche für Ordnung sorgen sollten. Sicher ist sicher.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Ich habe die folgenden Zeugen präsent …. .

Vorsitzender Richter Schulz sagt dazu nichts, überrascht aber mit der Mitteilung: Der Antragsteller-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 16.04.10.

Es ist ein Schriftsatz mit über hundert Seiten, einer CD und .. und.

Klägeranwalt Dr. Springer überreicht den Schriftsatz und fragt: Nur für die erste Sache oder für beide Aktenzeichen?

Vorsitzender Richter Schulz: Für beide.

Klägeranwalt Dr. Springer: Dann noch das.

Vorsitzender Richter Schulz trennt die Seiten zwecks Übergabe an den Beklagtenanwalt: Wenn Herr Tjaden da ist, könne wir auch für ihn übernehmen.

Klägeranwalt Dr. Springer: Dann übergebe ich noch den Schriftsatz vom 19.04.10

Vorsitzender Richter Schulz diktiert: Der Klägervertreter übergibt den Schriftsatz vom 19.04.10, von dem der Antragsgegner-Vertreter eine Abschrift erhält.

Vorsitzender Richter Schulz diktiert sehr leise ins Aufnahmegerät und wechselt die Kassetten für die einzelnen Sachen.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Sie möchten alle zwei Sachen gleich verhandeln?

Vorsitzender Richter Schulz: Sie hatten das angeregt. Wir können auch trennen.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Ich wollte es nur wissen.

Beklagter Heinz-Peter Tjaden setzt sich daraufhin mit an den Beklagtentisch.

Vorsitzender Richter Schulz: Wir haben präsente Zeugen. Ja. In der Sache 325 O 424/09 geht es ja um den Vorwurf gegen den Antragsteller, dass …. Sich …. Des Klägers … der dieses Verfahren. … nicht gefragt, verweigerte die Herausgabe. Haben, nehme ich jedenfalls an, im Schreiben vom 19.04.10 dazu Stellung genommen. Werden Sie [Klägervertreter] das erläutern. Es ist der zentrale Punkt.

Klägeranwalt Dr. Springer: Wir haben uns mit den eidesstattlichen Versicherungen, die unrichtig sind, auseinandergesetzt. Unterschlagen wurde, ist schmähend. … Wir können daraus deutlich schließen, dass der erste Vorwurf nicht zutrifft.

Die Beklagtenseite erhält keine Gelegenheit zum lesen. Der Beklagtenanwalt blättert in den hunderten von Seiten und muss gleichzeitig zuhören. Die Beklagten blättern ebenfalls mit. Das Publikum erlebt eine Farce.

Vorsitzender Richter Schulz: Ist etwas zu den vom Antragsgegner vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen in den Schriftsätzen gesagt?

Klägeranwalt Dr. Springer: Ja. Zu den Handys. Wir haben eidesstattliche Versicherungen beigelegt. Wir verweisen auf Frau Sachse, dass diese Taschenuhren nie in dem Besitz der Anstalt waren … gelangt und gleich zurückgegeben an Herrn … . Dann in der Therapiesitzung verloten … Es ist Ersatz gegeben worden in Form einer Armbanduhr. … Hat aus der Phase 1 in die Phase 2 … . Hat alles mitnehmen können. … Zeigten Frau … .Der Raum ist versiegelt worden. Konnten alles, was da war, mitnehmen können.

Vorsitzender Richter Schulz: Wollen Sie etwas sagen?

Beklagte Frau Lemeter: Das stimmt einfach nicht. Wenn von der Phase 1 in die Phase 2 übergegangen wird, bekommt man nie etwas zurück. Es ist einfach unwahr.

Klägeranwalt Dr. Springer: Es steht, zwei Schmuck… und Ausweis … Ausweis ist vorher.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Es ist alles verloren, wie in den schwarzen Löchern.

Klägeranwalt Dr. Springer: Etwa sechs Wochen … hatte den Personalausweis verloren und wollte einen neuen haben.

Vorsitzender Richter Schulz: Was AG 10 betrifft, außer dem Verfahren 325 O 424/09.

Klägeranwalt Dr. Springer: Kinderfahrrad und Damenfahrrad … wissen wir nichts darüber. Zum Kinderwagen … Zwei Kinder sind in Pflegefamilien gegeben worden. Wenn es einen Kinderwagen gibt, dann wird dieser ebenfalls der Pflegefamilie übergeben.

Beklagte Frau Lemeter: … Dieser Kinderwagen wird heute noch … Er hat noch Forderungen: Geld, Kinderwagen und Fahrrad.

Vorsitzender Richter Schulz: Stützt sich auch auf eidesstattliche Versicherungen,

Beklagter Heinz-Peter Tjaden: Darf ich etwas zu Peter .... sagen? Er ist einer der Ersten in der Einrichtung gewesen und gehörte zu den Lieblingen von Herrn Stachowske als Leiter der Einrichtung. Er sollte zugeben, dass er von einer älteren Frau missbraucht worden ist. In der Einrichtung waren zu der Zeit angeblich alle sexuell missbraucht worden. Irgendwann ist Peter ... wieder nach Wolfsburg abgehauen und hat schriftlich um Zusendung seines Personalausweises gebeten. Er könne den auch persönlich abholen. Daraufhin soll er die Antwort bekommen haben, wenn er in der Einrichtung erscheine, werde das als Hausfriedensbruch gewertet. Peter ... hat dann einen neuen Ausweis bekommen, weil ihn jemand im Standesamt kannte. Herr Stachowske behauptet, er wende nur zugelassene Therapiemethoden an. Aber er wendet auch die Energiefeldtherapiemethode an. Steht so im Internet auf den Seiten der Einrichtung. Das geschehe mit Erfolg. Das wäre wirklich das erste Mal, dass man mit Humbug erfolgreich sein kann. Außerdem hat am 5. September 2009 in Lüneburg ein Treffen Ehemaliger stattgefunden. Der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung ist dazu eingeladen worden. Er ist nicht gekommen. Wäre er gekommen, hatte er zur Deeskelation beigetragen. Statt dessen wurden die Ehemaligen von einer Mitarbeiterin der Einrichtung fotografiert. Wer sowas macht, hat ein Rad ab.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Die Anlage Ast 21 möchte ich gern im Original sehen.

Klägeranwalt Dr. Springer: Habe ich nicht. … War beim Standesamt, weil er den Personalausweis verloren hatte. Benötigte eine Geburtsurkunde. Ast 27 – Ein- und Ausschecken. Herr S. … wollte selbst noch einmal überprüfen. Ast 27 bestätigt, dass alle wichtigen Unterlagen erhalten wurden. In Ast 24, 25 ist auch von einem Ausweis nicht die Rede.

Vorsitzender Richter Schulz: Herr Kompa, habe Sie noch was?

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Ich rüge, dass die Ast 24 keine Unterschrift hat. Es ist eine Komödie. Wir haben die Zeugen Daniela M.

Vorsitzender Richter Schulz diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt weiter, dass die Anlage Ast 24 keine Unterschrift besitzt.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Die Unterschrift ist wegkopiert. Meine Mandantin bestreitet, dass es ihre Schrift ist ...

Beklagter Heinz-Peter Tjaden: Ich habe einen Brief von Herrn … Das hier ist nicht seine Schrift.

Den Vorsitzenden interessiert das alles nicht. Er ist doch kein Schriftexperte.

Klägeranwalt Dr. Springer: Möchte was sagen. Die Ast 24 besteht aus zwei Seiten. Auf Seite 2 ist die Unterschrift.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Dort steht: Mit freundlichem Gruß. Betrifft nicht die Seite 1.

Beklagter Heinz-Peter Tjaden: … .

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Die Schriften in den Anlagen sind unterschiedlich. Ast 26. Was soll das hier?

Der Vorsitzende hört brav zu, schaut sich nichts an.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: In der Ast 25 sind es verschiedene Schriften. Unterschrift … abgedeckt. Wir haben die mündliche Verhandlung.

Klägeranwalt Dr. Springer nutzt die ZPO: Sie wissen so und so, dass wir keine Glaubhaftmachungspflicht haben.

Vorsitzender Richter Schulz diktiert sehr, sehr leise: … geschrieben Ast 13 … Holibusch…

Klägeranwalt Dr. Springer: Haben zu Holibusch nicht … Sind nicht Gegenstand der Einrichtung. … Kann nur sagen, alle Gegenstände sind ordentlich verpackt.

Beklagte Frau Lemeter: Es wurde heimlich im Wald in Plastiktüten. Ponykutsche ist gar nicht …

Klägeranwalt Dr. Springer: Zur Ponykutsche kann ich nichts sagen.

Beklagte Frau Lemeter: Von wegen ordentlich verpackt.

Klägeranwalt Dr. Springer: Das war doch … .

Beklagte Frau Lemeter: Meine Tochter erhielt die Sachen … . Sagt, soll …

Klägeranwalt Dr. Springer: Ast 28 …

Beklagte Frau Lemeter: Bei der Aufnahme brauchte ich nichts zu unterschreiben. Ich musste nicht unterschreiben. Das hier ist eine ganz andere Schrift. Ein Aufnahmeformular … hat drei verschiedene Schriften.

Vorsitzender Richter Schulz diktiert. … nicht die Unterschrift von Herrn … ist. Verschiedene Schriften mit verschiedenen Schreibgeräten.

Klägeranwalt Dr. Springer: Wenn ich gleich darf Die Unterschrift wurde bei der Entlassung geleistet. … Alle Unterlagen erhalten. Nachträglich. Auch bei Aufnahme, Name, kostenträger, Personalausweis, Führerschein … Wenn Ohrring vermisst, nachgucken.

Beklagte Frau Lemeter: Wo soll er nachgucken.

Klägeranwalt Dr. Springer:

Klägeranwalt Dr. Springer: Bei …. Unterschied nicht bei der Aufnahme. Ast 9, … 13. Mitnichten was Konsperatives im Dunkeln.

Raunen im Saal.

Der Vorsitzende: Ruhe.

Beklagte Frau Lemeter: Darf ich was sagen.

Der Vorsitzende: Natürlich.

Beklagte Frau Lemeter: … durfte nicht. Im Regen wurde übergeben. Ich hatte die ganzen Sachen nicht unterschrieben. Die Übergabe war im Waldstück.

Der Vorsitzende diktiert. Richter Graf und Richterin Dr. Wölk sitzen wie Mumien da. Klägeranwalt Dr. Springer: Anlagen 8, 9, 13.

Beklagte Frau Lemeter: Ich konnte meine Tochter nicht von der Einrichtung abholen. Musste hinterherfahren. Die Fahrt ging in ein Waldstück, wo die Übergabe stattfinden konnte, wie in der eidesstattlichen Versicherung dargelegt.

Beklagter Heinz-Peter Tjaden: Bevor das Mädchen an die Mutter übergeben werden sollte, hat Herr Stachowske einen Brief vom Wolfsburger Jugendamt bekommen. Darin wurde eine ordnungsgemäße Übergabe des Mädchens und ihrer Sachen gefordert. Nun sagen Sie als Anwalt der Einrichtung, ein Waldstück sei der geeignete Ort für die Übergabe gewesen. Er habe allen Seiten gepasst. Das widerspricht der Aufforderung des Jugendamtes. Aber Ihr Mandant hält sich ja immer nur an Anweisungen von Jugendämtern, wenn sie ihm in den Kram passen. Die zuständige Richterin hat festgestellt, dass Herr Stachowske zu einer Kooperation nicht bereit sei.

Klägeranwalt Dr. Springer: Die Unterschrift ist …. . Der Inhalt ist mit der eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Wem gehört das in Ast 17?

Beklagte Frau Lemeter: Meine Tochter hatte keine … Als ich die Einrichtung verlassen hatte, habe ich im Wald … habe unterschrieben.

Klägeranwalt Dr. Springer: Hier ist Ihre Unterschrift. Wir haben Zeugen, die eidesstattlich versichern, Sie haben unterschrieben.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Wir möchten das Original sehen.

Der Vorsitzende diktiert: Habe nichts unterschrieben. Das weiß ich definitiv.

Klägeranwalt Dr. Springer: Verweise auf Ast 9, die eidesstattliche Versucheerng von Frau …. Seperates Schreiben … abfällig …

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Haben Sie das Original da oder nicht?

Klägeranwalt Dr. Springer: Habe ich nicht.

Beklagtenanwalt Markus Kompa hält eine schwarzes Blatt in die Luft und fragt: Was ist das?

Beklagte Frau Lemeter: Es hat geregnet. Auf den Dokumenten müssen Regentropfen drauf sein.

Der Vorsitzende: 325 O 455/09 .. Der Klägervertreter erklärt, das gilt auch für das vorliegende Verfahren 13/10 entsprechend. Wir beziehen uns ausdrücklich darauf. Ja. In 455/09 geht es um die einstweilige Verfügung des HansOLG. Verständnis … Sachverständigengutachten. Gericht Es geht jedenfalls um die Frage der einstweiligen Verfügung. Der Vorsitzende:' Ob denn die Zeugen auf Seiten des Antragstellers dahin gemerkt worden sei, dass die Patienten angehalten wurden zuverhüten.

Klägeranwalt Dr. Springer: Selbstverständlich gab es Verhütungsregeln. Es gab die Gefahr der Ansteckung durch Hipatitis C oder AIDS. Die Infektionsgefahr ist groß. Die Verhütung dauert über Monate.. Auch Schwangerschaften sind extrem problematisch. Deswegen gibt es klare Verhütungs- und Schwangerschaftsvorschriften. In der Folge wird in Grenzen kontrolliert. Keinesfalls gibt es Konsequenzen, dass 5 Euro gezahlt werden müssen. Will nur sagen, das die Gefahrenlage hoch ist. Notfalls muss die Therapie abgebrochen werden.

Der Vorsitzende wird sachlich und fachlich: Gilt für beide Seiten. Inhaltlich habe ich zu diesem Gesichtspunkt eine Frage.. … ohne dass … . … um zu beurteilen, was Sie schriftsachlich eingereicht haben, … kann sich mir nicht erschließen. .. begleitende Arztgänge … Es gibt mehrere Punkte, die nicht ohne weitere Erläuterungen verstanden werden können. Verhüten kann man unterschiedlich. Hier geht es nicht um Verhütung, sondern um Infektionsgefahr. Die Infektionsgefahr wird meist verhindert durch Kondome. Dafür braucht niemand zum Arzt zu gehen. Es erschließt sich mir nicht das ganze mit den Spiralen. Wenn es um die Verhütung geht …. Doch Präservative im Geschlechtsverkehr. ,… eine Spirale oder andere Möglichkeiten. Ich weiß nicht, wie in der Einschätzung das vorgetragen wurde. Wir mit … gilt auch für die Benutzung von Kondomen … mir erschließt sich das nicht.

Beklagtenanwalt Markus Kompa: 5 x 30 war unverhältnismäßig. Jetzt sagen Sie vor Gericht, die Therapie muss abgebrochen werden. Wie …

Klägeranwalt Dr. Springer: Es gibt kein Verhütungsproblem. Natürlich legt sich niemand unters Bett und prüft, ob Kondome benutzt werden. Es kann gar nicht schlüssig dargelegt werden. Nur in der ersten zeit müssen Kondome genutzt werden.

Der Vorsitzende interessiert: Warum erst in der ersten Zeit?

Klägeranwalt Dr. Springer: Die ersten neun Monate nach Einweisung.

Beklagter Hans-Peter Tjaden: Neun Monate? Die Therapie dauert doch nur zehn Monate. Steht so im Internet. Warum also neun Monate Verhütung? Auf einen Monat kommt es doch nicht an. Können Sie eigentlich nur die Öffentlichkeit täuschen?

Beklagte Frau Lemeter: Es gab … . Eine Frau wollte mit ihrem Freund eine Liebesnacht. Habe alles bekommen. Erhielt Kontakt zum Briefeschreiben. Sagt, gebt uns diese wieder ab. Es wird kontrolliert. Die Verhütung wird nicht zu Beginn angeregt. Mitten drin in Anwesenheit von dreißig-fünfunddreißig Patienten erklärt Stachowske, wie verhütet wird. Vielen ist es peinlich, Fragen zu stellen.

Klägeranwalt Dr. Springer: Bestreite ich. Ich habe die Einverständniserklärung von Frau Lemeter vom 05.07,.2007.

Beklagte Frau Lemeter: Es ist richtig, dass man unterschreiben muss. Man weiß nicht was man unterschreibt.

Der Vorsitzende: Noch welche Erklärungen?

Beklagtenanwalt Markus Kompa: In der Ast 15 ist das die Unterschrift von Frau Lemeter?

Der Vorsitzende diktiert: … soweit andere Dokumente, … diese Unterschrift als Vergleichsunterschrift. Sonst noch eine Erklärung?

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Hätte das gerne gelesen. Bräuchte dafür Zeit.

Der Vorsitzende verteidigt den Überfall des rabiaten Klägers: Hier wird auf Grundlage der Schriftsätze und des Vortrages entschieden.

Kommentar des Pseudoöffentlichkeit: Die Beklagten hätten Lesezeit beantragen können. Bei Ablehnung, einen Befangenheitsantrag stellen können.

Der Vorsitzende: Werden Anträge gestellt?

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Beantrage Zeugen zu hören zum Gegenstand der Verhütungspraxis.

Der Vorsitzende: Es mussen Anträge gestellt werden nach der ZPO. Erst dann müssen wir entscheiden, ob Zeugen gehört werden, oder nicht.

Die Beklagten beraten sich im Gang.

Beklagter Heinz-Peter Tjaden: Ich stelle Befangenheitsantrag gegen alle drei Richter.

Beklagte Frau Lemeter: Ich stelle ebenfalls Befangenheitsantrag gegen alle drei Richter.

Richter Graf blättert in der ZPO:

Der Vorsitzende begeht einen groben ZPO-Fehler: Die Verhandlung wird nach § 47, Abs. 2 der ZPO fortgesetzt.

ZPO § 47 - Unaufschiebbare Amtshandlungen
(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.
(2) Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der Termin unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden. Wird die Ablehnung für begründet erklärt, so ist der nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen.

Kommentar des Pseudoöffentlichkeit: Wir hörten, dass es ein Verfügungsverfahren war. D.h. es gibt drei geltende einstweilige Verfügungen. Welche Erfordernis gab es, die Verhandlung fortzusetzen?

Der Vorsitzende bemüht sich nicht um sachliche Klärung: Sie hatten mehrere Zeugen.

Es werden zu den einzelnen streitgegenständlichen Punkten Zeugen benannt. Alle Zeugen sitzen im Saal.

Der Vorsitzende geht formal vor und meint wohl, die ZPO lässt das zu: Alles?

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Ja.

Der Vorsitzende fehlerhaft: Frau Lemeter ist Partei. Kann nicht als Zeuge benannt werden.

Kommentar des Pseudoöffentlichkeit: Weshalb kann Frau Lemeter nicht als Zeugin benannte werden? Im Verfahren gegen Herrn Heinz-Peter Tjaden kann Frau Lemeter als Zeugin benannt werden. In den eigenen zwei Verfahren kann Frau Lemeter mit Zustimmung des Gegners ebenfalls als Zeugin benannt werden. Weiß das Richter Schulz nicht?

Der Vorsitzende sehr formal, ohne mjitzuteilen, bei welcher sache er jetzt ist: Werden Anträge gestellt?

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Wir stellen die Anträge später.

Der Vorsitzende: Und Sie [Antragstllervertreter]?

Klägeranwalt Dr. Springer: Ich stelle den Antrag, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Der Vorsitzende wechselt das Band, dann mus es woh die Sache 325 O 424/09 gewesen sein.: In der Sache 325 O 455/09?

Richterin Dr. Wölk lächelt die ganze Zeit.

Der Vorsitzende sagt wieder niczt bei welcher Sache er ist: Ich stelle nochmals die Frage, ob noch Sachanträge gestellt werden möchten?

Beklagtenanwalt Markus Kompa: Nach der Zeugenbefragung.

Der Vorsitzende, ohne das ASktenzeuichen zu nennen: Das Gericht weist darauf hin, dass der Antragsteller zur Sache keinen Antrag stellt.

Der Vorsitzende diktiert das in allen drei Sachen mit ständigem Wechsel der Bänder.

Der Vorsitzende wiederholt, ohne zu sagen bei welcher Saxche er nun angelangt ist: Das Gericht weist darauf hin, dass …. Wollen Sie [Antragstellervertreter] eine Erklärung abgeben?

Klägeranwalt Dr. Springer: Nein, danke.

Der Vorsitzende wechselt, damit war er wohl bei der sache 325 O 455/09: Wir kommen zur Sache 325 O 424/09

Richterin Dr. Wölk lächelt immer noch.

Der Vorsitzende liefert die entscheidene Eselsbrücke: Müssen wir über ein Versäumnisurteil entscheiden?

Beim Klägeranwalt Dr. Springer fällt der Groschen: Ich korrigiere die abgegebene Erklärung. Beantrage ein Versäumnisurteil in allen drei Sachen.

Bemerkng der Pseudoöffentlichkeit: Darf das der Beklagtenvertreter noch?

Beklagtenanwalt Markus Kompa um 13:45: Wir möchten uns draußen nochmals beraten.

Der Vorsitzende liefert einen weiteren Grund für die Besorgnis der Befangenheit: Nein, sie dürfen nicht. Wir sind in der Phase der Antragstellung.

Der Vorsitzende schreibt etwas in den Unterlagen.

Der Vorsitzende liefert noch einen entscheidenden Grund für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Beschlossen und verkündet: Daraufhin wird in der Sache 325 O 424/09 das Versäumnisurteil erlassen. Die einstweilige Verfügung vom 09.12.2009 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In der Sache 325 O 13/10 ergeht ein Versäumnisurteil. Die einstweilige Verfügung vom 21.01.2010 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In der Sache 325 O 455/09 ergeht ein Versäumnisurteil. Die einstweilige Verfügung vom 29.12.2009 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Urteile

20.04.2010: Diesem Verfügungsverfahren 325 O 424/09 gegen Heinz-Peter Tjaden folgte das Hauptsachverfahren 325 O 172/10, welches ebenfalls für Heinz-Peter Tjaden verloren ging.

Das Oberlandesgedricht entschied nach § 522 ZPO und wies die Berufung einstimmig mit Beschluss 7 U 7/11 vom 01.04.2011 zurück.

21.01.2011: Auch die Jugendhilfe Lüneburg klagte gegen Heinz-Peter Tjaden, verlor jedoch bei Buske mit Urteil 324 O 279/10 vom 21.01.2011. Inzwischen hat die Jugendhilfe Lüneburg alle Verfahren gegen Heinz-Peter Tjaden eingestellt.

09.03.2011: Prof. Dr. Ruthard Stachowske musste von Buske eine Schlappe einstecken. Der Jügendhilfe Lüneburg wurde per einstweiliger Verfügung 324 O 127/11 untersagt zu behaupten, dass sich Heinz-Peter Tjaden mit Müttern verbündet habe, die schwere körperliche oder sexuelle Gewalt gegen ihre Kinder ausgeübt haben. In diesem Zusammenhang darf auch nicht mehr behauptet werden, Prof. Dr. Ruthard Stachowske habe alle Verfahren vor Gericht eindeutig gewonnen.

[bearbeiten] Kommentar

Weshalb lehnten die Kammerrichter alle PKH-Anträge ab, wissend, dass das OLG eine andere Meinung dazu hat.

Weshalb äußerte sich kein Richter zur Sach- und Rechtslage? Diese muss doch besprochen werden?

Weshalb wurde die Sache 325 O 13/10 überhaupt nicht behandelt, nicht diskutiert, und trotzdem ein Urteil gesprochen?

Weshalb das spöttische Lächeln und offensichtliches Desinteresse der Richterin Frau Dr. Wölk?

Weshalb wurde auch zu dem Befangehheitsantrag nicht beschlossen und verkündet: Der Antragsgegner erhält Gelegenheit, binnen 2 Wochen sein Ablehnungsgesuch zu begründen?

Weshalb die einseitige Schützenhilfe für den Antragstelleranwalt mit dem Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils, nachdem die Vehandlungen in zwei Sachen eigentlich schon abgeschlossen waren?

Weshalb die Fortsetzung der Verhandlung nach den Anträgen auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit?

Weshalb der Erlass eines Versäumnisurteils? Es gab keine Dringlichkeit. In allen Kommentaren wird der § 47, Abs 2 ZPO dahingehend kommentiert, dass nach dem Antrag auf Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit während der Verhandlung keinesfalls ein Urteil erlassen werden darf.

Weshalb durfte der Beklagtenanwalt sich nicht noch Mal mit seinem Mandanten beraten?

Weshalb diese vielen Verstöße gegen die ZPO?

Haben wir einen klassischen Fall der Klassenjustiz erlebt?

Ist das die staatliche Politik des Umgangs mit den Schwächsten unter uns?

Oder haben sich hier Gesinnungs- und Handlungsgenossen getroffen und unterstützen sich gegenseitig unter Missachtung der Gesetze auf rabiate Art?

Stellt sich der Kläger so die Wiedereingliederung Drogensüchtiger in das drogenfreie Leben vor?

Hat er seine früheren Patieneten und deren Unterstützler mit diesem Prozess wirklich geholfen?

Wir haben große Zweifel daran, auch an der Unabhängigkeit der Richter.

[bearbeiten] Wen schuetzte Vors. Richter Schulz beim LG Hamburg und Vors. Richterin Dr. Raben beim HansOLG

Lueneburger%20Zeitung%2010-2011_kl.jpg Landeszeitung für die Lüneburger Heide, 15.10.2011

Prof. Dr. Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, wurde Anfang Juli 2011 fristlos entlassen. Der Professor wehrt sich gegen die Kündigung. Die Kammerverhandlung findet am 27. Oktober 2011, 12.30 Uhr, im Sitzungssaal 1 des Lüneburger Arbeitsgerichtes statt (4 Ca 220/11).

Stachowske setze 100 000 Euro für die Zensur ein. Bei Richter Schulz von der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg erfolgreich.

Anmerkung: Wir geben den Artikel ohne den Bildern und dem vollständigen Tetx wieder. Wir befürchten, dass Stachowske-Anwalt Dr. Sven Krüger wegen des Bildnisses seines Mandanten gegen uns klagen könnte und würde, und dass die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" auf Ihren Urheberrechten bestehen könnte.

Persönlichkeitsrechte sind in erster Linie kommerzielle Rechte. Inhalte und Betroffene sind lediglich Objekte. Die Taschen vollhauen tun sich die Anwälte, weit entfernt von jeglicher Moral.

Aus einem Leserbrife von Heinz-Peter Thjaden:

"Es ging immer nur um Kleinigkeiten", sagt der Vereinsvorstand der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zur fristlosen Entlassung von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Dann ist von einer Abwehrschlacht die Rede, die 100 000 Euro gekostet habe. So viel Geld gibt eine Einrichtung aus, um sich juristisch gegen Kleinigkeiten zur Wehr zu setzen?

... .

Mit Klage drohte man mir bereits, als ich über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch überhaupt noch nicht berichtet hatte.

... .

Zur Abwehr von Kritik wurde laut Winfried Harendza auch eine Internetagentur eingeschaltet. Die schuf ein fürwahr wundersames blog mit Berichten von Klienten, die sich begeistert über die Einrichtung äußerten. Einen Bericht habe ich geprüft, angeblich geschrieben worden war er von einer Mutter, die angeblich noch in Wilschenbruch war. Doch die war längst abgehauen...

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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