27 O 854/09 - 24.09.2009 - keine freiwillige Blutprobe vom ehemaligen RAF-Gefangenen

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Stefan Wisniewski vs. BILD digital GmbH & Co. KG

24.09.09: LG Berlin 27 O 854/09

Geklagt wurde auch gegen die Bild-Online-Ausgabe 27 O 849/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, obwohl in der ersten vom Kläger gefordertenh Gegendarstellunf eine falsche Jahreszahl zum Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft genannt wurde - 1981 anstatt des richtigen Jahrs 1978..

Es geht auch um die Blutprobe und soll gegendargestellt werden, dass diese seinerzeit nicht freiwillig abgegeben wurde.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsgegner- / Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Johannes Eisenberg
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RAin Dr. Judith Müller

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um eine Gegendarstellungssache. Ein Bericht zu Terroristen, die freiwillig DNA-Proben abgegeben haben sollen, was aber falsch sei, es sei vielmehr gegen seinen Willen erfolgt. Die DNA-Proben sind schon uralt, deswegen fällt die Sache in sich zusammen. Es geht da um die Jahreszahlen 1978 bzw. 1981.

Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Jetzt hat er noch … den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Freudental von 1979 …

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Müller: In der Gegendarstellung muss nicht etwas Falsches abgedruckt werden. Der Antragsteller muss doch wissen, wann es war. Wir sind nicht verpflichtet, das zu besorgen.

Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Woher soll er sich daran erinnern, wann er von wem wie zusammengeschlagen wurde im Knast. Wie sie auf den Trichter kommen, jetzt könne sich was ergeben, eine DNA etwa, die ihn des Mordes [an Buback] überführt. Sie haben doch selbst gemeldet: „Keine neuen Verdachtsmomente gegen Wisniewski“.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Müller: Komisch, dass ein Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wurde, wenn gar nichts mehr ist.

Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Was soll ich ihnen über die Verfahrensart erklären?! … Herr Book, Herr Aust, sein Bild … Niemand wendet sich gegen das Ermittlungsverfahren. Es stimmt nur nicht, dass er sich freiwillig Blut abnehmen ließ.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es gibt ein Interesse an der Gegendarstellung Mit falschem Datum ist sie schon gewesen. Das macht eine Wiederholung der Gegendarstellung aber nicht unnötig.

Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Jetzt ist die Öffentlichkeit [durch andere Vorgänge] sensibilisiert, die Sache hat also aktuellen Bezug und Bedeutung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist kein grober, sofort erkennbarer Fehler, der eine Änderung ausschließen würde.

Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Abdruckanordnung … der Antragsgegner hat das Recht …

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Müller: Und die Größe?

Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Auf „BILD-online“ wird sogar ein Film gezeigt.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Müller: Das hat aber nichts mit dem Text zu tun.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das hat aber Aufmerksamkeit geweckt. Daher ist auch ein adäquater Aufmerksamkeitswert in der Gegendarstellung zu gewähren.

Antragsteller- / Klägeranwalt Eisenberg: Mit der Jahreszahl 1978 habe ich kein Problem. [] Er ist ja kein Terrorist mehr, fast steuerzahlendes Mitglied der Gesellschaft, voll resozialisiert.

[]


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde. Es ist statt der Jahreszahl 1981 die Jahreszahl 1978 zu drucken.

[bearbeiten] Urteil 27 O 854/09

Urteil 27 O 854/09 vom 24.09.2009.

Gegendarstellung zu Bildonline vom 1. September 2009 unter der Überschrift "Wird nach Verena becker auch Ex-Terrorist Wisniewski verhaftet?"

Sie schreiben: "Nach Bildinformationen soll Wisniewski nach richterlichen Beschkluss freiwillig DNA-Proben abgegeben haben ..."

Das ist falsch: Tatsächlich wurde mir gegen meinen Willen 1978 eine DNA-Probe abgenommen.

Sie schreiben: Er lebt in einwer Kommune im Rheinland.

Das ist falsch: Tatsächlich lebe ich in keiner Kommune

2.9.2009

Stefan Wisniewski

Anmerkung der Redaktion: Stefan Wisniewski hat recht.

Quelle: bild.de 02.11.2009 - 23:52 UHR

Beim Kammergericht ist gegen das Urteiel Berufung eingelegt worden . Az. 9 U 140/09


[bearbeiten] Kommentar

RA Eisenberg versuchte, in seiner unnachahmlichen Art, in schweifendem, aber nicht ziellosem, sondern strebendem Vortrag, sich als Entwicklungshelfer in Sachen Verfahrensart, Verfahrensrecht, Strafrecht etc. seiner Opponentin anzudienen – besser gesagt, sie ein bisschen süffisant zu schulmeistern. Jene war aber souverän und eisenbergerfahren genug, nicht darauf einzugehen. Satzball Müller, Matchball / Urteil Eisenberg.

Die Resozialisierung der RAF.Gefangenen - falls nicht schon im Knast voll resozialisiert und als Musterknaben und Mustermädels entlassen – läuft einher mit der Zensur.

Die Begleitung der Aufklärung durch die Presse ist unangenehm; der Aufklärungsprozess soll intern den Geheimdiensten und dem BKA überlassen bleiben. Da werden Fehler bei der Presse gesucht, und die Presse wird zur Kasse gebeten. Was falsch und was richtig, sowie was zu berichten erlaubt und was verboten ist, entscheiden frei und unabhängig die Zensurrichter.

Wir kennen das schon von den s.g. Sedlmayr-Mördern W.W. und M.L., dem Fiszman-Mörder R.K. und dem Serienmörder W.H.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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