324 O 578/10 - 18.02.2011 - Zensurkanzlei Nessehauf kann dem Zensor Kaiser nicht helfen

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

atempause.jpg Der Kläger, Roland Kaiser, verkauft sich gut. Er verkauft auch seine Privatsphäre und seine Krankheit. Warum auch nicht.

In der Hamburger Zensurkammer ist der Kläger so gut wie ein Stammgast.

Schon 2007 war es amüsant.

Inzwischen gibt es das Buch "Atempause" von Kläger mit viel Privatem. Nach den Zensurregeln der informationellen Selbstbestimmung kein Hindernis für ein Zensurbegehren in Hambrg und anderswo in Deutschland.

Einen Versuch ist es immer wert. Seine treue Kanzlei Nesselhauf gehört nicht zu den Aufgebern.

Es ging heute um Berichte zu seiner Lungentransplantation. Irgend etwas war im Burda-Boulevard zu detailliert.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Roland Kaiser vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

LG Hamburg 324 O 578/10 Roland Kaiser vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske (frisch aus dem Urlaub)
Richter am Landgericht: Dr. Korte
Ja, ja, der alte Zensor Dr.Korte. Kein Schreibfehler. Musste aushelfen. Sieht der Geschäftsverteilungsplan so vor.
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesseklhauf pp.; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Schweizer pp.; Rechtsanwalt Marcus Herrmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

11.02.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben den Schriftsatz erhalten. Sie haben schon geantwortet. Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 11.02.11. Die Klägervertreterin erhält den Schriftsatz vom 15.02.11..

Die Parteivertreter lesen. Die Richter schweigen

Der Vorsitzender: Grundsätzlich wollen wir dabei bleiben, dass Äußerungen darüber, dass er an einer Krankheit leidet und darüber berichtet wird, er hinnehmen muss. Dass darüber berichtet wird, aber nicht im Detail. Der Zivilprozess ist ein Parteiprozess. … Die Sachlage hat sich verändert. Der Kläger hat selbst detailliert zu seiner Lungentransplantation geäußert. Das ist inzwischen gerichtsbekannt. Intensivstation, detailliert … Wir können sagen, lässt sich eine Lunge einsetzen. Wir haben noch die Anlage B6. Das ist das Management.

Kaiseranwältin Dr. Stephanie Vendt spricht sehr leise.

Der Vorsitzender: Darüber können wir Beweis erheben. Wenn das management erklärt, die Lunge ist angenommen, dann fragt man, ob das zu verbieten ist.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Habe ein eidesstattliche Versicherung.

Der Vorsitzender: Es bleibt tatsächlich …. Für uns.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Man muss sehen, welche Details werden mitgeteilt. Allgemeine Sorge, dass die Lunge nicht angenommen wird, dass die OP nicht eine halbe Stunde gedauert hat. Wo sind hier Details? Dass er Medikamente nehmen muss, liegt auf der Hand. Er ist der jenige, der seine Leiden so vermarktet und tatsächlich Kasse macht.

Der Vorsitzender: Kommen wir irgendwie raus aus dieser Nummer?

Kaiseranwältin Dr. Stephanie Vendt nicht zu verstehen.

Der Vorsitzender: Wir finden, dass die Klage zurückgenommen werden sollte. Wir könnten beim Verfügungsverfahren die Kosten lassen.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Wir haben das Buch vorgelegt.

Der Vorsitzender: Knaller. Haben gelesen.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Ich nicht.

Der Vorsitzender: Dann kostet das eben die Kosten des Verfügungsverfahrens.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Wie? Kosten des Verfügungsverfahrens?

Der Vorsitzender: Ich muss das Buch ur Akte nehmen.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Sie sagten das Buch ist gerichtsbekannt. Da kommen Sie nicht mehr raus.

Kaiseranwältin Dr. Stephanie Vendt: Ich würde es machen.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Haben noch ein verfahren. Habe Kaiser auf dem Tablett.

Kaiseranwältin Dr. Stephanie Vendt: Sie haben überhaupt keinen Vorschlag?

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Sagen wir so. Habe keinen Anlass, einen Vorschlag zu machen. Sie können die Klage zurücknehmen. Ich würde zustimmen.

Der Vorsitzender:

Kaiseranwältin Dr. Stephanie Vendt: Möchte Schriftsatzfrist.

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Das mit der Rücknahme würde ich gerne protokollieren lassen.

Kaiseranwältin Dr. Stephanie Vendt: Blöd.

Der Vorsitzender: Ist es nicht drin, dass die EV bei der Kostenentscheidung verbleibt?

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: In der einen EV-Sache haben wir die Berufung zurückgenommen. Auf diesen Kosten bleibe ich so und so sitzen.

Kaiseranwältin Dr. Stephanie Vendt: … .

Beklagtenanwalt Marcus Herrmann: Wir waren in der anderen Sache beim OLG. Da war Söder zu Gange. …. Das OLG … deswegen habe ich die Berufung zurückgenommen. Auf diesen Kosten bleibt die beklagte so und so. Es bricht bei niemanden ein Zacken aus der Krone, wenn er die Klage zurücknimmt.

Der Vorsitzender: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass nachdem das Buch des Klägers„Atempause“ vorliegt und damit bekannt ist, dass … . Auf Grund der dortigen Ausführungen hält die Kammer die Klage nicht für aussichtsreich. In diesem Zusammenhang bittet die Klägervertreterin um Schriftsatznachlass. Der Klägervertreter erklärt, er solle die Klage zurücknehmen, ich werden dem zustimmen. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Der Kläger kann auf den heute erteilten Hinweis bis zum 11.03.11 Stellung nehmen. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.04.11, 9:55, im Saal B335.

08.04.11: Rechtsanwaltin Dr. Stephanie Vendt nimmt die Klage für den Zensor Roland Kaiser zurück.

[bearbeiten] Kommentar

Spaßgesellschaft im Gerichtssaal.

Eine nette halbe Stunde Unterricht, wie unsere Fachjuristen Recht sprechen: sicher, unabhängig, qualifiziert, verantwortungsbewusst.

Dieses Kaiser-Nesselhauf-Vendt-Buske-Theater liefert den überzeugenden Beweis für die Rechtssicherheit im Rechtsstaat Deutschland.

Wir brauchen mehr solche Fachleute, die die Rechtswissenschaft vorantreiben, bis diese niemand mehr versteht.

[bearbeiten] Noch einige Videos des Zensors Roland Kaiser

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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