27 O 855/09 - 08.10.2009 - Wisniewski vs. BILD digital GmbH & Co. KG

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Wisniewski vs. BILD digital GmbH & Co. KG

08.10.09: LG Berlin 27 O 855/09

An diesem Zensurdonnerstag gab es doppeltes Honorar für den Zensuranwalt Johannes Eisenberg. Geklagt wurde gegen Bild Online und die Bild-Zeitung 27 O 846/09.

Natürlich stand die Springer-Anwältin dem nicht nach.


[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Veröffentlichung eines Fotos des Ex-Terroristen Wisniewski.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RAin Dr. Müller

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

In der Sache gab es keinen weiteren Vortrag. Die Parteienvertreter hatten alles Wesentliche schon in der vorangegangenen Verhandlung -> AZ 27 O 846/09 gesagt.


Es wird die Bestätigung der Einstweiligen Verfügung beantragt.


Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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