28 O 449/10 - 27.10.2010 - Brück-Buch darf nicht verkauft werden

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging um strittige Passagen mit Namensnennung in einem Buch.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Köntges vs. Brück

Landgericht Köln Az. 28 O 449/10 Köntges vs. Brück

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht Büch
Richter am Landgericht Schiminowski
Richter Dr. Müller

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Leopold
Beklagtenseite: Kanzlei Wolfgang Görken

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

27.10.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richter Büch: ...gerne verschoben... Problem im Telefonat... auf Grund des Eigencharakters...

Beklagtenanwalt: ...in den nächsten Wochen derartig ausgebucht... ist also kein Affront...

Richter Büch: ...im Grunde haben wir ja unsere Rechtsauffassung dargelegt... mag es Unterlassungsansprüche geben ...

Klägeranwalt:... zurückliegende Geschichten...

Beklagtenanwalt: ...aus unserer Sicht ganz wichtige Dinge... schriftliche Vereinbarung... die Frage ist, wie kriegt man die Kuh vom Eis ... im Ergebnis das Buch nicht veröffentlichen... (an Beklagten gewandt) Sie geben eine Unterlassungserklärung... einfachste Lösung....keine großartige Kombination... Ihre Persönlichkeitsrecht tangieren...

Klägeranwalt:....nicht jede einzelne Version...

Richter Büch:...die Erkennbarkeit gar nicht darstellen... Namen, Initialien... Lösung des Problems ... in der Öffentlichkeit bekannt...

Beklagtenanwalt: ...ja, ich weiß... ich habe vor vier Jahren das und das gesungen...

Richter Büch: ...zahlreiche Prozesse wo wir genau...

Beklagter: Fakt ist, das Buch wird nicht veröffentlicht.

Klägeranwalt:. Ich habe es gekauft!

Beklagtenanwalt: Bei dieser Partei ist nichts zu holen. ...das Buch … nicht herausgeben. (an den Beklagten gewandt) Sie ändern Namen, Vornamen... .permanent unter Druck gesetzt wurde. ...Kosten gebracht, hat blockiert...keinen Pfennig Geld haben... der Kollege nicht machen dürfen.

Klägeranwalt:. ...Missbrauchsvorwurf drin... nicht aufgelöst ... da kann man auch nicht drüber verhandeln...

Richter Büch: ..folgendes Problem... veröffentlichen... im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ... wenn Sie sagen, das Buch kann so nicht veröffentlicht werden.. Unterlassungserklärung... ...uns nochmals beraten... nicht tun... die CD angeguckt... Verfügungserklärung...für Ihre Mandantin wäre dann das Verfahren erledigt.

Beklagtenanwalt: Ihr Vorschlag läuft auf ALLES hinaus...

Richter Büch: ...nach dem Vortrag jetzt... nicht. ...Entgegenkommen, Kosten, weitere Ansprüche...

Beklagtenanwalt: ...wegen der Stellen... dann wird das ins Protokoll genommen... des berühmten Außenstehenden...

Richter Büch: ...sind bei der Frage, veröffentlichen oder nicht. ...Gesamtverbot... niemals in der Öffentlichkeit ... weit in den häuslichen Bereich ... wenn man Einwilligung gibt...

Beklagtenanwalt: ...fast ganz genau so. ...eine Vereinbarung... sonst machts ja keinen Sinn. Keiner weiß, wer das ist. Geben Sie uns eine Liste...

Richter Büch an de Klägerseite gewand: ...ist schon Ihre Aufgabe. ...ähnliches Verfahren... mit den entsprechenden Erklärungen...

Beklagtenanwalt: ...kommt immer was Neues... ...kann ich doch jetzt nicht sagen... Spiel ohne Änderung...

Klägeranwalt:. Vielleicht macht es gar keinen Sinn...

Beklagtenanwalt: ...würden hier 100 Zeugen aufziehen...

Richter Büch: ...wenn es so wäre... darauf kommt es gar nicht an...

Beklagtenanwalt: ...auch wenn es gar nicht stimmt...

Klägeranwalt:. ...auch nach Erlass der einstweiligen Verfügung... genau ist es auch hier...

Richter Büch: ...und reinschreiben... Ehrenwortentscheidung... Gegenstand dieses Verfahrens ... Unterlassungserklärung ... dann Vergleich über die Kosten...

Beklagtenanwalt: ...weitere Prozesse führen...

Richter Büch: ..Verfahren würde abgeschlossen... wieder zusammen findet. Sollen wir unterbrechen? ... nach dem Hamburger Brauch verfahren... abgeänderte Version der Klägerin überlassen...

Beklagtenanwalt: ...Auflistung zu machen...

Richter Büch:... schwierig.

Beklagtenanwalt: Das ist ja das, was ich sage.

Richter Büch: Man kann versuchen... um ein weiteres Verfahren zu vermeiden.

Beklagtenanwalt: ...würde ich ja auch gerne sagen.

Richter Büch: ...in dem Moment, wo die Identifizierung nicht mehr möglich ist.

Beklagtenanwalt:

Klägeranwalt:. ...längst vorher abgemahnt...

Richter Büch: ...so wird es nicht gemacht. (diktiert) Die Sach- und Rechtslage ... unterbrechen. Wir müssen auch beraten.

Beklagtenvertreter, Klägervertreter sowie Richter Büch redeten querbeet miteinander)

Die Verhandlung wurde unterbrochen. Die Richter zogen sich zur Beratung zurück. Dazu nahm Richter Büch die auf dem Richtertisch liegende ZPO mit.

Fortsetzung des Verfahrens.

Richter Büch: ...ist das eine Lösung, mit der Sie beide leben können? ...die CD angesehen... nach weiterem Vortrag sofortige Beschwerde...

Beklagtenanwalt: ...verpflichtet ist, das Buch in der gegenwärtigen Form...

Richter Büch: ...Hamburger Brauch... nach billigem Ermessen... keine Vertragsstrafe 5000 € an der... des Vorgangs... Formulierung rausnehmen...

Beklagtenanwalt: ...sogar konkretisieren... die Namen...

Richter Büch: ...Erklärung abgeben... weit hinaus... (diktiert) ...die... Verhandlung wird fortgesetzt...Vertragsstrafe... erschienenem Werk... zu veröffentlichen. ...gegen... veröffentlicht/oder in sonstiger Form... nach billigem Ermessen unterlassen... wird Gegenstand der... zu veröffentlichen oder zu bewerben...

Beklagten- und Klägervertreter: Angenommen.

Richter Büch diktiert: ...ob Gesamtverbot ... zu beraten vor dem Hintergrund der gütlichen Einigung... aufhebenden Beschluss wieder aufheben... Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschluss wieder aufgehoben wird...

Es wurde darauf hingewiesen dass der Beklagte aus Lauenburg/Lahn kommt. RA Görgen aus Nassau zugeordnet is und die Kosten zu einem Rechtsanwalt in Köln ähnlich hoch gewesen wären.

Richter Büch diktiert:: Ich nehme den Antrag zurück.

Ende des Diktats)

Beklagtenanwalt: ...bei den Banken liegt Titel vor.

(noch zum Diktat) ...sämtliche Pfändungs... sion hinfällig...

Das Verfahren endete gegen 12:30 h.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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