27 O 913/09 - 24.11.2009 - Kanzlei Schertz wünscht keine Öffentlichkeit

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Siegel vs. Commune

24.11.09: LG Berlin 27 O 913/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Kathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Graalfs
Beklagtenseite: Kanzlei Strömer; RA Strömer

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung wurde seitens des Klägeranwalts Graalfs, Kanzlei Schertz Bergmann, s. auch unser Kommentar zu Sache Pechstein vs. Süddeutsche Zeitung Az. 27 O 758/09, beantragt, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Dies sollte der besonderen Schutzbedürftigkeit der vertraulichen Inhalte der anstehenden mündlichen Verhandlung Rechnung tragen.

Die Öffentlichkeit bestand ausschließlich aus der dem Besucher dieser Webseite bekannten Pseudoöffentlichkeit. Der Spruchkörper beriet diesen Antrag unter Ausschluss der von RA Graalfs ins Visier genommenen Öffentlichkeit und entschied nach kurzer Pause, dass die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wird. Bedauerlicherweise hielt diese die Ankündigung der nichtöffentlichen Beratung schon für die Entscheidung des Antrags selbst und hatte sich zügig und raumgreifenden Schrittes aus Sicht- und Hörweite entfernt, so dass selbst eine Ausschauhalten seitens der Kammer keine Öffentlichkeit mehr herbeizulocken vermochte.

Nichtsdestotrotz ist die Kunde von dieser rechtspflegerischen Entscheidung aber doch noch ans Ohr der diesertags besonders scheuen Öffentlichkeit gedrungen und hat zur Erfreuung selbiger beigetragen.

Welche delikaten Momente nun aber den o.g. Antrag hervorbrachten, muss der Öffentlichkeit wohl auf immer vorenthalten bleiben.

Dennoch wollen wir alle sich bedroht fühlenden Gerichtsgänger auch an dieser Stelle unseres steten Bemühens um Takt und Fingerspitzengefühl, auch ohne bemühte oder ausformulierte Paragrafen versichern.

In der Sache selbst wurde übrigens eine Einstweilige Verfügung bestätigt.

Die gleiche Klägerin klagte bei der Zensurkammer Hamburg

  • am 22,.05.09 gegen den Gong Verlag – Az. 324 O 21/09
  • am 04.12.2009 gegen den Heinrich Bauer Verlag – Az. 324 O 593/09 und 324 O 594/09

In Hamburg gab es in den Verhandlungen seitens dieser Anwaltskanzlei noch keinen Versuch und keinen Antrag, die Pseudoöffentlichkeit von den Verhandlugen auszuschließen.

Es gibt allerdings ein Schreiben dieser Kanzlei an den Vorsitzenden Richter Andreas Buske mit der Mitteilung, dass Rolf Schälike sich auf 50 Meter zu entfernen hat, wenn der Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz den Gerichtssaal betritt. Richter Andreas Buske ist diesem Wunsch allerdings nicht gefolgt. Brauchte es auch nicht, denn Rechtsanwalt Dr. Schertz war das letzte mal bei Buske am 13.03.2009.

[bearbeiten] Kommentar

s.o.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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