325 O 297/09 - 09.02.2010 - RA Jipp zu RA Höch - Sie sind Handlanger Ihres Mandanten

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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[bearbeiten] Markus Frick vs. Börse Online GmbH & Co. KG

09.02.2010, 11:00 325 O297/09

Fünf Zensoren: Richter Schutz, Richter Graf, Richterin Dr. Wölk, Anwalt Dominik Höch und Anwalt Helmuth Jipp saßen heute am Richtertisch und berieten unter sich, wie mit den sich widersprechenden Anliegen des umstrittenen Börsenexperten auf der Klägerseite, einerseits, und des Medien-Meansteream-Konzerns Gruner + Jahr auf der Beklagtenseite, andereseits, in unserem korrupten Staat rechtlich umzugehen ist.

Die Pseudoöfffentlichkeit, bestehend aus drei Personen, musste als Störung empfunden werden.


[bearbeiten] Corpus Delicti

Frick-Anwalt bestreitet die Vorwürfe ausdrücklich

Dennoch ist der Inhalt des Landgerichtbeschlusses sehr interessant. Das Gericht schildert darin vorläufige Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Es heißt darin, dass der Beschuldigte Bevollmächtigter eines auf Mauritius ansässigen Unternehmens sei. Bei einer Privatbank habe er Aktien vor Empfehlungen in seinen Börsendiensten eingeliefert und sie vor einem nachfolgenden Kurscrash verkaufen lassen.

Zunächst seien im September 2007 wegen der Empfehlung von drei Gesellschaften 27,1 Millionen Euro aus dem Vermögen des Unternehmens auf Mauritius eingefroren worden. Später sei der Betrag wegen der Empfehlung von zehn weiteren Gesellschaften auf insgesamt 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Der Betrag habe sich aus den Verkaufserlösen ergeben. Eine Analyse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe ergeben, dass Empfehlungen des Beschuldigten auf Aktienkurse eingewirkt hätten.

Ein Anwalt von Markus Frick weist darauf hin, dass die geäußerten Verdächtigungen nicht bewiesen seien und ergänzt: „Vielmehr werden die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich bestritten.“ Anwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB sieht sich dagegen in seiner Arbeit bestärkt: „Auch dieses massive Eigeninteresse verheimlichte der Börsenguru vor den Abonnenten des Börsenbriefs.“

Quelle: www.graumarktinfo.de

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Dr. Graf

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; Rechtsanwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.02.2010.13:30: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die Anwalt Helmuth Jipp und Dominik Höch unterhalten sich angeregt im Gerichtsflur und warten auf die Richter der Kammer 25.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Die Parteien streiten hier um die Zulässigkeit einer Veröffentlichung auf der web-Seite des Beklagten. Es betrifft einen Vorgang, der einige Zeit zurückliegt und zwar das Arrest gegen den Kläger ergangen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Beklagte im Hinblick auf eine sreitrechtliche Überlegung hin eine nachträglich eingetretene Änderung, Situation, dass die Meldung nicht mehr richtig ist, die alte Meldung noch im netz stehen lassen kann. Damit unmittelbar verknüpft ist die Frage, wie sich der Zeitfaktor auswirkt. Die neue BGH-Entscheidung VI ZR 227/08, die zu diesem Fall ergangen ist, dass der Straftäter in einer Veröffentlichung erwähnt wird, obwohl die Verurteilung schon lange Zeit zurückliegt. Die BGH-Entscheidung hat weiterführende Klarheit gebracht. Es ist aber eine konkrete Abwägung m Einzelfall erforderlich. Die Fälle unterscheiden sich dahingehend, dass es sich um einen Vorgang im zivilrechtlichen Bereich handelt. Die BGH-Entscheidung betraf auch nicht den Fall einer Veränderung der Ausgangsituation durch eine neue Entwicklung. Im Fall der BGH-Entscheidung ging es nicht darum, dass der Kläger freigesprochen wurde. Der Kläger wollte einen Anonymisierungsschutz wegen abgelaufener Zeit. Hier haben wir die Situation, dass der Arrest nicht mehr gilt. Dadurch haben wir eine veränderte Situation. Es stellt sich die Frage, ob derjenige, der eine solche Meldung publiziert, eine nachträgliche Meldung, jedenfalls, wenn er darauf hingewiesen wird, bringen muss.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Was Sie [Herr Höch] meinen, Ihr Mandant meint, Sie sind Handlanger Ihres Mandanten … Sie wollen die historische Wahrheit tilgen. Sie wollen keine neue Meldung. Beim BGH ging es um den Zugang zu den Archiven. Jeder, der diese Meldung liest, weiß dass es 2008 war. Jeder weiß, es war damals gewesen. Es ist klar, jeder fall ist neu. Die Interessen des Klägers müssen ernsthaft geprüft werden. Der Kläger ist ein Börsenexperte. Er steht in der Öffentlichkeit. Die Kammer muss abwägen. Ich habe auch mit meinem Mandanten abgewogen, und bin zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Habe mit die BGH-Entscheidung zu Sedlmayr angesehen. Dieses Verfahren ist in der Tat nicht sehr erhellend. Der Artikel war aufrufbar im Kalenderblatt von Radio Deutschland. Wie wird es eingestellt, erkennbar nur durch …. . Das hat der BGH als nicht sehr beeinträchtigend gesehen. Hie steht es nicht im Archiv. Mit wenigen Klicks sind Sie auf der Startseite. Mit vier, fünf Klicks kommen zum Artikel, der die falsche Tatsache enthält. Es ist Teil einer Serie, die man runterscrollen kann im www.graumarktinfo.de . .. Über Google findet man das auch sehr schnell. Sie finden diesen Artikel sehr leicht. Das ist nicht der Fall, den der BGH zu entscheiden hatte. Die Ttasche ist unwahr geworden. Wir machen keine Anonymisierungs-Forderung. Es wird der Eindruck erzeugt, dass das noch heute gilt. Frau Dr. von Hutten hat mit geantwortet. … Der Artikel steht bis zum heutigen tag so online. Sie haben nicht geschrieben, das stimmt nkicht. Soe ist es nicht geschrieben.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp als erfahrener Zensor: …. Das ist nicht Unterschlagung, oder Betrug. Es ist was ganz anderes.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Es heißt, dass Vermögen ist arrestiert. Es ist kein Betrag von 1.000 Euro. Davon ist auch nicht die Rede.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Gibt es die Möglichkeit, dass der bisherigen Meldung eine richtigstellende Meldung herangestellt wird.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Ist mit nicht bekannt.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Brauchen darüber nicht zu sprechen..

Der Vorsitzende Richter Schulz: Wiederhole … Inhaltlich gesehen ist das durch ein weiteres Ereignis ..., dass der Meldung ein klarstellender Satz, wie beispielsweise – der Arrest ist durch die Rücknahem in Verfall geraten. Oder, der Arrest ist fortgefallen.

Frick-Anwalt Dominik Höch: Das werde sie nicht tun. Sie werden nicht herumkommen zu entscheiden.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Ich brauche eine Schriftsatzfrist.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Beklagten-Vertreter bittet um eine Schriftsatzfrist für den Schriftsatz vom 05.02.2010.

Beklagtenanwalt Helmuth Jipp: Muss mit der Redaktion reden, mit der Rechtsabteilung.

Der Vorsitzende Richter Schulz: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagten-Vertreter erhält Gelegenheit auf den Schriftsatz des Klägers binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.03.10, 12:00, Raum B316.

[bearbeiten] Kommentar

Wen interessiert der Tratsch zwischen Betrelsmann und einem Börsenguru, wenn das nicht Folgen für den ganz normalen Bürger hätte?

Diese Verhandlung verdiente unsere besondere Aufmerksamkeit, weil der Kläger auch gegen unsere Berichterstattung klagt.

Noch viel spannender sind für uns aus verständlichen Gründen die beiden Anwälte.

Der heutige Klägeranwalt Dominik Höch vertrat in den Sachen 27 O 1154/06, 27 O 1264/06 den heutigen Beklagtenanwalt Helmuth Jipp in Klagen gegen den heutigen Berichterstatter von der Pseudoöffentlichekeit und erreichte seinerzweit das Verbot :

identifizierend über privatrechtliche Auseinadersetzungen zwischen dem Antragsgegner und dem Antragsteller zu berichten und/oder berichten zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Fall Helmuth Jipp“ geschehen

Beide Anwälte demonstrierten seinerzeit ihre Macht als Zensoren. Rechtsanwalt Helmuth Jipp beschwerte sich auch darüber, dass der Beklagte die berufliche Tätigkeit natürlich nicht im positiven Sinne verfolgt. Natürlich ging es dem Beklagten angeblich einzig und allein um die Herabwürdigung des Klägers [Helmuth Jipp].

Heute musste Anwalt Helmuth Jipp Gruner + Jahr gegen den Vorwurf verteidigen, dass Gruner + Jahr die berufliche Tätigkeit von Markus Frick nicht im positiven Sinn verfolgt.

Wir möchten festhalten, dass dem Anwalt Helmuth Jipp gerichtlich bestätigt wurde, dass er niemals lügt, und keinesfalls krank ist. Bezüglich des Anwalts Dominik Höch fehlt uns eine solche gerichtliche Bestätigung.

Bekannt ist Rechtsanwalt Helmuth Jipp auch als Kläger gegen die eigenen früheren Mandanten, und er hat neuerdings seine Forderungen an die Kollegen des Gegenanwalts abgetreten, damit diese nochmals an die 1000,00 Euro aus Jippschens Forderugnen, entstanden 2006, einklagen können.

[bearbeiten] Info zu Markus Frick

[bearbeiten] Klagen und Ermittlungen gegen Markus Frick

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

[bearbeiten] Schadensersatzklagen

LG Berlin, Zivilkammer 27: 27 O 846/08, 27 O 577/08, 27 O 654/08, 27 O 807/08 , 27 O 809/08 , 27 O 854/08, 27 O 857/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 871/08, 27 O 935/08, 27 O 902/08, 27 O 951/08, 27 O 955/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 960/08.

Die Pressekammer (ZK 27) hat es allerdings geschafft, die Sachen anderen Kammern zu übergeben. Es soll hunderte bzw. tausende von Verfahren gegeben haben, erfuhren wir vom Richter Mauck.

Amtsgericht Charlottenburg: 229 C 66/08 (Ergebnis unbekannt), 235 C 1007/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück), 226 C 1009/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück).

Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat bereits am 26. September 2007 wegen der Empfehlung dreier Aktiengesellschaften 27,1 Millionen Euro des Vermögens eines Unternehmens auf Mauritius arrestiert, schreiben die Verfassungsrichter. Frick sei dort Bevollmächtigter gewesen. Wegen der Empfehlung weiterer Gesellschaften sei der Arrest später auf 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Aufgrund von Pfändungsverfügungen der Staatsanwaltschaft seien rund 38,7 Millionen Euro sichergestellt worden. Der heutige Stand dieses Arrests ist unbekannt. Wir wissen auch nicht, ob diese Angaben stimmen.

Landgericht Heidelberg: 2 O 261/07 Das Urteil vom 05.02.2008 – Tenor - 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.446,38 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. ist nicht rechtskräftig. Frick ist in Berufung gegangen - OLG Karlsruhe Az. 10 U 29/08). Das Urteil hatte die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner erstritten, die weitere Schadensersatzklagen eingereicht hat. Die Kanzlei betreute mehr als 100 Frick-Geschädigte. Das Landgericht Berlin hatte dagegen in einer Verfügung Schadensersatzansprüche in Frage gestellt. Der heutige Stand ist unbekannt. Ob die Kanzlei PPR & Partner weiterhin Frick-Geschädigte bzw. vermeintlich Geschädigte gegen Frick vertritt, wissen wir ebenfalls nicht.

Die Münchner Kanzlei Rotter reichte ebenfalls eine Schadensersatzklage ein. Mehr als 90 Prozent der mindestens 300 Mandanten haben einem Vergleich zugestimmt. Der SZ liegt ein Fall eines Anlegers vor. Danach liegt die Quote bei knapp 20 Prozent, das heißt die Anleger erhalten fast ein Fünftel des dokumentierten Schadens zurück.

[bearbeiten] Ermittlungen

2008: ie Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Frick wegen des Vorwurfs der strafbaren Marktmanipulation ermittelt (Az.: 3 Wi Js 1665/07).

Frick legte gegen die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht für die Geschädigten (Az.: 514 AR 1/07) Verfassungsbeschwerde ein. Die Vollziehung wurde daher zunächst durch Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 2. Juni 2008 bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – längstens für die Dauer von sechs Monaten – ausgesetzt (Einstweilige Anordnung 2 BvR 1043/08). Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Fricks Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit zur Akteneinsicht nicht zur Entscheidung angenommen wird (2 BvR 1043/08). Die Entscheidung ist unanfechtbar und eine Akteneinsicht für die Geschädigten nun uneingeschränkt möglich.

2013: Betrugsverdacht: Ex-Börsenguru Frick festgenommen

Der frühere Börsenexperte Markus Frick sitzt in Untersuchungshaft. (Quelle: Spiegel)

2014: Das Landgericht Frankfurt verurteilte Markus Frick im 25. Februar 2014 wegen vorsätzlicher Manipulation von Aktienkursen zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Markus Fderick im Jahr 2012 mit Hilfe gezielter Empfehlungen die Kurse von drei Nebenwerten beeinflusst und dafür Geld von Hintermännern erhalten hat, die ihre Aktien zu überhöhten Preisen verkauften. Frick hatte im November 2013 zugegeben, 1,9 Millionen Euro in bar im Gegenzug für die Empfehlung eines Papiers erhalten zu haben. (Quelle: Wikipedia)

[bearbeiten] Pressemitteilung des Staatsanwaltschaft - 19.08.2009

PM 58/2009 Anklage gegen „Börsenguru" Markus Frick wegen Börsenmanipulationen erhoben

Pressemitteilung Nr. 58/2009 vom 19.08.2009

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

- Der Pressesprecher -

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin Anklage gegen den Autor, Fernsehmoderator und Herausgeber verschiedener Börseninformationsdienste Markus Frick wegen strafbarer Marktmanipulation am Aktienmarkt erhoben (Straftaten nach §§ 38 Abs. 2 i.V.m. 20a Abs. 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes).

Dem insoweit geständigen Angeschuldigten wird sogenanntes „Scalping“ vorgeworfen, indem er zwischen September 2005 bis Juni 2007 in seinen per E-Mail vertriebenen Börsenbriefen „Markus Frick Email-Hotline“ und „Markus Frick Inside“ (im September 2006 umbenannt in „Frick Trading“) in insgesamt 49 Fällen die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien empfohlen haben soll, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung dieser Papiere offenzulegen.

Den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge führten die Empfehlungen des Angeschuldigten zu erheblichen Kurssteigerungen bzw. Kursstabilisierungen.

In der überwiegenden Zahl der Fälle soll der Angeschuldigte die durch seine Empfehlungen hervorgerufe Steigerung von Nachfrage und Kursniveau ausgenutzt haben, indem er die von ihm über eine mauritische Treuhandgesellschaft gehaltenen und zuvor von ihm empfohlenen Wertpapiere in großem Umfang veräußerte, ohne die Anleger darüber zu informieren.


In 23 Fällen liegen den Taten internationale Börsenmachenschaften nach dem sogenannten „Pump and Dump-Modell“ zugrunde, die sich auf die Unternehmen „Star Energy Corp.“, „StarGold Mines Inc.“ und „Russoil Corp.“ beziehen.

Der Erwerb dieser zunächst unter anderem Namen als Börsenmäntel ohne Geschäftstätigkeiten und Aktiva an der außerbörslichen US-Aktienhandelsplattform OTC Bulletin Board notierten Gesellschaften war der Startschuss für die Umsetzung eines in den USA als „pump and dump“ bekannten Geschäftsmodells durch zwei gesondert verfolgte Hinterleute und Drahtzieher. Diese sollen den Börsenmänteln zunächst durch Umbenennung (Star Energy Corp.) oder durch Gründung einhundertprozentiger Tochterunternehmen mit klangvollem Namen und anschließender Verschmelzung mit der Muttergesellschaft (StarGold Mines Inc. und Russoil Corp.) sowie durch Änderung des Geschäftsfeldes, das jetzt angeblich etwas mit der Ausbeutung von Bodenschätzen in Russland zu tun haben sollte, ein passendes Aussehen verschafft haben. So wurde aus der vormaligen „Cairo Aquisitions“ die „Star Energy Corp.“, aus der „Sockeye Seafood Group Inc.“ die „StarGold Mines Inc.“ und aus der „Cassidy Media Inc.“ die „Russoil Corp.“.

Im folgenden Schritt gaben die Gesellschaften in großem Umfang neue Aktien heraus oder splitteten die bereits vorhandenen Aktien mit der Folge, dass der Aktienbestand bei der Star Energy Corp. auf über 38 Millionen, bei der StarGold Mines Inc. auf 81 Millionen und bei der Russoil Corp. auf 342 Millionen aufgebläht wurde und der Nennwert der Papiere angesichts des kaum vorhandenen Eigenkapitals lediglich noch im Tausendstel- bzw. Zehntausendstelbereich eines US-Dollars lag. Über Konten mehrerer in Panama beheimateter Unternehmen bei namhaften Banken in der Schweiz sollen die gesondert verfolgten Organisatoren des „pump and dump“ - Geschäftsmodells die wertlosen Aktien daraufhin in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingebracht haben. Dies hatte gegenüber einer Zulassung zum Regulierten Markt den „Vorteil“ erheblich geringerer Transparenz und Kontrolle, insbesondere mussten die Drahtzieher keine testierten Jahresabschlüsse der zu vermarktenden Börsenmäntel vorlegen und damit die nahe Null liegende Kapitalausstattung offenlegen.

Parallel suchten sie sich geeignete Personen, die diese wertlosen Aktien („Pennystocks“) durch Streuen guter Nachrichten bekannt machen und im Preis verteuern sollten.

Diese Rolle soll in erster Linie der Angeschuldigte übernommen haben.

Infolge der Empfehlungen in der „Markus Frick Email-Hotline“ stiegen die Börsenkurse der Unternehmen trotz ihrer Wertlosigkeit und desolaten Vermögenslage auf Spitzenwerte von 3,08 Euro (Star Energy Corp.), 5,34 Euro (StarGold Mines Inc.) und 1,16 Euro (Russoil Corp.), bevor sie ab Mitte 2007 innerhalb kürzester Zeit auf nahe Null abstürzten.

Erhebungen der BaFin ergaben, dass mehr als 20.000 Anleger in einem Umfang von insgesamt über 760 Millionen Euro Aktien dieser drei Unternehmen erwarben. Durch den anschließenden rapiden Kursverfall erlitten insbesondere viele Kleinanleger, die den Empfehlungen des Angeschuldigten gefolgt waren, einen Totalverlust.

Der Angeschuldigte selbst hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend geäußert, ihm sei erst nach dem Absturz der Russoil- Aktie klar geworden, dass er von den gesondert verfolgten Hintermännern missbraucht worden sei. Diese hätten ihm -für ihn nicht erkennbar- unrichtige Unternehmensnachrichten übermittelt und ihm damit vorgespiegelt, es handele sich um Unternehmen mit einer sehr guten Zukunftsperspektive.

Zur Aufklärung der vielfältigen personellen und organisatorischen Verflechtungen der beteiligten Unternehmen und der sonstigen Hintergründe der Marktmanipulationen haben die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Berlin in enger Zusammenarbeit insbesondere mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie unter Mitwirkung weiterer deutscher und ausländischer Behörden vielfältige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, darunter Durchsuchungen im Bundesgebiet und umfangreiche Finanzermittlungen, im Wege der Rechtshilfe wurden zudem Unternehmensräumlichkeiten in der Schweiz durchsucht.

Zudem konnten zur Abschöpfung der durch die Kursmanipulationen erlangten Vermögenswerte in Deutschland und im Wege der Rechtshilfe auch in der Schweiz Konten und Depots des Angeschuldigten sowie einer Reihe deutscher und ausländischer Unternehmen mit Einlagen im Wert von insgesamt über 80 Millionen Euro gesichert werden.

Steltner
Pressesprecher

Quelle: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 19.08.2009.

Aus der Pressemitteilung vom 18.08.2009 des Frick-Verteidigers:

Als Verteidiger von Herrn Markus Frick teile ich zu Berichten über die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Frick folgendes mit: Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt.

[bearbeiten] Verurteilungen

14.04.2011: Urteil des LG Berlin vom 14.04.2011 Az.: 3 WiJs 1665/07 (3/09)

Das LG Berlin hat den 38jährigen Börsencoach Markus Frick wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat das Gericht einen Betrag von mehr als 42,6 Mio. € für verfallen erklärt. Bezüglich sieben weiterer angeklagter Taten wurde der Angeklagte freigesprochen.

[bearbeiten] Zensurbegehren und -verfahren seitens des Herrn Markus Frick

Bekannt sind die folgenden Zensurverfahren:

[bearbeiten] Landgericht Berlin

  • LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 Markus Frick vs. Rolf Schälike. Einstweilige Verfügung vom 07.05.09, mit der untersagt wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.
Die Widerspruchsverhandlung fand am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt. Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitens des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.
Neuer Termin 10.06.2010, 11:30, Landgericht Berlin, Saal 143

[bearbeiten] Landgericht / Oberlandesgericht Hamburg

[bearbeiten] Markus Frick vs. Hessischen Rundfung

  • 02.07.10: 324 O 140/10 Markus Frick vs. Hessishcne Rundfunk. Die mündliche Verhandlung sollte am 01.10.10 wiederholt werden. Die Verhandkung fand jedoch nicht statt.

[bearbeiten] Markus Frick vs. Nico Popp

  • 06.08.08: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
  • 04.08.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Einsweilige Verfügung v. 04.08.2009 - Verbot zu behaupten: Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. Verhandlungsbericht
  • 09.11.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 311/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Hauptsachverfahren zum Verfügungverfahren 325 O 166/09. Verhandlungsbericht.
  • 09.02.10: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 297/09 Markus Frick vs. Börse Online GmbH & Co. KG Verhandlungsbericht
  • 21.09.10: OLG Hamburg, 7. Senat: 7 U 53/10 - Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Berufungsverfahren zum Hauptsacheverfahren 325 O 311/09. Der Berufung des Beklagten wurde im Teil der außergerichtlichen Kosten stattgegeben. Ansonsten wurde die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

[bearbeiten] Markus Frick vs. ARIVA

  • 07.07.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE
  • 16.09.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE Widerspruchsverhandlung - Verbot, im Blog "der A. von Markus Frick" posten zu lassen. Verhandlungsbericht
  • Ordnungsgeldanträge wegen Wiederholung der Beleidigung bestätigt, Kosten 1.500 €
  • 27.04.10: OLG Hamburg 7 U 117/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE. Berufungsverhandlung zu Widerspruchsverhandkung 325 O 243/09. Die Berufung von ARIVA wird zurückgewiesen.
  • 01.09.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 300/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE,
  • 21.05.10: LG Hamburg, ZK 25: Hauptsacheverfahren 325 O 398/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 300/09. ARIVA.DE hat verloren.
  • 15.01.10: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 463/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE wegen Posting von börsenfurz1
  • 05.10.10: LG Hamburg, ZK 25: Hazuptsacheverhandkunge 325 O 16/10 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 463/09.

[bearbeiten] bisherige Kosten für ARIVA:

361,90 08.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, außerger. Rechtewahrnehmung

713,75 11.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

328,50 29.09.09 Az. 325 O 300/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

811,81 27.11.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

121,40 30.12.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, Ordnungsgeldanträge

741,00 04.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeldanträge

1.500,00 28.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeld

765,75 08.02.10 Az. 325 O 463/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

363,00 19.02.10 Az. 325 O 463/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

968,00 12.05.10 Az. 7 U 117/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

2.297,15 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

377,90 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, Kostennote vom 29.09.09


9.350,16 Summe

Dazu kommen noch die Kosten für den ARIVA-Anwalt.

Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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